Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Vereidigung der/des gewählten Stellvertreters*in des Landrats
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 11.05.2020 KT/006/2020 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Landrat Scherf
erläutert, dass nach Art. 32 LKrO in Verbindung mit Art. 27 KWBG der/die
gewählte Stellvertreter*in des Landrats einen Diensteid zu leisten hat. Die
Abnahme erfolgt durch den Landrat.
Er hat folgenden
Wortlaut:
Ich schwöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner
Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.
Kreisrat Bernd Schötterl leistet den Eid unter Aufheben der rechten Hand.