Tagesordnungspunkt

TOP Ö 24: Befugnisübertragung von Kreistag auf Ausschüsse während der Pandemie

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2020   KT/006/2020 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst mehrheitlich den

 

Beschluss:

 

1.    Der Kreistag des Landkreises Miltenberg beschließt mit Wirkung zum 12.05.2020, alle Kreistagsangelegenheiten, soweit diese nicht per Gesetz dem Kreistag vorbehalten sind (Art. 30 LKrO), auf seine jeweils zur Vorberatung zuständigen Ausschüsse zu übertragen. Im Rahmen dieser Übertragung handeln alle Ausschüsse mit endgültiger beschließender Funktion ohne Einschränkung durch Wertgrenzen.

 

2.    Die Übertragung kann vom Kreistag jederzeit durch einfachen Beschluss aufgehoben werden.


Herr Feil erläutert, dass in § 29 Abs 4 der Geschäftsordnung des Kreistages für den Landkreis Miltenberg bestimmt ist:

 

„Der Kreistag kann im Pandemiefall alle Angelegenheiten, soweit diese nicht per Gesetz dem Kreistag vorbehalten sind (Art. 30 LKrO), mit einfachem Beschluss auf seine Ausschüsse übertragen. Im Rahmen dieser Übertragung handeln alle Ausschüsse mit endgültiger beschließender Funktion ohne Einschränkung durch Wertgrenzen. Die Übertragung kann vom Kreistag jederzeit durch einfachen Beschluss aufgehoben werden. Sofern eine Partei oder Wählergruppe bzw. Ausschussgemeinschaft kein Mitglied in einem Ausschuss hat, welcher über eine nach Satz 1 übertragenen Angelegenheit des Kreistages abschließend entscheidet, wird in Abweichung zu § 37 Abs 2 ein Mitspracherecht zu diesem konkreten Tagesordnungspunkt, jedoch kein Stimmrecht, eingeräumt.“

 

Im Rahmen der Coronapandemie hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Möglichkeit eröffnet, dass Landkreise analog Art. 32 Abs. 4 GO einen Ferienausschuss einsetzen. Dieser handelt dann an Stelle des Kreistages. Im Übrigen empfiehlt das Ministerium im Schreiben vom 08.04.2020 und 07.05.2020 wegen der derzeitigen Pandemielage ausdrücklich eine möglichst weitgehende Aufgabenübertragung auf die Ausschüsse.

 

Mit dem Beschlussvorschlag soll bis zum Widerruf nicht nur ein Ausschuss über alle Angelegenheiten, sondern die jeweils zuständigen Ausschüsse nicht nur vorberaten, sondern auch beschließend an Stelle des Kreistages entscheiden können. Von dieser Befugnisübertragung ist nur das Verhältnis Kreistag zu Ausschuss betroffen. In die bestehende Zuständigkeitsabgrenzung von Kreisgremien zu Landrat bzw. Verwaltung greift die Befugnisübertragung nicht ein.  

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und der Jugendhilfeausschuss sind als Ausschüsse mit besonderer Rechtsnatur von der Ermächtigung nicht umfasst. Soweit in diesen Bereichen Beschlüsse durch den Kreistag veranlasst sind, trifft diese vorbehaltlich Art. 30 LKrO der Kreisausschuss.

 

 

Landrat Scherf zitiert Kanzlerin Angela Merkel, die vor einigen Wochen gesagt habe, dieses Virus sei eine Zumutung für eine Demokratie und eine demokratische Gesellschaft.

Von daher müssten alle Einschränkungen hinnehmen, sowohl im persönlichen Bereich als auch im beruflichen Bereich. Er richtet den dringenden Appell an den Kreistag, diesen Beschluss zu fassen.

Wenn man heute ganz selbstkritisch mit sich umgehe, müsse man feststellen, dass es heute in all den Gesprächssituationen vielen oftmals nicht gelungen sei, den Abstand einzuhalten Das A und O im Umgang mit diesem Virus sei das Abstandhalten. Die Masken seien nur die Ergänzung hierzu. Von daher bittet er die Mitglieder des Kreistags eindringlich, der dringenden Empfehlung des Bayerischen Innenministers zu folgen. Er sagt ausdrücklich, Sitzungen sollten vorerst weiterhin auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden, das erforderlich sei, um unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können. Es sei weiterhin empfohlen, dass zur Entlastung eine möglichst weitgehende Aufgabenübertragung auf die Fachausschüsse erfolgen solle.

