Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Sachstand und Beschlussfassung zur Sachaufwandsträgerschaft Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.12.2019   KA/004/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

dass der Landkreis Miltenberg die Sachaufwandträgerschaft für das Karl-Ernst-Gymnasium in Amorbach, beabsichtigt zum 1.1.2021, übernimmt.

 

Im Rahmen des Übergangs übernimmt der Landkreis Miltenberg den bestehenden Kredit mit einem jährlichen Schuldendienst von 371.000,- € bis zum 28.11.2031.

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu verhandeln, mit den zuständigen Ministerien abzustimmen und abzuschließen.


Herr Krämer, Kreiskämmerer, fasst zusammen, dass gemäß der „KEG-Schulchronik“ im Jahre 1960 die Verstaatlichung des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach erfolgte, in Zuge dessen sich die Stadt Amorbach vertraglich als künftiger Sachaufwandsträger verpflichtet hatte. Die Personalkosten für den Lehrkörper sind hierdurch auf den Freistaat Bayern übergegangen.

 

Damit ist die Stadt Amorbach vollumfänglich zur Tragung des Kostenaufwandes für den Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG originär verpflichtet (Pflichtaufgabe). Die Stadt Amorbach hat Anspruch auf Gastschulbeiträge gem. Art. 10 BaySchFG. Neben den gesetzlich geregelten Gastschulbeiträgen gewährt der Landkreis Miltenberg seit dem Schuljahr 2003/2004 auf freiwilliger Basis für jede Schülerin und jeden Schüler aus dem Stadtgebiet Amorbach einen Beitrag i. H. v. 110 Euro pro Schuljahr.

 

Nach einigen Sondierungsgesprächen in den vergangenen Jahren zu einer womöglich weitergehenden finanziellen Beteiligung des Landkreises fand am 20.12.2018 in den Räumen des KEG ein gemeinsames Gespräch statt, um eine für alle Seiten tragfähige und für die Schule zukunftsfähige Lösung zu finden. Neben dem Bürgermeister Schmitt der Stadt Amorbach nahmen an diesem Termin Vertreter des Stadtrats, der Schulleitung sowie Vertreter des Landratsamtes mit Herrn Landrat Scherf an der Spitze teil. Darüber hinaus fand ein weiteres Gespräch im Landratsamt am 07.01.2019 statt.

 

Thema der beiden Gespräche war die künftige Ausübung der Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des BaySchFG liegt die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen grundsätzlich bei den Landkreisen.

Die Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Amorbach dauert jedoch grundsätzlich an, bis die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichtet, diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen. Zeitpunkt des Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet (Ende des darauffolgenden Jahres).

 

Diese Übertragung der Sachaufwandsträgerschaft von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg ist entsprechend in Art. 52 BaySchFG geregelt:

 

 

(1) Ist eine kreisangehörige Gemeinde deshalb Träger des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder eines staatlichen Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam verpflichtete, im Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand bis zum Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet. Entsprechendes gilt für einen Dritten, der nicht nach Art. 8 zum Tragen des Schulaufwands verpflichtet ist.

 

(2) Hat eine Stiftung die Schulanlage bereitgestellt oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt, die nicht in seinem Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die kommunale Körperschaft, die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung des Staates bezüglich der bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt insbesondere die vorher vom Staat erbrachten Leistungen.

 

Die künftige Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 31.01.2019 behandelt. Am 01.02.2019 hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Verwaltung vom Stadtrat ermächtigt wurde, mit dem Landkreis in Vorberatungen zu treten.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 04.02.2019 sowie des Kreistages am 11.02.2019 wurde die Frage des dauerhaften Bestandes in Ergänzung zum Bekenntnis des Landrats zur Notwendigkeit des Gymnasialstandortes Amorbach hinsichtlich der Bindung junger Menschen im Sinne der Kreisentwicklung erörtert. Hierzu ist zu erklären, dass bei einer Übertragung des Schulaufwandes von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg mit dessen Einvernehmen die Zustimmung des Staatsministeriums erforderlich ist.

 

In seiner Auskunft vom 04.02.2019 an die Schulleitung stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ferner fest, dass eine Entscheidung über die Auflösung des KEG beim  Staatsministerium, nicht beim Schulaufwandsträger läge. Vor der Auflösung wäre das Benehmen mit dem zuständigen Aufwandsträger und mit dem Elternbeirat herzustellen (Art. 26 Abs. 2 BayEUG). Aus den aktuellen Schülerzahlen lasse sich jedoch ein Handlungsbedarf für eine Auflösung nicht ablesen. Der Schulaufwandsträger hat – solange die Schule besteht – den Schulaufwand zu tragen. D.h. insbesondere, die dem Unterricht dienenden Räume, Anlagen und sonstigen Einrichtungen müssen hinsichtlich Größe, baulicher Beschaffenheit und Ausstattung die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleisten (Art. 4 Abs. 1 BayEUG).

 

Der Bauausschuss wurde am 02.05.2019 über das vorläufige Ergebnis des Sachwertgutachtens zum Schulgebäude des TÜV Süd informiert. Der Sachwert beträgt nach dem  vorläufigen Gutachten 9,5 Mio. €. Das Schulgebäude befindet sich in einem baulich guten Zustand. Die notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten wurden durchgeführt, es besteht ein verhältnismäßig geringer Instandsetzungsbedarf.

 

Des Weiteren wurde das Sachwertgutachten am 29.07.2019 in der Fraktionsvorsitzenden-besprechung vorgestellt, an der auch Vertreter aus Politik und Verwaltung der Stadt Amorbach teilgenommen haben.

Konsens war, dass das komplette Flurstück inkl. der Außensportanlage sowie der Turn-/ Schwimmhalle auf den Landkreis übergehen soll. Auch soll durch den Landkreis der Schuldendienst i.H.v. 371.000 € jährlich bis zum Jahr 2031 übernommen werden.

 

In einer Besprechung bei der Regierung von Unterfranken am 19.08.2019 konnte abgestimmt werden, dass aus Sicht des BaySchFG einer Übernahme des Schuldendienstes durch den Landkreis nichts entgegensteht. Die Übernahme des Schuldendienstes wird unter die freiwilligen Leistungen fallen. Der Kredit würde folglich von der Stadt Amorbach mit den bestehenden Konditionen auf den Landkreis übertragen.

 

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 10.10.2019 wurde dieser Sachverhalt und das beabsichtigte Vorgehen von Landrat Scherf und Bürgermeister Schmitt vorgestellt.

 

Seit Oktober liegt nun das endgültige Gutachten zur Ermittlung des Sachwertes des TÜV SÜD vor. Der Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen mit Grundstück beträgt demnach 8,6 Mio. €.

 

Weitere Schritte des Landkreises Miltenberg, insbesondere die Vorbereitung des Übergangs der Sachaufwandsträgerschaft nach Art. 52 BaySchFG setzen eine entsprechende beschlussmäßige Beauftragung durch die Kreisgremien voraus.

 

Herr Rosel stellt kurz den beiliegenden Vertragsentwurf vor.

 

Kreisrat Oettinger gratuliert der Stadt Amorbach. Für ihn ergebe sich der Eindruck, dass die Tatsachen umgekehrt würden. Der Landkreis sei nicht Bittsteller, sondern umgekehrt.

Er möchte wissen, wie sich die Übernahme auf den Kreishaushalt auswirke.

Weiterhin fordert er eine Versicherung, dass am Schulbauprogramm 3 nichts geändert werde.

 

In der Diskussion wird von mehreren Seiten klargestellt, dass die Stadt Amorbach keinesfalls ein Bittsteller sei, sondern die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten sei.

 

Landrat Scherf betont, dass es durch die Übernahme der Trägerschaft zu keiner Verzögerung bei der geplanten Generalsanierung der Berufsschule Miltenberg-Obernburg kommen werde. Da die seit Mitte 2019 laufende Planung dieser Arbeiten im Rahmen des Schulbauprogramms III eine Vorlaufzeit von zwei Jahren benötige, werde man zunächst die Sporthallen sanieren. Durch die Übernahme werde sich der Schuldenstand von Januar 2021 an um 3,4 Millionen Euro erhöhen, dazu kämen Kosten für den Sachaufwand und Personal wie etwa den Hausmeister.

 

Die Sachkosten beliefen sich geschätzt auf bis zu 800.000 Euro jährlich, ergänzt der Kämmerer, dazu komme der Schuldendienst und die Investitionen in die Schulturnhalle. Im Gegenzug entfielen rund 300.000 Euro, die der Landkreis bislang als Gastschulbeitrag an die Stadt Amorbach bezahlt habe.

 

Kreisrat Schötterl stimmt dem Empfehlungsbeschluss für die Fraktion der Freien Wähler zu. Er bedankt sich bei allen Vertretern für die immense Arbeit und die Vernunft und den Verstand, den sie in diese Sachlage mit eingebracht hätten.

 

Kreisrat Dr. Kaiser begrüßt für die SPD-Fraktion den Vertragsentwurf und stimmt dem Empfehlungsbeschluss zu. Das Geld sollte es dem Kreis wert sein.

 

Kreisrat Schwab stimmt für die Fraktion der CSU zu.

 

Die Beratung ist abgeschlossen.

 

Das Gremium stimmt einstimmig zu, dass Kreisrat Schmitt eine Stellungnahme als Bürgermeister der Stadt Amorbach abgibt.

 

Bürgermeister Schmitt erklärt, dass er aus Sicht des Kreisrates der Stadt Amorbach dankbar sei, eine weiterführende Schule, die eigentlich Kreisangelegenheit sei, auf eigene Kosten übernommen zu haben. Es seien dort zahlreiche Schüler*innen aus dem ganzen Landkreis untergebracht. Würde es das Gymnasium nicht geben, dann könnte die Anzahl der Gymnasiast*innen nicht an den anderen drei Gymnasiumstandorten untergebracht werden. Infolge dessen war der Beschluss, den die Stadt Amorbach 2002 getroffen hat, das Gymnasium umfangreich zu sanieren und zu erweitern auf Lasten der Stadt Amorbach, für den Landkreis Miltenberg ein guter Beschluss.

Aus der Brille der Stadt Amorbach sage er, dass der Antrag kein Bittstellen, sondern gerechtfertigt sei, da die Stadt Amorbach die ganze Zeit die Last alleine getragen habe. Er habe es bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung gesagt, dass es eine Win-Win-Situation sei. Man sei ein Landkreis mit 32 Kommunen und eine Bildungsregion. In Amorbach, im südlichen Landkreis, sei man dankbar, dass man noch die Joachim und Susanne-Schulz-Stiftung habe, die ein Bildungskonzept erarbeitet habe und jetzt in Amorbach ein Schülerforschungszentrum entstehe. Infolge dessen könnten alle gemeinsam nur partizipieren.

 

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