Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Jahresabschluss 2017 des Landkreises Miltenberg – Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.07.2019 KT/003/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt
einstimmig,
den Jahresüberschuss 2017 in Höhe von
2.957.085,51 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
Herr Krämer trägt vor, im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt wird, ist nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Ein vorgetragener
Jahresfehlbetrag ist nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage beträgt
3,3 Mio. €.
Ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 08.07.2019 liegt vor.