Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Zweifachsporthalle Main-Limes-Realschule Obernburg
Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.05.2020   BAU/001/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik berichtet, dass der Architekturwettbewerb zur neuen Zweifachsporthalle an der Main-Limes-Realschule entschieden ist.

Der Landkreis Miltenberg baut in Obernburg am Main eine moderne Zweifachsporthalle. Die Halle soll vorrangig der Main-Limes-Realschule dienen, wird aber auch von der Berufsschule in Obernburg genutzt. Zudem ist die alte Sporthalle aus den 60er Jahren begehrt bei Vereinen.

 

Im Rahmen des Förderprogramms der Freistaats Bayern wird der Ersatzneubau vom Freistaat gefördert. Zur Förderung der Baukultur wurde im Winter 2019/2020 ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben. Ende Februar tagte das Preisgericht und konnte unter 20 Arbeiten die besten auswählen.

 

20 Architekturbüros aus ganz Deutschland haben Entwürfe eingereicht, die anonymisiert wurden.

Ansässige Büros waren gesetzte Teilnehmer. Im Preisgericht wurden Gestaltung, Funktion, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet.

 

Im Rahmen der Aufgabenstellung haben die Architekturbüros vorbildliche Lösungsansätze eingereicht. Im Preisgericht waren neben Architekt*innen, auch die Schulleitung, der Bürgermeister von Obernburg und Landrat Jens Marco Scherf vertreten. In einer sehr angeregten Diskussion wurden folgende Preise vergeben:

 

1.     Preis: Architekturbüro Birk Heilmeyer & Frenzel, Stuttgart

Der einfache Baukörper schafft über die städtebauliche Höhenstaffelung einen wohltuenden Abstand zur Wohnbebauung. Die verbleibenden Freiflächen bilden zusammen mit dem Außensport eine ausreichende, gut gestaltbare, zusammenhängende Fläche innerhalb des Baufeldes. Bestechend bei dem Entwurf ist, neben der auf das Wesentliche reduzierten Planung, der Ansatz mit nachhaltigen Materialien und reduzierten Techniken die Anforderungen umzusetzen.

 

Eine Erläuterung der Planung erfolgt anhand der Wettbewerbspläne in dieser Sitzung des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr.

 

2.     Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt

Der Baukörper positioniert sich wohltuend im städtebaulichen Umfeld als 2-geschossiger Bau mit feingliedriger, elementierter Holz-Fassade und einheitlichem Fassadenraster.

 

3.     Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart

Städtebaulich situiert sich die neue Sporthalle rechtwinklig zum Schulensemble. Die Fassadengliederung des Neubaus ist schlüssig und nachvollziehbar und ansprechend / differenziert gestaltet.

 

Insgesamt zeigte der Wettbewerb, dass die komplexe Aufgabenstellung, die das Kreisbauamt formuliert hatte, zu guten Lösungen geführt werden konnte.

Eine ausführliche Dokumentation der Wettbewerbsarbeiten findet sich im Internetauftritt des Landratsamtes
(https://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Ausschreibungen/Architekturwettbewerb.aspx) , da die öffentliche Ausstellung abgesagt werden musste. Die Verhandlungen mit den drei Preisträgern sind abgeschlossen.

 

Der Auftrag für die Architektenleistungen ging an das Büro Birk Heilmeyer und Frenzel.

 

Die erste Arbeitssitzung ist für den 14.05.2020 terminiert.

In der Projektorganisation der Maßnahme wird der Einbindung des Nutzers ein hoher Stellenwert zugeschrieben.

 

Die Ausschreibungsverfahren für die Fachplanungen Heizung-Lüftung-Sanitär und Elektroarbeiten sind gestartet.

 

Die Vorbereitung für das entsprechende Verfahren für die Tragwerksplanung ist am Laufen.

 

Die Frist für die Fertigstellung und Abrechnung der Halle im Förderverfahren KIP-S wurde mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 12.05.2020 auf den 31.12.2023 verlängert.

 

 

Kreisrat Breunig fragt, ob es eine Planung für die bestehende Turnhalle gebe.

 

Herr Wosnik antwortet, dass im Rahmen der KIP-S-Förderung auch die Beseitigung von Gebäuden förderfähig sei. Die Halle stehe städtebaulich recht ungünstig. Der derzeitige Plan sei, dass der Hallenkörper ab Oberkante Erdgeschoss abgerissen werde. Das UG würde man voraussichtlich vor Ort belassen, da sich der ergebende Vorplatz auf dem Niveau befindet als Pausenhoferweiterung oder als städtischer Platz.

 

Kreisrat Schuck möchte wissen, ob der Sieger des Architekturwettbewerbs automatisch die Aufgabe habe, die Planung des Gebäudes durchzuführen.

