Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 12.12.2019 ENU/004/2019 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau Heim trägt
vor, dass der Ausschuss für Energie-, Natur- und Umweltschutz in seiner
nichtöffentlichen Sitzung am 17.10.2019 folgende Beschlüsse fasste:
Mitbenutzung
der Kreismülldeponie Guggenberg, DK II- Deponie, durch den Landkreis
Main-Spessart im Rahmen der Nothilfe
Der Landkreis Main-Spessart hatte mit
Schreiben vom 27.06.2019 darum gebeten, im Rahmen der Nothilfe auf der
Kreismülldeponie Guggenberg, DK-II-Deponie, für ca. zwei bis vier Jahre ab
spätestens Anfang 2020 Asbestzement- und KMF-Abfälle ablagern zu dürfen, da die
Deponie Karlstadt nicht mehr genügend Ablagerungskapazität für großformatige
Abfälle besitzt.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und
Umweltschutz stimmte in seiner Sitzung am 17.10.2019 im Rahmen der Nothilfe der
Ablagerung von Asbestzement- und KMF-Abfälle aus dem Landkreis Main-Spessart
auf der Kreismülldeponie Guggenberg, DK-II-Deponie, für die Zeit vom 01.12.2019
bis 31.12.2021 zu. Außerdem ist die Anlieferung geeigneter weiterer Abfälle
möglich, soweit dies zur Abdeckung der angelieferten Abfälle aus dem Landkreis
Main-Spessart erforderlich ist.
Strombezug
für die Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises für die Jahre 2020 und 2021
Der Strombezug für die
Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg musste im Sommer neu
ausgeschrieben werden. Der Auftrag für den Ökostrombezug wurde nach
europaweiter Ausschreibung für die Jahre 2020 und 2021 an die Energieversorgung
Lohr-Karlstadt GmbH & Co. KG vergeben.
Müllferntransport
zum Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt
Der Vertrag mit der Fa. Werner GmbH &
Co. Mülltransport KG, Aschaffstraße 7, 63773 Goldbach, vom 29.01./06.04.2016
über den Transport von Abfällen zum Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt wurde
zum dritten und damit letzten Mal um ein Jahr verlängert und zwar für die Zeit
vom 01.06.2020 bis 31.05.2021
Erfassungssystem
für LVP
In seiner Sitzung am 15.07.2019 beauftragte
der Ausschuss für Energie-, Natur- und Umweltschutz die Landkreisverwaltung,
die flächendeckende haushaltsnahe Erfassung von Verpackungen ab 2021 abzustimmen.
Dabei sollte die Erfassung von Leichtverpackungen wahlweise mittels gelbem Sack
oder gelber Tonne, jeweils vierwöchentliche Abholung, ausgehandelt werden.
Am 19.11.2019 fand ein Gespräch mit der DSD GmbH statt hinsichtlich der Neuabstimmung nach § 22 VerpackG statt. Trotz intensiver Verhandlungen konnte das Verhandlungsziel „Erfassung von Leichtverpackungen wahlweise mittels gelbem Sack oder gelber Tonne“ nicht erreicht werden. Die LVP-Sammlung erfolgt somit weiterhin mittels gelbem Wertstoffsack, vierwöchentliche Abholung.