Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leidersbach und dem Landkreis Miltenberg über die Erneuerung bzw. Teilerneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 25, OD Roßbach
Empfehlungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.05.2020   BAU/001/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr

 

empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über die Erneuerung bzw. Teilerneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 25, OD Roßbach, gemäß der vorliegenden Vereinbarung zuzustimmen.


Herr Dittrich trägt vor, dass das Staatliche Bauamt dem Landratsamt einen Entwurf zur Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leidersbach und dem Landkreis Miltenberg (in der Vereinbarung „Straßenbauverwaltung“ genannt) vorgelegt hat, der die Kostentragung für die Erneuerung bzw. Teilerneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 25, OD Roßbach regelt.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung von gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wird der Fahrbahnoberbau der Kreisstraße MIL 25 einschließlich der Gehwege und Straßenentwässerungseinrichtungen erneuert bzw. teilerneuert.

 

Art und Umfang der Maßnahme sind aus den Plänen des Ing.-Büros FKS-Infrastruktur, Aschaffenburg, zu entnehmen, welche Bestandteil der Vereinbarung sind.

 

Die Maßnahme ist in drei Bereiche gegliedert.

 

Bereich A:       MIL 25, Abschnitt 160, Station 6,021 bis 6,504

                        Vollständige Oberbauerneuerung, sowie vollständige Erneuerung von

Wasserleitung und Kanal, einschl. Hausanschlüsse.

 

Bereich B:       MIL 25, Abschnitt 160, Station 5,704 bis 6,021

Teilerneuerung des Straßenoberbaues, sowie Erneuerung der Wasserleitung einschließlich Hausanschlüsse, sowie der Kanalanschlüsse.

                       

Bereich C:       MIL 25, Abschnitt 160, Station 5,678 bis 5,704

Vollständige Oberbauerneuerung, sowie vollständige Erneuerung von Wasserleitung und Kanal, einschl. Hausanschlüsse.

 

 

Bereiche A und C

 

(1) Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten der neuen Straßeneinläufe (einschl. Anschluss an Kanal)

 

(2) Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten der Markierung und Beschilderung der Kreisstraße.

 

(3) Die Kosten der Vermessung und Vermarkung der Kreisstraße, nach Abschluss der Baumaßnahme, tragen Straßenbauverwaltung und Gemeinde jeweils zur Hälfte.

 

(4) Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten der Erneuerung des Fahrbahnoberbaues – ohne evtl. Untergrundstabilisierung – der Kreisstraße, sowie die Kosten für die Erneuerung der Rinnen - soweit sie der Kreisstraße zuzuordnen sind -, jedoch abzüglich der anteiligen Kosten, die die Gemeinde nach den folgenden Absätzen übernimmt.

 

(5) Die Kosten der Erneuerung des Fahrbahnoberbaues der Kreisstraße über den gemeindlichen Leitungsgräben (Kanal, Wasser, jeweils einschl. der Hausanschlüsse) werden zwischen Gemeinde und Straßenbauverwaltung hälftig geteilt.

 

(6) Die Kosten der Erneuerung der Rinnen der Kreisstraße über den querenden gemeindlichen Leitungsgräben werden ebenfalls hälftig zwischen Gemeinde und Straßenbauverwaltung geteilt.

 

(7) Die Gemeinde trägt sämtliche Kosten (Erneuerung Gehwege und Ortsstraßeneinmündungen, Erneuerung oder Änderung gemeindlicher Leitungen, Angleichungsarbeiten an Anliegergrundstücken etc.).

 

(8) Die Kosten der Baustelleneinrichtung und –räumung sowie Verkehrssicherung werden im Verhältnis der anteiligen Baukosten zwischen Straßenbauverwaltung und Gemeinde geteilt.

