Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse Miltenberg–Obernburg; Wahl

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2020   KT/006/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Somit sind die vorgeschlagenen Personen gewählt.


Landrat Scherf führt aus, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg neu zu bilden ist. Gemäß der Satzung der Sparkasse besteht der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern, nämlich

 

-       dem Landrat des Landkreises Miltenberg als Vorsitzenden

-       vier vom Kreistag des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 8 Abs. 3 SpkG aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern

-       zwei von der Regierung von Unterfranken als Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß Art. 8 Abs. 4 SpkG bestellten Mitgliedern

-       dem Vorsitzenden des Vorstands.

 

Nach Art. 8 Abs. 3 SpkG wählt der Vertretungskörper des Trägers, der Kreistag, die von ihm zu bestellenden vier Mitglieder und deren Ersatzpersonen aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit. Das Wahlverfahren richtet sich nach Art. 45 Abs. 3 und 4 LKrO. Auf Nachfrage teilte die Sparkassenaufsichtsbehörde mit, dass die organisatorische Zusammenfassung mehrerer Einzelwahlen zwar zulässig ist, sie sei jedoch nur sinnvoll, wenn eine unveränderte Annahme des zusammengefassten Wahlvorschlags zu erwarten sei. Andernfalls sollte es bei der Wahl jedes einzelnen Mitglieds als Regelwahl verbleiben.

 

Zum Verwaltungsrat kann nur gewählt werden, wer die in Art. 9 und 10 SpkG normierten persönlichen und fachlichen Anforderungen erfüllt. Danach dürfen insbesondere nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen, sowie bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern, Art. 10 Abs. 1 SpkG.

 

Die besondere Wirtschafts- und Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist. Sie kann auch angenommen werden, wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsleben verfügt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist von der besonderen Kunde auch dann auszugehen, wenn das Mitglied neben seiner Berufsbildung über zusätzliche wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügt, die sich deutlich vom durchschnittlichen Anforderungsprofil seines Berufsbildes abheben.

 

Die Wirtschafts- und Sachkunde wird regelmäßig nicht als besonders im Sinne von Art. 10 SpkG anzusehen sein, sofern sich wirtschaftliche Fachkenntnisse auf allgemeine, im jeweiligen Berufsbild regelmäßig anzuwendende Grundsätze beschränken. Gleiches gilt, sofern wirtschaftliche Fachkenntnisse allein aus einer Langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit abgeleitet werden.

 

Den Fraktionen wurden diese Anforderungen und die für die Überprüfung notwendigen Angaben im Vorfeld übermittelt.

 

Es wird vorgeschlagen, der Empfehlung der Sparkassenaufsichtsbehörde zu folgen und die Einzelwahlen organisatorisch zusammenzufassen. Dies bedeutet, dass die vier Mitglieder und deren jeweilige Stellvertretung insgesamt als ein Block zu Wahl gestellt werden und jedes Mitglied des Kreistages eine Stimme hat. Im Übrigen gelten die gleichen Regelungen wie bei der vorherigen Wahl.

 

Als ein wählbarer zusammengefasster Vorschlagsblock wurde eingereicht:

 

  1. Mitglied: Herr Michael Schwing

Stellvertretung: Herr Dietmar Fieger

  1. Mitglied: Frau Petra Münzel

Stellvertretung: Herr Ansgar Stich

  1. Mitglied: Herr Roland Weber

Stellvertretung: Frau Wolf-Pleßmann

  1. Mitglied: Herr Frank Zimmermann

Stellvertretung: Herr Jörg Reinmuth

 

Dieser Vorschlag wurde überprüft und alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit zum Verwaltungsrat.

 

Nach Abfrage werden keine weiteren Vorschläge eingereicht. Die Sitzung wird für den Wahlvorgang unterbrochen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.

 

Nach Fortsetzung der Sitzung gibt Landrat Scherf das Wahlergebnis bekannt:

 

Abgegebene Stimmen:           59 Stimmen

Gültige Stimmen:                    52 Stimmen

 

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