Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Neukalkulation der Abfallgebühren
Vorstellung der Gebührenkalkulation durch das Büro ECONUM Unternehmensberatung GmbH

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.10.2019   ENU/007/2019 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

In der Diskussion um die Neukalkulation der Abfallgebühren wünschte der Ausschuss für Energie; Natur und Umwelt von der Landkreisverwaltung bis zur Sitzung am 17.10.2019 folgende weitergehende Informationen:

 

           Übersicht über die vom Bereich „Kommunale Abfallwirtschaft“ erwirtschafteten Überschüsse in den vergangenen Jahren und Zuführung dieser Überschüsse in den Abfallgebührenhaushalt

           Darstellung der im Haushalt enthaltenen Kosten für den Wertstoffhof Bürgstadt (kalkulatorische Kosten und Betriebskosten)

           Übersicht über die Zusammensetzung der in der präsentierten Neukalkulation enthaltenen kalkulatorischen Kosten

           Aufschlüsselung der Gebührenkalkulation für den Mülltonnenbereich der Mülltonnen (Auszug aus den vorhandenen Kalkulation)


Sachverhalt:

 

Landrat Scherf erläutert zu Beginn des Tagesordnungspunktes, dass wie im Ausschuss vereinbart eine zusätzliche Sitzung stattfindet, um die Ergebnisse der Gebührenkalkulation den Ausschuss vorzustellen und ausführlich beraten zu können. Der Empfehlungsbeschluss sei dann erst für die Sitzung am 17.10.2019 geplant, so dass alle Fragen beantwortet werden können und ausreichend Zeit zur Beratung vorhanden sei.

 

Herr Bräutigam trägt vor, dass mit Beschluss vom 13.12.2018 der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz der Kommunale Abfallwirtschaft den Auftrag erteilt hatte, ein geeignetes Büro für die Neukalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum 2020 – 2023 auszuwählen und zu beauftragen.

 

Insgesamt wurden sechs Angebote bei der Kommunalen Abfallwirtschaft eingereicht. Schließlich wurde der Auftrag nach detaillierter Prüfung aller Angebotsunterlagen dem Fach-Büro ECONUM mit Sitz in Ludwigsburg erteilt.

 

Mit Herrn Jens Petschel (Büro ECONUM) wurde ein Auftaktgespräch geführt, bei dem die Grundzüge der Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg ausführlich erläutert wurden. Im Anschluss daran wurde dem Büro umfangreiches Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt. In mehrmonatlicher Arbeit wurden von ECONUM die Daten ausgewertet und vielfältige Berechnungen durchgeführt. Zusätzlich wurden zwischen Herrn Petschel und Herrn Milicevic vom Büro ECONUM sowie der Kommunalen Abfallwirtschaft in drei ganztägigen Arbeitssitzungen Details abgestimmt und offene Fragen geklärt. Die Gebührenkalkulation ist nun abgeschlossen.

 

Frau Heim erläutert, dass für die Landkreisbevölkerung in erster Linie die vorgeschlagenen Änderungen bzgl. der Mülltonnengebühren, mit welchen das gesamte Leistungspaket der Kommunalen Abfallwirtschaft finanziert werde, relevant seien.

 

            Graphik Müllgebühren 1995 – 2019 (Anlage 1)

 

Aus der vorliegenden Graphik ist ersichtlich, dass die Abfallgebühren auf Grund der günstigen Einnahmesituation, hauptsächlich im Bereich der Altpapiererlöse und der vorhandenen Rücklagen gesenkt werden konnten.

Beachtenswert sei insbesondere, dass die vorhandenen umfangreichen Rückstellungen nun regelkonform nahezu aufgebraucht seien. Zweiter wichtigster Effekt sei, dass die Verwertungserlöse weiter deutlich sinken. Hinzu kommen die allgemeinen Preissteigerungen, so dass eine Neukalkulation der Müllgebühren notwendig wurde. Diese Effekte seien im vergangenen Gebührenkalkulationsraum aufgrund der umfangreichen Rückstellungen bei den Gebühren nicht zur Wirkung gekommen.

 

Herr Petschel und Herr Milicevic präsentieren und erläutern das Zahlenwerk.

