Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Neukalkulation der Abfallgebühren
Vorstellung der Gebührenkalkulation durch das Büro ECONUM Unternehmensberatung GmbH
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.10.2019 ENU/007/2019 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die
Ausführungen zur Kenntnis.
In der Diskussion um die Neukalkulation der Abfallgebühren wünschte der Ausschuss für Energie; Natur und Umwelt von der Landkreisverwaltung bis zur Sitzung am 17.10.2019 folgende weitergehende Informationen:
• Übersicht über die vom Bereich „Kommunale Abfallwirtschaft“ erwirtschafteten Überschüsse in den vergangenen Jahren und Zuführung dieser Überschüsse in den Abfallgebührenhaushalt
• Darstellung der im Haushalt enthaltenen Kosten für den Wertstoffhof Bürgstadt (kalkulatorische Kosten und Betriebskosten)
• Übersicht über die Zusammensetzung der in der präsentierten Neukalkulation enthaltenen kalkulatorischen Kosten
• Aufschlüsselung der Gebührenkalkulation für den Mülltonnenbereich der Mülltonnen (Auszug aus den vorhandenen Kalkulation)
Sachverhalt:
Landrat Scherf erläutert zu Beginn des Tagesordnungspunktes, dass wie im
Ausschuss vereinbart eine zusätzliche Sitzung stattfindet, um die Ergebnisse
der Gebührenkalkulation den Ausschuss vorzustellen und ausführlich beraten zu
können. Der Empfehlungsbeschluss sei dann erst für die Sitzung am 17.10.2019
geplant, so dass alle Fragen beantwortet werden können und ausreichend Zeit zur
Beratung vorhanden sei.
Herr Bräutigam trägt vor, dass mit Beschluss vom 13.12.2018 der Ausschuss
für Energie, Natur- und Umweltschutz der Kommunale Abfallwirtschaft den Auftrag
erteilt hatte, ein geeignetes Büro für die Neukalkulation der Abfallgebühren
für den Zeitraum 2020 – 2023 auszuwählen und zu beauftragen.
Insgesamt wurden sechs Angebote bei der Kommunalen Abfallwirtschaft
eingereicht. Schließlich wurde der Auftrag nach detaillierter Prüfung aller
Angebotsunterlagen dem Fach-Büro ECONUM mit Sitz in Ludwigsburg erteilt.
Mit Herrn Jens Petschel (Büro ECONUM) wurde ein Auftaktgespräch geführt,
bei dem die Grundzüge der Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg ausführlich
erläutert wurden. Im Anschluss daran wurde dem Büro umfangreiches
Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt. In mehrmonatlicher Arbeit wurden von
ECONUM die Daten ausgewertet und vielfältige Berechnungen durchgeführt.
Zusätzlich wurden zwischen Herrn Petschel und Herrn Milicevic vom Büro ECONUM
sowie der Kommunalen Abfallwirtschaft in drei ganztägigen Arbeitssitzungen
Details abgestimmt und offene Fragen geklärt. Die Gebührenkalkulation ist nun abgeschlossen.
Frau Heim erläutert, dass für die Landkreisbevölkerung in erster Linie
die vorgeschlagenen Änderungen bzgl. der Mülltonnengebühren, mit welchen das
gesamte Leistungspaket der Kommunalen Abfallwirtschaft finanziert werde,
relevant seien.
Graphik Müllgebühren
1995 – 2019 (Anlage 1)
Aus der vorliegenden Graphik ist ersichtlich, dass die Abfallgebühren
auf Grund der günstigen Einnahmesituation, hauptsächlich im Bereich der
Altpapiererlöse und der vorhandenen Rücklagen gesenkt werden konnten.
Beachtenswert sei insbesondere, dass die vorhandenen umfangreichen
Rückstellungen nun regelkonform nahezu aufgebraucht seien. Zweiter wichtigster
Effekt sei, dass die Verwertungserlöse weiter deutlich sinken. Hinzu kommen die
allgemeinen Preissteigerungen, so dass eine Neukalkulation der Müllgebühren
notwendig wurde. Diese Effekte seien im vergangenen Gebührenkalkulationsraum
aufgrund der umfangreichen Rückstellungen bei den Gebühren nicht zur Wirkung
gekommen.
Herr Petschel und Herr Milicevic präsentieren und erläutern das
Zahlenwerk.
