Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sachstand und Beschlussfassung zur Sachaufwandsträgerschaft Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.12.2019   KT/005/2019 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt bei einer Gegenstimme

unter Nichtbeteiligung von Kreisrat Schmitt, Bürgermeister der Stadt Amorbach,

 

dass der Landkreis Miltenberg die Sachaufwandträgerschaft für das Karl-Ernst-Gymnasium in Amorbach, beabsichtigt zum 1.1.2021, übernimmt.

 

Im Rahmen des Übergangs übernimmt der Landkreis Miltenberg den bestehenden Kredit mit einem jährlichen Schuldendienst von 371.000,- € bis zum 28.11.2031.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den vorliegenden Vertrag abzuschließen.

 

 

Nach der Sitzung unterschreiben Landrat Scherf und Bürgermeister Peter Schmitt den Vertrag. Mit den geleisteten Unterschriften ist gewährleistet, dass der Vertrag zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.


Sachverhalt:

 

Gemäß der „KEG-Schulchronik“ erfolgte im Jahre 1960 die Verstaatlichung des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach, in Zuge dessen sich die Stadt Amorbach vertraglich als künftiger Sachaufwandsträger verpflichtet hatte. Die Personalkosten für den Lehrkörper sind hierdurch auf den Freistaat Bayern übergegangen.

 

Damit ist die Stadt Amorbach vollumfänglich zur Tragung des Kostenaufwandes für den Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG originär verpflichtet (Pflichtaufgabe). Die Stadt Amorbach hat Anspruch auf Gastschulbeiträge gem. Art. 10 BaySchFG. Neben den gesetzlich geregelten Gastschulbeiträgen gewährt der Landkreis Miltenberg seit dem Schuljahr 2003/2004 auf freiwilliger Basis für jede Schülerin und jeden Schüler aus dem Stadtgebiet Amorbach einen Beitrag i. H. v. 110 Euro pro Schuljahr.

 

Nach einigen Sondierungsgesprächen in den vergangenen Jahren zu einer womöglich weitergehenden finanziellen Beteiligung des Landkreises fand am 20.12.2018 in den Räumen des KEG ein gemeinsames Gespräch statt, um eine für alle Seiten tragfähige und für die Schule zukunftsfähige Lösung zu finden. Neben dem Bürgermeister Schmitt der Stadt Amorbach nahmen an diesem Termin Vertreter des Stadtrats, der Schulleitung sowie Vertreter des Landratsamtes mit Herrn Landrat Scherf an der Spitze teil. Darüber hinaus fand ein weiteres Gespräch im Landratsamt am 07.01.2019 statt.

 

Thema der beiden Gespräche war die künftige Ausübung der Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des BaySchFG liegt die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen grundsätzlich bei den Landkreisen.

Die Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Amorbach dauert jedoch grundsätzlich an, bis die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichtet, diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen. Zeitpunkt des Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet (Ende des darauffolgenden Jahres).

 

Diese Übertragung der Sachaufwandsträgerschaft von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg ist entsprechend in Art. 52 BaySchFG geregelt:

 

 

(1) Ist eine kreisangehörige Gemeinde deshalb Träger des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder eines staatlichen Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam verpflichtete, im Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand bis zum Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet. Entsprechendes gilt für einen Dritten, der nicht nach Art. 8 zum Tragen des Schulaufwands verpflichtet ist.

 

(2) Hat eine Stiftung die Schulanlage bereitgestellt oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt, die nicht in seinem Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die kommunale Körperschaft, die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung des Staates bezüglich der bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt insbesondere die vorher vom Staat erbrachten Leistungen.

 

Die künftige Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 31.01.2019 behandelt. Am 01.02.2019 hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Verwaltung vom Stadtrat ermächtigt wurde, mit dem Landkreis in Vorberatungen zu treten.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 04.02.2019 sowie des Kreistages am 11.02.2019 wurde die Frage des dauerhaften Bestandes in Ergänzung zum Bekenntnis des Landrats zur Notwendigkeit des Gymnasialstandortes Amorbach hinsichtlich der Bindung junger Menschen im Sinne der Kreisentwicklung erörtert. Hierzu ist zu erklären, dass bei einer Übertragung des Schulaufwandes von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg mit dessen Einvernehmen die Zustimmung des Staatsministeriums erforderlich ist.

 

In seiner Auskunft vom 04.02.2019 an die Schulleitung stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ferner fest, dass eine Entscheidung über die Auflösung des KEG beim Staatsministerium, nicht beim Schulaufwandsträger läge. Vor der Auflösung wäre das Benehmen mit dem zuständigen Aufwandsträger und mit dem Elternbeirat herzustellen (Art. 26 Abs. 2 BayEUG). Aus den aktuellen Schülerzahlen lasse sich jedoch ein Handlungsbedarf für eine Auflösung nicht ablesen. Der Schulaufwandsträger hat – solange die Schule besteht – den Schulaufwand zu tragen. D.h. insbesondere, die dem Unterricht dienenden Räume, Anlagen und sonstigen Einrichtungen müssen hinsichtlich Größe, baulicher Beschaffenheit und Ausstattung die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleisten (Art. 4 Abs. 1 BayEUG).

 

Der Bauausschuss wurde am 02.05.2019 über das vorläufige Ergebnis des Sachwertgutachtens zum Schulgebäude des TÜV Süd informiert. Der Sachwert beträgt nach dem vorläufigen Gutachten 9,5 Mio. €. Das Schulgebäude befindet sich in einem baulich guten Zustand. Die notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten wurden durchgeführt, es besteht ein verhältnismäßig geringer Instandsetzungsbedarf.

