Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Änderung der Entschädigungssatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2019   KT/003/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung wird per Satzungsbeschluss erlassen.

 


 

Herr Rüth schildert, die Entschädigung für Feuerwehrführungskräfte wurde durch die Verordnung zur Änderung der Feuerwehrausführungsverordnung vom 17.08.2018 mit Wirkung ab 12.09.2018 deutlich erhöht.

 

Die Entschädigungssätze betragen seit 12.09.2018

 

 

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für die Kreisbrandräte monatlich

965,10 € bis 2 000,00 €

965,10 € bis 1.568,40 €*

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für die Kreisbrandinspektoren monatlich

531,20 € bis 1 150,00 €

531,20 € bis  965,10 €*

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für die Kreisbrandmeister monatlich       

217,40 € bis 400,00 €.

217,40 € bis 374,30 €.*

*alte Entschädigungssätze

Die Entschädigungen für unsere Feuerwehrführungskräfte betragen seit der letzten Dynamisierung ab 01.01.2018

 

-        Kreisbrandrat: 1.129,40 €

-        Kreisbrandinspektor: 610,80 €

-        Kreisbrandmeister: 241,70 €

-        Fachberater: 215,10 €

 

Die nächste Dynamisierung steht rückwirkend zum 01.01.2019 an und zwar um 3,2 %.

 

Aufgrund der eingetretenen Rechtsänderung sind auch die Entschädigungssätze für die Führungskräfte anzupassen. Bei der Festsetzung der Entschädigung ist insbesondere zu berücksichtigen, welchen Umfang die mit dem Amt verbundene Tätigkeit hat und ob und in welcher Höhe Verdienstausfall abgegolten wird (§ 13 Abs. 1 S. 2 AVBayFwG). Aufgrund der Größe des Landkreises (>128.000 Einwohner, Fläche 715,8 Quadratkilometer, 58 % Waldfläche) und weiterer Besonderheiten (Bundeswasserstraße Main, Standort zahlreicher immissionsschutzrechtlich bedeutsamer Unternehmen) wird eine angemessene Erhöhung der Entschädigung der Feuerwehrführungskräfte für notwendig und gerecht erachtet.

 

Seitens der Landkreisverwaltung wird vorgeschlagen, folgende Anpassungen zu beschließen:

 

 

 

 

„1. Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger

 

vom 22.07.2019

 

 

Aufgrund von Art. 14a und 17 der Landkreisordnung und § 13 Abs.1 Ausführungsverordnung zum Bay. Feuerwehrgesetz erlässt der Landkreis Miltenberg folgende Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung vom 12.05.2014:

 

  1. Die in § 5 Nr. 1 Satz 2 Punkt 1 bis 4 geregelten Entschädigungen werden wie folgt neu gefasst:

-       Den Kreisbrandrat 1.500,00 Euro monatlich,

-       Die Kreisbrandinspektoren jeweils 800,00 Euro monatlich,

-       Die Kreisbrandmeister jeweils 300,00 Euro monatlich,

-       Die Fachberater der Kreisbrandinspektion jeweils 240,00 Euro monatlich.

 

  1. Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

 

  1. Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

Miltenberg, den 22.07.2019

 

 

 

Jens Marco Scherf

Landrat“

 

Hinweis:

 

Der Kreisausschuss hat der vorgeschlagenen Satzungsänderung in seiner Sitzung am 08. Juli 2019 zugestimmt. Der monatliche Mehraufwand für die Mitglieder der Kreisbrandinspektion Miltenberg beträgt 1.500 €.

 

 

 

 

 

 

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