Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Schule für Kranke

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2019   KA/008/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig:

 

zu beschließen:

Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich entsprechend dem Bevölkerungsanteil (aktuell 35 %) an den nicht gedeckten Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen an der Schule für Kranke (voraussichtlich 302.400 €).
Der Landrat wird ermächtigt, einen entsprechenden Kostenverteilungsvertrag zu verhandeln und abzuschließen.


 

 

Herr Krämer, Leiter UB 3, informiert, dass im Jahr 2003 wurde am Klinikum Aschaffenburg durch den Bezirk Unterfranken eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 9 stationären Betten und 15 Plätzen in der Tagesklinik errichtet. Die Auslastungszahlen und die Nachfrage der vergangenen Jahren haben deutlich gemacht, dass weiterer Bedarf am Bayerischen Untermain besteht. Deshalb ist ein Erweiterungsbau der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie um eine geschlossene Intensivabteilung mit 12 Betten geplant und durch den Krankenhausplanungsausschuss als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

Aufgrund dieser Erweiterung wird auch eine Erweiterung bzw. ein Neubau der seit dem Jahr 2004 bestehenden Schule für Kranke erforderlich. Die Schule für Kranke bietet die Möglichkeit der Beschulung der jugendlichen Patienten und ist damit wesentliche Voraussetzung für den voll funktionsfähigen Betrieb der Einrichtung. Der Schulsprengel umfasst das Gebiet der Stadt Aschaffenburg und der beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.

Nach den Regelungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sind Sachaufwandsträger für eine Schule für Kranke die Landkreise bzw. kreisfreien Gemeinden, für deren Gebiet die Schule errichtet ist. Durch die Regierung von Unterfranken wurde der Caritas-Schulen gGmbH die Genehmigung erteilt, die Schule für Kranke zu betreiben.

 

Nach der aktuellen Kostenschätzung beläuft sich der finanzielle Aufwand für den Neubau der Schule für Kranke auf 1,29 Mio. €. Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten betragen voraussichtlich 864.000 € und müssen von den 3 Gebietskörperschaften übernommen werden, damit eine Förderung erfolgen kann.

Bei der Errichtung der Schule für Kranke im Jahr 2004 haben sich die beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg die nicht gedeckten Kosten entsprechend der aktuellen Einwohnerzahl aufgeteilt. Deshalb wird auch für den Neubau eine Verteilung der Kosten nach aktueller Einwohnerzahl angestrebt.

Auf Grundlage der derzeitigen Kalkulation ergibt sich für den Landkreis Miltenberg ein Kostenanteil in Höhe von rund 302.400 € (entspricht 35 % der ungedeckten Kosten).

 

Um eine nach BayFAG mögliche Förderung zu gewähren, fordert die Regierung von Unterfranken einen Kostenverteilungsvertrag, welcher die Finanzierung regelt.

Derzeit befindet sich die Verwaltung in Abstimmung mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg und der Geschäftsführung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau, um einen entsprechenden Kostenverteilungsvertrag auf Basis eines Entwurfs der Regierung von Unterfranken, welcher von allen Beteiligten weitgehend akzeptiert wurde, auszuarbeiten.

 

 

Herr Krämer, Leiter UB 3, berichtet dem Kreistag, dass die Erweiterung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Aschaffenburg um eine geschlossene Intensivabteilung mit zwölf Betten geplant sei.

In diesem Zusammenhang werde auch eine Erweiterung der seit 2004 bestehenden Schule für Kranke erforderlich. Hier werden die jugendlichen Patienten aus dem Gebiet der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg beschult. Laut Schulfinanzierungsgesetz seien die Landkreise und kreisfreien Gemeinden der Sachaufwandsträger; betrieben werde die Schule von der Caritas-Schulen gGmbH. Gerechnet werde mit Baukosten von 1,29 Millionen Euro, wobei 864.000 Euro nicht durch Fördermittel gedeckt seien und von den Gebietskörperschaften übernommen werden müssten. Davon hätte der Landkreis Miltenberg entsprechend dem Bevölkerungsanteil eine Summe von rund 302.400 Euro zu tragen.

 

 

 

 

 

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