Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Erhöhung der Anzahl der Naturschutzwächter von vier auf fünf Personen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.10.2019 KT/004/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag hat keine Fragen an Frau Groll, Leiterin SG
42 – Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen und fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die Anzahl der Naturschutzwächter für den Landkreis Miltenberg wird um eine Person auf 5 Personen erhöht.
Landrat Scherf berichtet, dass am 16. Mai 1988 erfolgte die Bestellung
der ersten Naturschutzwächter für den Landkreis Miltenberg durch den Kreistag,
wobei zunächst vier Personen vorläufig auf zwei Jahre bestellt wurden. Nach
Art. 49 BayNatSchG können die Unteren Naturschutzbehörden zu ihrer und der
Polizei Unterstützung Hilfskräfte einsetzen. Diese haben die Aufgabe,
Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die
Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln,
festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher
Zuwiderhandlungen mitzuwirken.
Im Mai 1991 wurden erneut vier, davon drei neue Naturschutzwächter auf
vier Jahre bestellt.
Weitere Bestellungen erfolgten im Vier-Jahres-Rhythmus.
Zuletzt wurden am 28.03.2018 vier Naturschutzwächter, darunter ein neuer
Naturschutzwächter für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis 30.04.2022 bestellt. Die
Neubestellten durchlaufen in der Regel die zweimal je einwöchige Ausbildung bei
der Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen.
Zuständig für die Bestellung und Erhöhung der Anzahl ist die
Kreisverwaltungsbehörde gemäß § 5 der Verordnung über die Naturschutzwacht vom
15.5.1975.
Weder in der Verordnung über die Bestellung der Naturschutzwacht vom
15.5.1975 noch in der amtlichen Bekanntmachung vom 2.8.1990 hierzu findet sich
eine Festlegung der Anzahl der Naturschutzwächter. Kriterien sind vielmehr die
örtlichen Gegebenheiten, d.h. die Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebietes
sowie der Grad der Belastungen. Hier ist anzumerken, dass es im Landkreis
Miltenberg 11 Naturschutzgebiete und 2
Landschutzgebiete, nämlich
Spessart und Bayerischen Odenwald, sowie 10 geschützte Landschaftsschutzgebiete
und 44 Naturdenkmäler gibt. Da die Fläche insgesamt 52.757 ha beträgt, müssen
die Naturschutzwächter eine sehr große Fläche überwachen.
Die Naturschutzwächter erhalten gemäß § 9 der Verordnung über die
Naturschutzwacht eine
Aufwandentschädigung, die von der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt wird.
Gemäß § 5 Nr. 1 der Kreistags-Entschädigungssatzung erhalten die
Naturschutzwächter eine monatliche Aufwandsentschädigung von 102,26 € und
zusätzlich die individuell nachgewiesenen erhöhten Reisekosten sowie bei
Neubestellungen Dienstabzeichen und Dienstkleidung.
Bereits in den 80er bzw. 90er Jahren wurden Anträge bezüglich
Aufstockung der Anzahl auf 6 bzw. 10 Personen eingereicht. Diese wurden vom
Umweltausschuss abgelehnt, da seinerzeit keine sachlichen Gründe für die
Erhöhung vorlagen. So erfüllten die Naturschutzwächter Ihre Aufgaben
pflichtgemäß und wurden hierin von den kommunalen Umweltbeauftragten
unterstützt.
Es wurde ab 1992 regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Unteren
Naturschutzbehörde am Landratsamt Miltenberg eingeführt, um die
Naturschutzwächter bei ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen. In diesen wird
über Sach- und Rechtsänderungen informiert. Zudem findet ein regelmäßiger
Erfahrungsaustausch statt.
Das Gebiet des Landkreises ist auf die bisherigen vier
Naturschutzwächter, die Herren Wolfgang
Neuberger, Michael Mendel, Jochen Herberich und Robert Schmitt aufgeteilt.
Die Artenschutzaufgaben, insbesondere die Beobachtung der Vorkommen
sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung über die besonders
geschützten Arten wie Wanderfalke, Hornissen, Biber, Fledermäuse und andere
nehmen zunehmend stärker Raum ein im Aufgabenbereich der Naturschutzwächter.
Daher ist es dringend erforderlich, dass ein Naturschutzwächter für den gesamten
Landkreis diese spezielle Aufgabe übernimmt.
Herr Wolfgang Neuberger ist als Biber- und Artenschutz sowie
Fledermausbeauftragter für den gesamten
Landkreis seit seiner Bestellung im Jahre 1988 tätig und hat sich in diese
umfangreiche Materie bestens eingearbeitet. Aufgrund dieser Tätigkeit tritt die
Ausübung der übrigen Aufgaben in den Hintergrund, da Herr Neuberger bereits
durch seine Sonderaufgaben zeitlich sehr beansprucht ist. Daher könnte ein
Neuzugang den Bezirk von Herrn Neuberger übernehmen, während Herr Neuberger
selbst sich den Artenschutzaufgaben für den gesamten Landkreis vermehrt widmet.
Ein Vergleich mit der Anzahl der Naturschutzwächter in anderen
Landkreisen lässt keine einheitliche Handhabung erkennen. In Bayern sind
insgesamt 784 Personen (Stand: November 2016)
tätig, wobei im Regierungsbezirk Unterfranken 93 Personen bestellt sind.
Die Verteilung reicht von 1 Person im Landkreis Kitzingen über 7
Personen in Bad Kissingen bis zu 12 Personen im Landratsamt Main-Spessart und
15 Personen in Landratsamt Rhön-Grabfeld.
Spitzenreiter ist der Landkreis Aschaffenburg mit 26
Naturschutzwächtern.
Heute im Zeichen des Klimawandels und wachsenden Umweltbewusstseins der
Bevölkerung, das sich auch an der Annahme des Volksbegehren Artenvielfalt
„Rettet die Bienen“ zeigt, ist eine Erhöhung der Anzahl der Naturschutzwächter
auf fünf Personen ein wichtiger Baustein zur Erhaltung unserer Umwelt.
Der Ausschuss
für Energie, Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 dem Kreistag
einstimmig empfohlen, den Vorschlag zu beschließen.