Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erlass der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2020   KT/006/2020 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 3
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf lässt über den Antrag zur GO von Kreisrat Ullmer abstimmen, dass der Themenbereich Energie wie in den Jahren 2014 – 2020 dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zugeordnet bleibt.

 

Beschluss:

Der Kreistag lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

Landrat Scherf lässt nun über den Antrag von Kreisrat Dr. Bohnhoff abstimmen, die Kompetenz nicht auf die Fachausschüsse zu übertragen.

 

Beschluss:

Der Kreistag lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

Landrat Scherf lässt über den Antrag von Kreisrat Dr. Bohnhoff abstimmen, die Ausschüsse mit 14 Mitgliedern zu besetzen.

 

Beschluss:

Der Kreistag lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

 

Landrat Scherf bittet den Kreistag nun um den Beschluss zum Erlass der Geschäftsordnung.

 

Der Kreistag fasst bei drei Gegenstimmen mehrheitlich den

 

Beschluss:

 

Die als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg wird genehmigt.


Herr Feil erläutert, dass der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung sich an der in der Wahlperiode 2014 bis 2020 geltenden Fassung orientiert. Es erfolgte eine Überarbeitung an Hand der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistages und der aktuellen Rechtslage.

 

Die wesentlichsten Änderungen sind

 

-       § 2 Ausschüsse: Verlagerung des Themenfeldes Energie in den Ausschuss Bau und Verkehr

 

-       § 15 Ladung: Textliche Anpassung an die bisherige Handhabung

 

-       §§ 29, 31 und 36 Anpassung der Wertgrenzen Kreistag / Ausschüsse / Landrat:

Es wird vorgeschlagen, die Wertgrenzen von 150.000/50.000 Euro auf 300.000/100.000 Euro anzupassen. Diese Wertgrenzen bestehen seit vielen Jahren. Im Laufe der Zeit und in Folge der nicht kontinuierlichen Anpassung hat dies dazu geführt, dass sich eine faktische wertmäßige Zuständigkeitsverlagerung von Ausschuss und Landrat hin zu Kreistag entwickelt hat. Mit den bisherigen Wertgrenzen lag der Landkreis Miltenberg bei den Niedrigsten in Unterfranken. Der Landkreis Aschaffenburg hatte z. B. in der Wahlperiode 2014-2020 eine untere Wertegrenze Ausschuss / Landrat von 100.000 Euro.

 

-       §§ 29, 31 und 38 kommunale Stiftungen:

Mit diesen Regelungen wird die Möglichkeit eröffnet, für kommunale Stiftungen einen Beirat als Stiftungsorgan einzurichten und Kompetenzen von den Kreisgremien auf den Beirat zu übertragen. Entsprechend dieser Kompetenzverlagerung können auch personalrechtliche Befugnisse für die kommunale Stiftung übertragen werden.

 

-       § 29 Befugnisübertragung im Pandemiefall:

Der Kreistag ist jederzeit berechtigt, seine Befugnisse auf Ausschüsse oder die Verwaltung/Landrat zu übertragen, soweit diese nicht gesetzlich dem Kreistag vorbehalten sind, vgl. Art. 30 LKrO. Im Rahmen der Coronapandemie hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Möglichkeit eröffnet, dass Landkreise analog Art. 32 Abs. 4 GO einen Ferienausschuss einsetzen. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll bis zum Widerruf nicht nur ein Ausschuss über alle Angelegenheiten, sondern die jeweils zuständigen Ausschüsse nicht nur vorberatend, sondern auch beschließend an Stelle des Kreistages entscheiden können.  Des Weiteren wird den in diesen Ausschüssen nicht vertretenen Parteien und Wählergruppen bei der Beratung der übertragenen Angelegenheiten ein Rederecht eingeräumt, da ein solches auch im Falle der Beratung im Kreistag besteht.  

 

-       § 33 Verteilung der Ausschusssitze

Die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses werden vom Kreistag aufgrund der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem sog. Höchstzahlverfahren ermittelt (vgl. Art. 35 GLKrWG). Dieses Verfahren ist bei der Sitzverteilung für den Kreistag gesetzlich vorgeschrieben. Eine gesetzliche Vorgabe für das Verteilungsverfahren für die Ausschüsse gibt es nicht. In den bisherigen Wahlperioden hat sich der Kreistag an dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren orientiert. Diese Handhabung wird weiterempfohlen.

 

-       § 36 Mitgliederanzahl der weiteren Ausschüsse

Die Anzahl der Mitglieder ist für den Kreisausschuss gesetzlich mit 12 vorgeschrieben. Es wird empfohlen, diese Anzahl auf die weiteren Ausschüsse zu übertragen.