 

            Graphik Müllgebühren 1995 – 2020 (Anlage 2)

 

Für die weitere Entscheidung über die erforderliche Änderung der Gebührensatzung und deren Umsetzung ist folgender Zeitrahmen vorgesehen:

 

-          ENU-Empfehlungsbeschluss für die Satzungsänderung 17.10.2019

-          Satzungsbeschluss des Kreistages 21.10.2019

-          Umsetzung durch die Kommunale Abfallwirtschaft zum 01.01.2020

-          Versand der neuen Gebührenbescheide in der 2. KW 2020

 

 

Herr Petschel rief dem Gremium in Erinnerung, dass der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühren Ende 2019 endet und dass der Arbeitsauftrag für sein Büro gelautet habe, für den Zeitraum 2020 bis 2023 das neue Rechenwerk zu erstellen, ohne dass sich strukturelle Änderungen bei der Entsorgung, mit Rücksicht auf den laufenden Vertrag, ergeben.

 

Die Fachleute hatten zunächst die Grundlagen mit allen Kostenstellen z. B. Müllmenge, Preise, Personal- und Betriebskosten, Verwaltungskosten, kalkulatorische Kosten, Kosten für die Deponien ermittelt, daraus die Gesamtkosten festgestellt und danach alle Einzelpositionen neu kalkuliert, so dass die Abfallgebühren in den kommenden vier Jahren kostendeckend sind.

 

In den Prognosen für den neuen Vierjahreszeitraum habe sich Herr Petschel zufolge herausgestellt, dass die laufenden Kosten in allen Bereichen seit Beginn des letzten Kalkulationszeitraums zum Teil sehr deutlich gestiegen sind, auf der anderen Seite hat sich die Einnahmesituation – etwa durch die Verwertung von Altpapier und Elektroschrott – deutlich verschlechtert.

 

Zudem habe der Landkreis in den letzten Jahren die Abfallgebühren mit der Einrechnung von Überschüssen aus Vorjahren stabil halten oder sogar senken können. Diese Überschüsse seien auf nahezu Null abgeschmolzen, so dass diese Summe – zuletzt rund 1,9 Millionen Euro im Jahr 2019 – künftig nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Herr Petschel kam zur Erkenntnis, dass die Kosten der Abfallwirtschaft von etwa 9,7 Millionen Euro im Jahr 2019 künftig im Mittel um rund 3,8 Millionen Euro pro Jahr steigen würden (+ 39 Prozent). Die Mehraufwendungen teilen sich wie folgt auf:1,753 Millionen Euro Entfall der Gebührenüberschüsse 821.000 Euro Mehrkosten für Leistungen der Abfalllogistik und erhöhte Kosten für die Verbrennung 218.000 Euro für notwendige Ersatzinvestitionen, kalkulatorische Kosten für den neuen Deponieabschnitt der Deponieklasse-II-Deponie und Zuführungen zur Rückstellung der Deponien-Nachsorge187.000 Euro für die Betriebssachkosten 192.000 Euro für die Personalkosten unter Berücksichtigung der tariflichen Steigerungen.

 

Darüber hinaus rechnen die Experten mit deutlich niedrigeren Erlösen aus der Verwertung von Altpapier (nur die Hälfte des Preises im Jahr 2019), Elektroschrott und Altschrott. Auch entfallen die Elektroschrotterlöse von Oktober 2020 an. Dies schlägt mit weiteren 600.000 Euro zu buche.

 

Um die Kosten des künftig rund 13,46 Millionen Euro umfassenden Müllhaushalts zu decken, bedeute dies deutlich steigende Gebühren. Die Erhöhungen fallen in den jeweiligen Gebührenbereichen aber nicht durchgehend an, es wird weiter differenziert.

Beispiel: Für die privaten Haushalte kostet ein 60-Liter-Behälter (mit Bioabfall) pro Monat statt 14 Euro künftig 16,60 Euro, Eigenkompostierer zahlen für das gleiche Gefäß statt 13 Euro künftig 15,10 Euro pro Monat. Bei der 240-Liter-Tonne sind es (mit Bioabfall) statt 26,60 Euro künftig 36,20 Euro, für Eigenkompostierer statt 24,70 Euro künftig 33,50 Euro.

Die Gebühren für Selbstanlieferer auf den Deponien und in der Müllumladestation steigen ebenfalls. Alle zu erwartenden Müllgebühren können im Internet unter www.landkreis-miltenberg.de, Rubrik „Energie, Natur & Umwelt / Abfallwirtschaft“ eingesehen werden.

 

Schon während der ausführlich vorgestellten Neukalkulation, konnten die Mitglieder des Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz die Vertreter Herr Petschel und Herr Milecevic des Büros Econum (Ludwigsburg) detailliert befragen.

