Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Ausscheiden des Kreisrates Herrn Meyerer Thorsten; Nachfolge
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.07.2019 KT/003/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreistag fasst den einstimmigen
B e
s c h l u s s:
- Der Kreistag stellt die Niederlegung
der Ämter von Herrn Kreisrat und weiteren stellvertretenden Landrat
Thorsten Meyerer fest. Herr Thorsten Meyerer ist damit aus dem Ehrenamt
als Kreisrat und weiteren stellvertretenden Landrat entlassen und von
seinen Pflichten aus diesen Ämtern entbunden.
- Es wird festgestellt, dass Frau Martina
Römmelt-Fella Listennachfolgerin von Herrn Thorsten Meyerer ist. Frau
Römmelt-Fella hat die Annahme des Amtes schriftlich abgelehnt und scheidet
somit aus der Listennachfolge aus.
- Es wird festgestellt, dass Herr Kurt
Schumacher der nächste Listennachfolger von Herrn Thorsten Meyerer ist.
Herr Kurt Schumacher hat die Annahme des Amtes schriftlich abgelehnt und
scheidet somit aus der Listennachfolge aus.
- Des Weiteren wird festgestellt, dass
Frau Helga Raab-Wasse die nächste Listennachfolgerin von Herrn Thorsten
Meyerer ist.
Der Kreistag
erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.
Herr Feil trägt vor, dass mit E-Mail vom 27.
Juni 2019 an Herrn Landrat Scherf Herr Kreisrat und weiterer stellvertretender
Landrat Thorsten Meyerer mitteilte, dass er in den kommenden Tagen seinen
Nebenwohnsitz in Klingenberg abmelden und endgültig nach Walldürn umziehen
werde. Aus diesem Grund lege er zum nächstmöglichen Zeitpunkt sein Mandat
nieder und bitte darum, dass der Kreistag ihn aus dem Ehrenamt entlässt.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetz kann eine gewählte Person das Amt ohne Angabe und ohne
Vorliegen von wichtigen Gründen niederlegen. Der Kreistag stellt in einem
solchen Fall die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das
Nachrücken des Listennachfolgers.
Nachfolger von Herrn Kreisrat Thorsten
Meyerer auf der Bewerberliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sind
in der nachstehenden Reihenfolge Frau Römmelt-Fella, Herr Schumacher und Frau
Raab-Wasse.
Im Vorfeld der heutigen Kreistagssitzung
haben Frau Römmelt-Fella und Herr Schumacher mitgeteilt, dass sie das Amt im
Rahmen der Listennachfolge nicht annehmen. Dies ist vom Kreistag durch
Beschluss festzustellen. Nächste Listennachfolgerin ist Frau Helga Raab-Wasse
und sie hat die Bereitschaft signalisiert, das Amt anzunehmen Art. 37 in
Verbindung mit Art. 47 Abs. 4 und Abs. 2 GLKrWG.
Das verkürzte Listennachfolgeverfahren
ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung und erfolgt auf Wunsch der
SPD-Kreistagsfraktion. Frau Raab-Wasse ist gebeten worden, an der heutigen
Sitzung zunächst als Gast anwesend zu sein. Weiter wurde Frau Raab-Wasse
mitgeteilt, dass sie nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag
unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich ihre
Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder Ablegung
eines Gelöbnisses erklären könne.
Sofern der Kreistag dem obigen
Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Frau Raab-Wasse anwesend ist, kann
sie im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und
die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das
Ehrenamt als Kreisrätin mit sofortiger Wirkung vollzogen.