Tagesordnungspunkt
TOP Ö 14: Änderung der Entschädigungssatzung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.07.2019 KT/003/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung wird per Satzungsbeschluss
erlassen.
Herr Rüth schildert, die Entschädigung für Feuerwehrführungskräfte
wurde durch die Verordnung zur Änderung der Feuerwehrausführungsverordnung
vom 17.08.2018 mit Wirkung ab 12.09.2018 deutlich erhöht. Die Entschädigungssätze betragen seit 12.09.2018
Die Entschädigungen für unsere Feuerwehrführungskräfte betragen seit
der letzten Dynamisierung ab 01.01.2018 -
Kreisbrandrat: 1.129,40 € -
Kreisbrandinspektor: 610,80 € -
Kreisbrandmeister: 241,70 € -
Fachberater: 215,10 € Die nächste Dynamisierung steht rückwirkend zum 01.01.2019 an und zwar
um 3,2 %. Aufgrund der eingetretenen Rechtsänderung
sind auch die Entschädigungssätze für die Führungskräfte anzupassen. Bei der
Festsetzung der Entschädigung ist insbesondere zu berücksichtigen, welchen
Umfang die mit dem Amt verbundene Tätigkeit hat und ob und in welcher Höhe
Verdienstausfall abgegolten wird (§ 13 Abs. 1 S. 2 AVBayFwG). Aufgrund der
Größe des Landkreises (>128.000 Einwohner, Fläche 715,8 Quadratkilometer,
58 % Waldfläche) und weiterer Besonderheiten (Bundeswasserstraße Main,
Standort zahlreicher immissionsschutzrechtlich bedeutsamer Unternehmen) wird
eine angemessene Erhöhung der Entschädigung der Feuerwehrführungskräfte für
notwendig und gerecht erachtet. Seitens der Landkreisverwaltung wird vorgeschlagen, folgende
Anpassungen zu beschließen: „1.
Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des
Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger vom 22.07.2019 Aufgrund von Art. 14a und
17 der Landkreisordnung und § 13 Abs.1 Ausführungsverordnung zum Bay.
Feuerwehrgesetz erlässt der Landkreis Miltenberg folgende Änderung der
Satzung zur Regelung der Entschädigung vom 12.05.2014:
-
Den Kreisbrandrat 1.500,00 Euro monatlich, -
Die Kreisbrandinspektoren jeweils 800,00 Euro
monatlich, -
Die Kreisbrandmeister jeweils 300,00 Euro
monatlich, -
Die Fachberater der Kreisbrandinspektion jeweils
240,00 Euro monatlich.
Miltenberg, den 22.07.2019 Jens Marco Scherf Landrat“ Hinweis: Der Kreisausschuss hat der vorgeschlagenen
Satzungsänderung in seiner Sitzung am 08. Juli 2019 zugestimmt. Der
monatliche Mehraufwand für die Mitglieder der Kreisbrandinspektion Miltenberg
beträgt 1.500 €. |
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