Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Sachstand und Beschlussfassung zur Sachaufwandsträgerschaft Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.12.2019 KT/005/2019 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt bei einer Gegenstimme
unter Nichtbeteiligung von Kreisrat Schmitt,
Bürgermeister der Stadt Amorbach,
dass der
Landkreis Miltenberg die Sachaufwandträgerschaft für das Karl-Ernst-Gymnasium
in Amorbach, beabsichtigt zum 1.1.2021, übernimmt.
Im
Rahmen des Übergangs übernimmt der Landkreis Miltenberg den bestehenden Kredit
mit einem jährlichen Schuldendienst von 371.000,- € bis zum 28.11.2031.
Der
Landrat wird ermächtigt, den vorliegenden Vertrag abzuschließen.
Nach der Sitzung unterschreiben
Landrat Scherf und Bürgermeister Peter Schmitt den Vertrag. Mit den geleisteten
Unterschriften ist gewährleistet, dass der Vertrag zum 1. Januar 2021 in Kraft
treten kann.
Gemäß der
„KEG-Schulchronik“ erfolgte im Jahre 1960 die Verstaatlichung des
Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach, in Zuge dessen sich die Stadt Amorbach
vertraglich als künftiger Sachaufwandsträger verpflichtet hatte. Die
Personalkosten für den Lehrkörper sind hierdurch auf den Freistaat Bayern
übergegangen.
Damit ist die
Stadt Amorbach vollumfänglich zur Tragung des Kostenaufwandes für den
Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG originär verpflichtet (Pflichtaufgabe). Die
Stadt Amorbach hat Anspruch auf Gastschulbeiträge gem. Art. 10 BaySchFG. Neben
den gesetzlich geregelten Gastschulbeiträgen gewährt der Landkreis Miltenberg
seit dem Schuljahr 2003/2004 auf freiwilliger Basis für jede Schülerin und
jeden Schüler aus dem Stadtgebiet Amorbach einen Beitrag i. H. v. 110 Euro pro
Schuljahr.
Nach einigen Sondierungsgesprächen in den
vergangenen Jahren zu einer womöglich weitergehenden finanziellen Beteiligung
des Landkreises fand am 20.12.2018 in den Räumen des KEG ein gemeinsames
Gespräch statt, um eine für alle Seiten tragfähige und für die Schule
zukunftsfähige Lösung zu finden. Neben dem Bürgermeister Schmitt der Stadt
Amorbach nahmen an diesem Termin Vertreter des Stadtrats, der Schulleitung
sowie Vertreter des Landratsamtes mit Herrn Landrat Scherf an der Spitze teil.
Darüber hinaus fand ein weiteres Gespräch im Landratsamt am 07.01.2019 statt.
Thema der
beiden Gespräche war die künftige Ausübung der Sachaufwandsträgerschaft für das
KEG Amorbach. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des BaySchFG liegt die
Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen grundsätzlich bei den
Landkreisen.
Die
Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Amorbach dauert jedoch grundsätzlich an, bis
die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichtet, diesem das
Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen
Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen. Zeitpunkt des
Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das Ende des Haushaltsjahres, das
auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet (Ende des
darauffolgenden Jahres).
Diese
Übertragung der Sachaufwandsträgerschaft von der Stadt Amorbach auf den
Landkreis Miltenberg ist entsprechend in Art. 52 BaySchFG geregelt:
(1) Ist eine kreisangehörige Gemeinde deshalb Träger
des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder eines staatlichen
Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam verpflichtete, im
Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb
dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und
unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand bis zum Ende des
Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam
verpflichtet. Entsprechendes gilt für einen Dritten, der nicht nach Art. 8 zum
Tragen des Schulaufwands verpflichtet ist.
(2) Hat eine Stiftung die Schulanlage bereitgestellt
oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt, die nicht in seinem
Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die kommunale Körperschaft,
die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung des Staates bezüglich der
bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt insbesondere die vorher vom
Staat erbrachten Leistungen.
