Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Erhöhung der Anzahl der Naturschutzwächter von vier auf fünf Personen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.10.2019 ENU/003/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Energie, Natur-und Umweltschutz empfiehlt dem
Kreistag
einstimmig,
die Anzahl der Naturschutzwächter für den Landkreis Miltenberg wird um eine Person auf 5 Personen erhöht.
Frau Groll, trägt vor, dass am 16. Mai 1988 die Bestellung der ersten
Naturschutzwächter für den Landkreis Miltenberg durch den Kreistag erfolgte,
wobei zunächst vier Personen vorläufig auf zwei Jahre bestellt wurden. Nach
Art. 49 BayNatSchG können die Unteren Naturschutzbehörden zu ihrer und der
Polizei Unterstützung Hilfskräfte einsetzen. Diese haben die Aufgabe,
Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die
Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln,
festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher
Zuwiderhandlungen mitzuwirken. Im Mai 1991 wurden erneut vier, davon drei neue Naturschutzwächter auf
vier Jahre bestellt. Weitere Bestellungen erfolgten im Vier-Jahres-Rhythmus. Zuletzt wurden am 28.03.2018 vier Naturschutzwächter, darunter ein
neuer Naturschutzwächter für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis 30.04.2022
bestellt. Die Neubestellten durchlaufen in der Regel die zweimal je
einwöchige Ausbildung bei der Bayerische Akademie für Naturschutz
und Landschaftspflege in Laufen. Zuständig für die Bestellung und Erhöhung der Anzahl ist die
Kreisverwaltungsbehörde gemäß § 5 der Verordnung über die Naturschutzwacht
vom 15.5.1975. Weder in der Verordnung über die Bestellung der Naturschutzwacht vom
15.5.1975 noch in der amtlichen Bekanntmachung vom 2.8.1990 hierzu findet
sich eine Festlegung der Anzahl der Naturschutzwächter. Kriterien sind
vielmehr die örtlichen Gegebenheiten, d.h. die Schutzwürdigkeit des
jeweiligen Gebietes sowie der Grad der Belastungen. Hier ist anzumerken, dass
es im Landkreis Miltenberg
Da die Fläche insgesamt 52.757 ha beträgt, müssen die
Naturschutzwächter eine sehr große Fläche überwachen. Die Naturschutzwächter erhalten gemäß § 9 der Verordnung über die
Naturschutzwacht eine Aufwandentschädigung, die von der
Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt wird. Gemäß § 5 Nr. 1 der
Kreistags-Entschädigungssatzung erhalten die Naturschutzwächter eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 102,26 € und zusätzlich die individuell
nachgewiesenen erhöhten Reisekosten sowie bei Neubestellungen Dienstabzeichen
und Dienstkleidung. Bereits in den 80er bzw. 90er Jahren wurden Anträge bezüglich
Aufstockung der Anzahl auf 6 bzw. 10 Personen eingereicht. Diese wurden vom
Umweltausschuss abgelehnt, da seinerzeit keine sachlichen Gründe für die
Erhöhung vorlagen. So erfüllten die Naturschutzwächter Ihre Aufgaben
pflichtgemäß und wurden hierin von den kommunalen Umweltbeauftragten
unterstützt. Es wurde ab 1992 regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Unteren Naturschutzbehörde
am Landratsamt Miltenberg eingeführt, um die Naturschutzwächter bei ihrer
Aufgabenerfüllung zu unterstützen. In diesen wird über Sach- und
Rechtsänderungen informiert. Zudem findet ein regelmäßiger
Erfahrungsaustausch statt. Das Gebiet des Landkreises ist auf die bisherigen
vier Naturschutzwächter, die Herren Wolfgang Neuberger, Michael Mendel,
Jochen Herberich und Robert Schmitt aufgeteilt. Die Artenschutzaufgaben, insbesondere die Beobachtung der Vorkommen
sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung über die besonders
geschützten Arten wie Wanderfalke, Hornissen, Biber, Fledermäuse und andere
nehmen zunehmend stärker Raum ein im Aufgabenbereich der Naturschutzwächter.
Daher ist es dringend erforderlich, dass ein Naturschutzwächter für den
gesamten Landkreis diese spezielle Aufgabe übernimmt. Herr Wolfgang Neuberger ist als Biber- und Artenschutz sowie
Fledermausbeauftragter für den gesamten Landkreis seit seiner Bestellung im
Jahre 1988 tätig und hat sich in diese umfangreiche Materie bestens
eingearbeitet. Aufgrund dieser Tätigkeit tritt die Ausübung der übrigen
Aufgaben in den Hintergrund, da Herr Neuberger bereits durch seine
Sonderaufgaben zeitlich sehr beansprucht ist. Daher könnte ein Neuzugang den
Bezirk von Herrn Neuberger übernehmen, während Herr Neuberger selbst sich den
Artenschutzaufgaben für den gesamten Landkreis vermehrt widmet. Ein Vergleich mit der Anzahl der Naturschutzwächter in anderen
Landkreisen lässt keine einheitliche Handhabung erkennen. In Bayern sind
insgesamt 784 Personen (Stand: November 2016) tätig, wobei im
Regierungsbezirk Unterfranken 93 Personen bestellt sind. Die Verteilung reicht von einer Person im Landkreis Kitzingen über
sieben Personen in Bad Kissingen bis zu zwölf Personen im Landratsamt
Main-Spessart und 15 Personen in Landratsamt Rhön-Grabfeld. Spitzenreiter ist
der Landkreis Aschaffenburg mit 26 Naturschutzwächtern. Ursache für die
Unterschiede sind unterschiedliche Strukturen. Heute im Zeichen des Klimawandels und wachsenden Umweltbewusstseins
der Bevölkerung, das sich auch an der Annahme des Volksbegehren Artenvielfalt
„Rettet die Bienen“ zeigt, ist eine Erhöhung der Anzahl der
Naturschutzwächter auf fünf Personen ein wichtiger Baustein zur Erhaltung
unserer Umwelt, erklärt Frau Groll. |
Die Zahl der Naturschutzwächter im Landkreis von vier auf fünf zu
erhöhen hielt Frau Groll für einen wichtigen Baustein zum Erhalt der Umwelt.
Frau Groll wünscht sich einen Naturschutzwächter/eine Naturschutzwächterin aus
der Region Südspessart, Bürgstadt oder Erftal, da dieser Bereich bislang von
Herrn Neuberger betreut wird.