Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Jahresabschluss 2018 des Landkreises Miltenberg – Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.02.2020 KT/001/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt einstimmig,
den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 6.471.031,30 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Herr Krämer, Kreiskämmerer, trägt vor, dass im
Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung zu
entscheiden ist. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines
vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt wird, ist nach § 24 Abs. 2
KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage
zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit
Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur
Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit
der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag ist nicht
vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage beträgt
3,3 Mio. €.