Graphik Müllgebühren
1995 – 2020 (Anlage 2)
Für die weitere Entscheidung über die
erforderliche Änderung der Gebührensatzung und deren Umsetzung ist folgender
Zeitrahmen vorgesehen:
-
ENU-Empfehlungsbeschluss für die Satzungsänderung 17.10.2019
-
Satzungsbeschluss des Kreistages 21.10.2019
- Umsetzung durch
die Kommunale Abfallwirtschaft zum 01.01.2020
-
Versand der neuen Gebührenbescheide in der 2. KW 2020
Herr Petschel rief dem Gremium in
Erinnerung, dass der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühren Ende
2019 endet und dass der Arbeitsauftrag für sein Büro gelautet habe, für den
Zeitraum 2020 bis 2023 das neue Rechenwerk zu erstellen, ohne dass sich
strukturelle Änderungen bei der Entsorgung, mit Rücksicht auf den laufenden
Vertrag, ergeben.
Die Fachleute hatten zunächst die
Grundlagen mit allen Kostenstellen z. B. Müllmenge, Preise, Personal- und
Betriebskosten, Verwaltungskosten, kalkulatorische Kosten, Kosten für die
Deponien ermittelt, daraus die Gesamtkosten festgestellt und danach alle
Einzelpositionen neu kalkuliert, so dass die Abfallgebühren in den kommenden
vier Jahren kostendeckend sind.
In den Prognosen für den neuen
Vierjahreszeitraum habe sich Herr Petschel zufolge herausgestellt, dass die
laufenden Kosten in allen Bereichen seit Beginn des letzten
Kalkulationszeitraums zum Teil sehr deutlich gestiegen sind, auf der anderen
Seite hat sich die Einnahmesituation – etwa durch die Verwertung von Altpapier
und Elektroschrott – deutlich verschlechtert.
Zudem habe der Landkreis in den
letzten Jahren die Abfallgebühren mit der Einrechnung von Überschüssen aus
Vorjahren stabil halten oder sogar senken können. Diese Überschüsse seien auf
nahezu Null abgeschmolzen, so dass diese Summe – zuletzt rund 1,9 Millionen
Euro im Jahr 2019 – künftig nicht mehr zur Verfügung steht.
Herr Petschel kam zur Erkenntnis,
dass die Kosten der Abfallwirtschaft von etwa 9,7 Millionen Euro im Jahr 2019
künftig im Mittel um rund 3,8 Millionen Euro pro Jahr steigen würden (+ 39
Prozent). Die Mehraufwendungen teilen sich wie folgt auf:1,753 Millionen Euro
Entfall der Gebührenüberschüsse 821.000 Euro Mehrkosten für Leistungen der
Abfalllogistik und erhöhte Kosten für die Verbrennung 218.000 Euro für
notwendige Ersatzinvestitionen, kalkulatorische Kosten für den neuen
Deponieabschnitt der Deponieklasse-II-Deponie und Zuführungen zur Rückstellung
der Deponien-Nachsorge187.000 Euro für die Betriebssachkosten 192.000 Euro für
die Personalkosten unter Berücksichtigung der tariflichen Steigerungen.
Darüber hinaus rechnen die
Experten mit deutlich niedrigeren Erlösen aus der Verwertung von Altpapier (nur
die Hälfte des Preises im Jahr 2019), Elektroschrott und Altschrott. Auch
entfallen die Elektroschrotterlöse von Oktober 2020 an. Dies schlägt mit
weiteren 600.000 Euro zu buche.
Um die Kosten des künftig rund
13,46 Millionen Euro umfassenden Müllhaushalts zu decken, bedeute dies deutlich
steigende Gebühren. Die Erhöhungen fallen in den jeweiligen Gebührenbereichen
aber nicht durchgehend an, es wird weiter differenziert.
Beispiel: Für die privaten
Haushalte kostet ein 60-Liter-Behälter (mit Bioabfall) pro Monat statt 14 Euro
künftig 16,60 Euro, Eigenkompostierer zahlen für das gleiche Gefäß statt 13 Euro
künftig 15,10 Euro pro Monat. Bei der 240-Liter-Tonne sind es (mit Bioabfall)
statt 26,60 Euro künftig 36,20 Euro, für Eigenkompostierer statt 24,70 Euro
künftig 33,50 Euro.
Die Gebühren für Selbstanlieferer
auf den Deponien und in der Müllumladestation steigen ebenfalls. Alle zu
erwartenden Müllgebühren können im Internet unter www.landkreis-miltenberg.de,
Rubrik „Energie, Natur & Umwelt / Abfallwirtschaft“ eingesehen werden.
Schon während der ausführlich
vorgestellten Neukalkulation, konnten die Mitglieder des Ausschuss für Energie,
Natur- und Umweltschutz die Vertreter Herr Petschel und Herr Milecevic des
Büros Econum (Ludwigsburg) detailliert befragen.
Kreisrat Dr. Fahn hinterfragt die
Entwicklung der Personalkosten und verlangt die Umstellung der Gebühren
hinsichtlich der Restmüllmenge auf das Ident-System, da dieses das sparsame
Verhalten der Bürgerinnen und Bürger fördere und zu einem Rückgang der
Restmüllmenge führe.
