Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Breitbandversorgung der Schulen im Landkreis Miltenberg unter Trägerschaft des Landkreises

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2019   KT/003/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro IK-T, Regensburg, eine Förderung für den Glasfaseranschluss der im Sachaufwand des Landkreises Miltenberg stehenden Schulen gemäß der Bayerischen Breitband-Förderrichtlinie für Schulen und Plankrankenhäuser zu beantragen und die dazu erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen.

 

 


Herr Rüth trägt vor, dass im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am 05. Dezember 2017 gemeinsam mit dem Büro IK-T Regensburg über den Ausbaustand zum Aufbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Landkreis Miltenberg berichtet wurde. In dieser Besprechung wurde das Landratsamt von den Bürgermeistern beauftragt, eine landkreisweite Planung zum Glasfaseranschluss an öffentlichen Schulen zu erstellen. Dies diente als Grundlage für das neue Förderprogramm des Freistaates Bayern, welches für Mitte 2018 angekündigt wurde

 

Am 16.01.2018 wurde eine Förderung aus Bundesmitteln für die gewünschten Planungsleistungen beantragt. Die Förderstelle des Bundes – ateneKOm (Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) – hat mit Bescheid vom 18.06.2018 die Förderung in Höhe von 50.000 Euro bewilligt. Mit der Umsetzung der Planung wurde das Büro IK-T aus Regensburg beauftragt.

 

Der Bayerische Ministerrat hatte am 15. Mai 2018 die Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) beschlossen. Mit dieser Förderrichtlinie wird die Erschließung der Schulen und Plankrankenhäuser mit Glasfaser auch dort möglich, wo bereits mindestens 30 Mbit/s Übertragungsrate verfügbar sind. Der Fördersatz beträgt 90 v.H., da wir ein Landkreis mit besonderem Handlungsbedarf sind. Der Förderhöchstbetrag je Bildungseinrichtung beträgt 50.000 Euro.

 

Vom Büro IK-T wurden für alle Schulstandorte im Landkreis Miltenberg die notwendigen Planungen und Kostenschätzungen erstellt. Diese wurden den Kommunen individuell präsentiert. Damit haben diese nun die Möglichkeit, die Förderung für den Glasfaseranschluss ihrer Grund- und Mittelschulen zu beantragen. Verschiedene Kommunen haben die notwendigen Beschlüsse bereits gefasst.

 

Glasfaseranschluss für Landkreisschulen

 

Der Landkreis Miltenberg möchte die bayerische „Breitband-Förderrichtlinie für Schulen und Plankrankenhäuser“ (GWLANR) nutzen und auf dieser Basis die Anbindung der folgenden Schulen/Einrichtungen unter seiner Trägerschaft an ein Glasfasernetz herbeiführen.

 

 

Das entsprechende Förderverfahren sieht die Durchführung von mehreren Verfahrensschritten vor, wobei einige dieser Verfahrensschritte bereits im Rahmen der o.g. Vorplanungsarbeiten erbracht wurden. Als nächste Arbeitsschritte stehen  eine beschränkte Ausschreibung nach VOB, Angebotsaufklärung- bzw. bewertung und die Anfertigung eines Vergabevorschlages an.

Als Ergebnis wird die Vergabeentscheidung für eine Glasfaseranbindung durch das ermittelte Telekommunikationsunternehmen vorliegen.

 

Der Zeitplan sieht vor, dass bis Dezember 2019 ein Vergabevorschlag dem Kreistag vorgelegt werden kann. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf ca. 390.000 Euro netto. Abzüglich der erwarteten Förderung verbleibt ein Eigenanteil des Landkreises Miltenberg von ca. 83.000 Euro. Die Durchführung der Maßnahmen soll 2020/21 erfolgen. 

 

 

Die Landkreisschulen sollen Glasfaserkabelanschlüsse erhalten. Mit den entsprechenden Planungen hat die Verwaltung das Büro IK-T aus Regensburg beauftragt und einen Förderantrag gestellt. Für die schnellen Internetleitungen gibt es pro Schule maximal 50 000 Euro vom Freistaat. Die Verwaltung rechnet damit, dass bei der Ausstattung aller Schulen einschließlich der Untermain-Halle ein Eigenanteil von 83 000 Euro von Kreis finanziert werden muss.

 

 

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