 

Herr Wosnik erklärt, dass ein solcher Wettbewerb ausgelobt werde. In der Regel gebe es drei Preisträger. Anschließend finde ein VgV-Verfahre statt analog eines Suchverfahrens für jeden anderen Fachplaner mit dem Unterschied, dass das Wettbewerbsergebnis in dieses VgV-Verfahren einfließe. Der erste Preis bekomme in diesem Verfahren z.B. 100 Punkte, der zweite Preis bekomme 80 Punkte und der dritte Preis bekomme 70 Punkte im Kriterium Wettbewerbsbeitrag. Dann gebe es andere Kriterien wie z.B. Leistungsfähigkeit des Büros oder Kompetenz des Büros. Diese Kriterien werden im Vorfeld aufgestellt und punktemäßig bewertet. In der Summe der Punkte ergebe sich dann der erste Platz. Theoretisch könne auch der dritte Platz noch den Auftrag bekommen. In der Regel der Fälle sei es aber so, dass der erste Preis den Auftrag bekomme.

 

Herr Wosnik entgegnet auf Anmerkung von Kreisrat Schuck, dass fünf oder sechs Architekten aus dem Landkreis Miltenberg gesetzt gewesen seien. Alle größeren Büros hätten teilgenommen. Über die Wettbewerbsqualität habe ein 11-köpfiges Gremium entschieden. Aus der Summe dieser 11 Einzelbeiträge sei dann der Sieger ermittelt worden. Das Ganze finde anonym statt. Insofern werde nur die Qualität der Entwürfe bewertet. Leider sei es nicht dazu gekommen, dass ein örtliches Büro den besten Preis erzielt habe.

 

Auf weitere Nachfrage von Kreisrat Schuck erklärt Herr Wosnik, dass ein Architekt einen Stufenvertrag bekomme. Das Vertragsversprechen laute zunächst, dass die gesamte Maßnahme mit den Architekten umgesetzt werde. Abgerufen werde immer stufenweise. In der Stufe 1 bis zur Genehmigungsplanung sei man an diesen Architekten in jedem Fall gebunden. Wenn der Architekt das Planungsziel erreiche, d.h. Termine, Kosten und Qualitäten seien korrekt, gebe es keinen vernünftigen Grund, sich von ihm zu trennen. Die blanke Vermutung, dass ein lokaler Architekt das besser könne als einer von außerhalb sei nicht ausreichend und auch nicht bewiesen. Was natürlich wichtig sei, und auch im Ausschreibungsverfahren relativ hoch bewertet worden sei, wie der Baubetrieb hinterher auf der Baustelle funktioniere, weil das für den Erfolg eines Bauwerks maßgeblich sei.

 

Kreisrat Scholtka interessiert, ob der Sieger im Vergleich zum Zweit- oder Drittplatzierten die wirtschaftlichere Lösung angeboten habe.

 

Herr Wosnik antwortet, dass ein ganz enges Kostenziel vorgegeben worden sei, das aus dem Jahr 2018 aus der Antragstellung KIP-S stamme. Der Entwurf habe von der Wirtschaftlichkeit, die man im Wettbewerb beurteilen könne, sehr gut abgeschnitten, auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit.

 

Kreisrat Eppig möchte wissen, ob auch über eine Begrünung des Daches nachgedacht worden sei für z.B. eine Nutzung als Sportfeld.

 

Auf eine extensive Begrünung, d.h. eine Begrünung mit dem höchsten Ausgleichswert unter ökologischen Aspekten sei verzichtet worden. Eine Nutzung des Daches hätte bedeutet, dass eine Absturzsicherung, vor allen Dingen eine Zuwegung zu diesem Dach benötigt worden wäre, die für die Schüler*innen geeignet sei, und u.U. noch ein zweiter Fluchtweg hätte errichtet werden müssen.

 

Kreisrat Breunig fragt zur Parksituation, ob bei allen Architekten der gleiche Platz für Parkplätze angegeben worden sei. In Obernburg im Bauausschuss sei darüber gesprochen worden, dass unter der Halle eine Art Tiefgarage mit ungefähr 60 Stellplätzen entstehen könne.

 

Herr Wosnik antwortet, dass im Bauausschuss in Obernburg erklärt worden sei, dass maximal 48 Stellplätze vorgesehen seien. 60 Stellplätze würden es, wenn man das Untergeschoss der jetzigen Halle mitnutzen würde.

Für alle Büros sei vorgegeben gewesen, dass man einen Stellplatzbedarf von 48 benötige. Dann sei im Rahmen des Wettbewerbs bewertet worden, ob diese 48 Stellplätze erreicht worden seien oder nicht.

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