Landrat Scherf antwortet, dass die
Kommunale Abfallwirtschaft sehr besonnen und maßvoll mit den personellen
Ressourcen und der Schaffung neuer Stellen umgehe. Deshalb habe die Kommunale
Abfallwirtschaft auch jüngst gegen den Antrag von Dr. Fahn plädiert, die
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Süd in Bürgstadt erneut umzustellen und auf
die gesamte Woche auszuweiten. Für die kontinuierlich steigende Nachfrage
reichen die Öffnungszeiten am Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.
Bezüglich der erneuten Forderung
der Umstellung auf das Ident-System stellt Landrat Scherf klar, dass, wie
bereits mehrfach diskutiert, derzeit weder eine Mehrheit im Ausschuss hiervon
überzeugt sei noch der richtige Zeitpunkt sei, da der Dienstleistungsvertrag
bezüglich der Müllabfuhr noch mehrere Jahre laufe. Wie mehrfach dargelegt,
werde der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz vor Ablauf des
Dienstleistungsvertrages zur Vorbereitung auf eine neue Ausschreibung sich mit
der Struktur der Gebührensatzung und möglichen steuernden Eingriffen
auseinandersetzen.
Auf Nachfrage von Kreisrat
Großkinsky bezüglich möglicher Annahmen von Erdaushaub in der Kreisdeponie
Guggenberg stellt Frau Heim klar, dass dies weder geschehe noch, im Fall einer
durch den Ausschuss zu genehmigenden Ausnahme, kostendeckend erfolgen würde,
womit es keinen Einfluss auf die Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger
im Landkreis Miltenberg habe.
Kreisrat Frey wollte die
Degression in Bezug auf die Gestellungen/Behälter in der Neukalkulation näher
erläutert haben, da es in der Vergangenheit so war, je größer der Behälter
desto günstiger die Abfuhr.
Herr Petschel bestätigt die
Degression in der Zukunft auch, aber es handele sich um eine leicht
abgeschwächte Degression, im kleinen Behälter sei sie etwas abgeschwächt, mit
einer Erhöhung von 19 Prozent und bei den größeren Behältern mit einer Erhöhung
von 34 bis 39 Prozent. Die Degression wurde nicht wie in den Jahren zuvor
übernommen, sondern Grundlage dieser Degression sei das Behältergewicht und der
neu hergeleiteten Kosten. Dies führt dazu, dass es bei kleineren Behältern
einen niedrigeren Anstieg als bei größeren Behältern gebe.
Frau Heim bestätigt dies, unter
Beibehaltung der bisherigen Struktur. Die großen Behälter seien in der
Vergangenheit zu günstig im Verhältnis zu den kleineren Behältern gewesen.
Welche Anreize kann man schaffen um Abfall zu vermeiden - mit diesen
Voraussetzungen sind wir in die Neukalkulation gestartet. Wir haben weiterhin
eine Degression mit dem Ergebnis, dass größere Behälter auf dem Liter berechnet
eine günstiger Abfallgebühr haben als kleinere Behälter. Der kleinere Behälter
hat aber jetzt den Vorteil, dass er etwas moderater ausfällt als bei einen
größeren Gefäß.
Herr Maurer sieht ein Problem
darin, dass die Kosten für die 120 Liter Tonne prozentual stärker steigen, als
die der 60 Liter Tonne. Familien mit Kindern würden damit stärker belastet als
Einzel oder Paarhaushalte.
Landrat Scherf erläutert, dass
Aspekte wie Familienfreundlichkeit weder genau zu definieren seien noch
rechtlich ausschlaggebend für die Gebühren sein dürfen, sagt aber eine
Überprüfung der Kostenverteilung zwischen den einzelnen Behältern zu.
Herr Reinhard möchte gern für die
nächste Sitzung detaillierte Informationen über:
• die
vom Bereich „Kommunale Abfallwirtschaft“ erwirtschafteten Überschüsse in den
vergangenen Jahren und
Zuführung dieser Überschüsse in den Abfallgebührenhaus
halt
• der
im Haushalt enthaltenen Kosten für den Wertstoffhof Bürgstadt (kalkulatorische
Kosten und Betriebskosten)
• über
die Zusammensetzung der in der präsentierten Neukalkulation enthaltenen kal-
kulatorischen Kosten
• eine
Aufschlüsselung der Gebührenkalkulation für den Mülltonnenbereich der Müll
tonnen (Auszug aus den
vorhandenen Kalkulation)
Frau Heim nimmt die Prüfaufträge
mit.
Frau Dr. Schüßler wollte wissen,
was die Grundlage des prozentualen Anstiegs im Gebührenbereich sei.
