Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Ausscheiden des Kreisrates Herrn Schmid Engelbert; Nachfolge
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 22.07.2019 KT/003/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Der
Kreistag fasst den einstimmigen
B e
s c h l u s s:
1.
Der Kreistag stellt den Verlust des Amts von Herrn
Kreisrat Engelbert Schmid fest. Herr Engelbert Schmid ist damit aus dem
Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten als Kreisrat entbunden.
2.
Des Weiteren wird festgestellt, dass Herr Andreas
Fath Listennachfolger von Herrn Engelbert Schmid ist.
Der Kreistag
erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.
Landrat Scherf
bittet Frau Raab-Wasse und Herrn Fath nach vorne. Nachdem beide erklärt haben,
dass Sie das Mandat annehmen, werden sie von Landrat Scherf vereidigt.
Herr Feil
berichtet, dass mit E-Mail vom 06. Juni 2019 an Herrn Landrat Scherf Herr
Kreisrat Engelbert Schmid mitteilte, dass er gestern seinen Wohnsitz von
Kleinheubach nach Schweinfurt verlegt habe. Er gehe davon aus, dass er deswegen
sein Amt als Kreisrat auf-geben müsse. Gemäß Auskunft aus dem Melderegister der
Verwaltungsgemeinschaft Klein-heubach vom 05.06.2019 bestehen keine weiteren
Wohnungen im Landkreis Miltenberg.
Gemäß Art. 48 Abs.
1 Satz 1 Nummer 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) verliert ein
Kreisrat bei Verlust seiner Wahlbarkeit sein Amt. Gemäß Art. 21 GLKrWG ist
Voraussetzung für die Wahlbarkeit eine dauerhafte Wohnung im Wahlkreis. Diese
Voraussetzung entfällt mit der Verlegung des Wohnsitzes von Kleinheubach nach
Schweinfurt und nachdem keine weitere Wohnung im Landkreis Miltenberg besteht.
Der Kreistag
stellt in einem solchen Fall den Verlust des Amtes fest und entscheidet über
das Nachrücken des Listennachfolgers.
Nachfolger von
Herrn Kreisrat Engelbert Schmid auf der Bewerberliste der Freien Wähler im
Landkreis Miltenberg e.V. ist Herr Andreas Fath.
Das verkürzte
Listennachfolgeverfahren ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung und
er-folgt auf Wunsch der FW-Kreistagsfraktion. Herr Fath ist gebeten worden, an
der heutigen Sitzung zunächst als Gast anwesend zu sein. Weiter wurde Herrn
Fath mitgeteilt, dass er nach entsprechender Beschlussfassung durch den
Kreistag unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich
seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder
Ablegung eines Gelöbnisses erklären könne.
Sofern der
Kreistag dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Herr Fath
an-wesend ist, kann er im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen
Erklärungen abgeben und die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre
die Einführung in das Ehrenamt als Kreisrat mit sofortiger Wirkung vollzogen.