Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Antrag des BRK Kreisverbandes Miltenberg-Obernburg vom 12.09.2019 auf Unterstützung des BRK-Katastrophenschutzes

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2019   KA/008/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

I.              Der Landkreis Miltenberg trägt künftig 25 %, jedoch max. 40.000 Euro/Jahr, des Defizits, das dem Kreisverband Miltenberg-Obernburg des Bayer. Roten Kreuzes aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz entsteht und das nicht von Dritten (Bund, Land, Kommunen, Krankenkassen, Katastrophenschutzfonds, …) refinanziert wird. Diese Regelung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Die Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender Abrechnungen und Rechnungsbelege. Eine darüber hinausgehende Einzelförderung von Fahrzeugen oder Gerätschaften findet nicht statt.

 

II.             Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

 

 


Sachverhalt

 

 

Herr Rosel, Leiter Abt. 3, trägt vor, dass seit (mindestens) den 1980er Jahren der Landkreis Miltenberg dem Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes Miltenberg-Obernburg bzw. dessen vorausgegangenen Organisationen (BRK) einen jährlichen Zuschuss gewähre.

Mit dieser Zuwendung habe der Landkreis die vielfältigen ehrenamtlichen Dienstleistungen des BRK im Landkreis, insbesondere die Mitwirkung im Katastrophenschutz, pauschal unterstützt.

Der Zuschussbetrag hat ursprünglich 25.000 DM betragen, zum Zeitpunkt der Einführung des Euro ist er im Verhältnis 1:1 umgerechnet worden. Im Rahmen der Sparbemühungen 2004 ist der Betrag auf 10.000,- € reduziert worden.

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 18.07.2016 wurde der Zuschussbetrag auf 20.000,- € erhöht. Der Beschluss lautete damals:

I. Der Landkreis Miltenberg trägt künftig 15 %, jedoch max. 20.000 Euro/Jahr, des Defizits, das dem Kreisverband Miltenberg-Obernburg des Bayer. Roten Kreuzes aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz entsteht und das nicht von Dritten (Bund, Land, Kommunen, Krankenkassen, Katastrophenschutzfonds, …) refinanziert wird. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Die Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender Abrechnungen und Rechnungsbelege.

II. Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

 

Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 wurde dieser Betrag jeweils ausgezahlt.

 

Mit Schreiben vom 12.09.2019 stellte das BRK-Kreisverband Miltenberg-Obernburg einen Antrag zur Unterstützung des BRK-Katastrophenschutzes mit einer pauschalen Jahressumme vom 50.000,-€. Dabei wurde im Rahmen der Begründung angeführt, dass dem BRK, nach Abzug der zuordenbaren Erstattungen, folgende Kosten verblieben: 2016 = 140.917 €, 2017 = 168.693 € und 2018 = 158.178 €. Als nächste große Anschaffung stehe eine Ersatzbeschaffung des 37 Jahre alten Gerätewagens der Gruppe Technik und Sicherheit mit einer Investition von 220.000 € an. Auf die weiteren Ausführungen im Schreiben wird verwiesen (Anlage).

 

Eine Nachfrage bei anderen Landratsämtern in Unterfranken über die Förderung des BRK ergibt überschlägig ein uneinheitliches Bild. Zunächst gibt es Landkreises mit einer Pauschalförderung, ähnlich dem Landkreis Miltenberg. Ein Landkreis fördert etwa mit pauschal 50.000 € jährlich. Andere Landkreise gewähren eine Einzelförderung, wobei hier auch  Einzelzuschüsse in der Höhe von 50.000,- € genannt werden. Andere wiederum fördern deutlich weniger. Wiederum Andere geben eine pauschale Grundförderung, etwa bei einem Landkreis 13000 € für das BRK und 7000 € für die Malteser  sowie eine Einzelförderung.

 

Aufgrund dieses uneinheitlichen Bildes sollte bei der Beratung folgendes berücksichtigt werden: Eine Pauschalförderung hat den klaren Vorteil, dass das BRK eine verlässliche Basis für die zukünftige Planungen hat.  Für die Verwaltung ist dieses Verfahren gut umsetzbar und überprüfbar, mithin ein geringer Aufwand entsteht. Es müssen lediglich jährlich die Nachweise der Ausgaben vorgelegt und geprüft werden. Dies hat sich bewährt. Bei einer Einzelförderung ist es schwierig einen gerechten Maßstab und insbesondere Anteil im Einzelfall festzulegen (jeweils welche Bedeutung hat das konkrete Gerät für den Katastrophenschutz, ist vergleichbares schon vorhanden etc.). Dies bedeutet, dass jeweils ein hoher Gesprächsaufwand entsteht und jeweils ein Gremienbeschluss herbeizuführen ist. Vor dem Hintergrund, dass über die Jahre die vom BRK gemeldeten Kosten  in ähnlicher Größenordnung liegen kann eine Pauschalförderung auch gut begründet werden. Geht man aufgrund der in den letzten 3 Jahren vorgelegten Zahlen des BRK von durchschnittlichen verbleibenden Kosten von ca. 156.000 € aus, so würde etwa eine 25% Bezuschussung einen Betrag von ca. 40.000 € ergeben. Verglichen mit anderen Landkreisen wäre dies aus Sicht der Verwaltung eine faire und nachvollziehbare Grundlage.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Beschluss vom 18.07.2016 insoweit neu zu fassen, als die bisherige Fördersumme auf 40.000 € erhöht wird. Zudem sollte zur Klarstellung aufgenommen werden, dass eine Einzelförderung nicht stattfindet.  

 

 

Seit 2016 hatte der Landkreis das BRK mit 15 Prozent, höchstens 20.000 Euro pro Jahr, gefördert. Bei seinem neuen Förderantrag hatte das BRK um pauschal 50.000 Euro pro Jahr gebeten und auf höhere Kosten verwiesen – zuletzt im Jahr 2018 waren es nach Abzug von diversen Erstattungen 158.178 Euro. Laut Gerald Rosel, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, liege der Landkreis mit der neuen Förderung im Vergleich mit anderen Landkreisen in einem nachvollziehbaren und fairen Rahmen.

 

Der Landkreis trägt demnach vom 1. Januar 2020 an 25 Prozent, jedoch maximal 40.000 Euro pro Jahr, vom Defizit, das dem BRK-Kreisverband aus der ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz entsteht und das nicht von Dritten refinanziert wird.

 

Die Vertreter der Kreistagsfraktionen stimmen den Überlegungen der Verwaltung zu und plädieren dafür, die Defizitabdeckung entsprechend der Vorgaben ab dem 1.1.2020 zu erhöhen. Eine Einzel-fallförderung wird grundsätzlich als nicht zielführend, u.a. hinsichtlich der notwendigen Kriterien und des hohen Verwaltungsaufwands, abgelehnt.

 

Landrat Scherf dankt den Fraktionen für die Zustimmung und Geschlossenheit, welches ein gutes Signal an die im Katastrophenschutz ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger sei.

 

 

 

 

 

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung