Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.07.2019 KA/002/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung wird per Satzungsbeschluss erlassen.
Sachverhalt:
Herr Rüth,
Leiter UB 2- Organisation und Personal, trägt vor, dass die Entschädigung für
Feuerwehrführungskräfte durch die Verordnung zur Änderung der
Feuerwehrausführungsverordnung vom 17.08.2018 mit Wirkung ab 12.09.2018
deutlich erhöht wurde.
Die
Entschädigungssätze betragen seit 12.09.2018
- für
die Kreisbrandräte monatlich 965,10
€ bis 2 000,00 €
- für
die Kreisbrandinspektoren monatlich 531,20
€ bis 1 150,00 €
- für
die Kreisbrandmeister monatlich
217,40 € bis 400,00 €.
Die
Entschädigungen für unsere Feuerwehrführungskräfte betragen seit der letzten
Dynamisierung ab 01.01.2018
- Kreisbrandrat:
1.129,40
€
- Kreisbrandinspektor: 610,80 €
- Kreisbrandmeister: 241,70 €
- Fachberater: 215,10 €
Die nächste
Dynamisierung steht rückwirkend zum 01.01.2019 an und zwar um 3,2 %.
Aufgrund der
eingetretenen Rechtsänderung sind auch die Entschädigungssätze für die
Führungskräfte anzupassen. Bei der Festsetzung der Entschädigung ist insbesondere
zu berücksichtigen, welchen Umfang die mit dem Amt verbundene Tätigkeit hat und
ob und in welcher Höhe Verdienstausfall abgegolten wird (§ 13 Abs. 1 S. 2
AVBayFwG). Aufgrund der Größe des Landkreises (>128.000 Einwohner, Fläche
715,8 Quadratkilometer, 58 % Waldfläche) und weiterer Besonderheiten
(Bundeswasserstraße Main, Standort zahlreicher immissionsschutzrechtlich
bedeutsamer Unternehmen) wird eine angemessene Erhöhung der Entschädigung der
Feuerwehrführungskräfte für notwendig und gerecht erachtet.
Seitens der
Landkreisverwaltung wird vorgeschlagen, folgende Anpassungen zu beschließen:
„1. Änderung der
Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst
ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger
vom 22.07.2019
Aufgrund von
Art. 14a und 17 der Landkreisordnung und § 13 Abs.1 Ausführungsverordnung zum
Bay. Feuerwehrgesetz erlässt der Landkreis Miltenberg folgende Änderung der
Satzung zur Regelung der Entschädigung vom 12.05.2014:
1. Die in § 5 Nr. 1 Satz 2 Punkt 1 bis 4
geregelten Entschädigungen werden wie folgt neu gefasst:
- Den Kreisbrandrat 1.500,00 Euro
monatlich,
- Die Kreisbrandinspektoren jeweils
800,00 Euro monatlich,
- Die Kreisbrandmeister jeweils 300,00
Euro monatlich,
- Die Fachberater der
Kreisbrandinspektion jeweils 240,00 Euro monatlich.
2. Im Übrigen bleibt die Satzung
unverändert.
3. Diese Satzungsänderung tritt
rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Einstimmig beschlossen
wurde die Änderung der „Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder
des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreuzberger*innen. Es geht dabei
um die Entschädigung für Feuerwehrführungskräfte, die durch die
„Verordnung zur Änderung der Feuerwehrausführungsverordnung“ mit Wirkung
ab 12. September 2018 durch den Freistaat Bayern deutlich erhöht wurde.
Zum anderen, ergänzte
Landrat Jens Marco Scherf, trage man mit der Erhöhung weiteren Aspekten
Rechnung. So sei der Landkreis Miltenberg ein für ländliche Verhältnisse dicht
besiedelter Landkreis, der zweitgrößte Chemiestandort Bayerns, der industrielle
Kern der Metropolregion mit einer Vielzahl von Produktionsstandorten und einer
der waldreichsten Landkreise Bayerns. Dies bedeute für die Feuerwehren einen
hohen Aufwand und zahlreiche Einsätze, die allesamt ehrenamtlich geleistet
würden. Auch trügen die Feuerwehrleute und die Feuerwehrführung angesichts der
möglichen Gefahrenlagen eine hohe Verantwortung.
Als „absolut angemessen“
bezeichnete der Leiter der Abteilung Sicherheit und öffentliche Ordnung, Gerald
Rosel, deshalb diese Anhebung. Pro Monat dürfte das den Landkreis rund 2.500
Euro mehr kosten als bisher – laut übereinstimmendem Votum des Kreisausschusses
gerechtfertigt und ein deutliches Signal für das Ehrenamt. Dem Kreistag empfahl
der Ausschuss einstimmig, die Entschädigungssatzung zu ändern.