Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse Miltenberg–Obernburg; Wahl
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.05.2020 KT/006/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Somit sind die vorgeschlagenen Personen
gewählt.
Landrat Scherf
führt aus, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg neu zu
bilden ist. Gemäß der Satzung der Sparkasse besteht der Verwaltungsrat aus acht
Mitgliedern, nämlich
-
dem Landrat des Landkreises Miltenberg als
Vorsitzenden
-
vier vom Kreistag des Landkreises Miltenberg gemäß
Art. 8 Abs. 3 SpkG aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern
-
zwei von der Regierung von Unterfranken als
Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß Art. 8 Abs. 4 SpkG bestellten Mitgliedern
-
dem Vorsitzenden des Vorstands.
Nach Art. 8 Abs. 3
SpkG wählt der Vertretungskörper des Trägers, der Kreistag, die von ihm zu
bestellenden vier Mitglieder und deren Ersatzpersonen aus seiner Mitte mit
Stimmenmehrheit. Das Wahlverfahren richtet sich nach Art. 45 Abs. 3 und 4 LKrO.
Auf Nachfrage teilte die Sparkassenaufsichtsbehörde mit, dass die
organisatorische Zusammenfassung mehrerer Einzelwahlen zwar zulässig ist, sie
sei jedoch nur sinnvoll, wenn eine unveränderte Annahme des zusammengefassten
Wahlvorschlags zu erwarten sei. Andernfalls sollte es bei der Wahl jedes
einzelnen Mitglieds als Regelwahl verbleiben.
Zum Verwaltungsrat
kann nur gewählt werden, wer die in Art. 9 und 10 SpkG normierten persönlichen
und fachlichen Anforderungen erfüllt. Danach dürfen insbesondere nur solche
Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde
besitzen, sowie bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu
fördern, Art. 10 Abs. 1 SpkG.
Die besondere
Wirtschafts- und Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in
eigener unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in
geschäftsführender Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist. Sie kann auch
angenommen werden, wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche
Berufsbildung hat und über aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsleben verfügt.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist von der besonderen Kunde auch
dann auszugehen, wenn das Mitglied neben seiner Berufsbildung über zusätzliche
wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügt, die sich deutlich vom
durchschnittlichen Anforderungsprofil seines Berufsbildes abheben.
Die Wirtschafts-
und Sachkunde wird regelmäßig nicht als besonders im Sinne von Art. 10 SpkG
anzusehen sein, sofern sich wirtschaftliche Fachkenntnisse auf allgemeine, im
jeweiligen Berufsbild regelmäßig anzuwendende Grundsätze beschränken. Gleiches
gilt, sofern wirtschaftliche Fachkenntnisse allein aus einer Langjährigen
kommunalpolitischen Tätigkeit abgeleitet werden.
Den Fraktionen
wurden diese Anforderungen und die für die Überprüfung notwendigen Angaben im
Vorfeld übermittelt.
Es wird
vorgeschlagen, der Empfehlung der Sparkassenaufsichtsbehörde zu folgen und die
Einzelwahlen organisatorisch zusammenzufassen. Dies bedeutet, dass die vier
Mitglieder und deren jeweilige Stellvertretung insgesamt als ein Block zu Wahl
gestellt werden und jedes Mitglied des Kreistages eine Stimme hat. Im Übrigen
gelten die gleichen Regelungen wie bei der vorherigen Wahl.
Als ein wählbarer
zusammengefasster Vorschlagsblock wurde eingereicht:
- Mitglied: Herr Michael Schwing
Stellvertretung: Herr Dietmar Fieger
- Mitglied: Frau Petra Münzel
Stellvertretung: Herr Ansgar Stich
- Mitglied: Herr Roland Weber
Stellvertretung: Frau Wolf-Pleßmann
- Mitglied: Herr Frank Zimmermann
Stellvertretung: Herr Jörg Reinmuth
Dieser Vorschlag
wurde überprüft und alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Wählbarkeit zum Verwaltungsrat.
Nach Abfrage
werden keine weiteren Vorschläge eingereicht. Die Sitzung wird für den
Wahlvorgang unterbrochen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
Nach Fortsetzung
der Sitzung gibt Landrat Scherf das Wahlergebnis bekannt:
Abgegebene
Stimmen: 59 Stimmen
Gültige Stimmen: 52 Stimmen