Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.12.2019   ENU/004/2019 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Heim trägt vor, dass der Ausschuss für Energie-, Natur- und Umweltschutz in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.10.2019 folgende Beschlüsse fasste:

 

Mitbenutzung der Kreismülldeponie Guggenberg, DK II- Deponie, durch den Landkreis Main-Spessart im Rahmen der Nothilfe

Der Landkreis Main-Spessart hatte mit Schreiben vom 27.06.2019 darum gebeten, im Rahmen der Nothilfe auf der Kreismülldeponie Guggenberg, DK-II-Deponie, für ca. zwei bis vier Jahre ab spätestens Anfang 2020 Asbestzement- und KMF-Abfälle ablagern zu dürfen, da die Deponie Karlstadt nicht mehr genügend Ablagerungskapazität für großformatige Abfälle besitzt.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz stimmte in seiner Sitzung am 17.10.2019 im Rahmen der Nothilfe der Ablagerung von Asbestzement- und KMF-Abfälle aus dem Landkreis Main-Spessart auf der Kreismülldeponie Guggenberg, DK-II-Deponie, für die Zeit vom 01.12.2019 bis 31.12.2021 zu. Außerdem ist die Anlieferung geeigneter weiterer Abfälle möglich, soweit dies zur Abdeckung der angelieferten Abfälle aus dem Landkreis Main-Spessart erforderlich ist.

 

 

Strombezug für die Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises für die Jahre 2020 und 2021

Der Strombezug für die Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg musste im Sommer neu ausgeschrieben werden. Der Auftrag für den Ökostrombezug wurde nach europaweiter Ausschreibung für die Jahre 2020 und 2021 an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt GmbH & Co. KG vergeben.

 

 

Müllferntransport zum Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt

Der Vertrag mit der Fa. Werner GmbH & Co. Mülltransport KG, Aschaffstraße 7, 63773 Goldbach, vom 29.01./06.04.2016 über den Transport von Abfällen zum Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt wurde zum dritten und damit letzten Mal um ein Jahr verlängert und zwar für die Zeit vom 01.06.2020 bis 31.05.2021

 

 

Erfassungssystem für LVP

In seiner Sitzung am 15.07.2019 beauftragte der Ausschuss für Energie-, Natur- und Umweltschutz die Landkreisverwaltung, die flächendeckende haushaltsnahe Erfassung von Verpackungen ab 2021 abzustimmen. Dabei sollte die Erfassung von Leichtverpackungen wahlweise mittels gelbem Sack oder gelber Tonne, jeweils vierwöchentliche Abholung, ausgehandelt werden.

 

Am 19.11.2019 fand ein Gespräch mit der DSD GmbH statt hinsichtlich der Neuabstimmung nach § 22 VerpackG statt. Trotz intensiver Verhandlungen konnte das Verhandlungsziel „Erfassung von Leichtverpackungen wahlweise mittels gelbem Sack oder gelber Tonne“ nicht erreicht werden. Die LVP-Sammlung erfolgt somit weiterhin mittels gelbem Wertstoffsack, vierwöchentliche Abholung.

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