Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Sachstand und Beschlussfassung zur Sachaufwandsträgerschaft Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.12.2019 KA/004/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,
dass der Landkreis Miltenberg die
Sachaufwandträgerschaft für das Karl-Ernst-Gymnasium in Amorbach, beabsichtigt
zum 1.1.2021, übernimmt.
Im Rahmen des Übergangs übernimmt der
Landkreis Miltenberg den bestehenden Kredit mit einem jährlichen Schuldendienst
von 371.000,- € bis zum 28.11.2031.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu verhandeln, mit den zuständigen Ministerien abzustimmen und abzuschließen.
Damit ist die
Stadt Amorbach vollumfänglich zur Tragung des Kostenaufwandes für den
Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG originär verpflichtet (Pflichtaufgabe). Die
Stadt Amorbach hat Anspruch auf Gastschulbeiträge gem. Art. 10 BaySchFG. Neben
den gesetzlich geregelten Gastschulbeiträgen gewährt der Landkreis Miltenberg
seit dem Schuljahr 2003/2004 auf freiwilliger Basis für jede Schülerin und
jeden Schüler aus dem Stadtgebiet Amorbach einen Beitrag i. H. v. 110 Euro pro
Schuljahr.
Nach einigen Sondierungsgesprächen in den
vergangenen Jahren zu einer womöglich weitergehenden finanziellen Beteiligung
des Landkreises fand am 20.12.2018 in den Räumen des KEG ein gemeinsames
Gespräch statt, um eine für alle Seiten tragfähige und für die Schule
zukunftsfähige Lösung zu finden. Neben dem Bürgermeister Schmitt der Stadt
Amorbach nahmen an diesem Termin Vertreter des Stadtrats, der Schulleitung
sowie Vertreter des Landratsamtes mit Herrn Landrat Scherf an der Spitze teil.
Darüber hinaus fand ein weiteres Gespräch im Landratsamt am 07.01.2019 statt.
Thema der
beiden Gespräche war die künftige Ausübung der Sachaufwandsträgerschaft für das
KEG Amorbach. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des BaySchFG liegt die
Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen grundsätzlich bei den
Landkreisen.
Die
Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Amorbach dauert jedoch grundsätzlich an, bis
die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichtet, diesem das
Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen
Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen. Zeitpunkt des
Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das Ende des Haushaltsjahres, das
auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet (Ende des
darauffolgenden Jahres).
Diese
Übertragung der Sachaufwandsträgerschaft von der Stadt Amorbach auf den
Landkreis Miltenberg ist entsprechend in Art. 52 BaySchFG geregelt:
(1) Ist eine kreisangehörige Gemeinde deshalb Träger
des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder eines staatlichen
Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam verpflichtete, im
Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb
dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und
unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand bis zum Ende des
Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam
verpflichtet. Entsprechendes gilt für einen Dritten, der nicht nach Art. 8 zum
Tragen des Schulaufwands verpflichtet ist.
(2) Hat eine Stiftung die Schulanlage bereitgestellt
oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt, die nicht in seinem
Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die kommunale Körperschaft,
die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung des Staates bezüglich der
bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt insbesondere die vorher vom
Staat erbrachten Leistungen.
Die künftige Sachaufwandsträgerschaft für das KEG
Amorbach wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 31.01.2019 behandelt. Am
01.02.2019 hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Verwaltung vom Stadtrat
ermächtigt wurde, mit dem Landkreis in Vorberatungen zu treten.
In der Sitzung des Kreisausschusses am 04.02.2019
sowie des Kreistages am 11.02.2019 wurde die Frage des dauerhaften Bestandes in
Ergänzung zum Bekenntnis des Landrats zur Notwendigkeit des Gymnasialstandortes
Amorbach hinsichtlich der Bindung junger Menschen im Sinne der Kreisentwicklung
erörtert. Hierzu ist zu erklären, dass bei einer Übertragung des Schulaufwandes
von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg mit dessen Einvernehmen die
Zustimmung des Staatsministeriums erforderlich ist.
In seiner Auskunft vom 04.02.2019 an die
Schulleitung stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
ferner fest, dass eine Entscheidung über die Auflösung des KEG beim Staatsministerium, nicht beim
Schulaufwandsträger läge. Vor der Auflösung wäre das Benehmen mit dem
zuständigen Aufwandsträger und mit dem Elternbeirat herzustellen (Art. 26 Abs.
2 BayEUG). Aus den aktuellen Schülerzahlen lasse sich jedoch ein
Handlungsbedarf für eine Auflösung nicht ablesen. Der
Schulaufwandsträger hat – solange die Schule besteht – den Schulaufwand zu
tragen. D.h. insbesondere, die dem Unterricht dienenden Räume, Anlagen und
sonstigen Einrichtungen müssen hinsichtlich Größe, baulicher Beschaffenheit und
Ausstattung die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleisten
(Art. 4 Abs. 1 BayEUG).
Der Bauausschuss wurde am 02.05.2019 über das vorläufige Ergebnis des Sachwertgutachtens zum Schulgebäude des TÜV Süd informiert. Der Sachwert beträgt nach dem vorläufigen Gutachten 9,5 Mio. €. Das Schulgebäude befindet sich in einem baulich guten Zustand. Die notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten wurden durchgeführt, es besteht ein verhältnismäßig geringer Instandsetzungsbedarf.
Des Weiteren wurde das Sachwertgutachten am 29.07.2019 in der Fraktionsvorsitzenden-besprechung vorgestellt, an der auch Vertreter aus Politik und Verwaltung der Stadt Amorbach teilgenommen haben.
