Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Neubildung des Verwaltungsrates der Sparkasse Miltenberg- Obernburg; Vorschlagsliste
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.05.2020 KT/006/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Es werden folgende Personen in die
Vorschlagsliste des Landkreises Miltenberg aufgenommen:
1.
Mitglied: Albert Franz, Mainsite GmbH &
Co.KG, ICO, 63784 Obernburg
Ersatzmitglied: Udo Walter, Am Steiner 12 –
14, 63924 Kleinheubach
Alternativ:
Mitglied: Heinrich Seuffert, Siemensstr. 3,
63839 Kleinwallstadt
Ersatzmitglied: Ludwig Jakob,
Mathias-Grünewald-Str. 7, 63839 Kleinwallstadt
2.
Mitglied: Thomas Schneider, Flußweg 7, 63911
Klingenberg am Main
Ersatzmitglied: Martin Kratzer, Ringstr. 19,
97909 Stadtprozelten
Alternativ:
Mitglied: Ralf Schellenberger, Bayernstraße
6, 63939 Wörth
Ersatzmitglied: Katja Schäfer, Odenwaldstraße 8, 63897 Miltenberg
Herr Feil
erläutert, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg neu zu
bilden ist.
Gemäß der Satzung
der Sparkasse besteht der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern:
-
dem Landrat der Landkreises Miltenberg als
Vorsitzenden
-
vier vom Kreistag des Landkreises Miltenberg gemäß
Art. 8 Abs. 3 SpkG aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern
-
zwei von der Regierung von Unterfranken als
Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß Art. 8 Abs. 4 SpkG bestellten Mitgliedern
-
dem Vorsitzenden des Vorstands.
Nach Art. 8 Abs. 4
SpkG hat die Regierung von Unterfranken als Aufsichtsbehörde für die von ihr zu
berufenden Mitglieder (und ihre Ersatzmitglieder) eine Vorschlagsliste des
Trägers zu erholen. Die Vorschlagsliste hat die doppelte Anzahl der zu berufenden
Mitglieder (und ihrer Ersatzmitglieder) zu enthalten. Die in der
Vorschlagsliste Benannten dürfen nicht dem Kreistag angehören und müssen für
Gemeindeämter wählbar sein. Im Übrigen gelten auch die persönlichen und
fachlichen Anforderungen der Wahl der Verwaltungsräte. Diese Liste wird durch
Beschluss des Kreistags aufgestellt.
Alle im Beschlussvorschlag genannten Personen wurden überprüft und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen.