Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 17.09.2019 zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.12.2019   KA/004/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, sich mit den 32 Gemeinden abzustimmen zum Stand der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Als Grundlage für eine Bürgermeisterdienstbesprechung dient eine schriftliche Befragung der Gemeinden zur örtlichen Situation.

Es wird anschließend über die Ergebnisse berichtet.


Kreisrat Dr. Kaiser informiert, dass sich seit Stellung des Antrags Änderungen ergeben hätten. Laut einer Pressemeldung sei im Landkreis Fürstenfeldbruck eine Wohnungsbaugesellschaft gegründet worden, nach deren Beispiel eine Gründung geprüft werden soll.

(Auszug Artikel Landratsamt Fürstenfeldbruck:

Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH gegründet

08.10.2019

Ein wichtiger Schritt ist getan: Der Landkreis Fürstenfeldbruck und 15 von seinen 23 Gemeinden haben die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH gegründet.

Ziel ist die Errichtung von Wohnraum zu angemessenen Mieten. Dies schließt auch den Bau von kostengünstigem Wohnraum für die Bediensteten der Gesellschafter ein, um langfristig Personal zu binden und zu gewinnen.

Es gilt, über die Gemeindegrenzen hinaus Vertrauen zu bilden und unabhängig von der jeweiligen Größe der Kommune partnerschaftlich auf Augenhöhe miteinander zusammenzuarbeiten. Dabei entscheiden die Gemeinden nach wie vor selbst, ob und in welchem Umfang in ihrer Gemeinde preisgünstiger Wohnraum errichtet wird. Die Gemeinden haben zudem das Belegungsrecht für die Wohnungen und bestimmen so die Mieterzusammensetzung.

In der ersten Gesellschafterversammlung bestellten die Gesellschafter Emil Schneider zum
Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH. Er ist als Finanzreferent im Bayerischen Landkreistag tätig und ist Mitglied des Kreistages des Landkreises Fürstenfeldbruck sowie des Stadtrates der Großen Kreisstadt Germering.“

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den Kreisrat Dr. Kaiser begründet.

 

„Der Kreisausschuss möge beschließen:

 

Landrat und Landkreisverwaltung werden gebeten, die Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft mit den interessierten Landkreisgemeinden zu prüfen und gegebenenfalls vorzubereiten, um dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum im Landkreis entgegenzuwirken.

 

Die Gemeinden entscheiden darüber, ob und in welchem Umfang Wohnungen in ihrer Gemeinde gebaut werden. Das Belegungsrecht für die gebauten Wohnungen liegt bei der jeweiligen Gemeinde.

 

Nach dem Beispiel der jüngst gegründeten Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck soll die Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH gegründet werden. Außer dem Gründungskapital entstehen damit im Kreishaushalt keine Ausgaben.“

 

 

Kreisrat Dr. Kaiser erklärt, dass bei der Rechtsform der GmbH nur ein Einmalbetrag fällig sei für das Gründungskapital. Dann könne die Wohnungsbaugesellschaft in die Finanzierung eintreten.

Der Landkreis Miltenberg habe eine Sparkasse, die 3 Mio. Euro Überhang habe, was die Einlage anbelange gegenüber den Krediten. Sie sei mit Sicherheit bereit, so eine Wohnungsbaugesellschaft mit sehr günstigen Krediten unter einem Prozent zu finanzieren. Eine Belastung für den Kreishalt sei somit nicht gegeben und der Landkreis und die investierenden Gemeinden hätten die Chance, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass bezahlbarer Wohnraum eine wichtige Frage sei, die alle momentan beschäftige und dass Lösungen benötigt würden. Man müsse das Thema angehen. Das sei aber ureigene Aufgabe der Kommunen. Nichts destotrotz sei es sicher sinnvoll, wenn der Landkreis mithelfe. Es sei die Frage, welche Reihenfolge angesetzt werde. Er wünscht sich, dass der Landkreis mit den Gemeinden zusammen eine Runde mache, um das ganze Paket anzuschauen, was man tun könne, um dieses Thema zielführend anzugehen. Der Antrag allerdings sei sehr hoch gegriffen. Er könne zukünftig vielleicht ein Ergebnis darstellen.

 

Kreisrat Schötterl stimmt zu. Er sieht allerdings auch, dass eine Gründung zu hoch angelegt sei. Man solle zuerst eine Anfrage bei den Gemeinden stellen, wer Interesse hätte. Wenn Bedarf bei den Gemeinden bestehe, könne seines Erachtens eine Wohnungsbaugesellschaft gegründet werden.

 

Kreisrat Dr. Kaiser erklärt, dass die Argumente zwar ernst zu nehmen seien, aber in Erlenbach z.B. habe man auch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, wo auch der Antrag bereits gestellt worden sei, dort Sozialwohnungsbau zu machen. Alleine als Stadt könne das finanziell aber nicht geregelt werden. Deshalb auch der Antrag, es gemeinsam mit dem Landkreis zusammen zu machen. Für eine einzelne Gemeinde könne es schwer werden, deshalb wäre ein Zusammenschluss gut.

 

Ein umlagefinanzierter Haushalt sei genau das, was Kreisrat Reinhard vermeiden möchte. Es gebe genug Möglichkeiten, wie z.B. Förderungen durch den Freistaat Bayern, um an Geld zu kommen, um so etwas zu machen. Es werde immer erst die Frage sein, wie das Konzept aussehe und der Bedarf sei. Der gewünschte Schritt sei ihm zu weit, aber das Thema anzugehen, dass der Landkreis die Gemeinden unterstütze, da sei er dabei.

 

Landrat Scherf fasst zusammen und stimmt der Bedeutung bezahlbaren Wohnraums zu und dass der Landkreis eine gewisse Koordinierungsaufgabe habe. So sei es in der Bürgermeisterdienstbesprechung bereits besprochen worden. Er schlägt vor, dass der Antrag der SPD-Fraktion, was zu prüfen und vorzubereiten sein soll, zu konkretisieren sei. Der Vorschlag würde lauten:

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, sich mit den 32 Gemeinden abzustimmen zum Stand der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Als Grundlage für eine Bürgermeisterdienstbesprechung dient eine schriftliche Befragung der Gemeinden zur örtlichen Situation.

Es wird anschließend über die Ergebnisse berichtet.

 

Kreisrat Dr. Fahn findet den von Landrat Scherf formulierten Vorschlag gut. Ebenso stimmt er Kreisrat Reinhard zu. Entscheidend seien zunächst einmal die Kommunen und deren Bedarf. Es müsse alles erst einmal zusammengetragen werden.

Man benötige für alle Kommunen des Landkreises ein Leerstandskataster.

 

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