Tagesordnungspunkt
TOP Ö 15: Evaluation und Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Miltenberg sowie Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung ab 01.01.2020
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.07.2019 KT/003/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes sowie der Pflegebedarfsplanung für den Landkreis Miltenberg werden in der jeweils vorliegenden Fassung beschlossen.
Herr Vill trägt
vor, dass gemäß Art. 69 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zu den
Sozialgesetzen (AGSG) sind die Landkreise verpflichtet, den für ihren Bereich
erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen (voll- und
teilstationär, ambulant; ohne Behinderteneinrichtungen) festzustellen. Seit
2007 soll diese Bedarfsermittlung Bestandteil eines „integrativen, regionalen
seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes“ (SPGK) sein.
Der Kreistag hatte
am 17.05.2010 ein „SPGK 2009“ mit 66 Maßnahmeempfehlungen an die Adresse des
Landkreises, der Landkreisgemeinden sowie zahlreicher anderer Träger und
Institutionen beschlossen. Das Konzept enthielt darüber hinaus eine
Pflegebedarfsplanung bis einschließlich des Jahres 2019.
Für die Zeit ab
01.01.2020 war daher die Fortschreibung des Pflegebedarfsplans geboten.
Außerdem war im Rahmen einer Evaluation zu prüfen,
·
inwieweit die Handlungsempfehlungen des SPGK 2009
umgesetzt wurden,
·
wie sich das seniorenpolitische Profil des
Landkreises Miltenberg seit 2010 entwickelt hat,
·
wie sich die seniorenpolitische IST-Situation im
Landkreis aktuell darstellt und
·
welche Handlungsempfehlungen an die Adresse von
Landkreis, Gemeinden und sonstigen anderen für die einzelnen Handlungsfelder
ggf. weitergelten sollen bzw. neu formuliert werden müssen.
Soweit sinnvoll
und erforderlich, sollten die Feststellungen getrennt nach den drei
Versorgungsregionen „Nördlicher Landkreis“, „Südlicher Landkreis“ und
„Südspessart“ erfolgen.
Mit der
Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung wurde die MODUS-Wirtschafts- und
Sozialforschung GmbH Bamberg beauftragt, mit der Evaluation und Fortschreibung
des SPGK Herr Professor Dr. Dieter Kulke, Würzburg.
Basis war zunächst
eine differenzierte Bevölkerungsprognose (Anlage 3), welche ebenfalls von MODUS
erstellt wurde und aus Synergiegründen zugleich für die etwa zeitgleich
eingeleitete Jugendhilfeplanung verwendet werden konnte. Weitere Daten wurden
durch Umfragen mittels Fragebögen bei den Pflegeeinrichtungen im Landkreis, bei
2.500 Landkreisbürgern über 60, den 32 Kommunen, den Seniorenvertretungen und
zuletzt auch den Anbietern der Offenen Seniorenarbeit erhoben. Abschließend
fand am 23.10.2018 im Landratsamt noch ein ganztägiger Expertenworkshop statt,
an dem insbesondere die im Landkreis im Seniorenbereich aktiven Fachleute ihre
Einschätzung zur Umsetzung des Konzepts 2009 und zur künftigen Weichenstellung
äußerten.
Nach dem nun
vorliegenden Pflegebedarfsplan (Anlage 2) sind wir - bezogen auf den
Gesamtlandkreis - vor allem im Bereich der Tagespflege für die nächsten Jahre
schon jetzt sehr gut aufgestellt. In den Bereichen vollstationäre Pflege und
ambulante Pflege ist aktuell der Bedarf unter Berücksichtigung der aktuellen
Planungen für die nächsten Jahre im Wesentlichen ebenfalls noch abgedeckt.
Dies gilt
allerdings nicht für den Bereich der Kurzzeitpflege. Da es sich hier
überwiegend um „zeitweise eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze handelt, die nur
dann angeboten werden, wenn freie Plätze in den stationären Einrichtungen
vorhanden sind, ist die Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden
Kurzzeitpflegeplätze nur dann auch mittel- bis längerfristig ausreichend, wenn
in den stationären Einrichtungen in Zukunft weiterhin etwa die gleiche Anzahl
an freien Platzkapazitäten wie heute zur Verfügung stehen, die für die
Kurzzeitpflege genutzt werden können.
Die daneben
vorliegende Evaluation und Fortschreibung des SPGK (Anlage 1) stellt umfassend
dar, dass sich seit 2010 im Seniorenbereich im Landkreis sehr viel getan hat
und auch einiges erreicht wurde. Auch die Städte, Märkte und Gemeinden haben
die Empfehlungen unseres Konzeptes 2009 engagiert aufgegriffen und in vielen
Punkten umgesetzt. Besonders erfreulich ist, dass nunmehr in so gut wie allen
Kommunen Seniorenvertretungen oder zumindest kommunale Ansprechpartner für
Senioren und deren Angehörige beauftragt sind. Nach wie vor gibt es aber noch
viel Handlungsspielraum und ein großes Potential, um die Situation der
Seniorinnen und Senioren in unserem Landkreis weiter zu verbessern.
Die Bedarfsplanung
im Bereich der Menschen mit Behinderung liegt in der Zuständigkeit der Bezirke.
Was die Barrierefreiheit betrifft, haben Menschen im fortgeschrittenen
Lebensalter und Menschen mit Behinderung aber oft gleiche oder ähnliche
Bedürfnisse. Viele der vorliegenden Maßnahmeempfehlungen sollen im Sinn einer
gelebten Inklusion helfen, die Situation beider Personengruppen zu verbessern.
Das SPGK 2019 wurde daher vor diesem Hintergrund unter Einbindung des Bezirks
Unterfranken nach dem Gedanken „Älter werden mit und ohne Behinderung“
erstellt.
Insgesamt sind von
den 2010 beschlossenen 66 Maßnahmeempfehlungen zwar 15 umgesetzt und 44
teilweise umgesetzt worden, an den meisten Themen muss aber intensiv und
vielfach dauerhaft weitergearbeitet werden. Sieben Empfehlungen sind neu
hinzugekommen.
Ein herzliches
Dankeschön geht an alle Verantwortlichen in unseren Kommunen, besonders auch an
die vielen Ehrenamtlichen, die Mitarbeitenden in den Wohlfahrtverbänden und
letztlich an alle, die sich gemeinsam mit den Verantwortlichen im Landratsamt
für die Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes 2009 engagiert haben.
Der Ausschuss für
Bildung, Kultur und Soziales hat die vorliegenden Entwürfe in seiner Sitzung am
11.07.2019 intensiv diskutiert und danach einstimmig dem Kreistag deren Annahme
im Rahmen des vorliegenden Beschlussvorschlages empfohlen.
Sofern der
Kreistag diesem Empfehlungsbeschluss nunmehr folgt, werden die Anlagen im
Internet veröffentlicht und zusätzlich das „Seniorenpolitische Gesamtkonzept“
den Kommunen in Papier zur Weitergabe an die Seniorenvertretungen zugeleitet.
Von der
Priorisierung als besonders wichtig wurden im Rahmen der Befragungen von den
Kommunen die Handlungsfelder „Wohnen zu Hause“ (17 Nennungen),
„Gesellschaftliche Teilhabe“ (14), „Betreuung und Pflege“ (13), die
„Unterstützung pflegender Angehöriger“ (13) sowie die „Integrierte Orts- und
Entwicklungsplanung“ (11) angesehen. Bei den Seniorenvertretungen liegen
„Wohnen zu Hause“ (16 Nennungen) und die „Integrierte Orts und
Entwicklungsplanung“ (13) ganz vorne. Die Vertreter der Offenen Seniorenarbeit
sehen ebenfalls die „Integrierte Orts und Entwicklungsplanung“ (43 Nennungen)
am wichtigsten, danach „Wohnen zu Hause“ (40), „Gesellschaftliche Teilhabe“
(31) und „Unterstützung pflegender Angehöriger“ (30). Damit ergibt sich eine
klare Priorisierung auf die Handlungsfelder Wohnen zu Hause“ und „Integrierte
Orts und Entwicklungsplanung“.
Beim
Seniorennetzwerktreffen am 08.10.2019, bei dem vor allem die
Seniorenvertretungen der Kommunen aber auch Vertreter von Verbänden und
Einrichtungen beteiligt sind, wird das neue Konzept nunmehr besprochen, ebenso,
welche konkreten einzelnen Handlungsempfehlungen aus Sicht der
Netzwerkteilnehmer als vordringlich eingestuft werden.
Die Überwachung
der sukzessiven Umsetzung der Handlungsempfehlungen liegt in der Zuständigkeit
unserer Seniorenfachstelle.
Im Detail wird auf
die drei Anlagen verwiesen.
Die beiden Gutachter, Herr Manfred Zehe von MODUS (Pflegebedarfsplanung)
sowie Herr Professor Dr. Dieter Kulke (Seniorenpolitisches Gesamtkonzept)
stehen für Fragen zur Verfügung.
Anlagen:
(1)
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis
Miltenberg – Konzept und Handlungsempfehlungen (SPGK 2019)
(2)
Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1
AGSG (Pflegebedarfsplan 2019)
(3)
Kleinräumige Bevölkerungsprojektion für den
Landkreis Miltenberg (Bevölkerungsprognose 2018)