Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Jahresabschluss 2018 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt
a) örtliche Prüfung
b) Feststellung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.12.2019 KA/004/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Kreisausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Kreisausschuss
stellt den Jahresabschluss 2018 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung
Kleinwallstadt mit folgenden Ergebnissen fest (Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern i. V. m. § 31 Abs. 2 Nr. 3 der
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse
des Landkreises Miltenberg):
Gewinn- und Verlustrechnung:
Gesamtbetrag Erträge 5.080.436,06 €
Gesamtbetrag Aufwendungen -5.060.593,34 €
Saldo
(Jahresüberschuss) 19.842,72
€
Bilanz Aktiva:
Anlagevermögen 6.224.637,94 €
Umlaufvermögen 2.317.691,06
€
davon Liquide Mittel 2.138.223,91
€
Rechnungsabgrenzung 2.668,71
€
Bilanzsumme 8.544.997,71
€
Bilanz
Passiva:
Eigenkapital 5.500.224,49
€
Sonderposten 2.370.166,00 €
Rückstellungen 138.773,71 €
Verbindlichkeiten 534.987,70 €
Rechnungsabgrenzung 845,81 €
Bilanzsumme 8.544.997,71
€
In die Feststellung werden die weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses mit Anlagen einbezogen.
Frau Hörnig trägt vor,
dass der Jahresabschluss 2018 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung vom
Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft wurde. Die Prüfergebnisse werden in
den Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2018 des Landkreises
Miltenberg aufgenommen, der von jedem Kreistagsmitglied im UB 4 - Revision
eingesehen werden kann.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 dem Kreisausschuss
die Feststellung des Jahresabschlusses mit Anlagen empfohlen.
Zwischenzeitlich
konnte mit der Regierung von Unterfranken die Zusammensetzung des
Grundstockvermögens geklärt sowie aufgrund steuerlicher und
stiftungsrechtlicher Vorgaben der Inhalt der neuen Stiftungssatzung abgestimmt
werden. Diese wurde vom Kreisausschuss am 10.10.2019 beschlossen und lag zum
Prüfungszeitpunkt der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vor. Eine
Aussage zum realen Werterhalt des Grundstockvermögens werden wir demnach
erstmals im Rahmen der Prüfung des Jahres 2019 treffen können.