Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Erlass der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 11.05.2020 KT/006/2020 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 3 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Scherf lässt über den Antrag zur GO
von Kreisrat Ullmer abstimmen, dass der Themenbereich Energie wie in den Jahren
2014 – 2020 dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zugeordnet bleibt.
Beschluss:
Der Kreistag lehnt den Antrag mehrheitlich
ab.
Landrat Scherf
lässt nun über den Antrag von Kreisrat Dr. Bohnhoff abstimmen, die Kompetenz
nicht auf die Fachausschüsse zu übertragen.
Beschluss:
Der Kreistag lehnt den Antrag mehrheitlich
ab.
Landrat Scherf
lässt über den Antrag von Kreisrat Dr. Bohnhoff abstimmen, die Ausschüsse mit
14 Mitgliedern zu besetzen.
Beschluss:
Der Kreistag lehnt den Antrag mehrheitlich
ab.
Landrat Scherf
bittet den Kreistag nun um den Beschluss zum Erlass der Geschäftsordnung.
Der Kreistag fasst
bei drei Gegenstimmen mehrheitlich den
Beschluss:
Die als Anlage dieser Niederschrift beigefügte
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse
des Landkreises Miltenberg wird genehmigt.
Die wesentlichsten Änderungen sind
-
§ 2 Ausschüsse: Verlagerung des Themenfeldes Energie in den Ausschuss
Bau und Verkehr
-
§ 15 Ladung: Textliche Anpassung an die bisherige Handhabung
-
§§ 29, 31 und 36
Anpassung der Wertgrenzen Kreistag / Ausschüsse / Landrat:
Es wird
vorgeschlagen, die Wertgrenzen von 150.000/50.000 Euro auf 300.000/100.000 Euro
anzupassen. Diese Wertgrenzen bestehen seit vielen Jahren. Im Laufe der Zeit
und in Folge der nicht kontinuierlichen Anpassung hat dies dazu geführt, dass
sich eine faktische wertmäßige Zuständigkeitsverlagerung von Ausschuss und
Landrat hin zu Kreistag entwickelt hat. Mit den bisherigen Wertgrenzen lag der
Landkreis Miltenberg bei den Niedrigsten in Unterfranken. Der Landkreis
Aschaffenburg hatte z. B. in der Wahlperiode 2014-2020 eine untere Wertegrenze
Ausschuss / Landrat von 100.000 Euro.
-
§§ 29, 31 und 38
kommunale Stiftungen:
Mit diesen
Regelungen wird die Möglichkeit eröffnet, für kommunale Stiftungen einen Beirat
als Stiftungsorgan einzurichten und Kompetenzen von den Kreisgremien auf den
Beirat zu übertragen. Entsprechend dieser Kompetenzverlagerung können auch
personalrechtliche Befugnisse für die kommunale Stiftung übertragen werden.
-
§ 29
Befugnisübertragung im Pandemiefall:
Der Kreistag ist
jederzeit berechtigt, seine Befugnisse auf Ausschüsse oder die
Verwaltung/Landrat zu übertragen, soweit diese nicht gesetzlich dem Kreistag
vorbehalten sind, vgl. Art. 30 LKrO. Im Rahmen der Coronapandemie hat das
Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die
Möglichkeit eröffnet, dass Landkreise analog Art. 32 Abs. 4 GO einen
Ferienausschuss einsetzen. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll bis zum
Widerruf nicht nur ein Ausschuss über alle Angelegenheiten, sondern die jeweils
zuständigen Ausschüsse nicht nur vorberatend, sondern auch beschließend an
Stelle des Kreistages entscheiden können. Des Weiteren wird den in diesen Ausschüssen
nicht vertretenen Parteien und Wählergruppen bei der Beratung der übertragenen
Angelegenheiten ein Rederecht eingeräumt, da ein solches auch im Falle der
Beratung im Kreistag besteht.
-
§ 33 Verteilung der
Ausschusssitze
Die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses werden vom Kreistag aufgrund
der Vorschläge der Parteien und
Wählergruppen nach dem
Verfahren Sainte-Lague/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem sog.
Höchstzahlverfahren ermittelt (vgl. Art. 35 GLKrWG). Dieses Verfahren ist bei der Sitzverteilung für den
Kreistag gesetzlich vorgeschrieben. Eine gesetzliche Vorgabe für das Verteilungsverfahren
für die Ausschüsse gibt es nicht. In den bisherigen Wahlperioden hat sich der
Kreistag an dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren orientiert. Diese
Handhabung wird weiterempfohlen.
-
§ 36 Mitgliederanzahl
der weiteren Ausschüsse
Die Anzahl der
Mitglieder ist für den Kreisausschuss gesetzlich mit 12 vorgeschrieben. Es wird
empfohlen, diese Anzahl auf die weiteren Ausschüsse zu übertragen.
