Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Jahresabschluss 2017 – Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.07.2019 KA/002/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
einstimmig,
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 2.957.085,51 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt:
Herr Krämer, UB 3 – Kämmerei, erklärt, dass im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt wird, ist nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag ist nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage beträgt momentan 3,3 Mio. €.