Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Schule für Kranke
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.10.2019 KT/004/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst
den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich entsprechend dem
Bevölkerungsanteil (aktuell 35 %) an den nicht gedeckten Kosten für notwendige
bauliche Maßnahmen an der Schule für Kranke (voraussichtlich 302.400 €).
Der Landrat wird ermächtigt, einen entsprechenden Kostenverteilungsvertrag zu
verhandeln und abzuschließen.
Aufgrund dieser Erweiterung wird auch eine Erweiterung bzw. ein Neubau der seit dem Jahr 2004 bestehenden Schule für Kranke erforderlich. Die Schule für Kranke bietet die Möglichkeit der Beschulung der jugendlichen Patienten und ist damit wesentliche Voraussetzung für den voll funktionsfähigen Betrieb der Einrichtung. Der Schulsprengel umfasst das Gebiet der Stadt Aschaffenburg und der beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.
Nach den Regelungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sind Sachaufwandsträger für eine Schule für Kranke die Landkreise bzw. kreisfreien Gemeinden, für deren Gebiet die Schule errichtet ist. Durch die Regierung von Unterfranken wurde der Caritas-Schulen gGmbH die Genehmigung erteilt, die Schule für Kranke zu betreiben.
Nach der aktuellen Kostenschätzung beläuft sich der finanzielle Aufwand für den Neubau der Schule für Kranke auf 1,29 Mio. €. Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten betragen voraussichtlich 864.000 € und müssen von den 3 Gebietskörperschaften übernommen werden, damit eine Förderung erfolgen kann.
Bei der Errichtung der Schule für Kranke im Jahr 2004 haben sich die beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg die nicht gedeckten Kosten entsprechend der aktuellen Einwohnerzahl aufgeteilt. Deshalb wird auch für den Neubau eine Verteilung der Kosten nach aktueller Einwohnerzahl angestrebt.
Auf Grundlage der derzeitigen Kalkulation ergibt sich für den Landkreis Miltenberg ein Kostenanteil in Höhe von rund 302.400 € (entspricht 35 % der ungedeckten Kosten).
Um eine nach BayFAG mögliche Förderung zu gewähren, fordert die Regierung von Unterfranken einen Kostenverteilungsvertrag, welcher die Finanzierung regelt.
Derzeit befindet
sich die Verwaltung in Abstimmung mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg und der
Geschäftsführung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau, um einen entsprechenden
Kostenverteilungsvertrag auf Basis eines Entwurfs der Regierung von
Unterfranken, welcher von allen Beteiligten weitgehend akzeptiert wurde,
auszuarbeiten.
Kreisrat Stich
betont die Wichtigkeit der Schule für Kranke und lobt diese tolle Einrichtung.
Kreisrat Fahn appelliert, dass Privatpersonen dem Förderverein Kinderklinik Aschaffenburg e.V. beitreten sollten. Dies sei sehr wichtig, um die Kinderklinik zu unterstützen.