 

Des Weiteren wurde das Sachwertgutachten am 29.07.2019 in der Fraktionsvorsitzenden-besprechung vorgestellt, an der auch Vertreter aus Politik und Verwaltung der Stadt Amorbach teilgenommen haben.

Konsens war, dass das komplette Flurstück inkl. der Außensportanlage sowie der Turn-/ Schwimmhalle auf den Landkreis übergehen soll. Auch soll durch den Landkreis der Schuldendienst i.H.v. 371.000 € jährlich bis zum Jahr 2031 übernommen werden.

 

In einer Besprechung bei der Regierung von Unterfranken am 19.08.2019 konnte abgestimmt werden, dass aus Sicht des BaySchFG einer Übernahme des Schuldendienstes durch den Landkreis nichts entgegensteht. Die Übernahme des Schuldendienstes wird unter die freiwilligen Leistungen fallen. Der Kredit würde folglich von der Stadt Amorbach mit den bestehenden Konditionen auf den Landkreis übertragen.

 

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 10.10.2019 wurde dieser Sachverhalt und das beabsichtigte Vorgehen von Landrat Scherf und Bürgermeister Schmitt vorgestellt.

 

Seit Oktober liegt nun das endgültige Gutachten zur Ermittlung des Sachwertes des TÜV SÜD vor. Der Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen mit Grundstück beträgt demnach 8,6 Mio. €.

 

Weitere Schritte des Landkreises Miltenberg, insbesondere die Vorbereitung des Übergangs der Sachaufwandsträgerschaft nach Art. 52 BaySchFG setzen eine entsprechende beschlussmäßige Beauftragung durch die Kreisgremien voraus.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 dem Kreistag einstimmig empfohlen, diesen Beschluss zu fassen.

 

 

 

Landrat Scherf betont vor Behandlung des Punktes, dass es heute einer der wichtigsten und weitreichendsten Beschlüsse des Kreistages in dieser Periode ist.

Mit Übernahme der Trägerschaft komme das Gymnasium dorthin, wo es laut gesetzlichem Auftrag auch hingehört, „nämlich zum Landkreis.“

Er unterstreicht die große Bedeutung der vier Landkreisgymnasien für den Bildungslandkreis und blickt auf intensive Beratungen mit den Kreistagsfraktionen und Vertretern aus Amorbach zurück. Landrat Scherf stellt das am Ende erfolgreiche gemeinsame Ringen um einen guten Weg heraus.

Die Frage des Erhalts des Karl-Ernst-Gymnasiums ist in keiner Weise mit der Sachaufwandsträgerschaft verbunden, stellt Landrat Scherf klar und verweist auf die Verantwortung des Freistaats.

Der Landrat nannte die wichtigsten Punkte eines Schreibens der Stadt Amorbach an den Landkreis Miltenberg, die der Stadt wichtig sind: Das ist unter anderem die Übernahme des Schuldendienstes (371.000 Euro jährlich bis Ende November 2031), die Aufnahme der Schulturnhalle in das Schulbauprogramm III, den Gymnasiumstandort Amorbach im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken und die Bitte, den Namen des Gymnasiums beizubehalten.

 

 

Herr Rosel, Jurist Abt. 3 – Sicherheit und Ordnung, stellt die Eckpunkte des abzuschließenden Vertrags vor, in denen es beispielsweise um die Eigentumsübertragung, die Kreditübernahme, die Personalübertragung (unter anderem ein Hausmeister), die Sanierung der Sporthalle sowie die Kostenteilung zwischen Kreis und Stadt, falls bei der Übertragung Kosten anfallen sollten.

 

 

Amorbachs Bürgermeister und Kreisrat Peter Schmitt, der von der Abstimmung ausgeschlossen ist, bezeichnet den Amorbacher Schulcampus mit 1.454 Schülerinnen und Schülern sowie 142 Lehrerinnen und Lehrern als Alleinstellungsmerkmal im südlichen Landkreis. 57 Prozent der städtischen Schulden seien auf das KEG zurückzuführen, und er verdeutlicht, dass bei den Gesprächen zur Stabilisierungshilfe immer wieder die Sachaufwandsträgerschaft angesprochen worden sei. Die Stadt habe stets in das KEG investiert und übertrage nun ein baulich hervorragendes Gebäude mit neuer Außensportanlage an den Landkreis. Er ist überzeugt, dass der Landkreis stets vom KEG profitiert habe, denn aktuell kämen über 300 Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden außerhalb Amorbachs.

 

 

In der Diskussion ist fast ausschließlich Zustimmung zur Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft zu hören. Mehrfach wird auf die tolle Schulfamilie in Amorbach hingewiesen. Die Gymnasien seien keine Konkurrenz zueinander, sondern ergänzten sich bestens, so Kreisrat Stich. Der Landkreis stehe als Bildungsregion zudem in der Verantwortung, für eine flächendeckende Bildung Sorge zu tragen, lautete ein weiteres Argument von Kreisrat Frey für die gefundene Lösung. Es wird häufiger darauf hingewiesen, dass die Übernahme eine Win-Win-Situation sei.

 

Klar wird aber auch angesprochen, dass die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft den Landkreis finanziell fordert. Zum Schuldendienst komme der Sachaufwand, im Gegenzug entfielen die Gastschulbeiträge. Auf jeden Fall dürfe dadurch das Schulbauprogramm 3 nicht zurückstehen.

 

Die geplante Sanierung der Berufsschule mit den Standorten Miltenberg und Obernburg ist laut Landrat davon nicht betroffen.

Die nun gefundene Lösung sei absolut sachangemessen und auch rechtlich mit der Regierung von Unterfranken abgesprochen.

 

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