Jede mathematische
Sitzverteilung wird in der Regel nicht das exakte Abbild des Wahlergebnisses
sein. Art. 27 Abs. 2 Satz 2 LKrO schreibt bei der Zusammensetzung der
Ausschüsse vor, dass der Kreistag dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen
Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen hat. Unter Berücksichtigung auf
den Rückgriff auf die erhaltenen Wählerstimmen bzw Sitze ergibt sich folgende
Sitzverteilung und prozentuale Berücksichtigung.
60 Sitze |
% |
12 Sitze |
% |
14 Sitze |
% |
|
CSU |
20 |
33,33% |
4 |
33,33% |
5 |
35,71% |
Grüne |
10 |
16,67% |
2 |
16,67% |
2 |
14,29% |
FW |
10 |
16,67% |
2 |
16,67% |
2 |
14,29% |
SPD |
7 |
11,67% |
1 |
8,33% |
2 |
14,29% |
FDP |
3 |
5,00% |
1 |
8,33% |
1 |
7,14% |
NM |
6 |
10,00% |
1 |
8,33% |
1 |
7,14% |
ÖDP |
3 |
5,00% |
1 |
8,33% |
1 |
7,14% |
Linke |
1 |
1,67% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
60 |
12 |
14 |
Schriftliche Anträge zur Änderung der
Geschäftsordnung (-entwurfs) sind im Vorfeld der konstituierenden Sitzung nicht
eingegangen.
Kreisrat Ullmer möchte wissen, warum der Punkt
Energie aus dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz rausgelöst werde. Er
denkt, die Energiethemen seien in dem Ausschuss sehr gut aufgehoben gewesen.
Man habe überwiegend die Themenfelder erneuerbare Energie, das betrifft
Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft usw, behandelt. Er hinterfragt, warum man
dieses Thema, ein wichtiges Thema, in den Bauausschuss verlagere.
Man müsse z.B. über Energiepreise beschließen,
bauen würde aber der Bauausschuss. Dass das ein Zwiespalt gewesen sei, sei
klar.
Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass der
Themenbereich Energie nicht in den Ausschuss für Bau und Verkehr verlagert
werde.
Landrat Scherf erläutert zum Grund der Verlagerung,
vor allem in Bezug auf die Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung durch
den Landkreis Miltenberg, dass sich in den vergangenen sechs Jahren erwiesen
habe, dass die Energiethemen wie Energiemanagement, Energieeffizienz in den
landkreiseigenen Gebäuden alle im Themenbereich des UB 5 liegen und dieser
Unternehmensbericht komplett im Ausschuss für Bau und Verkehr abgebildet sei.
Man werde von der Sitzungsplanung effizienter, weil
durch die Zuordnung der UB 5 nicht für zwei Ausschüsse arbeiten müsse. Die
Zuordnung sei jetzt in den Ausschüssen genauso abgebildet wie im Organigramm
des Landratsamtes.
Kreisrat Dr. Bohnhoff erklärt für die CSU-Fraktion,
dass sie die Installation der Ferienausschüsse im Kreistags als nicht
zielführend ansehen würde, § 29, Abs. 4, da man dem demokratischen Auftrag der
Wähler besser als Gesamtgremium vor Ort gerecht werden könne. Die heutige
Sitzung zeige, dass man in der Lage sei, auch während der Pandemie eine
Kreistagssitzung durchzuführen. Die derzeitigen Lockerungen des Kontaktverbots
zeigten, dass dieses Instrument zukünftig wahrscheinlich nicht mehr
erforderlich sein werde. Eine endgültig beschließende Funktion der Ausschüsse
ohne Einschränkung der Wertgrenzen halte die CSU-Fraktion nicht für
zielführend. Ausschüsse hätten vorbereitenden Charakter, Beschlüsse seien
dementsprechend der Wertgrenzen dem Kreistag vorbehalten. Die Anhebung der
Wertgrenzen in den §§ 29,31 und 36 der Geschäftsordnung des Kreistages habe
deren Kompetenz bereits erweitert, welches die CSU-Fraktion gerne mittrage.
Aus den zuvor genannten Gründen werde die Änderung
der Geschäftsordnung in diesem Punkt so wie von der Verwaltung vorgeschlagen
als CSU-Fraktion nicht mitgetragen.
Kreisrat Dr. Bohnhoff bittet die Kollegen und
Kolleginnen des Kreistags, gewissenhaft zu prüfen, ob dieser Schritt dem
Landkreis wirklich zuträglich sei und dem Wählerwillen entspreche. Um es mit
den Worten von Landrat Scherf zu sagen: Demokratie muss funktionieren.
