Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Ausweitung des Sprachvermittlungsangebots im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2019   BKS/004/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. (Caritasverband) zunächst befristet bis 31.12.2020 eine Vereinbarung zur Ausweitung des Sprachvermittlerangebots im Landkreis Miltenberg auf der Grundlage folgender Eckpunkte abzuschließen:

 

1.    Der Caritasverband wird frühestens ab 01.01.2020 mit der Akquise, Schulung und Vermittlung von ehrenamtlichen Sprachvermittlern insbesondere bei Behörden, Beratungsstellen und medizinischen Dienstleistern sowie der Auszahlung der festgelegten Aufwandsentschädigungen beauftragt.

 

2.    Die Sprachvermittlung für die Bereiche Schulen, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen im erzieherisch-pädagogischen Bereich und die Dienste des Jugendamtes im Landkreis Miltenberg im Rahmen der bestehenden Vereinbarung durch den Verein „Frauen für Frauen e.V.“ Erlenbach bleibt unberührt. Die genannten Bereiche sind von der Sprachvermittlung durch Caritas ausgenommen

 

3.    Die an die ehrenamtlichen Sprachvermittler zu zahlende Aufwandsentschädigung erfolgt in einheitlich gleicher Höhe, wie bei der Sprachvermittlung durch „Frauen für Frauen e. V.“ (derzeit 3,75 € je angefangene Viertelstunde; Fahrzeiten sind Arbeitszeiten).

 

4.    Caritas erhält vom Landkreis vollständige Erstattung der an die ehrenamtlichen Sprachvermittler gezahlten Aufwandsentschädigungen.

 

5.    Zur Abdeckung des sozialpädagogischen Personalaufwands (konzeptionelle Arbeit, Akquise und Schulung der ehrenamtlichen Sprachvermittler) erfolgt eine Aufstockung der vom Freistaat Bayern und dem Landkreis Miltenberg bereits geförderten Integrationslotsenstelle (früher: Ehrenamtskoordination) um ca. 0,2 rechnerische Vollzeitkräfte (VZK; 8 Wochenstunden).

 

6.    Zur Abdeckung des Personalaufwands für die Verwaltungstätigkeit (insbesondere Vermittlung der ehrenamtlichen Sprachvermittler, Auszahlung und Abrechnung der Aufwandsentschädigungen) erfolgt eine Erstattung des Personalkostenaufwand für 10 Wochenstunden einer Verwaltungskraft, Einstufung vergleichbar TVöD EG 5 zuzüglich 20 % Sachkostenpauschale abzüglich eines Eigenanteils des Trägers von 10 %.

 

7.    Vorschüsse sind möglich.

 

8.    Soweit vorstehend nicht anderes vorgegeben ist, orientiert sich die konzeptionelle Vorgehensweise im Wesentlichen an der Praxis der Sprachvermittlerangebote von Stadt und Landkreis Aschaffenburg.


Herr Vill trägt vor, dass es ehrenamtliche kommunal vermittelte und geförderte Sprachvermittler im Stadtbereich Aschaffenburg bereits seit 2008 und beim Landkreis Aschaffenburg seit Oktober 2017 gibt. Sie leisten auf niedrigschwelliger Ebene (keine offizielle Dolmetschertätigkeit) Übersetzungsdienste für Menschen mit sprachlichen Verständigungsproblemen bei Gesprächen mit Behörden, Beratungsstellen, medizinischen Dienstleistern, Schulen oder Kindertageseinrichtungen und sollen dabei, soweit möglich, auch Kulturverständnis vermitteln. Finanzielle Bedürftigkeit wird nicht geprüft.

 

Im Landkreis Miltenberg gibt es unter Federführung des Kreisjugendamtes seit Mai 2014 ebenfalls ein solches Angebot, allerdings begrenzt auf Schulen, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen im erzieherisch-pädagogischen Bereich sowie die Dienste des Jugendamtes im Landkreis Miltenberg. Mit der Vermittlung der Sprachvermittler ist gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.05.2016 der Verein „Frauen für Frauen e.V.“ Erlenbach beauftragt.

 

Von verschiedener Seite wurde an die Landkreisverwaltung der dringende Wunsch herangetragen, auch bei uns das Angebot vergleichbar Stadt und Landkreis Aschaffenburg aufzustocken:

·         im Rahmen des Workshops „Gesundheitliche Chancengleichheit“ der Gesundheitsregionplus am 14.11.18 zur Unterstützung der ärztlichen Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund,

·         seitens der Asylsozialberatung bei der „Integrationsbesprechung“ beim Jobcenter am 17.12.18,

·         in dem vom Kreistag im Juli 2019 beschlossenen „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“ 2019, Handlungsfeld 7 „Besondere Zielgruppen“, Maßnahmenempfehlung Nr. 6 (Seite 114, ergänzende Hinweise) für Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund,

·         im Sommer 2019 durch unsere Betreuungsstelle, weil für zu Betreuende mit Sprachproblemen kaum Betreuer zu finden seien.

In Aschaffenburg erfolgt die Vermittlung der Sprachvermittler über behördliches Personal, zum Teil sozialpädagogisches Fachpersonal (konzeptionelle Arbeit, Akquise und Schulung der ehrenamtlichen Sprachvermittler), zum Teil Verwaltungsmitarbeiter (insbesondere Vermittlung und Auszahlung der Aufwandsentschädigungen).

