Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Planung des Internationalen Chorwettbewerbs 2021
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 04.12.2019 BKS/004/2019 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Der ICW werde vom 15. – 18. Juli 2021 stattfinden.
Man werde ganze Chöre stärker mit einbinden, damit die Chöre bei der Unterbringung nicht alleine auf sich gestellt seien. Es solle mehr zu einer gemeinsamen Aktivität zwischen Gemeinde und Chor gemacht werden.
Die Information an die Landkreis-Chöre zu dem Termin, auch zur Organisation des Festivalchors und zur Unterbringung werde jetzt im Dezember 2019 erfolgen. Es sei sehr wichtig, dass eine große Vorlaufzeit gegeben sei.
Die Ausschreibung für die teilnehmenden internationalen Chöre werde im Frühjahr 2020 erfolgen.
Er verbindet die Hoffnung, dass der ICW noch stärkere Wirkung in der Öffentlichkeit erzielen werde. Denn über seine Qualität müssen wir überhaupt nicht sprechen, so Landrat Scherf, aber es ist, so glaube er unser gemeinsamer Wunsch, dass wir noch die entsprechende Wirkung verstärken. Zum einen die Wahrnehmung in der Region als auch, woran wir eben dank der Unterstützung des Bezirks viel besser arbeiten können, dass auch der Bayerische Rundfunk, die überregionalen Medien, diesen herausragenden Chorwettbewerb – es gibt nämlich nur zwei in ganz Bayern- stärker wahrgenehmen werden.
Landrat Scherf antwortet, dass der 2-Jahres-Rhythmus beibehalten und die Veranstaltung genau wie im bisherigen Format stattfinden werde.
Es müsse noch einmal massiv Werbung für den ICW gemacht werden, speziell für den Samstag, da dieser oft durch den irreführenden Begriff des Pflichtteiles weniger besucht werde. Den Begriff Pflichtteil müsse man ersetzen, da der Samstag ein fantastisches Erlebnis sei. Es sei besonders reizvoll, das eine Pflichtstück von sechs unterschiedlichen Chören eingebunden in den individuellen Gesamtbeitrag zu hören.