Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Beschlussfassung über die weiteren Stellvertreter*innen des Landrats

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2020   KT/006/2020 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den

 

mehrheitlichen Beschluss:

 

  1. Kreisrätin Wolf-Pleßmann wird zur ersten weiteren Stellvertreterin des Landrats bestellt.

 

  1. Kreisrat Günther Oettinger wird zum zweiten weiteren Stellvertreter des Landrats bestellt.

 

 

Landrat Scherf erklärt, dass damit eine weitere Abstimmung nicht mehr geboten sei.

Damit geht er über zum TOP 10 der Tagesordnung.

 

Nach der Unterbrechung zur Wahl zu TOP 10 stellt Kreisrat Fieger den Antrag zur Geschäftsordnung, den Punkt 9 nochmals zu eröffnen bzw. dazu zurückzukommen und der Form halber über den Block 2 abstimmen zu lassen, um dem Landrat und der Verwaltung irgendwelche Stellungnahmen zu irgendwelchen rechtlichen Fragen, die möglicherweise aufgerufen würden, zu ersparen. Die Hoffnung sei natürlich, dass diese Abstimmung spiegelbildlich ausgehen würde, aber das müsse nicht unbedingt sein.

 

Landrat Scherf wiederholt den Antrag der CSU-Fraktion, den Punkt 9 noch einmal aufzunehmen, um die bereits bestellten weiteren Stellvertreter abzuberufen und alternativ über den Block 2 abstimmen zu lassen.

 

Es erfolgt keine Gegenrede.

 

Beschluss:

Der Antrag findet keine Mehrheit.


Landrat Scherf erklärt, dass anders als der/die gewählte Stellvertreter/*in des Landrats, der gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1 für die Dauer der Wahlzeit gewählt wird, der Kreistag die weitere Stellvertretung des Landrats durch einfachen Beschluss, Art. 45 Abs. 1 LKrO, regelt. Eine Wahl in geheimer Abstimmung Art. 45 Abs. 3 LKrO ist damit unzulässig. Die Bestellung durch Beschluss bedeutet zugleich, dass der/die weitere Stellvertreter*in durch einen entsprechenden Beschluss des Kreistags jederzeit auch wieder abberufen werden kann.

Anders als nach Art. 35 GO, der die Höchstzahl der weiteren gewählten Bürgermeister auf zwei begrenzt, trifft Art. 32 keine verbindliche Aussage darüber, wie viele weitere Stellvertreter*innen der Kreistag bestellt. Die erforderliche Anzahl liegt damit im Ermessen des Kreistags. In der Wahlperiode 2014 bis 2020 wurden zwei weitere Stellvertreter*innen des Landrats durch Beschluss bestellt.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, zwei weitere Stellvertreter*innen des Landrats zu bestellen. Namentliche Vorschläge zur Bestellung einzelner Mitglieder des Kreistages können nach der Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Stellvertreter*innen erfolgen.

 

Der Kreistag fasst den

 

einstimmigen Beschluss:

 

Der Kreistag bestellt zwei weitere Stellvertreter*innen des Landrats.

 

 

Nach der Abstimmung bittet Landrat Scherf um Vorschläge des Kreistages zur Wahl der weiteren Stellvertreter*innen des Landrats.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff schlägt Kreisrätin Passow als weitere stellvertretende Landrätin vor. Die Laudatio habe er bereits gehalten. Er freut sich, dass Frau Passow dazu bereit sei und er entschuldigt sich für andere, denn es sei nicht korrekt, wenn man sich hier um ein Amt bewerbe, despektierlich behandelt werde. Er hatte den Eindruck, dass das so geschehen sei. Von seiner Seite entschuldige er sich. weil er den Eindruck hatte, dass Kreisrätin Passow despektierlich behandelt worden sei.

 

Landrat Scherf stellt fest, dass Kreisrätin Passow in keiner Weise beleidigt worden sei. Es sei nur das Vorgehen der CSU-Kreistagsfraktion hinterfragt worden. Er betont, dass niemand Frau Passow bezüglich ihrer Eignung und fachlichen Kompetenzen in Misskredit gezogen habe.

Landrat Scherf sitze dem Kreistag vor und stellt fest, dass formal gesehen eine Entschuldigung im Namen des Gremiums nicht angemessen sei.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff erklärt, dass er neu im Gremium sei und noch lernen müsse, wie man sich genau paragraphengerecht ausdrücke. Er habe zum Ausdruck bringen wollen, dass er die Rede von Kreisrätin Becker nicht als wertschätzend empfunden habe. Er dankt Landrat Scherf für seine Richtigstellung.

 

Kreisrat Schötterl schlägt eine En-Bloc-Abstimmung mit der ersten weiteren Stellvertreterin Frau Monika Wolf-Pleßmann und dem zweiten weiteren Stellvertreter Herrn Günther Oettinger vor.

 

Landrat Scherf fragt nach weiteren Vorschlägen. Dies ist nicht der Fall.

