Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Wärmeversorgungsanlage Landratsamt Miltenberg Information und Beschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.09.2019 BAUV/005/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Das Gremium fasst mit
Änderung im Beschluss den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Ausschuss für Bau und Verkehr beschließt, beide Varianten „Wärmeerzeugungsanlage Gas-Brennwertkaskade 300 kW (4 x 75 kW) + Gas-BHKW 20 kWel / 40 kWth + 100kW Pellets Kessel im Verbund von Hauptgebäude und Nordgebäude“ in der Phase der Ausführungsplanung tiefergehend zu prüfen.
Sachverhalt:
Die Wärmeerzeugungsanlagen im Landratsamt Miltenberg sind seit dem Bau der Gebäudeteile nicht erneuert worden. Sowohl im Hauptgebäude als auch im Nordflügel befinden sich eigenständige Heizungsanlagen aus den Entstehungsjahren 1990 und 1993. Das Ingenieurbüro Wohlfromm hat im Auftrag der Verwaltung verschiedene Varianten geprüft, welche dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorgestellt wurden. Im Ergebnis sind dem Ausschuss in der Sitzung vom 25.09.2019 zwei Varianten vorgestellt worden: 1. Gas-Brennwertkaskade 300 kW (4 x 75 kW) + Gas-BHKW 20 kWel / 40 kWth (Hauptgebäude) und Gas-Brennwertkaskade 110 kW (2 x 55 kW) (Nordgebäude) 2. Pelletheizung mit externer Aufstellung und Lagerung mit 400 kW und Wärmeverbund zwischen Haupt- und Nebengebäude; Der Ausschuss hatte nach intensiven Beratungen mit 10:4 Stimmen für eine weitergehende Planung der Variante 1 votiert. Ein gewichter Grund für die Beschlussfassung war, so ergab die Beratung im Gremium, die Differenz der Gesamtkosten (Verbrauchs- und Kapitalgebundene Kosten) in der Betrachtung über 15 Jahre, die für die Pellet-Variante rd. 10.000 € pro Jahr höher lag. In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 06.11.2018 gab es unter „Tagesordnungspunkt 4, Anfragen“, Anregungen aus dem Gremium, eine Vielzahl von Fakten in den Variantenvergleich der Wärmeerzeugung mit einfließen zu lassen. Den Anregungen wurde nachgegangen. Unter anderem beinhaltete die Anfrage den Vergleich von Feinstaubemissionen der Erdgas- und Pellet-Variante sowie diverse Fragen zur vertieften Betrachtung der Treibhausgasemissionen, u.a. im Zusammenhang mit dem Einsatz von klimaneutralem Erdgas, die CO2-Bilanz des Blockheizkraftwerks, einzelne Kostenpunkte der Pellet-Variante sowie das regionale Potential von holziger Biomasse. Bei der Prüfung der Fragen ist festgestellt worden, dass die Beantwortung nur bedingt möglich war. Das beteiligte Ingenieurbüro (Wohlfromm) sah sich außer Stande, die Anfrage vollumfänglich zu bearbeiten, die Umweltabteilung im Hause konnte keine Aussagen machen, die den CO²-Ausstoß in die Komponenten Transport und Erzeugung differenzieren. Im Nachgang zu dem Beschluss vom 25.09.2018 ist zudem festgestellt worden, dass das beratende Ingenieurbüro bei der Bewertung der verschiedenen Varianten zur Wärmeversorgung eine Fördermöglichkeit nicht betrachtet hatte. Unberücksichtigt blieb deshalb bei der Entscheidung am 25.09.2018: Der Freistaat unterstützt Biomasse-Anlagen für die Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden durch das Programm BioKlima, welches zum Jahr 2019 erneut für drei Jahre aufgelegt wurde. Im Frühjahr 2019 wurde, aufgrund dieser Sachverhalte, die weitere Planung der Wärmeerzeugungsanlage anderwärtig vergeben. In einer überschlägigen Betrachtung des Büro FRECOTEC GmbH ist eine Biomassevariante für die Wärmeversorgung des Landratsamts unter den vorhandenen Fördermöglichkeiten geprüft worden. Im Ergebnis ist eine neue Variante
vorgeschlagen worden: Gas-Brennwertkaskade 300 kW (4 x 75 kW) + Gas-BHKW 20 kWel / 40 kWth + 100kW Pellets Kessel im Verbund von Hauptgebäude und Nordgebäude. Erläuterungen
zu der nun weiter zu betrachtenden Variante Im Vergleich zu den zuvor betrachteten Varianten (Wärmeversorgung durch 100% Erdgas gegenüber 100% Pellets) scheint diese neue Variante einen guten Kompromiss darzustellen, denn: Die Grundlast der Wärmeerzeugung wird durch ein BHKW mit einer thermischen Kapazität von 40kW erzeugt, welches den gesamten Winter läuft. Ein Pelletkessel mit 100kW deckt mit rd. 53 % einen großen Teil des Wärmebedarfs in der Mittellast emissionsarm ab und ein Kaskadengaskessel mit 300kW bedient die Leistungsspitzen in den kalten Wintertagen. Durch den Wärmeverbund der beiden Gebäude wird die Effizienz insgesamt gesteigert. Der Einsatz des BHKWs ermöglicht eine Förderung durch die Landesförderung BioKlima zu besseren Konditionen, da die Wärme des BHKWs im Förderkontext als Abwärmequelle angesehen wird. Die geschätzten Kosten inklusive Planungskosten und Beträgen für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik), betragen rd. 291.000 €. Unter Berücksichtigung der Förderung von Bund und Land liegen die bei Landkreis verbleibenden geschätzten Kosten bei rd. 240.000 €. Bei Zusammenfassung der verbrauchs-, kapital- und betriebsgebundenen Kosten abzüglich Vergütungen über 15 Jahre entsteht ein Betrag von rd. 83.262 €, ohne Biomasseförderung. Außerdem hätte diese Lösung insgesamt 46% niedrigere CO2-Emissionen (95,9 t CO2 gegenüber 171,4 t CO2) zur Folge. Zusammenfassung
des Vergleichs der zwei betrachteten Varianten Die, mit dem integrierten Energie- und Klimakonzept des Landkreises beschlossene und gewollte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand fordert aus Sicht des UB 5 jedoch eine genauere Betrachtung der Variante B mit den deutlich geringeren Emissionswerten. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Internationalen, Europäischen und Nationalen Ziele ein deutlich ambitionierteres Vorgaben erfordern als bisher. Mit der bayerischen Klimastrategie will sich der Freistaat ehrgeizige Ziele setzen. Bayern soll das erste klimaneutrale Bundesland werden, dabei sollen auch die Behörden klimaneutral werden! Auch im Hinblick
auf Kompensation des Erdgasbezugs durch CO2-Emissionsminderungsrechte
muss bedacht werden, dass eine Emissionsreduzierung vor Ort, wo immer dies
möglich ist, vorzuziehen ist. Dies gilt auch, weil die Klimawirksamkeit der
eingesetzten CO2-Zertifikate, die aus dem Freiwilligen CO2-Kompensationmarkt
stammen, fraglich ist. Im konkreten Fall, der Gasversorgung des Landratsamts
in Miltenberg, hat der Klimaschutzmanager geprüft, über welche Maßnahmen die
Zertifikate generiert werden: der Versorger hat auf ein Windkraftprojekt in
Indien aus dem Jahr 2013 sowie auf ein Biomasseprojekt zur Nutzung von
Holzabfällen, um Wasserdampf für die Papierproduktion zu erzeugen, aus dem
Jahr 2004 aus Bulgarien verwiesen. Insgesamt werden für die CO2-Neutralität
des Erdgases ca. 0,1 Cent/kWh Erdgas veranschlagt, das entspricht Mehrkosten
von ca. 5 Euro pro Tonne CO2. Von diesem Betrag geht nur ein Teil an die
zuvor genannten Projekte, so dass die sogenannte Zusätzlichkeit, d.h. die
Notwendigkeit der Erlöse aus den CO2-Zertifikateverkauf zur
Wirtschaftlichkeit der Anlagen, fraglich ist. Diese Fragwürdigkeit der
Zertifikate zeigt auch die aktuelle Diskussion zu einem CO2-Preis, in der
deutlich höhere Werte genannt werden zwischen 20 und 180 Euro, um überhaupt
eine steuernde Wirkung erzielen zu können. CO2 zu vermeiden
ist deutlich besser als es auszugleichen, so Dr. Janus Schipper, Leiter des
Süddeutschen Klimabüros am Karlsruher Institut für Technologie: "Carbon
Offsetting ist nur eine Notlösung", denn: Einmal entstandene
CO2-Emissionen sind in der Luft.[1] Das Bayrische
Aussöhnungsgesetz, das im Nachgang zum Volksbegehren „Artenvielfalt und
Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen!“ vorgestellt wurde, enthält
einen Paragraphen zur Klimaneutralen Verwaltung, der unter anderem die
Nutzung erneuerbarer Energien vorsieht[2].
Der Vergleich zeigt, dass durch die neue Variante B, die von dem neu beauftragen Planer vorgeschlagen wurde, eine Balance zwischen der wirtschaftlichen Betrachtung und Aspekten des Klimaschutzes gefunden wurde. So lassen sich im Vergleich zu Variante A durch die Variante B insgesamt rd. 75,5 t CO2 einsparen - und diese ohne Mehrkosten in der Betrachtung der Summe der verbrauchs-, kapital- und betriebsgebundene Kosten abzüglich Vergütungen für 15 Jahre (gegenüber rd. 10.000 € Mehrkosten in der zuvor betrachteten, extern aufgestellten Pellet-Variante mit 400kW). Der UB 5 bittet unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes einer vertieften Überprüfung der vorgeschlagenen Variante im Rahmen der Ausführungsplanung zu zustimmen. |
Da die Heizung im
Landratsamt Miltenberg seit 1990 beziehungsweise 1993 in Hauptgebäude und
Nordflügel nicht erneuert worden sind, sieht das Kreisbauamt Handlungsbedarf.
Da die öffentliche Behörde Vorbild sein soll beim Klimaschutz und der Schonung
der Ressourcen, wurden mögliche Heizungsvarianten ausführlich im Ausschuss
diskutiert.
Herr Scholtka bezog sich auf die Beschlussvorlage und bestätigt den Wortlaut „Einmal entstandene CO2 Emissionen sind in der Luft.“ Allerdings gilt das auch für Holz. Und nicht nur die CO2 Emissionen sind in der Luft sondern auch die Feinstaub-, Schwefeldioxid- und Stickoxidemissionen sind in der Luft. Auch diese sind, so sind sich alle einig, klimaschädlich.
In der Beschlussvorlage wurde bei den Emissionen der Pelletheizung wieder der CO2 Ausstoß in Abzug gebracht, da er bei der Verrottung auch auftritt. Dieser Ausstoß beträgt bei 857.000 kWh zu 53 % angesetzt ca. 216.000 kg. Und diese sind zunächst einmal in der Luft. Hinzu kommen 21 kg Feinstaub, 42 kg SO2 und 93 kg NOx. In folgender Tabelle ist dies gegenübergestellt, so Herr Scholtka.
|
Gas |
||||
CO2 |
0,250
kg/kWh |
171.432
kg |
|||
Feinstaub |
0,006
g/kWh |
4 kg |
|||
SO2 |
0,011
g/kWh |
8 kg |
|||
NOx |
0,177
g/kWh |
121 kg |
|||
|
|
171.565
kg |
|||
|
Gas |
Pellets |
|
||
53% |
363.436
kWh |
322.292 kWh |
|
||
CO2 |
0,250
kg/kWh |
90.859 kg |
0,390
kg/kWh |
125.694
kg |
216.553
kg |
Feinstaub |
0,006
g/kWh |
2 kg |
0,065
g/kWh |
21 kg |
23 kg |
SO2 |
0,011
g/kWh |
4 kg |
0,129
g/kWh |
42 kg |
46 kg |
NOx |
0,177
g/kWh |
64 kg |
0,289
g/kWh |
93 kg |
157 kg |
|
|
|
|
|
216.779
kg |
Quelle: GEMIS 4.7*
Emissionen bei Holz Fachbuch Regenerative Energiesysteme und UBA
Bei beiden Varianten wird die CO2 Vermeidung durch die Stromproduktion von derzeit 0,474 kg/kWh produzierten Stroms nicht in Abzug gebracht. Diese liegt je nach Laufzeit bei 60.000 kg. Auch ist in beiden Varianten das eingesparte CO2 aus der Ersatzanpflanzung bzw. den Wuchs des Holzes nicht in Ansatz gebracht, da wie sie ausführen das erzeugte CO2 erstmal in der Luft ist. Ich habe nichts gegen eine Pelletsheizung und wir können gerne auch diese Variante prüfen. Ich bitte aber auch die reine Gasvariante zum Wohle unserer Umwelt mit der prompten Ausstoßreduzierung weiter zu betrachten. Insofern kann ich dem Beschlussvorschlag in der vorgelegten Form nicht zustimmen. so Herr Scholtka.
Herr Landrat Scherf schlug nach langer Diskussion vor, dass nun beide Varianten in der Phase der Ausführungsplanung tiefer geprüft werden.
[1] Zitat aus einem Beitrag des Bayrischen Rundfunks: https://www.br.de/nachrichten/wissen/co2-ausgleich-ablasshandel-oder-sinnvoller-klimaschutz,RXKUGbO
[2] Sieh Art. 11c, Klimaneutrale Verwaltung
Die Behörden und
Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaats Bayern nehmen
Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung,
der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von
Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem
Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren.“