Auch wenn heute gesagt worden sei, dass einzelne Mitglieder des Kreistags die Erwartung hätten, dass jetzt alles vorbei sei, denen sage er, dass man in der kritischsten Phase sei. Man müsse jetzt im Zuge der Rücknahme von Einschränkungen, sehr genau die Infektionsrate beachten, weshalb er dringend bitten würde, den Vorschlag zu unterstützen. Landrat Scherf unterstreicht den Appell, die vom Ministerium empfohlene Linie umzusetzen.

 

Kreisrat Zöller bedankt sich zunächst, dass es möglich war, die konstituierende Sitzung in der Untermainhalle umsetzen zu können. Dies habe einiges an Man-Power gebraucht. Er habe am Anfang der Sitzung durchgezählt, dass 96 Personen in dieser Halle gewesen seien, was nicht im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sei. Er bittet daher seine Kolleg*innen dringend, dem Beschluss zuzustimmen. Solange die Pandemie andauert, könne man dann im überschaubaren Rahmen im Landratsamt tagen und dort die Abstände wahren.

 

Kreisrat Reinmuth bittet darum, den Beschluss zeitlich zu befristen. Den Einschränkungen von Regularien möchte er nicht auf unbestimmte Zeit zustimmen.

 

Herr Feil erklärt, dass die Übertragung jederzeit durch einfachen Beschluss des Gremiums aufgehoben werden könne. Natürlich müsse der Kreistag dafür tagen. Der Kreistag tage auf Antrag, wenn das 1/3 der Mitglieder beantragen würden oder wenn sich die Lage ändere. Deswegen sei es nicht so, dass die Übertragung so lange dauere, wie der Katastrophenfall sei oder wie lange die Pandemie dauere, sondern es liege in der Hand des Gremiums, ob man tagen könne oder nicht.

Wenn man die Übertragung z.B. auf sechs Monate begrenzen würde und man könne in sechs Monaten nicht tagen, hätte das die Folge, dass man nicht mehr handlungsfähig sei, weil die Übertragung abgelaufen sei.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass, wenn man sich mit den Fraktionsvorsitzenden einig sei, dass es wieder möglich sei, werde man auf alle Fälle wieder im Kreistag tagen.

 

Herr Feil führt aus, dass nicht alle Aufgaben des Kreistages übertragen seien. Kernelemente wie z.B. die Haushaltsberatung seien explizit dem Kreistag vorbehalten.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff erklärt, warum die CSU anderer Meinung ist. Sein Lebensumfeld zeige ihm: es werde in Firmen gearbeitet, es werde in Geschäften eingekauft, man könne hier den Abstand wahren, obwohl 96 Leute gezählt worden seien.

Die Demokratie und der Kreistag seien ein zu hohes Gut. Man müsse kreativ sein. Dazu möchte er ermutigen.

 

Landrat Scherf tut sich schwer, in dem Zusammenhang mit der Demokratie zu argumentieren. Die Verlagerung auf die Ausschüsse wahre die Rechte des Kreistags.

Das Gesundheitsministerium bittet nicht umsonst, eindringlich, auch wenn man den Abstand grundsätzlich gewährleiste, eine Maske zu tragen. Wenn man spricht, verteile man am meisten Teilchen. Wenn 3-4 Stunden 60 Menschen zusammensitzen, dann sei die Tröpfchenkonzentration sehr hoch.

Landrat Scherf warnt auch vor jeder Euphorie hinsichtlich der Pandemie. Man komme jetzt in den Härtetest. Die Menschen gingen arbeiten, das sei sehr gut. Die Menschen gingen einkaufen, das sei sehr gut. Aber er bittet, haltet Abstand zueinander zu halten, das ist der wichtigste Infektionsschutz.

Er widerspricht Kreisrat Dr. Bohnhoff dahingehend, dass nun alles problemlos sei, denn es gelinge heute in der Sitzung eben nicht, den Abstand einzuhalten. In jeder Pause sei man näher beieinandergestanden.

Am Ende hat der Innenminister für die konstituierende Sitzung den Freibrief gegeben, nämlichn dass die konstituierende Sitzung keine Veranstaltung im Sinne des Gesetzgebers sei.

 

Er bittet darum, Vernunft und Besonnenheit zu wahren und der staatlich empfohlenen Linie zu folgen.

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