Weiterhin beantragt die CSU-Fraktion
14er-Ausschüsse, weil diese Anzahl von Mitgliedern in den Ausschüssen vor sechs
Jahren beschlossen worden sei. Der Grund sei damals gewesen, dass gerade
dadurch kleinere Fraktionen die Möglichkeiten hätten, in der Ausschussarbeit
mehr berücksichtigt zu werden. Diesen Vorschlag habe die CSU 2014 mitgetragen,
obwohl dies für die CSU keine weiteren Plätze in den Ausschüssen bedeutet habe.
Dies hätte damals nicht den Grund gehabt, den prozentualen Wählerwillen besser
zu berücksichtigen, denn die CSU sei damit 2014 benachteiligt worden. Da sich
der Diskussionsstand im Vergleich zu 2014 nicht geändert habe, aber nun SPD und
CSU statt FW und ödp von dieser Regelung profitierten, sehe es die CSU nun als
fair an, wenn die 14er-Ausschüsse beibehalten würden. Die Ausschussgröße
entspreche mehr dem prozentigen Wählervotum als 14er-Ausschüsse, aber das sei
2014 auch nicht die treibende Feder gewesen, sondern es habe gerechter zugehen
sollen, und das habe seinerzeit bedeutet, dass man die kleineren Fraktionen
habe unterstützen wollen.
Wenn er sich die engagierte Regenbogenkoalition und
deren bisheriges Verhalten anschaue, dann sehe er es aus Sicht der CSU gerecht
an, wenn man aus der Oppositionsrolle heraus diese faire Unterstützung des
Kreistages ebenfalls erhalte.
Daher bittet Kreisrat Dr. Bohnhoff die Kolleginnen
und Kollegen des Kreistags, die Argumentation der CSU-Fraktion zu unterstützen,
dass es bei 14er-Ausschüssen bleibe.
Demokratie müsse funktionieren.
Kreisrat Dr. Bohnhoff hofft auf eine getrennte
Abstimmung der Anträge, da die CSU-Fraktion gerne den anderen Bereichen
zustimmen würde.
Landrat Scherf dankt Kreisrat Dr. Bohnhoff für
seine Ausführungen und verwies auf seine Ausführungen , dass es sich um
einzelne Anträge zur Geschäftsordnung handele, deshalb werde man Schritt für
Schritt abstimmen.
Damit sachlich keine Verwerfungen aufkommen, betont
er, dass die Geschäftsordnung nicht die Einrichtung eines Ferienausschusses
vorsehe, sondern die Übertragung der Kompetenzen im Pandemiefall auf die
sachlich zuständigen Fachausschüsse.
Er möchte herausstellen, dass das heutige Beispiel
der Sitzung verdeutliche, dass die Entwicklung in der Pandemie nicht beendet
sei, im Widerspruch zur Aussage von Kreisrat Dr. Bohnhoff dass die Übertragung
auf die Fachausschüsse durch die Lockerungen bald nicht mehr notwendig sein
würde.
Landrat Scherf warnt ausdrücklich davor, zu
glauben, dass man die Pandemie hinter sich habe. Er möchte vor dem Hintergrund
sagen, dass diese Regelung nur für den Fall gelte, falls es nach
Infektionsschutzgesetz nicht ratsam sei, eine Veranstaltung in dieser Form
durchzuführen. Wenn man eine solche Pandemieregelung nicht in der
Geschäftsordnung verankert habe und der Infektionsschutz lasse Sitzungen des
Kreistages nicht zu, dann müsse der Landrat in Form von Eilentscheidungen
beschließen. Mit dieser Regelung, die deswegen vom Bayerischen Innenministerium
empfohlen werde, liege dann wenigstens die Kompetenz bei den Ausschüssen, Es
sei eine Regelung, die die Rechte des Kreistages im Pandemiefall wart und es
verhindert, dass bei einer extremen Situation die Kompetenz alleine auf den
Landrat übergeht. Landrat Scherf bezeichnet die Regelung als Schutzrecht für
die Ausschüsse.
Zur Diskussion in 2014 stellt Landrat Scherf klar,
dass die CSU der Regelung damals inhaltlich widersprochen, aber am Ende doch
zugestimmt habe. Damals sei es darum gegangen, die Rechte der kleinen
Fraktionen zu gewährleisten. Heute mache es keinen Unterschied, denn die
Beteiligung der kleinen Fraktionen sei in gleicher Weise gewährleistet,
deswegen schlage die Verwaltung die Besetzung der Ausschüsse mit zwölf
Mitgliedern vor, da diese das Stärkeverhältnis des Kreistags besser abbilde.
Kreisrätin Oettinger merkt an, § 36 der GO zu
überarbeiten, da das Wort Energie doppelt aufgeführt werde.
Landrat Scherf dankt für den Hinweis.