Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Antrag des BRK Kreisverbandes Miltenberg-Obernburg vom 18.10.2019 auf Unterstützung des BRK-Katastrophenschutzes
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.12.2019 KA/004/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss
fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Beschluss des
Kreisausschusses vom 10.10.2019 wird insoweit geändert, als eine Auszahlung
bereits für 2019 erfolgt.
I.
Der Landkreis Miltenberg trägt künftig 25 %, jedoch
max. 40.000 Euro/Jahr, des Defizits, das dem Kreisverband Miltenberg-Obernburg
des Bayer. Roten Kreuzes aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im
Katastrophenschutz entsteht und das nicht von Dritten (Bund, Land, Kommunen,
Krankenkassen, Katastrophenschutzfonds, …) refinanziert wird. Diese Regelung
tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die
Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung
entsprechender Abrechnungen und Rechnungsbelege. Eine darüberhinausgehende
Einzelförderung von Fahrzeugen oder Gerätschaften findet nicht statt.
II.
Diese
Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet
werden.
Herr Rosel, Leiter Abt. 3 –
Sicherheit und Ordnung, trägt vor, dass der BRK-Kreisverband
Miltenberg-Obernburg (BRK) mit Schreiben vom 12.09.2019 die pauschale Förderung
des BRK-Katastrophenschutzes mit 50.000,- € jährlich beantragt hatte.
Der Kreisausschuss hat mit Beschluss
vom 10.10.2019 einstimmig beschlossen, ab 2020 mit einem Betrag von max.
40.000,- € jährlich zu fördern. Damit wurde die bisherige Förderung von
10.000,- €, die vom Kreisausschuss am 18.07.2016 beschlossen wurde, verdoppelt. Hintergrund
war eine Umfrage bei den unterfränkischen Landratsämtern, die eine
uneinheitliche Förderung, teilweise Pauschalförderung, teilweise
Einzelförderung oder ein Mischsystem daraus mit Summen in diesem Bereich ergab.
Mit Schreiben vom 18.10.2019
beantragte das BRK einmal die Anhebung der Förderung auf 50.000,- € sowie die
Auszahlung ab 2019. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die vom
Kreisausschuss beschlossene Förderung die gestiegenen Unterhaltskosten der
bestehenden Strukturen decke, nicht aber
Ersatzbeschaffungen. Hier stehe insbesondere der Gerätewagen Bereich „Technik
und Sicherheit“ mit einem Volumen von 220.000,- € an. Werde die Förderung nicht
erhöht, müssten auch zukünftig Anträge auf Einzelförderung gestellt werden.
Die Verwaltung hat ihre Argumente
bereits in der Kreisausschusssitzung vom 10.10.2019 vorgetragen und verweist
auf die dortigen Ausführungen.
Zu diskutieren ist mithin die Frage
einer weiteren Erhöhung des Zuschusses um jährlich 10.000,- € sowie die Zahlung
bereits ab dem Jahre 2019. Daneben wäre es möglich, die Förderhöhe zu belassen
und lediglich die Zahlung ab dem Jahr 2019 vorzunehmen.
Dies führt zu 3
Beschlussmöglichkeiten:
Variante 1) die dem Antrag des BRK
entspricht:
I. Der Landkreis Miltenberg trägt
künftig 35 %, jedoch max. 50.000 Euro/Jahr, des Defizits, das dem Kreisverband
Miltenberg-Obernburg des Bayer. Roten Kreuzes aus seiner ehrenamtlichen
Tätigkeit im Katastrophenschutz entsteht und das nicht von Dritten (Bund, Land,
Kommunen, Krankenkassen, Katastrophenschutzfonds, …) refinanziert wird. Diese
Regelung tritt ab 2019 in Kraft. Die Auszahlung der Mittel des Landkreises
erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender Abrechnungen und
Rechnungsbelege. Eine darüber hinausgehende Einzelförderung von Fahrzeugen oder
Gerätschaften findet nicht statt.
II. Diese Leistung erfolgt
freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Variante 2): Der Beschluss des
Kreisausschusses vom 10.10.2019 wird insoweit geändert, als eine Auszahlung
bereits für 2019 erfolgt.
Variante 3): Dem Antrag des BRK wird
nicht entsprochen, es verbleibt bei der am 10.10.2019 im Kreisausschuss
beschlossenen Förderung.
Die Kreistagsfraktionen stimmen alle überein, dass der Landkreis lt. Variante 2) den BRK Kreisverband Miltenberg-Obernburg unterstützen sollte.