Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Antrag des BRK Kreisverbandes Miltenberg-Obernburg vom 18.10.2019 auf Unterstützung des BRK-Katastrophenschutzes

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.12.2019   KA/004/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Beschluss des Kreisausschusses vom 10.10.2019 wird insoweit geändert, als eine Auszahlung bereits für 2019 erfolgt.

 

I.              Der Landkreis Miltenberg trägt künftig 25 %, jedoch max. 40.000 Euro/Jahr, des Defizits, das dem Kreisverband Miltenberg-Obernburg des Bayer. Roten Kreuzes aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz entsteht und das nicht von Dritten (Bund, Land, Kommunen, Krankenkassen, Katastrophenschutzfonds, …) refinanziert wird. Diese Regelung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender Abrechnungen und Rechnungsbelege. Eine darüberhinausgehende Einzelförderung von Fahrzeugen oder Gerätschaften findet nicht statt.

 

II.             Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

 

 


Herr Rosel, Leiter Abt. 3 – Sicherheit und Ordnung, trägt vor, dass der BRK-Kreisverband Miltenberg-Obernburg (BRK) mit Schreiben vom 12.09.2019 die pauschale Förderung des BRK-Katastrophenschutzes mit 50.000,- € jährlich beantragt hatte.

 

Der Kreisausschuss hat mit Beschluss vom 10.10.2019 einstimmig beschlossen, ab 2020 mit einem Betrag von max. 40.000,- € jährlich zu fördern. Damit wurde die bisherige Förderung von 10.000,- €, die vom Kreisausschuss am 18.07.2016 beschlossen wurde, verdoppelt. Hintergrund war eine Umfrage bei den unterfränkischen Landratsämtern, die eine uneinheitliche Förderung, teilweise Pauschalförderung, teilweise Einzelförderung oder ein Mischsystem daraus mit Summen in diesem Bereich ergab.

 

Mit Schreiben vom 18.10.2019 beantragte das BRK einmal die Anhebung der Förderung auf 50.000,- € sowie die Auszahlung ab 2019. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die vom Kreisausschuss beschlossene Förderung die gestiegenen Unterhaltskosten der bestehenden Strukturen  decke, nicht aber Ersatzbeschaffungen. Hier stehe insbesondere der Gerätewagen Bereich „Technik und Sicherheit“ mit einem Volumen von 220.000,- € an. Werde die Förderung nicht erhöht, müssten auch zukünftig Anträge auf Einzelförderung gestellt werden.

 

Die Verwaltung hat ihre Argumente bereits in der Kreisausschusssitzung vom 10.10.2019 vorgetragen und verweist auf die dortigen Ausführungen.

 

Zu diskutieren ist mithin die Frage einer weiteren Erhöhung des Zuschusses um jährlich 10.000,- € sowie die Zahlung bereits ab dem Jahre 2019. Daneben wäre es möglich, die Förderhöhe zu belassen und lediglich die Zahlung ab dem Jahr 2019 vorzunehmen.

 

Dies führt zu 3 Beschlussmöglichkeiten:

Variante 1) die dem Antrag des BRK entspricht:

I. Der Landkreis Miltenberg trägt künftig 35 %, jedoch max. 50.000 Euro/Jahr, des Defizits, das dem Kreisverband Miltenberg-Obernburg des Bayer. Roten Kreuzes aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz entsteht und das nicht von Dritten (Bund, Land, Kommunen, Krankenkassen, Katastrophenschutzfonds, …) refinanziert wird. Diese Regelung tritt ab 2019 in Kraft. Die Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender Abrechnungen und Rechnungsbelege. Eine darüber hinausgehende Einzelförderung von Fahrzeugen oder Gerätschaften findet nicht statt.

II. Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

 

Variante 2): Der Beschluss des Kreisausschusses vom 10.10.2019 wird insoweit geändert, als eine Auszahlung bereits für 2019 erfolgt.

 

Variante 3): Dem Antrag des BRK wird nicht entsprochen, es verbleibt bei der am 10.10.2019 im Kreisausschuss beschlossenen Förderung.

 

 

Die Kreistagsfraktionen stimmen alle überein, dass der Landkreis lt. Variante 2) den BRK Kreisverband Miltenberg-Obernburg unterstützen sollte.

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