Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Frauenhaus Aschaffenburg – Umsetzung der geänderten staatlichen Förderrichtlinien ab 01.09.2019
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.01.2020 BKS/001/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die aktualisierte Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg sowie dem Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Aschaffenburg (AWO) über die Finanzierung der Grundkosten des Frauenhauses Aschaffenburg gemäß dem vorliegenden Entwurf mit abzuschließen.
Herr Vill, SG 23 –
Sozialwesen, Wohnfeld, trägt vor, dass das Frauenhaus
in Aschaffenburg seit 1994 besteht. 2002 erfolgte ein Umzug in ein neues
größeres Gebäude. Von Beginn an wurden die ungedeckten Grundkosten von den drei
Gebietskörperschaften der Region I nach dem Verhältnis der Belegung (Herkunft
der Frauen) finanziert. Auch soweit Frauen von außerhalb der Region kommen,
werden die hierfür entstehenden Kosten nach dem gleichen Maßstab unter den drei
hiesigen Trägern aufgeteilt, soweit sie nicht vom Herkunftsträger erstattet
werden.
Die ursprüngliche
Vereinbarung für die Zeit ab 01.01.1994 war seitdem zweimal, nämlich zum
15.02.2002 sowie zum 01.01.2012 (Bildungsausschuss am 18.06.2012) geändert
worden. Die nun vorliegende Anpassung mit Rückwirkung zum 01.09.2019 wurde vor
allem deshalb notwendig, weil der Freistaat Bayern die staatliche Förderung der
bayerischen Frauenhäuser nach intensiven Verhandlungen mit den kommunalen
Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege neu geregelt hat
(„Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen
und angegliederten Interventionsstellen in Bayern“ des Bayerischen
Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 5. August 2019, Az.
VI4/6865-1/162 (Anlage 2)). Die neue Richtlinie beinhaltet insbesondere eine
Erhöhung des förderfähigen Personals wie auch der staatlichen Förderbeträge.
Seither waren für
ein Frauenhaus wie das unsere mit 11 Frauen- und 11 Kinderplätzen
Personalkosten für 2,0 Vollzeitstellen (VZK) sozialpädagogisches Fachpersonal
sowie zunächst 1,0 VZK (seit 01.01.2018 dann 1,4 VZK) Fachpersonal für
Kinderbetreuung förderfähig.
Seit 01.09.2019
sind nunmehr für ein Frauenhaus unserer Größe 2,8 VZK (statt seither 2,0 VZK)
sozialpädagogisches Fachpersonal staatlich förderfähig (nämlich 2,3 VZK für
Beratung und Betreuung der Frauen und 0,5 VZK für Geschäftsführung und Leitung)
sowie unverändert 1,4 VZK Fachpersonal für Kinderbetreuung. Daneben sind
künftig auch die Personalkosten für Verwaltung und Gebäudemanagement zusätzlich
staatlich förderfähig.
Die Finanzierung
dieses nunmehr durch den Freistaat anerkannten erhöhten Personalumfangs wurde
in Anlage 3 der Vereinbarung auch seitens der Gebietskörperschaften der Region
I vollumfänglich anerkannt.
Dabei hatten die
Gebietskörperschaften dem Frauenhaus Aschaffenburg aufgrund dargelegten Bedarfs
schon in der Vergangenheit mehr Personal zugestanden, als vom Freistaat
gefördert worden war: zu den staatlich geförderten 2,0 VZK sozialpädagogisches
Fachpersonal waren weitere 0,5 VZK, insgesamt also 2,5 VZK schon seither
finanziert worden. Außerdem war schon von jeher 0,5 VZK Verwaltungsfachkraft
finanziert worden, daneben wurden im Rahmen der Sachkostenabrechnung im einzeln
dargelegten notwendigen Umfang Stunden für Gebäudemanagement bezahlt.
Die vom Staat
vorgenommene Erhöhung beim Fachpersonal für Kinderbetreuung von 1,0 VZK auf 1,4
VZK ab 01.01.2018 wurde ebenfalls sofort ab Anfang 2018 zugestanden.
Nach allem fördert
der Freistaat in gewissem Umfang nun zusätzliches Personal für die bayerischen
Frauenhäuser, welches bei uns aus kommunalen Mitteln ohne staatliche Förderung
schon seit vielen Jahren anerkannt und bezahlt wurde. Aus diesem Aspekt ergibt
sich trotz steigenden Personalumfangs zu Gunsten der Frauenhausmitarbeiterinnen
und -bewohnerinnen im Ergebnis zusätzlich auch eine finanzielle Entlastung auf
kommunaler Seite (siehe Tabelle unten).
Unverändert wurden und werden über den staatlich geförderten
Personalumfang hinaus auch weiterhin jährlich 5.200 € Mehraufwandsentschädigungen
für drei Frauen bezahlt, die ehrenamtlich eine 24-Stunden-Rufbereitschaft
durchgängig gewährleisten.
Zuletzt finanzierten die Gebietskörperschaften der Region I folgende
ungedeckten Restkosten:
[€
p.A.] |
Gesamtkosten |
Staatlicher |
Eigenanteil AWO KV |
Sonstige Einnahmen |
Ungedeckte Restkosten |
hiervon Anteil MIL |
2016 |
271.677
|
38.800
|
10.188
|
58.956
|
163.733
|
31,11% |
2017 |
280.991
|
38.800
|
10.634
|
50.522
|
181.035
|
13,43% |
2018 |
292.796
|
38.800
|
11.272
|
34.327
|
208.397
|
3,90% |
Durchschnitt |
281.821
|
38.800
|
10.698
|
47.935
|
184.388
|
16,15% |
Der Landkreis Miltenberg hatte (nach unseren Belegungszahlen) schon
immer einen verhältnismäßig geringen Finanzierungsanteil (immer unter 1/3). So
niedrig wie 2018 (3,90 %) war unser Anteil allerdings noch nie.
Die Kalkulation für das Jahr 2020 ergibt sich aus den Zahlen der Anlage
4, die die erhöhten Personalkosten wie auch den erhöhten staatlichen Zuschuss
beinhalten:
Kalkulation |
Gesamtkosten |
Staatlicher |
Eigenanteil AWO KV |
Sonstige Einnahmen |
Ungedeckte Restkosten |
hiervon Anteil MIL |
2020 |
357.604
|
123.226
|
12.555
|
58.034
|
163.789
|
|
In Anlehnung (aber nicht deckungsgleicher Übernahme) an die
Eigenanteilsregelung zur staatlichen Förderung (siehe Ziff. 1.4.4 der
Förderrichtlinien (Anlage 2)) wurde in der neuen Vereinbarung unter § 3 daneben
auch der Eigenanteil von AWO gegenüber den Gebietskörperschaften neu
geregelt. Seither musste AWO „5 v. H. der
Gesamtausgaben abzüglich der Miet- und Mietnebenkosten für die von den
Bewohnerinnen genutzten Wohn- und Nebenräume“ zahlen, dies wären bei den
vorstehend veranschlagten Gesamtkosten 2020 ca. 13.800 €. Durch die Neuregelung
in § 3 des Vereinbarungsentwurfs mindert sich auch der Eigenanteil etwas zu
Gunsten des Frauenhausträgers.
Die Vereinbarung übernimmt ansonsten im Wesentlichen Inhalt und Wortlaut
der Vorgängervereinbarung, die sich wiederum weitestgehend an die
Mustervereinbarung nach den „Gemeinsamen Empfehlungen“ angelehnt hatte.
Der AWO-Kreisverband Aschaffenburg ist mit dem Verhandlungsergebnis
zufrieden und einverstanden und hat den Entwurf bereits unterschrieben.
Landrat Scherf fasst zusammen, dass die neue staatliche Förderrichtlinie bessere Personalausstattung bei höherer staatlicher Förderung bedeute. Die Gebietskörperschaften hätten aber schon zuvor mehr getan als gefördert und würden nun darin bestätigt, das Richtige getan zu haben.
Auf Nachfrage von Kreisrat Dr. Linduschka erklärt Herr Vill, dass der Konsens besteht, dass das Frauenhaus nicht ausgelastet sei und somit kein Ausbau der Plätze nötig sei. Sinnvoll und wichtig sei laut Frau Traut, dass in der Region I der Ausbau von bezahlbarem Wohnraum vorangetrieben werde. Die Frauen könnten oft nicht entlassen werden, weil sie sich keine Wohnung leisten könnten. Das Frauenhaus sei eine teure Lösung für das Wohnraumproblem.
Herr Vill nimmt von Kreisrat Frey den Vorschlag auf, zu besprechen, ob die Bezahlung von 100,00 Euro/Woche für die Rufbereitschaft erhöht werden solle. Er merkt jedoch an, dass dieser Betrag noch nie bemängelt worden sei. Dieser Betrag von insgesamt 5.200,00 € werde nicht vom Freistaat Bayern gefördert, sondern würde zusätzlich von den drei Gebietskörperschaften übernommen.
Weiter erklärt Herr Vill auf Nachfrage aus dem Gremium, dass die Zurückweisung von Frauen mehrere Gründe hätte. Es habe letztes Jahr einige Wasserschäden gegeben, das Dach habe repariert werden müssen, eine Mitarbeiterin sei plötzlich verstorben, eine Frau mit vier Kindern belege zwei Zimmer, auch dann sei eine 100-ige Belegung nicht möglich. Auch der Anteil der Frauen außerhalb von Bayern dürfe 20% nicht übersteigen.
Die Zuschüsse des Freistaates Bayern seien nicht in Stein gemeißelt, sondern könnten sich ständig ändern, so Vill auf Nachfrage von Kreisrat Lieb.