 

Kreisrat Reinhard widersprecht der Blockwahl. Er sagt, man müsse über die weiteren Stellvertreter getrennt abstimmen.

 

Landrat Scherf erklärt, man müsse die Anträge unterscheiden. Es gebe einen weitergehenden Antrag, der die gemeinsame Abstimmung „En-Bloc“ vorsehe mit der ersten weiteren Stellvertreterin des Landrats, Frau Wolf-Pleßmann, und dem zweiten weiteren Stellvertreter des Landrats, Herrn Günther Oettinger. Deswegen müsse dieser laut Geschäftsordnung zuerst abgestimmt werden.

 

Kreisrat Reinhard widerspricht, weil das eine Kandidatur für den zweiten weiteren Stellvertreter erübrige und somit die Wahl verhindere.

 

Landrat Scherf stellt richtig, dass man bei einer Abstimmung sei. Es seien zwei Anträge gestellt worden. Einer, der Frau Passow als erste weitere Stellvertreterin des Landrats vorschlage. Einen zweiten Antrag, dass die erste weitere Stellvertreterin Frau Wolf-Pleßmann und der zweite weitere Stellvertreter Herr Günther Oettinger werden solle. Dies sei nach seinem Verständnis der Geschäftsordnung der weitergehende Antrag.

 

Herr Feil führt §24 der Geschäftsordnung aus:

 

§ 24

Abstimmung

 

(1)   Stehen mehrere Anträge zur Abstimmung, so gilt folgende Reihenfolge:

1.  Anträge zur Geschäftsordnung,

2.  Beschlüsse des Kreisausschusses oder der weiteren Ausschüsse zu dem Beratungsgegenstand,

3.  weitergehende Anträge; dabei sind nur solche Anträge als weitergehend anzusehen, die einen größeren Aufwand oder eine stärker einschneidende Maßnahme zum Gegenstand haben,

4.  zuerst gestellte Anträge, wenn später gestellte nicht unter Nr. 1 bis 3 fallen.

 

Der weitergehende Antrag ist der, der eine stärker einschneidende Maßnahme zur Folge hat. Wenn man „En-Bloc“ abstimmt, sei alles erledigt und somit weitergehend als der erste Antrag.

Wenn der Kreistag den En-Bloc-Antrag beschließt, werde der andere Antrag nicht mehr abgestimmt.

 

Kreisrat Gerhard Rüth stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, über die Positionen der weiteren Stellvertreter jeweils getrennt abzustimmen.

 

Es folgt keine Gegenrede.

 

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt über den Antrag einer getrennten Abstimmung ab. Dieser Antrag findet keine Mehrheit.

 

Nachdem der Antrag der CSU-Fraktion keine Mehrheit gefunden hat, trägt Landrat Scherf den weitergehenden Antrag der FW-Fraktion vor, um über diesen abstimmen zu lassen.

 

Kreisrat Reinhard stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung zu unterbrechen.

 

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.

 

Landrat Scherf unterbricht die Sitzung für wenige Minuten.

 

Nach der kurzen Sitzungsunterbrechung beantragt Kreisrat Fieger, einen weiteren Block zur Abstimmung zu stellen. Er stellt die Kandidatinnen Frau Passow und Frau Wolf-Pleßmann zur Abstimmung.

 

Landrat Scherf wiederholt, dass die CSU-Fraktion den Antrag stellt, über einen weiteren Block abzustimmen. Als erste weitere Stellvertreterin werde Frau Passow, als zwei weitere Stellvertreterin Frau Wolf-Pleßmann genannt.

 

Kreisrat Fieger weist Landrat Scherf darauf hin, dass es bei den weiteren Stellvertretern keine Reihenfolge geben würde, sondern dass zwei Namen zur Abstimmung gestellt würden als 2. Block gegen den 1. Block.

 

Herr Feil erklärt, dass dies früher so gehandhabt worden sei, dass es keine Reihenfolge der weiteren Stellvertreter gegeben habe. Mittlerweile habe es eine Klarstellung gegeben, dass die Reihenfolge der weiteren Stellvertreter*innen des Landrats durch das Gremium festgelegt sein müsse. Dies gelte insbesondere für die Sitzungsleitung. Für den Fall, wenn der Landrat und sein gewählter Stellvertreter ausfallen würden, würde die erste weitere Stellvertretung die Sitzungsleitung übernehmen, danach die zweite weitere Stellvertretung.

 

Daraufhin nennt Kreisrat Fieger folgende Reihenfolge für die Blockwahl:

  • Erste weitere Stellvertreterin Frau Wolf-Pleßmann
  • Zweite weitere Stellvertreterin Frau Passow

 

Da der neue Antrag der CSU-Fraktion und der Antrag der FW gleichwertig sind, lässt Landrat Scherf nach GO, Art. 24, Abs. 1, Satz 4 über den zuerst gestellten Antrag, den weitergehenden Antrag der FW, abstimmen.

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