 

Bewährtes Konzept ist, dass die Anforderung im Regelfall ausschließlich durch die oben genannten Stellen, medizinischen Dienstleister, öffentlichen Einrichtungen und sozialen Träger erfolgt und zwar ausschließlich per E-Mail und innerhalb einer festzulegenden Frist rechtzeitig vor dem Termin. Bestellungen per Telefon sowie Anforderungen durch Privatpersonen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Eine Zusammenarbeit mit dem Caritaskreisverband bietet sich deshalb an, weil dort bereits  die Ehrenamtskoordinationsstelle für den Flüchtlingsbereich (Integrationslotsin Angelika Spalek) angesiedelt ist, die mit 80 % der Personal- und Sachkosten vom Freistaat Bayern nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) gefördert wird. Die Akquise und Schulung der ehrenamtlichen Sprachvermittler sowie die konzeptionelle Arbeit fallen in den Aufgabenbereich dieser Stelle. Der Landkreis muss sich an der Finanzierung dieser Stelle nur mit 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben beteiligen (siehe Bildungsausschuss vom 14.11.2016 und 09.04.2018; Info-Schreiben an die Ausschussmitglieder vom 25.07.2017). Die Aufstockung der Integrationslotsenstelle von 0,5 um ca. 0,2 auf ca. 0,7 VZK läge noch im förderfähigen Rahmen. Sie würde eine Erhöhung der Landkreisbeteiligung von 3.193,68 € (in 2019 für 2018) um 2.000 bis 3.000 € auf geschätzt ca. 5.000 bis 6.000 € für die Integrationslotsenstelle bedeuten. Die BIR gilt aktuell befristet bis 31.12.2020, wird aber für die Folgejahre verlängert.

 

Weiterer Aspekt, der für die Beauftragung des Caritasverbandes spricht, ist der dort bereits vorhandene umfangreiche Pool an Ehrenamtlichen und Dolmetschern.

 

Probleme mit der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Caritas und „Frauen für Frauen e.V.“ sind nicht zu erwarten, weil die beantragenden Institutionen entweder dem einen oder dem anderen Zuständigkeitsbereich angehören und daher immer die gleiche Ansprechstelle haben.

 

Die an die ehrenamtlichen Sprachvermittler zu zahlende Aufwandsentschädigung (derzeit bei uns 3,75 € je angefangene Viertelstunde; Fahrzeiten sind Arbeitszeiten) sollte für die beiden Anbieter im Landkreis Miltenberg aber jedenfalls identisch sein, weil es sein kann, dass Ehrenamtliche unter Umständen von beiden Vermittlungsstellen angefragt werden; Unterschiede bei der Aufwandsentschädigung wären schwer zu begründen.

 

Der für „Frauen für Frauen e.V.“ vom Jugendhilfeausschuss festgelegte Betrag sollte unverändert bleiben. Er ergab für das Jahr 2018 einen Durchschnittsbetrag je Einsatz von (10.186 € : 434 Einsätze =) 23,47 €. Dieser Betrag liegt etwas über der Pauschale von 20 € im Landkreis Aschaffenburg aber deutlich unter dem im Stadtbereich gewährten Betrag.

 

Durch die Erweiterung des Einsatzbereichs wird sich der finanzielle Aufwand rein für die Aufwandsentschädigungen (ohne Personal- und Verwaltungskosten) bei uns von 10.186,25 € (= 2018 über „Frauen für Frauen e.V.“) um anfänglich schätzungsweise 10.000 bis 20.000 € p.A. (= zusätzliche Zahlung über Caritas) auf insgesamt 20.000 bis 30.000 € erhöhen (zum Vergleich Stadt AB in 2018 ca. 97.000 €; Landkreis AB von 11/17 – 10/18 22.620 €).

 

Für die Erstattung des Personal- und Sachaufwands für den Verwaltungsbereich werden nach übereinstimmender Schätzung durch Caritas sowie unserer Personalstelle ca. 11.000 bis 12.000 € p.A. anfallen.

 

Damit würden sich die jährlichen Mehraufwendungen für den Landkreis Miltenberg durch die vorgeschlagene Ausweitung des Sprachvermittlerangebots auf insgesamt ca. 29.000 € belaufen.

Die Überlegungen sind sowohl mit den anderen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis (Sitzung der ARGE Wohlfahrt am 16.10.2019) als auch mit dem Caritasverband abgestimmt.

Das detaillierte Konzept wird mit Caritas noch abgestimmt. Es soll sich aber im Wesentlichen an der Praxis der Sprachvermittlerangebote von Stadt und Landkreis Aschaffenburg orientieren.

Ergänzend wird auf die beiliegende Übersichtstabelle sowie die Internetseiten des Vereins „Frauen für Frauen e. V.“ sowie der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg

 

http://fff-erlenbach.de/FFF/Projekte/Sprachvermittler/Sprachvermittler.html

https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Integration/Sprach--und-Kulturvermittler-SKV/DE_index_3619.html 

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/gesund-soziales/sozialesundseni/ehrenamt/sprachvermittle/

 

verwiesen.

 

 

Kreisrat Lieb möchte wissen, ob die Verlängerungen bedarfsorientiert seien.

Weiterhin fragt er, ob die einzelnen Maßnahmen/Kurse spitz oder pauschal abgerechnet würden.

 

Herr Vill antwortet, dass alle Beschlüsse bis Ende 2020 gefasst worden seien.  Es sei gewünscht worden, dass man diese Beschlüsse dem neuen Kreistag für die nächste Kreistagsperiode wieder vorlege. Ein Aspekt sei auch, dass die BIR, auf der die Förderung der Integrationslotsen beruhe, auch nur bis 31.12.2020 gelte. Im Herbst 2020 könne er dann vortragen, wie die Förderung der BIR 2021 ff. sei.

Caritas zahle den ehrenamtlichen Dolmetschern 3,75 € pro angefangene ¼ Stunde aus und rechne dann mit dem Landratsamt genau ab.

 

Kreisrat Frey sagt, dass dieses Geld aus ökonomischen und sozialen Gründen sehr gut angelegt sei.

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