Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.07.2019   KA/002/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:

 

Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung wird per Satzungsbeschluss erlassen.


Sachverhalt:

 

Herr Rüth, Leiter UB 2- Organisation und Personal, trägt vor, dass die Entschädigung für Feuerwehrführungskräfte durch die Verordnung zur Änderung der Feuerwehrausführungsverordnung vom 17.08.2018 mit Wirkung ab 12.09.2018 deutlich erhöht wurde.

 

Die Entschädigungssätze betragen seit 12.09.2018

 

  •                         für die Kreisbrandräte monatlich                    965,10 € bis 2 000,00 €
  •                         für die Kreisbrandinspektoren monatlich        531,20 € bis 1 150,00 €
  •                         für die Kreisbrandmeister monatlich               217,40 € bis    400,00 €.

 

Die Entschädigungen für unsere Feuerwehrführungskräfte betragen seit der letzten Dynamisierung ab 01.01.2018

 

  •                         Kreisbrandrat:                                     1.129,40 €
  •                         Kreisbrandinspektor:                                          610,80 €
  •                         Kreisbrandmeister:                                             241,70 €
  •                         Fachberater:                                                      215,10 €

 

Die nächste Dynamisierung steht rückwirkend zum 01.01.2019 an und zwar um 3,2 %.

 

Aufgrund der eingetretenen Rechtsänderung sind auch die Entschädigungssätze für die Führungskräfte anzupassen. Bei der Festsetzung der Entschädigung ist insbesondere zu berücksichtigen, welchen Umfang die mit dem Amt verbundene Tätigkeit hat und ob und in welcher Höhe Verdienstausfall abgegolten wird (§ 13 Abs. 1 S. 2 AVBayFwG). Aufgrund der Größe des Landkreises (>128.000 Einwohner, Fläche 715,8 Quadratkilometer, 58 % Waldfläche) und weiterer Besonderheiten (Bundeswasserstraße Main, Standort zahlreicher immissionsschutzrechtlich bedeutsamer Unternehmen) wird eine angemessene Erhöhung der Entschädigung der Feuerwehrführungskräfte für notwendig und gerecht erachtet.

 

Seitens der Landkreisverwaltung wird vorgeschlagen, folgende Anpassungen zu beschließen:

 

„1. Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger

 

vom 22.07.2019

 

Aufgrund von Art. 14a und 17 der Landkreisordnung und § 13 Abs.1 Ausführungsverordnung zum Bay. Feuerwehrgesetz erlässt der Landkreis Miltenberg folgende Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung vom 12.05.2014:

 

1.         Die in § 5 Nr. 1 Satz 2 Punkt 1 bis 4 geregelten Entschädigungen werden wie folgt neu gefasst:

-           Den Kreisbrandrat 1.500,00 Euro monatlich,

-           Die Kreisbrandinspektoren jeweils 800,00 Euro monatlich,

-           Die Kreisbrandmeister jeweils 300,00 Euro monatlich,

-           Die Fachberater der Kreisbrandinspektion jeweils 240,00 Euro monatlich.

 

2.         Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

 

3.         Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

Einstimmig beschlossen wurde die Änderung der „Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreuzberger*innen. Es geht dabei um die Entschädigung für Feuerwehrführungskräfte, die durch die „Verordnung zur Änderung der Feuerwehrausführungsverordnung“ mit Wirkung ab 12. September 2018 durch den Freistaat Bayern deutlich erhöht wurde.

Zum anderen, ergänzte Landrat Jens Marco Scherf, trage man mit der Erhöhung weiteren Aspekten Rechnung. So sei der Landkreis Miltenberg ein für ländliche Verhältnisse dicht besiedelter Landkreis, der zweitgrößte Chemiestandort Bayerns, der industrielle Kern der Metropolregion mit einer Vielzahl von Produktionsstandorten und einer der waldreichsten Landkreise Bayerns. Dies bedeute für die Feuerwehren einen hohen Aufwand und zahlreiche Einsätze, die allesamt ehrenamtlich geleistet würden. Auch trügen die Feuerwehrleute und die Feuerwehrführung angesichts der möglichen Gefahrenlagen eine hohe Verantwortung.

Als „absolut angemessen“ bezeichnete der Leiter der Abteilung Sicherheit und öffentliche Ordnung, Gerald Rosel, deshalb diese Anhebung. Pro Monat dürfte das den Landkreis rund 2.500 Euro mehr kosten als bisher – laut übereinstimmendem Votum des Kreisausschusses gerechtfertigt und ein deutliches Signal für das Ehrenamt. Dem Kreistag empfahl der Ausschuss einstimmig, die Entschädigungssatzung zu ändern.

 

 

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