 

 

Bereich B

 

Im Bereich B wird der Straßenoberbau teilerneuert. Die Kostentragung entspricht grundsätzlich den Regelungen der Bereiche A und C. Lediglich bei der Kostenregelung nach Abs. 4 u. 5 ist im Bereich B statt der Erneuerung die Teilerneuerung des Fahrbahnoberbaues der Abrechnung zugrunde zu legen.

 

Für die Übernahme der Planung und Bauleitung im Bereich B erhält die Gemeinde 5 % der auf die Straßenbauverwaltung entfallenden Baukosten einschl. MwSt.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Leidersbach über die hier beschriebene Vereinbarung steht noch aus. Die Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 21.04.2020 statt.

 

Im Haushalt 2020 sind für den 1. BA 50.000,- € eingestellt.

Noch offen ist der Beginn der voraussichtlich 3-jährigen Bauzeit und die Aufteilung der notwendigen Mittel auf die Haushaltsjahre. Der vom Ing.-Büro FKS ermittelte Kostenanteil des Landkreises beträgt rund 1.070.000,- €.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 4.935.000,00 €.

 

 

Kreisrat Wolz sagt, dass es in jeder Kommune gleich sei, ob Kreis- oder Staatsstraße. Es gebe keine Verhandlungsbasis, sondern gelte für alle.

 

Landrat Scherf bestärkt die Aussage, dass die Vereinbarungen einer Struktur folgen. Diese Aufteilung habe sich bewährt, und man könne nicht in Einzelfällen davon abweichen, weil sonst eine Ungleichbehandlung entstehe.

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt, ob die Veränderungswünsche der Gemeinde Leidersbach bekannt seien.

 

Dazu habe es eine Sitzung in Leidersbach gegeben, so Herr Wosnik. Es sei zum einen um die Struktur der Vereinbarung gegangen, zum anderen habe die Gemeinde in die Vereinbarung aufnehmen wollen, dass man eine Abschlagszahlung vereinbare. Weiterhin ging es darum, wie die Kostenteilung in den Bereichen sei, in denen die Gemeinde den Kanal erneuern müsse. Da habe das Staatl. Bauamt die Standardvorgehensweise dargelegt. Im Ergebnis sei man dazu gekommen, dass an der Vereinbarung nichts geändert werden müsse. Im Protokoll sei festgelegt, dass es Usus im Landkreis sei, dass die Gemeinde nicht in einer Zahlung ihren Beitrag leisten müsse, sondern dass der Ausgleich nach Baufortschritt bzw. im Wege der Abschlagszahlung erfolgen könne.

 

Kreisrat Wolz merkt an, dass ihm die Diskussion in der Öffentlichkeit wichtig sei, d.h. eine Kommune könne besser verhandeln, also bekomme sie mehr. Es müsse dargelegt werden, dass alle Gemeinden im Landkreis gleichbehandelt würden.

 

Landrat Scherf erklärt, dass dies auch sein Wunsch sei. Die Vereinbarung sei ein gerechtes Muster, nach dem der Landkreis vorgehe.

 

Kreisrat Scholtka fragt nach dem Kostenverhältnis zwischen Gemeinde und Landkreis.

 

Herr Dittrich antwortet, dass in den meisten Bereichen wie Kanal, Wasser und Hausanschlüsse die Gemeinde auch für den Straßenbau verantwortlich sei. Viel bleibe in diesen Bereichen für den Landkreis nicht übrig. Die gesamte Fahrbahn sei von der Gemeinde zu machen.

Im Bereich B; wo nur die Wasserleitungen und die Hausanschlüsse kämen, bleibe so viel Reststraße stehen, dass man es der Gemeinde nicht belasten könne. In dem Bereich mache der Landkreis inkl. Unterbau alles neu, nur keine Bodenverbesserung, falls erforderlich.

 

Kreisrätin Fecher fragt, ob Kosten für die Bewohner*innen anfallen.

 

Herr Dittrich sagt, dass durchaus auch Angleichungen vorzunehmen seien, was allerdings Sache zwischen Gemeinde und Anlieger sei.

 

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