Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Vereidigung der/des gewählten Stellvertreters*in des Landrats

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2020   KT/006/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf erläutert, dass nach Art. 32 LKrO in Verbindung mit Art. 27 KWBG der/die gewählte Stellvertreter*in des Landrats einen Diensteid zu leisten hat. Die Abnahme erfolgt durch den Landrat.

 

Er hat folgenden Wortlaut:

 

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

 

Kreisrat Bernd Schötterl leistet den Eid unter Aufheben der rechten Hand.

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