 

Jede mathematische Sitzverteilung wird in der Regel nicht das exakte Abbild des Wahlergebnisses sein. Art. 27 Abs. 2 Satz 2 LKrO schreibt bei der Zusammensetzung der Ausschüsse vor, dass der Kreistag dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen hat. Unter Berücksichtigung auf den Rückgriff auf die erhaltenen Wählerstimmen bzw Sitze ergibt sich folgende Sitzverteilung und prozentuale Berücksichtigung.

 

 

60 Sitze

%

12 Sitze

%

14 Sitze

%

CSU

20

33,33%

4

33,33%

5

35,71%

Grüne

10

16,67%

2

16,67%

2

14,29%

FW

10

16,67%

2

16,67%

2

14,29%

SPD

7

11,67%

1

8,33%

2

14,29%

FDP

3

5,00%

1

8,33%

1

7,14%

NM

6

10,00%

1

8,33%

1

7,14%

ÖDP

3

5,00%

1

8,33%

1

7,14%

Linke

1

1,67%

0

0,00%

0

0,00%

60

12

14

 

Schriftliche Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung (-entwurfs) sind im Vorfeld der konstituierenden Sitzung nicht eingegangen.

 

 

Kreisrat Ullmer möchte wissen, warum der Punkt Energie aus dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz rausgelöst werde. Er denkt, die Energiethemen seien in dem Ausschuss sehr gut aufgehoben gewesen. Man habe überwiegend die Themenfelder erneuerbare Energie, das betrifft Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft usw, behandelt. Er hinterfragt, warum man dieses Thema, ein wichtiges Thema, in den Bauausschuss verlagere.

Man müsse z.B. über Energiepreise beschließen, bauen würde aber der Bauausschuss. Dass das ein Zwiespalt gewesen sei, sei klar.

Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Themenbereich Energie nicht in den Ausschuss für Bau und Verkehr verlagert werde.

 

Landrat Scherf erläutert zum Grund der Verlagerung, vor allem in Bezug auf die Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung durch den Landkreis Miltenberg, dass sich in den vergangenen sechs Jahren erwiesen habe, dass die Energiethemen wie Energiemanagement, Energieeffizienz in den landkreiseigenen Gebäuden alle im Themenbereich des UB 5 liegen und dieser Unternehmensbericht komplett im Ausschuss für Bau und Verkehr abgebildet sei.

Man werde von der Sitzungsplanung effizienter, weil durch die Zuordnung der UB 5 nicht für zwei Ausschüsse arbeiten müsse. Die Zuordnung sei jetzt in den Ausschüssen genauso abgebildet wie im Organigramm des Landratsamtes.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff erklärt für die CSU-Fraktion, dass sie die Installation der Ferienausschüsse im Kreistags als nicht zielführend ansehen würde, § 29, Abs. 4, da man dem demokratischen Auftrag der Wähler besser als Gesamtgremium vor Ort gerecht werden könne. Die heutige Sitzung zeige, dass man in der Lage sei, auch während der Pandemie eine Kreistagssitzung durchzuführen. Die derzeitigen Lockerungen des Kontaktverbots zeigten, dass dieses Instrument zukünftig wahrscheinlich nicht mehr erforderlich sein werde. Eine endgültig beschließende Funktion der Ausschüsse ohne Einschränkung der Wertgrenzen halte die CSU-Fraktion nicht für zielführend. Ausschüsse hätten vorbereitenden Charakter, Beschlüsse seien dementsprechend der Wertgrenzen dem Kreistag vorbehalten. Die Anhebung der Wertgrenzen in den §§ 29,31 und 36 der Geschäftsordnung des Kreistages habe deren Kompetenz bereits erweitert, welches die CSU-Fraktion gerne mittrage.

Aus den zuvor genannten Gründen werde die Änderung der Geschäftsordnung in diesem Punkt so wie von der Verwaltung vorgeschlagen als CSU-Fraktion nicht mitgetragen.

Kreisrat Dr. Bohnhoff bittet die Kollegen und Kolleginnen des Kreistags, gewissenhaft zu prüfen, ob dieser Schritt dem Landkreis wirklich zuträglich sei und dem Wählerwillen entspreche. Um es mit den Worten von Landrat Scherf zu sagen: Demokratie muss funktionieren.

