Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Vereinbarung zwischen dem Markt Sulzbach und dem Landkreis Miltenberg über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 30, OD Soden (BA VI)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.07.2019 KT/003/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreistag beschließt einstimmig:
Der Kreistag stimmt der Vereinbarung zwischen
dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach über einen pauschalisierten
Kostenbeitrag des Straßenbaulastträgers zur Erneuerung der Kanalisation, gemäß
der vorliegenden Vereinbarung, zu.
Herr Wosnik trägt vor, das Staatliche Bauamt dem Landratsamt einen
Entwurf zur Vereinbarung zwischen dem Markt Sulzbach und dem Landkreis
vorgelegt hat, der die Kostentragung für die Erneuerung der Kanalisation der
Kreisstraße MIL 30, OD Soden (BA VI), regelt.
Die Gemeinde baut im Bereich der Ortsdurchfahrt Soden im Zuge der
Kreisstraße MIL 30, im Ab-schnitt 100 von Station 2,486 bis 2,690 eine
Kanalisation, die auch der Entwässerung dieser Straße (Ableitung des
Oberflächenwassers der Straße und Entwässerung des Straßenkörpers) dient.
Art und Umfang der Maßnahme ist aus dem Lageplan „Kanalisation
Sanierung“ zu erkennen, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
Im Haushalt 2019 ist der Anteil des Landkreises für diese Maßnahme
nicht eingestellt, die Gemeinde verpflichtet sich daher, eine ggf. notwendige
Zwischenfinanzierung zu übernehmen, bis der Kostenanteil im Kreishaushalt
verfügbar ist.
Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich nach dem IMS vom 30.08.2012
(IIB2-43142-003/009) entsprechend Nr. 14, Abs. 2, Satz 1 bis 3 der
Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) an den Kosten der Herstellung der
gemeindlichen Kanalisation einschließlich der Straßeneinläufe in Höhe des
Betrags, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzuwenden
wäre, nach Maßgabe der folgenden Absätze.
Der Kostenbeitrag wird mit der Fertigstellung der Kanalisation und der
Straßenbauarbeiten auf Anforderung durch die Gemeinde festgelegt.
Die Baulast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese
Vereinbarung ersetzt nicht einen etwa notwendigen Gestattungsvertrag über die
Straßenbenutzung.
Die Zustimmung der Gemeinde Sulzbach zur Kostenteilung liegt vor. Die
Sitzung des Gemeinderates fand am 23.05.2019 statt. Unter Punkt 5 der
Tagesordnung wurde dem vorgelegten Vertragsentwurf vom 26.04.2019 zugestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Vereinbarung zuzustimmen.