Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Schulbauprogramm III - Konzeptansatz Gesamtprogramm -Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.12.2019 KT/005/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag nimmt den Sachverhalt
zustimmend zur Kenntnis und
beschließt einstimmig,
den
Sanierungsbedarf mit dem vorgestellten Bauprogramm für die Berufsschule
Miltenberg-Obernburg mit den beiden Standorten Miltenberg und Obernburg, der Sporthallen
des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach, des Johannes-Butzbach-Gymnasiums
Miltenberg und des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach anzuerkennen und mit dem nachfolgenden
Finanzvolumen in Höhe von ca. 72.100.00 Euro zuzustimmen:
Teilmaßnahme |
Kostenrahmen gerundet (+/-30%) |
Bemerkung In
nachfolgenden Kosten sind keine kommende Baukostensteigerung und keine
Ausstattung mit Maschinen und Geräten sowie IT-Technik enthalten.
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Hallen |
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JBG |
4.000.000 € |
Generalsanierung,
Tragwerk Bestand |
HSG |
3.600.000 € |
Generalsanierung,
Tragwerk Bestand |
KEG |
3.100.000 € |
Neubau
und Abriss |
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Berufsschule
Miltenberg-Obernburg |
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61.400.000 € |
Sanierung
und Neubau |
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Summe: |
72.100.000 € |
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Herr Wosnik, Kreisbaumeister, stellt den Konzeptansatz des
Schulbauprogramms III dar.
Berufsschule - Standort Miltenberg:
In der Ausschusssitzung vom 17.09.2019 wurde
bereits über die Grundzüge des Schulbauprogramms III informiert und ein
konzeptioneller Ansatz, insbesondere zu den Berufsschulstandorten, dargestellt.
Der Ansatz wurde mittlerweile mit dem Schulamt, den
Kommunen, in denen sich die Standorte der Berufsschule zurzeit befinden und der
momentanen Schulleitung der Berufsschule weiterentwickelt. Es hat sich herausgestellt,
dass die Bauleitplanung von beiden Kommunen an einen noch zu erarbeitenden
Entwurf angepasst werden wird. Ferner wurden von der Verwaltung grundsätzliche
Vorgaben Eckpunkte ausgearbeitet, die die weitere Planung der
Berufsschulmaßnahme betreffen:
·
Erhalt
der beiden Standorte Miltenberg und Obernburg und Verortung der Fachbereiche in
Abstimmung mit der Regierung und der Schulleitung an beiden Standorten.
·
Die
Planung für den Standort Miltenberg soll optimiert im Hinblick auf den
Flächenverbrauch und künftige Erweiterungen der Berufsschule erfolgen.
·
Die
Nutzung durch die Hochschule soll weiterhin gewährleistet sein.
·
Die
Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Haushaltslage.
·
Die
Maßnahmen müssen finanziell und personell realisierbar sein.
·
Die
Realisierung der Maßnahmen erfolgt unter strenger Kostenkontrolle.
·
Für
die Neubaumaßnahmen am Standort Miltenberg ist ein Wettbewerbsverfahren nach
RPW2013 durchzuführen.
Die Gebäude
der Berufsschule an beiden Standorten wurden zwischen 1952 und 1979 errichtet.
In all den Jahren wurde zwar der erforderliche Bauunterhalt durchgeführt,
gebäudetechnisch befinden sich diese Liegenschaften jedoch auf dem Stand der
Erstellung des Gebäudes und sind dringend überarbeitungs- bzw.
sanierungsbedürftig.
Die bereits
seit 2012, im Rahmen der Diskussionen um das 2. Schulbauprogramm angesprochenen
Aufgabenstellungen in Bezug auf den zweiten Rettungsweg und Ausbildung der
Brandabschnitte, bestehen an den Gebäuden noch immer. Auch die technische
Ausstattung der Schulen (Brandmeldeanlagen, ELA-Anlagen, Heizung, Sanitär) ist
veraltet und kaum noch sinnvoll zu unterhalten.
Fachklassen entsprechen schon lange nicht mehr den Ansprüchen, die Lehrpläne
einer modernen Schulbildung an sie stellen.
Insbesondere
die Anforderungen an integrierte Fachräume und ausreichend groß dimensionierte
und gut ausgestattete Werkstätten sind dringend. Durch die Maßnahme werden aus
Brandschutzgründen sonst erforderliche Zwischenlösungen mit erheblichen Kosten
vermieden.