Die künftige Sachaufwandsträgerschaft für das KEG
Amorbach wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 31.01.2019 behandelt. Am
01.02.2019 hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Verwaltung vom Stadtrat
ermächtigt wurde, mit dem Landkreis in Vorberatungen zu treten.
In der Sitzung des Kreisausschusses am 04.02.2019
sowie des Kreistages am 11.02.2019 wurde die Frage des dauerhaften Bestandes in
Ergänzung zum Bekenntnis des Landrats zur Notwendigkeit des Gymnasialstandortes
Amorbach hinsichtlich der Bindung junger Menschen im Sinne der Kreisentwicklung
erörtert. Hierzu ist zu erklären, dass bei einer Übertragung des Schulaufwandes
von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg mit dessen Einvernehmen die
Zustimmung des Staatsministeriums erforderlich ist.
In seiner Auskunft vom 04.02.2019 an die
Schulleitung stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
ferner fest, dass eine Entscheidung über die Auflösung des KEG beim
Staatsministerium, nicht beim Schulaufwandsträger läge. Vor der Auflösung wäre
das Benehmen mit dem zuständigen Aufwandsträger und mit dem Elternbeirat herzustellen
(Art. 26 Abs. 2 BayEUG). Aus den aktuellen Schülerzahlen lasse sich jedoch ein
Handlungsbedarf für eine Auflösung nicht ablesen. Der
Schulaufwandsträger hat – solange die Schule besteht – den Schulaufwand zu
tragen. D.h. insbesondere, die dem Unterricht dienenden Räume, Anlagen und
sonstigen Einrichtungen müssen hinsichtlich Größe, baulicher Beschaffenheit und
Ausstattung die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleisten
(Art. 4 Abs. 1 BayEUG).
Der Bauausschuss wurde am 02.05.2019 über das vorläufige Ergebnis des Sachwertgutachtens zum Schulgebäude des TÜV Süd informiert. Der Sachwert beträgt nach dem vorläufigen Gutachten 9,5 Mio. €. Das Schulgebäude befindet sich in einem baulich guten Zustand. Die notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten wurden durchgeführt, es besteht ein verhältnismäßig geringer Instandsetzungsbedarf.
Des Weiteren wurde das Sachwertgutachten am 29.07.2019 in der Fraktionsvorsitzenden-besprechung vorgestellt, an der auch Vertreter aus Politik und Verwaltung der Stadt Amorbach teilgenommen haben.
Konsens war, dass das komplette Flurstück inkl. der Außensportanlage sowie der Turn-/ Schwimmhalle auf den Landkreis übergehen soll. Auch soll durch den Landkreis der Schuldendienst i.H.v. 371.000 € jährlich bis zum Jahr 2031 übernommen werden.
In
einer Besprechung bei der Regierung von Unterfranken am 19.08.2019 konnte
abgestimmt werden, dass aus Sicht des BaySchFG einer Übernahme des
Schuldendienstes durch den Landkreis nichts entgegensteht. Die Übernahme des
Schuldendienstes wird unter die freiwilligen Leistungen fallen. Der Kredit
würde folglich von der Stadt Amorbach mit den bestehenden Konditionen auf den
Landkreis übertragen.
In
der Bürgermeisterdienstbesprechung am 10.10.2019 wurde dieser Sachverhalt und
das beabsichtigte Vorgehen von Landrat Scherf und Bürgermeister Schmitt
vorgestellt.
Seit
Oktober liegt nun das endgültige Gutachten zur Ermittlung des Sachwertes des
TÜV SÜD vor. Der Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen mit Grundstück
beträgt demnach 8,6 Mio. €.
Weitere Schritte
des Landkreises Miltenberg, insbesondere die Vorbereitung des Übergangs der
Sachaufwandsträgerschaft nach Art. 52 BaySchFG setzen eine entsprechende
beschlussmäßige Beauftragung durch die Kreisgremien voraus.
Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 dem Kreistag einstimmig empfohlen, diesen
Beschluss zu fassen.