Herr Petschel antwortet, dass sich
die Kosten in den einzelnen Bereichen (Restmüll, Altreifen) verschieden
entwickelt haben und dies führt zu unterschiedlichen Veränderungen in
Gebührenbereichen.
Herr Weber kommentiert mit den
Worten, sachlich sei dies nachvollziehbar, auch wenn man der Erhöhung natürlich
nicht gerne zustimme, und fragt nach, ob man an der Preisschraube noch drehen
könne.
Frau Heim erläutert: Die Preise
für Altpapier und Schrott sind tief gefallen und mit Elektroschrott wird auch
nichts mehr zu verdienen sein. Insgesamt werden hier 600.000,- Euro fehlen. Und
noch ein dritter Faktor wirkt sich negativ aus. Die günstige Entwicklung der
Kosten und der Einnahmen in den vergangenen Jahren hatte zu einer Überdeckung
der Müllhaushalte geführt. Das zu viel einkassierte Geld hatte der Landkreis
über die Gebührensenkungen an die Bürger zurückgezahlt. Doch im laufenden Jahr
ist das Defizit so angewachsen, dass 1,9 Millionen Euro aus diesen alten
Gebührenüberschüssen gebraucht werden, um es auszugleichen. Das hat die
Rücklagen, so zusammenschrumpfen lassen, dass für den Kalkulationszeitraum nur
noch knapp 550.000 Euro übrig sind. Damit bleibt als jährlicher Zuschuss ein
Beitrag von maximal 137.000 Euro. Die alten Gebührenüberschüsse sind auch der
Grund, weshalb der Landkreis nicht schon früher auf die Kostensteigerungen
reagiert hat. Aber die Rücklage ist jetzt fast aufgebraucht, was deutliche
Auswirkungen auf die notwendige Erhöhung hat, so Frau Heim,
Herr Dr. Linduschka deutet die
Veränderung der Gebühren, das sei der Fluch der guten Tat. Wir haben im letzten
Jahr aufgrund der Rückstellungen nicht das verlangt, was wir hätten einnehmen
müssen. Dies müsse man auch in der Öffentlichkeit deutlich machen.
Herr Ulmer wollte den prozentualen
Anstieg von 68 Prozent der Selbstanlieferer erklärt haben.
Frau Heim, wies mehrfach darauf
hin, dass die letzte Müllgebührenkalkulation schon lange zurück liege und sich
in der Zwischenzeit viele Kosten deutlich erhöht hätten – etwa der
Mülltransport. Zudem sei mit massiven Erhöhungen für die Entsorgung des
Restabfalls zu rechnen, sagte sie und erklärte, dass diese Gebühren in der
Vergangenheit nicht kostendeckend gewesen seien. „Die Preise für die
Verbrennung steigen“.
Herr Petschel kommentierte, dass
der Landkreis selbst mit diesen Preisen noch glücklich sein könne im Vergleich
mit anderen Gebietskörperschaften. Durch die Bereitstellung neuer Deponieflächen
und die damit einhergehenden höheren Kosten – unter anderem für die
Deponienachsorge – müssten laut Frau Heim auch die Kosten für die
Selbstanlieferungen deutlich steigen. Schon jetzt kämen Anlieferer mit Müll aus
anderen Bundesländern und versuchten auf Guggenberg anzuliefern, allerdings
nehme man nur Anlieferungen aus dem Landkreis an. Dies bedeute aber einen hohen
Aufwand bei der Kontrolle der Anlieferungen. Auch deshalb sei es wichtig, die
Gebühren neu und damit kostendeckend zu kalkulieren.
Landrat Scherf betonte zum
Abschluss der ausführlichen Befragung und Diskussion, dass trotz der Erhöhung
die Abfallgebühren niedriger ausfallen als beispielsweise 2009 und: „Die
bürgerfreundlichen umfangreichen Freimengen bleiben unverändert“.
Ruth Heim belegte dies anhand
zweier Balkendiagramme, dass selbst die steigenden Gebühren immer noch
niedriger sind als im Jahr 2009 und den Jahren davor. Die Bürgerinnen und
Bürger des Landkreises müssen sich jedoch nach Jahren stabiler und teilweise
sogar gesunkener Abfallgebühren auf nun steigende Gebühren gefasst machen, die
aber noch niedriger seien als in den Jahrzehnten zuvor, wie aus der
Neukalkulation hervorgeht.
Die abschließende Diskussion über
die neuen Gebühren wird der Ausschuss in seiner Sitzung am 17. Oktober führen.
In dieser Sitzung muss das Gremium dem Kreistag die Empfehlung zur
Verabschiedung der neuen Gebührensatzung geben.