 

Weiterhin beantragt die CSU-Fraktion 14er-Ausschüsse, weil diese Anzahl von Mitgliedern in den Ausschüssen vor sechs Jahren beschlossen worden sei. Der Grund sei damals gewesen, dass gerade dadurch kleinere Fraktionen die Möglichkeiten hätten, in der Ausschussarbeit mehr berücksichtigt zu werden. Diesen Vorschlag habe die CSU 2014 mitgetragen, obwohl dies für die CSU keine weiteren Plätze in den Ausschüssen bedeutet habe. Dies hätte damals nicht den Grund gehabt, den prozentualen Wählerwillen besser zu berücksichtigen, denn die CSU sei damit 2014 benachteiligt worden. Da sich der Diskussionsstand im Vergleich zu 2014 nicht geändert habe, aber nun SPD und CSU statt FW und ödp von dieser Regelung profitierten, sehe es die CSU nun als fair an, wenn die 14er-Ausschüsse beibehalten würden. Die Ausschussgröße entspreche mehr dem prozentigen Wählervotum als 14er-Ausschüsse, aber das sei 2014 auch nicht die treibende Feder gewesen, sondern es habe gerechter zugehen sollen, und das habe seinerzeit bedeutet, dass man die kleineren Fraktionen habe unterstützen wollen.

Wenn er sich die engagierte Regenbogenkoalition und deren bisheriges Verhalten anschaue, dann sehe er es aus Sicht der CSU gerecht an, wenn man aus der Oppositionsrolle heraus diese faire Unterstützung des Kreistages ebenfalls erhalte.

Daher bittet Kreisrat Dr. Bohnhoff die Kolleginnen und Kollegen des Kreistags, die Argumentation der CSU-Fraktion zu unterstützen, dass es bei 14er-Ausschüssen bleibe.

Demokratie müsse funktionieren.

Kreisrat Dr. Bohnhoff hofft auf eine getrennte Abstimmung der Anträge, da die CSU-Fraktion gerne den anderen Bereichen zustimmen würde.

 

 

Landrat Scherf dankt Kreisrat Dr. Bohnhoff für seine Ausführungen und verwies auf seine Ausführungen , dass es sich um einzelne Anträge zur Geschäftsordnung handele, deshalb werde man Schritt für Schritt abstimmen.

Damit sachlich keine Verwerfungen aufkommen, betont er, dass die Geschäftsordnung nicht die Einrichtung eines Ferienausschusses vorsehe, sondern die Übertragung der Kompetenzen im Pandemiefall auf die sachlich zuständigen Fachausschüsse.

Er möchte herausstellen, dass das heutige Beispiel der Sitzung verdeutliche, dass die Entwicklung in der Pandemie nicht beendet sei, im Widerspruch zur Aussage von Kreisrat Dr. Bohnhoff dass die Übertragung auf die Fachausschüsse durch die Lockerungen bald nicht mehr notwendig sein würde.

Landrat Scherf warnt ausdrücklich davor, zu glauben, dass man die Pandemie hinter sich habe. Er möchte vor dem Hintergrund sagen, dass diese Regelung nur für den Fall gelte, falls es nach Infektionsschutzgesetz nicht ratsam sei, eine Veranstaltung in dieser Form durchzuführen. Wenn man eine solche Pandemieregelung nicht in der Geschäftsordnung verankert habe und der Infektionsschutz lasse Sitzungen des Kreistages nicht zu, dann müsse der Landrat in Form von Eilentscheidungen beschließen. Mit dieser Regelung, die deswegen vom Bayerischen Innenministerium empfohlen werde, liege dann wenigstens die Kompetenz bei den Ausschüssen, Es sei eine Regelung, die die Rechte des Kreistages im Pandemiefall wart und es verhindert, dass bei einer extremen Situation die Kompetenz alleine auf den Landrat übergeht. Landrat Scherf bezeichnet die Regelung als Schutzrecht für die Ausschüsse.

Zur Diskussion in 2014 stellt Landrat Scherf klar, dass die CSU der Regelung damals inhaltlich widersprochen, aber am Ende doch zugestimmt habe. Damals sei es darum gegangen, die Rechte der kleinen Fraktionen zu gewährleisten. Heute mache es keinen Unterschied, denn die Beteiligung der kleinen Fraktionen sei in gleicher Weise gewährleistet, deswegen schlage die Verwaltung die Besetzung der Ausschüsse mit zwölf Mitgliedern vor, da diese das Stärkeverhältnis des Kreistags besser abbilde.

 

Kreisrätin Oettinger merkt an, § 36 der GO zu überarbeiten, da das Wort Energie doppelt aufgeführt werde.

 

Landrat Scherf dankt für den Hinweis.

 

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