Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Frauenhaus Aschaffenburg – Umsetzung der geänderten staatlichen Förderrichtlinien ab 01.09.2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.01.2020   BKS/001/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die aktualisierte Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg sowie dem Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Aschaffenburg (AWO) über die Finanzierung der Grundkosten des Frauenhauses Aschaffenburg gemäß dem vorliegenden Entwurf mit abzuschließen.


Herr Vill, SG 23 – Sozialwesen, Wohnfeld, trägt vor, dass das Frauenhaus in Aschaffenburg seit 1994 besteht. 2002 erfolgte ein Umzug in ein neues größeres Gebäude. Von Beginn an wurden die ungedeckten Grundkosten von den drei Gebietskörperschaften der Region I nach dem Verhältnis der Belegung (Herkunft der Frauen) finanziert. Auch soweit Frauen von außerhalb der Region kommen, werden die hierfür entstehenden Kosten nach dem gleichen Maßstab unter den drei hiesigen Trägern aufgeteilt, soweit sie nicht vom Herkunftsträger erstattet werden.

 

Die ursprüngliche Vereinbarung für die Zeit ab 01.01.1994 war seitdem zweimal, nämlich zum 15.02.2002 sowie zum 01.01.2012 (Bildungsausschuss am 18.06.2012) geändert worden. Die nun vorliegende Anpassung mit Rückwirkung zum 01.09.2019 wurde vor allem deshalb notwendig, weil der Freistaat Bayern die staatliche Förderung der bayerischen Frauenhäuser nach intensiven Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege neu geregelt hat („Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 5. August 2019, Az. VI4/6865-1/162 (Anlage 2)). Die neue Richtlinie beinhaltet insbesondere eine Erhöhung des förderfähigen Personals wie auch der staatlichen Förderbeträge.

 

Seither waren für ein Frauenhaus wie das unsere mit 11 Frauen- und 11 Kinderplätzen Personalkosten für 2,0 Vollzeitstellen (VZK) sozialpädagogisches Fachpersonal sowie zunächst 1,0 VZK (seit 01.01.2018 dann 1,4 VZK) Fachpersonal für Kinderbetreuung förderfähig.

 

Seit 01.09.2019 sind nunmehr für ein Frauenhaus unserer Größe 2,8 VZK (statt seither 2,0 VZK) sozialpädagogisches Fachpersonal staatlich förderfähig (nämlich 2,3 VZK für Beratung und Betreuung der Frauen und 0,5 VZK für Geschäftsführung und Leitung) sowie unverändert 1,4 VZK Fachpersonal für Kinderbetreuung. Daneben sind künftig auch die Personalkosten für Verwaltung und Gebäudemanagement zusätzlich staatlich förderfähig.

 

Die Finanzierung dieses nunmehr durch den Freistaat anerkannten erhöhten Personalumfangs wurde in Anlage 3 der Vereinbarung auch seitens der Gebietskörperschaften der Region I vollumfänglich anerkannt.

 

Dabei hatten die Gebietskörperschaften dem Frauenhaus Aschaffenburg aufgrund dargelegten Bedarfs schon in der Vergangenheit mehr Personal zugestanden, als vom Freistaat gefördert worden war: zu den staatlich geförderten 2,0 VZK sozialpädagogisches Fachpersonal waren weitere 0,5 VZK, insgesamt also 2,5 VZK schon seither finanziert worden. Außerdem war schon von jeher 0,5 VZK Verwaltungsfachkraft finanziert worden, daneben wurden im Rahmen der Sachkostenabrechnung im einzeln dargelegten notwendigen Umfang Stunden für Gebäudemanagement bezahlt.

 

Die vom Staat vorgenommene Erhöhung beim Fachpersonal für Kinderbetreuung von 1,0 VZK auf 1,4 VZK ab 01.01.2018 wurde ebenfalls sofort ab Anfang 2018 zugestanden.

 

Nach allem fördert der Freistaat in gewissem Umfang nun zusätzliches Personal für die bayerischen Frauenhäuser, welches bei uns aus kommunalen Mitteln ohne staatliche Förderung schon seit vielen Jahren anerkannt und bezahlt wurde. Aus diesem Aspekt ergibt sich trotz steigenden Personalumfangs zu Gunsten der Frauenhausmitarbeiterinnen und -bewohnerinnen im Ergebnis zusätzlich auch eine finanzielle Entlastung auf kommunaler Seite (siehe Tabelle unten).

Unverändert wurden und werden über den staatlich geförderten Personalumfang hinaus auch weiterhin jährlich 5.200 € Mehraufwandsentschädigungen für drei Frauen bezahlt, die ehrenamtlich eine 24-Stunden-Rufbereitschaft durchgängig gewährleisten.