Von den
aufgezeigten Sachverhalten konnte sich der Ausschuss für Bau und Verkehr im
Rahmen der Ausschussrundfahrt überzeugen.
In Miltenberg
müssen die Gebäudeteile A und B aufgrund ihres baulichen Zustandes, die
Bauteile C, D und E2 aufgrund der unzureichenden Größe für die Werkstätten der
Berufsschule ersetzt werden. Für die letztgenannten Bauteile ist zudem
festzustellen, dass sie einer notwendigen Grundstücksausnutzung am Standort im
Wege stehen.
Am Standort
Miltenberg wurden für das Kompetenzzentrum für Körperpflege und die Nutzung
durch die Hochschule bislang ca. 4.8 Mio. € investiert.
Berufsschule - Standort Obernburg:
Am Standort
Obernburg wurden in den letzten Jahren bereits Investitionen, zum einen für das
Lehrwerkstattgebäude (3,3 Mio. €), den IT-Flow-Bereich (Mio. 1,1 Mio. €) und
die Kantine (1,34 Mio. €) vorgenommen. Während der Zentralbau nach derzeitigem
Wissensstand saniert werden kann und das Lehrwerkstattgebäude bereits in großen
Teilen saniert ist, erscheinen zur Zeit Investitionen in den Altbau (Baujahr
1952) nicht sinnvoll.
Berufsschule beide Standorte
Für beide
Standorte wurde seit der letzten Sitzung des Ausschusses ein
Abstimmungsgespräch mit der Regierung von Unterfranken zum generellen Vorgehen
durchgeführt.
Von dort
wurde das Vorgehen des Landkreises generell positiv gesehen und eine
konstruktive Zusammenarbeit bezüglich des zu realisierenden Raumprogramms
bestätigt. Hierzu wurden die erforderlichen Schritte besprochen:
1.
Ermittlung
des Raumbedarfs,
Ziel: Abstraktes Raumprogramm, Sachaufwandsträger reicht Raumbedarfsmeldung,
Pädagogisches Konzept und Bestandspläne ein mit der Bitte um Feststellung des
Raumbedarfs, Regierung erstellt dann abstraktes Raumprogramm
(dieser Schritt ist gerade in
gemeinsamer Bearbeitung der Kreisverwaltung und der Schule)
Der momentane Stand der notwenigen Nutzflächen an beiden Standorten beläuft
sich auf insgesamt 17.800m² Nutzfläche (1-6).
2. Flächenabgleich des abstrakten Raumprogramms mit den
Bestandsplänen,
Ziel: Rückmeldung, ob das Raumprogramm im Bestand abbildbar ist (hier
Vorentscheidung, ob Sanierung im Bestand, Teilabriss oder Abriss).
Regierungsintern wird der Flächenabgleich in Auftrag gegeben.
Parallel kann der Sachaufwandsträger schon eine Entwurfsplanung nach RPW 2013
und VGV in Auftrag geben, ggf. übliche Nachweise und Gutachten nach VGV in
Auftrag geben.
3. Flächenabgleich des abstrakten Raumprogramms mit den
Entwurfsplänen,
Ziel: Rückmeldung, ob die Entwurfspläne das Raumprogramm abbilden.
Sachaufwandsträger
reicht die Entwurfsplanung ein -> Regierungsintern wird der Flächenabgleich in
Auftrag gegeben
4. Schulaufsichtliche Genehmigung der Eingabeplanung
Regierung erstellt die schulaufsichtliche Genehmigung
Kosten:
beide Standorte: 61,4
Mio. €
Sporthallen:
Sporthalle
Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg – JBG (Baujahr
1967)
Turnhalle ca. 5.600 m³
Die Sanierung der Turnhallen war
bereits im „KP II“ vorgesehen; eine entsprechende Förderzusage der Regierung
von Unterfranken lag bereits vor. Jedoch wurde diese Maßnahme zugunsten der
Sanierung der RSO zurückgestellt.
Kosten:
Sporthalle ca. 4 Mio. € im Mittel
Sporthalle
des Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach – HSG (Baujahr
1967)
Turnhalle ca. 6.900 m³
Das Gebäude ist allgemein in einem
schlechten Zustand; Fenster und Fassaden sind energetisch auf sehr niedrigem
Niveau.
