Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Ausscheiden des Kreisrates Herrn Schmid Engelbert; Nachfolge

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2019   KT/003/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

1.    Der Kreistag stellt den Verlust des Amts von Herrn Kreisrat Engelbert Schmid fest. Herr Engelbert Schmid ist damit aus dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten als Kreisrat entbunden.

 

2.    Des Weiteren wird festgestellt, dass Herr Andreas Fath Listennachfolger von Herrn Engelbert Schmid ist.

 

Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.

 

Landrat Scherf bittet Frau Raab-Wasse und Herrn Fath nach vorne. Nachdem beide erklärt haben, dass Sie das Mandat annehmen, werden sie von Landrat Scherf vereidigt.

 

 

 

 


 

Herr Feil berichtet, dass mit E-Mail vom 06. Juni 2019 an Herrn Landrat Scherf Herr Kreisrat Engelbert Schmid mitteilte, dass er gestern seinen Wohnsitz von Kleinheubach nach Schweinfurt verlegt habe. Er gehe davon aus, dass er deswegen sein Amt als Kreisrat auf-geben müsse. Gemäß Auskunft aus dem Melderegister der Verwaltungsgemeinschaft Klein-heubach vom 05.06.2019 bestehen keine weiteren Wohnungen im Landkreis Miltenberg.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) verliert ein Kreisrat bei Verlust seiner Wahlbarkeit sein Amt. Gemäß Art. 21 GLKrWG ist Voraussetzung für die Wahlbarkeit eine dauerhafte Wohnung im Wahlkreis. Diese Voraussetzung entfällt mit der Verlegung des Wohnsitzes von Kleinheubach nach Schweinfurt und nachdem keine weitere Wohnung im Landkreis Miltenberg besteht.

 

Der Kreistag stellt in einem solchen Fall den Verlust des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

 

Nachfolger von Herrn Kreisrat Engelbert Schmid auf der Bewerberliste der Freien Wähler im Landkreis Miltenberg e.V. ist Herr Andreas Fath.

 

Das verkürzte Listennachfolgeverfahren ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung und er-folgt auf Wunsch der FW-Kreistagsfraktion. Herr Fath ist gebeten worden, an der heutigen Sitzung zunächst als Gast anwesend zu sein. Weiter wurde Herrn Fath mitgeteilt, dass er nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder Ablegung eines Gelöbnisses erklären könne.

 

Sofern der Kreistag dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Herr Fath an-wesend ist, kann er im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das Ehrenamt als Kreisrat mit sofortiger Wirkung vollzogen.

 

 

 

 

 

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