 

Kreisrat Dr. Fahn hinterfragt die Entwicklung der Personalkosten und verlangt die Umstellung der Gebühren hinsichtlich der Restmüllmenge auf das Ident-System, da dieses das sparsame Verhalten der Bürgerinnen und Bürger fördere und zu einem Rückgang der Restmüllmenge führe.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die Kommunale Abfallwirtschaft sehr besonnen und maßvoll mit den personellen Ressourcen und der Schaffung neuer Stellen umgehe. Deshalb habe die Kommunale Abfallwirtschaft auch jüngst gegen den Antrag von Dr. Fahn plädiert, die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Süd in Bürgstadt erneut umzustellen und auf die gesamte Woche auszuweiten. Für die kontinuierlich steigende Nachfrage reichen die Öffnungszeiten am Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.

Bezüglich der erneuten Forderung der Umstellung auf das Ident-System stellt Landrat Scherf klar, dass, wie bereits mehrfach diskutiert, derzeit weder eine Mehrheit im Ausschuss hiervon überzeugt sei noch der richtige Zeitpunkt sei, da der Dienstleistungsvertrag bezüglich der Müllabfuhr noch mehrere Jahre laufe. Wie mehrfach dargelegt, werde der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz vor Ablauf des Dienstleistungsvertrages zur Vorbereitung auf eine neue Ausschreibung sich mit der Struktur der Gebührensatzung und möglichen steuernden Eingriffen auseinandersetzen.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Großkinsky bezüglich möglicher Annahmen von Erdaushaub in der Kreisdeponie Guggenberg stellt Frau Heim klar, dass dies weder geschehe noch, im Fall einer durch den Ausschuss zu genehmigenden Ausnahme, kostendeckend erfolgen würde, womit es keinen Einfluss auf die Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Miltenberg habe.

 

Kreisrat Frey wollte die Degression in Bezug auf die Gestellungen/Behälter in der Neukalkulation näher erläutert haben, da es in der Vergangenheit so war, je größer der Behälter desto günstiger die Abfuhr.

Herr Petschel bestätigt die Degression in der Zukunft auch, aber es handele sich um eine leicht abgeschwächte Degression, im kleinen Behälter sei sie etwas abgeschwächt, mit einer Erhöhung von 19 Prozent und bei den größeren Behältern mit einer Erhöhung von 34 bis 39 Prozent. Die Degression wurde nicht wie in den Jahren zuvor übernommen, sondern Grundlage dieser Degression sei das Behältergewicht und der neu hergeleiteten Kosten. Dies führt dazu, dass es bei kleineren Behältern einen niedrigeren Anstieg als bei größeren Behältern gebe.

 

Frau Heim bestätigt dies, unter Beibehaltung der bisherigen Struktur. Die großen Behälter seien in der Vergangenheit zu günstig im Verhältnis zu den kleineren Behältern gewesen. Welche Anreize kann man schaffen um Abfall zu vermeiden - mit diesen Voraussetzungen sind wir in die Neukalkulation gestartet. Wir haben weiterhin eine Degression mit dem Ergebnis, dass größere Behälter auf dem Liter berechnet eine günstiger Abfallgebühr haben als kleinere Behälter. Der kleinere Behälter hat aber jetzt den Vorteil, dass er etwas moderater ausfällt als bei einen größeren Gefäß.

 

Herr Maurer sieht ein Problem darin, dass die Kosten für die 120 Liter Tonne prozentual stärker steigen, als die der 60 Liter Tonne. Familien mit Kindern würden damit stärker belastet als Einzel oder Paarhaushalte.

 

Landrat Scherf erläutert, dass Aspekte wie Familienfreundlichkeit weder genau zu definieren seien noch rechtlich ausschlaggebend für die Gebühren sein dürfen, sagt aber eine Überprüfung der Kostenverteilung zwischen den einzelnen Behältern zu.

Herr Reinhard möchte gern für die nächste Sitzung detaillierte Informationen über:

 

           die vom Bereich „Kommunale Abfallwirtschaft“ erwirtschafteten Überschüsse in den

vergangenen Jahren und Zuführung dieser Überschüsse in den Abfallgebührenhaus

halt

           der im Haushalt enthaltenen Kosten für den Wertstoffhof Bürgstadt (kalkulatorische

Kosten und Betriebskosten)

           über die Zusammensetzung der in der präsentierten Neukalkulation enthaltenen kal-

kulatorischen Kosten

           eine Aufschlüsselung der Gebührenkalkulation für den Mülltonnenbereich der Müll

tonnen (Auszug aus den vorhandenen Kalkulation)

 

Frau Heim nimmt die Prüfaufträge mit.

 

Frau Dr. Schüßler wollte wissen, was die Grundlage des prozentualen Anstiegs im Gebührenbereich sei.