Kosten:
Sporthalle ca. 3,6 Mio. € im Mittel
Die Sanierung der beiden vorgenannten
Sporthallen war ursprünglich bereits Teil des Schulbauprogramm 2. Aufgrund der
Kostenvorgaben des Schulbauprogramms 2 mussten die Sanierungen jedoch
zurückgestellt werden.
Sporthalle
des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach (Baujahr 1967)
Turnhalle ca. 6.900 m³
Das Gebäude ist allgemein in einem
sehr schlechten Zustand. Eine Sanierung erscheint auf der Basis der
vorliegenden TDD nicht wirtschaftlich.
Kosten:
Sporthalle ca. 3,1 Mio. € (inkl.
Abrisskosten, hohe Unwägbarkeiten)
Der Kreistag, als oberstes Beschlussorgan des
Landkreises, sollte daher ein Bauprogramm für seine Schulen auflegen und damit
seinen politischen Willen für die erforderlichen Sanierungen sowie für den Erhalt
des Schullandkreises Miltenberg bekunden.
Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seiner
Sitzung am 03.12.2019 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den vorliegenden
Beschluss zu fassen.
Den Sanierungsbedarf für die kreiseigenen Schulen,
insbesondere die beruflichen Schulen, erkennt Kreisrat Fieger an. Er hätte in
Bezug auf den Sachverhalt noch eine Ergänzung: Der Zentralbau in Obernburg sei
1979 errichtet worden, und der Landkreis hat seinerzeit ungefähr 40 Mio. DM
dafür ausgegeben. Der Berufsschulstandort als solcher sei nicht gefährdet
angesichts der Investitionen der letzten Jahre. Er halte es für etwas zu früh,
bereits jetzt zu differenzieren und zu splitten zwischen dem Standort
Miltenberg und Obernburg. Man spreche hier von einer einzigen Berufsschule. Er
plädiert dafür, die Gesamtsumme von 61,4 Mio. Euro festzulegen, wie es bereits
im Bauausschuss angesprochen worden sei.
Kreisrat Fieger führt weiterhin an, dass Obernburg ein
ganzes Schulzentrum beherberge. Mit Main-Limes-Realschule, Berufsschule
Standort Obernburg, Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule für
kaufmännische Assistenten habe man fünf weiterführende Schulen mit
entsprechendem An- und Abfahrtsverkehr, insbesondere mit einem entsprechenden
Fußverkehr, der durch dieses Wohngebiet durchgeleitet wird.
Nach seiner Auffassung sollte daran gearbeitet werden,
dass der Busverkehr mittelfristig aus dem Wohngebiet herauskomme. Dazu gebe es
auch eine Lösungsidee. Es gebe ein Grundstück, das an der Römerstraße liege und
eine ideale Entwicklungsfläche darstelle. Wenn der Landkreis Miltenberg als
Verantwortlicher und die Stadt Obernburg als Verantwortliche daraus ein
Gemeinschaftsprojekt machen würden, um an dieser günstig gelegenen Stelle einen
Busankunfts- und –abfahrtsplatz und möglicherweise auch noch Parkplatz
anzulegen, dann wäre das eine tolle Sache.
Er regt an, dass sich Stadt Obernburg und das
Landratsamt mit seinem Kreisbaumeister gemeinsam zusammensetze und sich über
eine gemeinsame Lösung an der Römerstraße an der Kreisstraße unterhalte und
darauf hinarbeite.
Landrat Scherf stimmt in allem zu.
Zum Busverkehr erklärt Herr Wosnik, dass ihm dieser
Vorschlag bekannt sei und er bereits darüber mit Kreisrat Fieger gesprochen
habe. Man müsse dieses Ansinnen strukturell aber von dem Bau der
Realschulturnhalle und von den weiteren Entwicklungen bezüglich der
Berufsschule Miltenberg-Obernburg trennen. Der nächste Schritt sei zunächst,
sich darüber Klarheit zu verschaffen, welche Fachschaften an welchen Standorten
sinnvoll untergebracht seien. Erst danach könne man festlegen, was am Standort
Miltenberg und Obernburg benötigt werde und welche Flächenpotentiale dann an
dem jeweiligen Standort noch vorhanden seien.