 

Zuletzt finanzierten die Gebietskörperschaften der Region I folgende ungedeckten Restkosten:

 

[€ p.A.]

Gesamtkosten

Staatlicher
Zuschuss

Eigenanteil AWO KV

Sonstige Einnahmen

Ungedeckte Restkosten

hiervon Anteil MIL

2016

271.677

38.800

10.188

58.956

163.733

31,11%

2017

280.991

38.800

10.634

50.522

181.035

13,43%

2018

292.796

38.800

11.272

34.327

208.397

3,90%

Durchschnitt

281.821

38.800

10.698

47.935

184.388

16,15%

 

Der Landkreis Miltenberg hatte (nach unseren Belegungszahlen) schon immer einen verhältnismäßig geringen Finanzierungsanteil (immer unter 1/3). So niedrig wie 2018 (3,90 %) war unser Anteil allerdings noch nie.

 

Die Kalkulation für das Jahr 2020 ergibt sich aus den Zahlen der Anlage 4, die die erhöhten Personalkosten wie auch den erhöhten staatlichen Zuschuss beinhalten:

 

Kalkulation

Gesamtkosten

Staatlicher
Zuschuss

Eigenanteil AWO KV

Sonstige Einnahmen

Ungedeckte Restkosten

hiervon Anteil MIL

2020

357.604

123.226

12.555

58.034

163.789

 

 

In Anlehnung (aber nicht deckungsgleicher Übernahme) an die Eigenanteilsregelung zur staatlichen Förderung (siehe Ziff. 1.4.4 der Förderrichtlinien (Anlage 2)) wurde in der neuen Vereinbarung unter § 3 daneben auch der Eigenanteil von AWO gegenüber den Gebietskörperschaften neu geregelt. Seither musste AWO „5 v. H. der Gesamtausgaben abzüglich der Miet- und Mietnebenkosten für die von den Bewohnerinnen genutzten Wohn- und Nebenräume“ zahlen, dies wären bei den vorstehend veranschlagten Gesamtkosten 2020 ca. 13.800 €. Durch die Neuregelung in § 3 des Vereinbarungsentwurfs mindert sich auch der Eigenanteil etwas zu Gunsten des Frauenhausträgers.

 

Die Vereinbarung übernimmt ansonsten im Wesentlichen Inhalt und Wortlaut der Vorgängervereinbarung, die sich wiederum weitestgehend an die Mustervereinbarung nach den „Gemeinsamen Empfehlungen“ angelehnt hatte.

 

Der AWO-Kreisverband Aschaffenburg ist mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und einverstanden und hat den Entwurf bereits unterschrieben.

 

 

Landrat Scherf fasst zusammen, dass die neue staatliche Förderrichtlinie bessere Personalausstattung bei höherer staatlicher Förderung bedeute. Die Gebietskörperschaften hätten aber schon zuvor mehr getan als gefördert und würden nun darin bestätigt, das Richtige getan zu haben.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Dr. Linduschka erklärt Herr Vill, dass der Konsens besteht, dass das Frauenhaus nicht ausgelastet sei und somit kein Ausbau der Plätze nötig sei. Sinnvoll und wichtig sei laut Frau Traut, dass in der Region I der Ausbau von bezahlbarem Wohnraum vorangetrieben werde. Die Frauen könnten oft nicht entlassen werden, weil sie sich keine Wohnung leisten könnten. Das Frauenhaus sei eine teure Lösung für das Wohnraumproblem.

 

Herr Vill nimmt von Kreisrat Frey den Vorschlag auf, zu besprechen, ob die Bezahlung von 100,00 Euro/Woche für die Rufbereitschaft erhöht werden solle. Er merkt jedoch an, dass dieser Betrag noch nie bemängelt worden sei. Dieser Betrag von insgesamt 5.200,00 € werde nicht vom Freistaat Bayern gefördert, sondern würde zusätzlich von den drei Gebietskörperschaften übernommen.

 

Weiter erklärt Herr Vill auf Nachfrage aus dem Gremium, dass die Zurückweisung von Frauen mehrere Gründe hätte. Es habe letztes Jahr einige Wasserschäden gegeben, das Dach habe repariert werden müssen, eine Mitarbeiterin sei plötzlich verstorben, eine Frau mit vier Kindern belege zwei Zimmer, auch dann sei eine 100-ige Belegung nicht möglich. Auch der Anteil der Frauen außerhalb von Bayern dürfe 20% nicht übersteigen.

 

Die Zuschüsse des Freistaates Bayern seien nicht in Stein gemeißelt, sondern könnten sich ständig ändern, so Vill auf Nachfrage von Kreisrat Lieb.

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