Herr Petschel antwortet, dass sich die Kosten in den einzelnen Bereichen (Restmüll, Altreifen) verschieden entwickelt haben und dies führt zu unterschiedlichen Veränderungen in Gebührenbereichen.

 

Herr Weber kommentiert mit den Worten, sachlich sei dies nachvollziehbar, auch wenn man der Erhöhung natürlich nicht gerne zustimme, und fragt nach, ob man an der Preisschraube noch drehen könne.

 

Frau Heim erläutert: Die Preise für Altpapier und Schrott sind tief gefallen und mit Elektroschrott wird auch nichts mehr zu verdienen sein. Insgesamt werden hier 600.000,- Euro fehlen. Und noch ein dritter Faktor wirkt sich negativ aus. Die günstige Entwicklung der Kosten und der Einnahmen in den vergangenen Jahren hatte zu einer Überdeckung der Müllhaushalte geführt. Das zu viel einkassierte Geld hatte der Landkreis über die Gebührensenkungen an die Bürger zurückgezahlt. Doch im laufenden Jahr ist das Defizit so angewachsen, dass 1,9 Millionen Euro aus diesen alten Gebührenüberschüssen gebraucht werden, um es auszugleichen. Das hat die Rücklagen, so zusammenschrumpfen lassen, dass für den Kalkulationszeitraum nur noch knapp 550.000 Euro übrig sind. Damit bleibt als jährlicher Zuschuss ein Beitrag von maximal 137.000 Euro. Die alten Gebührenüberschüsse sind auch der Grund, weshalb der Landkreis nicht schon früher auf die Kostensteigerungen reagiert hat. Aber die Rücklage ist jetzt fast aufgebraucht, was deutliche Auswirkungen auf die notwendige Erhöhung hat, so Frau Heim,

 

Herr Dr. Linduschka deutet die Veränderung der Gebühren, das sei der Fluch der guten Tat. Wir haben im letzten Jahr aufgrund der Rückstellungen nicht das verlangt, was wir hätten einnehmen müssen. Dies müsse man auch in der Öffentlichkeit deutlich machen.

 

Herr Ulmer wollte den prozentualen Anstieg von 68 Prozent der Selbstanlieferer erklärt haben.

Frau Heim, wies mehrfach darauf hin, dass die letzte Müllgebührenkalkulation schon lange zurück liege und sich in der Zwischenzeit viele Kosten deutlich erhöht hätten – etwa der Mülltransport. Zudem sei mit massiven Erhöhungen für die Entsorgung des Restabfalls zu rechnen, sagte sie und erklärte, dass diese Gebühren in der Vergangenheit nicht kostendeckend gewesen seien. „Die Preise für die Verbrennung steigen“.

Herr Petschel kommentierte, dass der Landkreis selbst mit diesen Preisen noch glücklich sein könne im Vergleich mit anderen Gebietskörperschaften. Durch die Bereitstellung neuer Deponieflächen und die damit einhergehenden höheren Kosten – unter anderem für die Deponienachsorge – müssten laut Frau Heim auch die Kosten für die Selbstanlieferungen deutlich steigen. Schon jetzt kämen Anlieferer mit Müll aus anderen Bundesländern und versuchten auf Guggenberg anzuliefern, allerdings nehme man nur Anlieferungen aus dem Landkreis an. Dies bedeute aber einen hohen Aufwand bei der Kontrolle der Anlieferungen. Auch deshalb sei es wichtig, die Gebühren neu und damit kostendeckend zu kalkulieren.

 

Landrat Scherf betonte zum Abschluss der ausführlichen Befragung und Diskussion, dass trotz der Erhöhung die Abfallgebühren niedriger ausfallen als beispielsweise 2009 und: „Die bürgerfreundlichen umfangreichen Freimengen bleiben unverändert“.

 

Ruth Heim belegte dies anhand zweier Balkendiagramme, dass selbst die steigenden Gebühren immer noch niedriger sind als im Jahr 2009 und den Jahren davor. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises müssen sich jedoch nach Jahren stabiler und teilweise sogar gesunkener Abfallgebühren auf nun steigende Gebühren gefasst machen, die aber noch niedriger seien als in den Jahrzehnten zuvor, wie aus der Neukalkulation hervorgeht.

 

Die abschließende Diskussion über die neuen Gebühren wird der Ausschuss in seiner Sitzung am 17. Oktober führen. In dieser Sitzung muss das Gremium dem Kreistag die Empfehlung zur Verabschiedung der neuen Gebührensatzung geben.

 

 

 

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