Landrat
Scherf betont vor Behandlung des Punktes, dass es heute einer der wichtigsten
und weitreichendsten Beschlüsse des Kreistages in dieser Periode ist.
Mit Übernahme
der Trägerschaft komme das Gymnasium dorthin, wo es laut gesetzlichem Auftrag auch
hingehört, „nämlich zum Landkreis.“
Er unterstreicht
die große Bedeutung der vier Landkreisgymnasien für den Bildungslandkreis und
blickt auf intensive Beratungen mit den Kreistagsfraktionen und Vertretern aus
Amorbach zurück. Landrat Scherf stellt das am Ende erfolgreiche gemeinsame Ringen
um einen guten Weg heraus.
Die Frage des
Erhalts des Karl-Ernst-Gymnasiums ist in keiner Weise mit der
Sachaufwandsträgerschaft verbunden, stellt Landrat Scherf klar und verweist auf
die Verantwortung des Freistaats.
Der Landrat
nannte die wichtigsten Punkte eines Schreibens der Stadt Amorbach an den
Landkreis Miltenberg, die der Stadt wichtig sind: Das ist unter anderem die
Übernahme des Schuldendienstes (371.000 Euro jährlich bis Ende November 2031),
die Aufnahme der Schulturnhalle in das Schulbauprogramm III, den
Gymnasiumstandort Amorbach im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu
stärken und die Bitte, den Namen des Gymnasiums beizubehalten.
Herr Rosel,
Jurist Abt. 3 – Sicherheit und Ordnung, stellt die Eckpunkte des
abzuschließenden Vertrags vor, in denen es beispielsweise um die
Eigentumsübertragung, die Kreditübernahme, die Personalübertragung (unter
anderem ein Hausmeister), die Sanierung der Sporthalle sowie die Kostenteilung
zwischen Kreis und Stadt, falls bei der Übertragung Kosten anfallen sollten.
Amorbachs
Bürgermeister und Kreisrat Peter Schmitt, der von der Abstimmung ausgeschlossen
ist, bezeichnet den Amorbacher Schulcampus mit 1.454 Schülerinnen und Schülern
sowie 142 Lehrerinnen und Lehrern als Alleinstellungsmerkmal im südlichen
Landkreis. 57 Prozent der städtischen Schulden seien auf das KEG zurückzuführen,
und er verdeutlicht, dass bei den Gesprächen zur Stabilisierungshilfe immer
wieder die Sachaufwandsträgerschaft angesprochen worden sei. Die Stadt habe
stets in das KEG investiert und übertrage nun ein baulich hervorragendes
Gebäude mit neuer Außensportanlage an den Landkreis. Er ist überzeugt, dass der
Landkreis stets vom KEG profitiert habe, denn aktuell kämen über 300
Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden außerhalb Amorbachs.
In der
Diskussion ist fast ausschließlich Zustimmung zur Übernahme der
Sachaufwandsträgerschaft zu hören. Mehrfach wird auf die tolle Schulfamilie in
Amorbach hingewiesen. Die Gymnasien seien keine Konkurrenz zueinander, sondern
ergänzten sich bestens, so Kreisrat Stich. Der Landkreis stehe als
Bildungsregion zudem in der Verantwortung, für eine flächendeckende Bildung Sorge
zu tragen, lautete ein weiteres Argument von Kreisrat Frey für die gefundene
Lösung. Es wird häufiger darauf hingewiesen, dass die Übernahme eine
Win-Win-Situation sei.
Klar wird
aber auch angesprochen, dass die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft den
Landkreis finanziell fordert. Zum Schuldendienst komme der Sachaufwand, im
Gegenzug entfielen die Gastschulbeiträge. Auf jeden Fall dürfe dadurch das
Schulbauprogramm 3 nicht zurückstehen.
Die geplante
Sanierung der Berufsschule mit den Standorten Miltenberg und Obernburg ist laut
Landrat davon nicht betroffen.
Die nun
gefundene Lösung sei absolut sachangemessen und auch rechtlich mit der
Regierung von Unterfranken abgesprochen.