Konsens war, dass das komplette Flurstück inkl. der Außensportanlage sowie der Turn-/ Schwimmhalle auf den Landkreis übergehen soll. Auch soll durch den Landkreis der Schuldendienst i.H.v. 371.000 € jährlich bis zum Jahr 2031 übernommen werden.
In
einer Besprechung bei der Regierung von Unterfranken am 19.08.2019 konnte
abgestimmt werden, dass aus Sicht des BaySchFG einer Übernahme des Schuldendienstes
durch den Landkreis nichts entgegensteht. Die Übernahme des Schuldendienstes
wird unter die freiwilligen Leistungen fallen. Der Kredit würde folglich von
der Stadt Amorbach mit den bestehenden Konditionen auf den Landkreis
übertragen.
In der
Bürgermeisterdienstbesprechung am 10.10.2019 wurde dieser Sachverhalt und das
beabsichtigte Vorgehen von Landrat Scherf und Bürgermeister Schmitt
vorgestellt.
Seit
Oktober liegt nun das endgültige Gutachten zur Ermittlung des Sachwertes des
TÜV SÜD vor. Der Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen mit Grundstück
beträgt demnach 8,6 Mio. €.
Weitere Schritte
des Landkreises Miltenberg, insbesondere die Vorbereitung des Übergangs der
Sachaufwandsträgerschaft nach Art. 52 BaySchFG setzen eine entsprechende
beschlussmäßige Beauftragung durch die Kreisgremien voraus.
Herr Rosel stellt kurz den beiliegenden
Vertragsentwurf vor.
Kreisrat Oettinger gratuliert der Stadt Amorbach.
Für ihn ergebe sich der Eindruck, dass die Tatsachen umgekehrt würden. Der Landkreis
sei nicht Bittsteller, sondern umgekehrt.
Er möchte wissen, wie sich die Übernahme auf den
Kreishaushalt auswirke.
Weiterhin fordert er eine Versicherung, dass am
Schulbauprogramm 3 nichts geändert werde.
In der Diskussion wird von mehreren Seiten
klargestellt, dass die Stadt Amorbach keinesfalls ein Bittsteller sei, sondern
die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft eine Win-Win-Situation für alle
Beteiligten sei.
Landrat Scherf betont, dass es durch die Übernahme
der Trägerschaft zu keiner Verzögerung bei der geplanten Generalsanierung der
Berufsschule Miltenberg-Obernburg kommen werde. Da die seit Mitte 2019 laufende
Planung dieser Arbeiten im Rahmen des Schulbauprogramms III eine Vorlaufzeit
von zwei Jahren benötige, werde man zunächst die Sporthallen sanieren. Durch
die Übernahme werde sich der Schuldenstand von Januar 2021 an um 3,4 Millionen
Euro erhöhen, dazu kämen Kosten für den Sachaufwand und Personal wie etwa den
Hausmeister.
Die Sachkosten beliefen sich geschätzt auf bis zu
800.000 Euro jährlich, ergänzt der Kämmerer, dazu komme der Schuldendienst und
die Investitionen in die Schulturnhalle. Im Gegenzug entfielen rund 300.000
Euro, die der Landkreis bislang als Gastschulbeitrag an die Stadt Amorbach
bezahlt habe.
Kreisrat Schötterl
stimmt dem Empfehlungsbeschluss für die Fraktion der Freien Wähler zu. Er
bedankt sich bei allen Vertretern für die immense Arbeit und die Vernunft und
den Verstand, den sie in diese Sachlage mit eingebracht hätten.
Kreisrat Dr.
Kaiser begrüßt für die SPD-Fraktion den Vertragsentwurf und stimmt dem
Empfehlungsbeschluss zu. Das Geld sollte es dem Kreis wert sein.
Kreisrat Schwab
stimmt für die Fraktion der CSU zu.
Die Beratung ist
abgeschlossen.
Das Gremium stimmt
einstimmig zu, dass Kreisrat Schmitt eine Stellungnahme als Bürgermeister der
Stadt Amorbach abgibt.
Bürgermeister
Schmitt erklärt, dass er aus Sicht des Kreisrates der Stadt Amorbach dankbar
sei, eine weiterführende Schule, die eigentlich Kreisangelegenheit sei, auf
eigene Kosten übernommen zu haben. Es seien dort zahlreiche Schüler*innen aus
dem ganzen Landkreis untergebracht. Würde es das Gymnasium nicht geben, dann
könnte die Anzahl der Gymnasiast*innen nicht an den anderen drei
Gymnasiumstandorten untergebracht werden. Infolge dessen war der Beschluss, den
die Stadt Amorbach 2002 getroffen hat, das Gymnasium umfangreich zu sanieren
und zu erweitern auf Lasten der Stadt Amorbach, für den Landkreis Miltenberg
ein guter Beschluss.
Aus der Brille der
Stadt Amorbach sage er, dass der Antrag kein Bittstellen, sondern
gerechtfertigt sei, da die Stadt Amorbach die ganze Zeit die Last alleine
getragen habe. Er habe es bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung gesagt,
dass es eine Win-Win-Situation sei. Man sei ein Landkreis mit 32 Kommunen und
eine Bildungsregion. In Amorbach, im südlichen Landkreis, sei man dankbar, dass
man noch die Joachim und Susanne-Schulz-Stiftung habe, die ein Bildungskonzept
erarbeitet habe und jetzt in Amorbach ein Schülerforschungszentrum entstehe.
Infolge dessen könnten alle gemeinsam nur partizipieren.