Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erhöhung der Anzahl der Naturschutzwächter von vier auf fünf Personen

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.10.2019   KT/004/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag hat keine Fragen an Frau Groll, Leiterin SG 42 – Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen und fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Anzahl der Naturschutzwächter für den Landkreis Miltenberg wird um eine Person auf 5 Personen erhöht.


Landrat Scherf berichtet, dass am 16. Mai 1988 erfolgte die Bestellung der ersten Naturschutzwächter für den Landkreis Miltenberg durch den Kreistag, wobei zunächst vier Personen vorläufig auf zwei Jahre bestellt wurden. Nach Art. 49 BayNatSchG können die Unteren Naturschutzbehörden zu ihrer und der Polizei Unterstützung Hilfskräfte einsetzen. Diese haben die Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.

 

Im Mai 1991 wurden erneut vier, davon drei neue Naturschutzwächter auf vier Jahre bestellt.

Weitere Bestellungen erfolgten im Vier-Jahres-Rhythmus.

 

Zuletzt wurden am 28.03.2018 vier Naturschutzwächter, darunter ein neuer Naturschutzwächter für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis 30.04.2022 bestellt. Die Neubestellten durchlaufen in der Regel die zweimal je einwöchige Ausbildung bei der Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen.

 

Zuständig für die Bestellung und Erhöhung der Anzahl ist die Kreisverwaltungsbehörde gemäß § 5 der Verordnung über die Naturschutzwacht vom 15.5.1975.

 

Weder in der Verordnung über die Bestellung der Naturschutzwacht vom 15.5.1975 noch in der amtlichen Bekanntmachung vom 2.8.1990 hierzu findet sich eine Festlegung der Anzahl der Naturschutzwächter. Kriterien sind vielmehr die örtlichen Gegebenheiten, d.h. die Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebietes sowie der Grad der Belastungen. Hier ist anzumerken, dass es im Landkreis Miltenberg 11 Naturschutzgebiete und 2  Landschutzgebiete, nämlich  Spessart und Bayerischen Odenwald, sowie 10 geschützte Landschaftsschutzgebiete und 44 Naturdenkmäler gibt. Da die Fläche insgesamt 52.757 ha beträgt, müssen die Naturschutzwächter eine sehr große Fläche überwachen.

 

Die Naturschutzwächter erhalten gemäß § 9 der Verordnung über die Naturschutzwacht  eine Aufwandentschädigung, die von der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt wird. Gemäß § 5 Nr. 1 der Kreistags-Entschädigungssatzung erhalten die Naturschutzwächter eine monatliche Aufwandsentschädigung von 102,26 € und zusätzlich die individuell nachgewiesenen erhöhten Reisekosten sowie bei Neubestellungen Dienstabzeichen und Dienstkleidung.

 

Bereits in den 80er bzw. 90er Jahren wurden Anträge bezüglich Aufstockung der Anzahl auf 6 bzw. 10 Personen eingereicht. Diese wurden vom Umweltausschuss abgelehnt, da seinerzeit keine sachlichen Gründe für die Erhöhung vorlagen. So erfüllten die Naturschutzwächter Ihre Aufgaben pflichtgemäß und wurden hierin von den kommunalen Umweltbeauftragten unterstützt.

 

Es wurde ab 1992 regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Miltenberg eingeführt, um die Naturschutzwächter bei ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen. In diesen wird über Sach- und Rechtsänderungen informiert. Zudem findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt.

 

Das Gebiet des Landkreises ist auf die bisherigen vier Naturschutzwächter,  die Herren Wolfgang Neuberger, Michael Mendel, Jochen Herberich und Robert Schmitt aufgeteilt.

 

Die Artenschutzaufgaben, insbesondere die Beobachtung der Vorkommen sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung über die besonders geschützten Arten wie Wanderfalke, Hornissen, Biber, Fledermäuse und andere nehmen zunehmend stärker Raum ein im Aufgabenbereich der Naturschutzwächter. Daher ist es dringend erforderlich, dass ein Naturschutzwächter für den gesamten Landkreis diese spezielle Aufgabe übernimmt.

 

Herr Wolfgang Neuberger ist als Biber- und Artenschutz sowie Fledermausbeauftragter für den  gesamten Landkreis seit seiner Bestellung im Jahre 1988 tätig und hat sich in diese umfangreiche Materie bestens eingearbeitet. Aufgrund dieser Tätigkeit tritt die Ausübung der übrigen Aufgaben in den Hintergrund, da Herr Neuberger bereits durch seine Sonderaufgaben zeitlich sehr beansprucht ist. Daher könnte ein Neuzugang den Bezirk von Herrn Neuberger übernehmen, während Herr Neuberger selbst sich den Artenschutzaufgaben für den gesamten Landkreis vermehrt widmet.

 

Ein Vergleich mit der Anzahl der Naturschutzwächter in anderen Landkreisen lässt keine einheitliche Handhabung erkennen. In Bayern sind insgesamt 784 Personen (Stand: November 2016)  tätig, wobei im Regierungsbezirk Unterfranken 93 Personen bestellt sind.

 

Die Verteilung reicht von 1 Person im Landkreis Kitzingen über 7 Personen in Bad Kissingen bis zu 12 Personen im Landratsamt Main-Spessart und 15 Personen in Landratsamt Rhön-Grabfeld.

Spitzenreiter ist der Landkreis Aschaffenburg mit 26 Naturschutzwächtern.

 

Heute im Zeichen des Klimawandels und wachsenden Umweltbewusstseins der Bevölkerung, das sich auch an der Annahme des Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ zeigt, ist eine Erhöhung der Anzahl der Naturschutzwächter auf fünf Personen ein wichtiger Baustein zur Erhaltung unserer Umwelt.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Vorschlag zu beschließen.

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