Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Vereinbarung zwischen dem Markt Sulzbach und dem Landkreis Miltenberg über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 30, OD Soden (BA VI)

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.07.2019   BAUV/003/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag

 

einstimmig,

 

der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach über einen pauschalisierten Kostenbeitrag des Straßenbaulastträgers zur Erneuerung der Kanalisation, gemäß der vorliegenden Vereinbarung, zuzustimmen.

 

 


Herr Kern, UB5-B5.1, informiert den Ausschuss für Bau-und Verkehr, dass das Staatliche Bauamt  dem Landratsamt einen Entwurf zur Vereinbarung zwischen dem Markt Sulzbach und dem Landkreis vorgelegt hat, der die Kostentragung für die Erneuerung der Kanalisation der Kreisstraße MIL 30, OD Soden (BA VI), regelt.

Die Gemeinde baut im Bereich der Ortsdurchfahrt Soden im Zuge der Kreisstraße MIL 30, im Ab-schnitt 100 von Station 2,486 bis 2,690 eine Kanalisation, die auch der Entwässerung dieser Straße (Ableitung des Oberflächenwassers der Straße und Entwässerung des Straßenkörpers) dient.

 

Art und Umfang der Maßnahme ist aus dem Lageplan „Kanalisation Sanierung“ zu erkennen, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

 

Im Haushalt 2019 ist der Anteil des Landkreises für diese Maßnahme nicht eingestellt, die Gemeinde verpflichtet sich daher, eine ggf. notwendige Zwischenfinanzierung zu übernehmen, bis der Kostenanteil im Kreishaushalt verfügbar ist.

 

Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich nach dem IMS vom 30.08.2012 (IIB2-43142-003/009) entsprechend Nr. 14, Abs. 2, Satz 1 bis 3 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) an den Kosten der Herstellung der gemeindlichen Kanalisation einschließlich der Straßeneinläufe in Höhe des Betrags, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzuwenden wäre, nach Maßgabe der folgenden Absätze.

 

Der Kostenbeitrag wird mit der Fertigstellung der Kanalisation und der Straßenbauarbeiten auf Anforderung durch die Gemeinde festgelegt.

 

Die Baulast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Vereinbarung ersetzt nicht einen etwa notwendigen Gestattungsvertrag über die Straßenbenutzung.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Sulzbach zur Kostenteilung liegt vor. Die Sitzung des Gemeinderates fand am 23.05.2019 statt. Unter Punkt 5 der Tagesordnung wurde dem vorgelegten Vertragsentwurf vom 26.04.2019 zugestimmt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Vereinbarung zuzustimmen.

 

Der Landkreis rechnet mit einer Summe von 40.000 Euro, aufgrund der Zwischenfinanzierung durch den Markt Sulzbach muss der Kreis seinen Anteil aber frühestens 2020 bezahlen, somit war die Frage der Kosten von Herrn Scholtka beantwortet.

 

 

 

 

 

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