Er habe das nicht im Entwurf eingebracht, weil in den
Bauausschusssitzungen bereits gesagt worden sei, dass wenn es dazu kommen
sollte, dass es eine wirtschaftliche Möglichkeit gebe, den Altbau in Obernburg
in eine Nutzung zu führen, das heißt a) ich habe notwendige Flächen dort, die
ich nachweisen muss und b) es ist wirtschaftlich sinnvoll, dann würden die
Kosten für das Schulbauprogramm auf keinen Fall höher werden, weil die
Regierung schon von sich aus eine Prüfung durchführe. Einer Sanierung werde nur
dann zugestimmt, wenn der maximale Wert von 80% vergleichbarer Neubaukosten
erreicht werde. Aus dem Grunde habe man die Kosten nicht zusammengeführt, aber
rein systematisch und im Beschluss sei es absolut positiv, die beiden Standorte
zusammenzuführen.
Zur Bushaltestellenlösung habe er Kreisrat Fieger
bereits angeboten, dass man den gemeinsamen Kontakt und die gemeinsame
Projektentwicklung weiter betreiben.
Kreisrat Luxem sagt, dass die Maßnahme selbst sowohl
im Ausschuss für Bau und Verkehr als auch durch die Vor-Ort-Besichtigung der
Kreisräte eingehend erläutert worden sei und hier im Kreistag heute
unumstritten sei. Der Schwerpunkt im Schulbauprogramm auf die beruflichen
Schulen werde damit deutlich zum Ausdruck gebracht. Der Beschluss heute sei ein
deutliches Signal, eine gewisse Verbindlichkeit darzustellen. Andernorts werde sicher
oft eingefordert, dass man, bevor man ein Projekt angehe, schauen müsse, ob man
das Volumen letztendlich auch finanzieren könne. Man würde hier Stillstand
andeuten, wenn erst exakt geprüft werden müsse, in welchem Umfang und welche
finanziellen Auswirkungen das Programm habe. Man müsse die Botschaft geben,
dass man das Thema anpacke. Er weist auf die Bedeutung der mittelfristigen
Finanzplanung in den Haushaltsberatungen für 2020 hin, denn so werde sichtbar,
wie diese Aufgabe in den zukünftigen Haushalten der nächsten Jahre abgebildet
werde. Dies sei wichtig, um auch dem neuen Kreistag ein Signal zu geben, welche
Verantwortung er dann in seinen Entscheidungen trage. Seitens der Freien Wähler
ein klares Bekenntnis zu dem Ausbau für das Schulbauprogramm III. Die Punkte,
unter welchen Voraussetzungen, seien der Fraktion bewusst, aber es gehe darum,
ein Signal zu setzen, damit man endlich starten könne.
Kreisrat Reinhard erklärt, dass das Schulbauprogramm
die logische Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse und Versprechungen sei. Die
Berufsschule sei einfach mal dran. Es sei ein klares Signal, was heute gegeben
werde. Damit führe man den Weg fort, den damals Landrat Schwing eingeschlagen
habe, die Schulsanierungen durchzuführen.
Es sei heute erst einmal nur der politische Beschluss,
der gefasst werde. Es seien noch zahlreiche Beschlüsse zu fassen, um die
Varianten festzulegen. Dies zielt in die Richtung, dass man jetzt einen
konzeptionellen Ansatz habe, aber der Weg dahin ist noch mit viel Musik
begleitet. Wenn wir jetzt von 72 Mio. Euro reden über die nächsten 10 Jahre,
dann sei es ein sehr ambitioniertes Programm. Er werde schauen, ob das so in
dieser Geschwindigkeit durchgeführt werden kann. Er vermutet eher, auch wegen
der Zahlen, die in den nächsten Jahren im Haushalt entsprechend eine Rolle
spielen werden, dass man vielleicht etwas strecken müsse. Die CSU-Fraktion
stimme dem Beschluss zu.
Kreisrat Scholtka schlägt vor, den besprochenen
Zeitrahmen von 6,5 bis 9 Jahren auch in den Beschluss mit einzubringen.
Herr Wosnik sagt, dass man die Maßnahmen parallel
angehen müsse und sie sich auf der bautechnischen Seite nicht konkurrierend
verhalten würden. Zu jeder Maßnahme werde noch einmal ein
Durchführungsbeschluss getroffen, wo dann eine verlässlichere Kostenermittlung
vorliege. Zum zeitlichen Rahmen sei der Weg bisher noch zu unklar, als diesen
festlegen zu können.
Kreisrat Stich weist darauf hin, dass die Raumplanung
total wichtig sei. Bei aller Eile und Wichtigkeit müsse man volle Konzentration
darauf verwenden. Zu Kreisrat Fieger merkt er an, dass es tatsächlich wichtig
sei, dass man in Obernburg die Verkehrssituation mitbedenke.
Kreisrat Weber rät davon ab, Maßnahmen zu lange zu
strecken, sondern man müsse aufs Tempo drücken. Dem Kreistag müsse klar sein,
dass mit diesem Beschluss über große Summen geredet werde. Dieser Beschluss
bedarf Einnahmen. Das müsse man im Hinterkopf behalten, wenn man an die
Kreisumlage oder auch an die Nettoneuverschuldung gehe, um dieses Programm
durchzuführen. Wenn die Region attraktiv bleiben soll, müsse man starten. Die
SPD stimmt dem Beschluss uneingeschränkt zu.
Kreisrat Schuck bittet Herrn Wosnik und Herrn Eckert,
dass in Obernburg im nördlichen Landkreis die einwohnerstarken Städte in diesem
Raumprogramm mitberücksichtigt würden, damit die Obernburger oder Mömlinger
nicht nach Miltenberg fahren müssen.
Weiterhin gebe es an der Berufsschule eventuell neue
Zweige, die man noch nicht absehen könne. Diesbezüglich solle man auch für die
Zukunft über die Räumlichkeiten nachdenken.
Auch für die Parkplatzprobleme in Obernburg gebe es
Lösungen.
Landrat Scherf stellt fest, dass es die Berufsschule
des Landkreises Miltenberg sei, aber nicht die Berufsschule nur für Menschen
aus dem Landkreis Miltenberg, nicht nur für die Menschen aus der Region
Bayerischer Untermain. Die Berufsschule besuchten auch viele Schüler von weit
her. Deswegen gehe es nicht nur darum, wo die jungen Leute aus Mömlingen
hingehen, sondern man habe Schüler, teilweise aus Rheinland-Pfalz oder noch
weiter. Woran man sich halte sei die vereinbarte Verteilung der Berufsfelder in
der Region Bayerischer Untermain.
Weil Herr Schuck auch die neuen Berufsfelder
angesprochen habe: Genau deswegen sei es so anspruchsvoll, ein Raumprogramm für
eine Berufsschule zu entwerfen, weil wir da eine ganz andere
Veränderungsgeschwindigkeit haben. Es sei eigentlich ein Ding der
Unmöglichkeit, jetzt zu prognostizieren, was wir in 25 Jahren brauchen.
Man muss sich klar vor Augen halten, dass die
Berufsschule Miltenberg-Obernburg auch Teil der Berufsschullandschaft
bayerischer Untermain sei, sagt Kreisrat Rüth. Am bayerischen Untermain habe
man drei Gebietskörperschaften und drei Berufsschulstandorte. Der Landkreis
Miltenberg als kleinster Partner habe davon zwei Schulstandorte. Deshalb müsse
man immer schauen, diese zu erhalten. Damit stärke man auch den ländlichen
Raum. Man müsse schauen, dass man die eigene Berufsschule stark halte und nach
Möglichkeit beide Standorte erhalten. Die Konkurrenz Richtung Aschaffenburg sei
groß.
Kreisrat Ullmer fragt zur Machbarkeit, wie es auf dem
Facharbeitsmarkt aussehe und ob der Landkreis Miltenberg mit seiner
Berufsschule überhaupt zeitnah mit der Geschwindigkeit mit den Firmen folgen
könne.
Herr Wosnik antwortet, dass es hier am Bayerischen
Untermain sehr potente Firmen gebe. Da es sich bei den ersten Planungen für den
Standort Miltenberg doch auch in größerem Umfang um Neuprojekte gehandelt habe,
und Neubauprojekte für eine Baufirma die lieber genommene Speise seien, geht er
davon aus, dass es sich schon zeitlich umsetzen lasse, wenn sich die
entsprechenden Kräfte finden. Das alles sei davon abhängig, was in der
Baukonjunktur insgesamt passiere. Im Moment sei es schlimm, zu bauen, da man
keine Firmen findet, aber die Bauwirtschaft unterliege Zyklen.
Kreisrat Stappel ergänzt, wenn die Entwicklung der
neuen Berufsbilder so weiterschreitet wie man vermutet, egal ob
Digitalisierung, Technik oder Elektronik, dann sollte man sich auch mit der
Handwerkskammer und dem Bayerischen Handwerkstag und vor allem mit dem
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks in Verbindung setzen. Dies sei
sehr sinnvoll bei der Planung.