Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörigen Städte, Märkte,und Gemeinden
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2019 KT/002/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung gemeinsam mit den Landkreiskommunen einen Datenschutzbeauftragten einzustellen. Die beigefügte Zweckvereinbarung dient als Grundlage.
Die Gemeinden
und der Landkreis Miltenberg müssen alle Potentiale nutzen, um ihre Aufgaben
möglichst wirtschaftlich erbringen zu können. Mit dieser Zweckvereinbarung wird
eine kommunale Zusammenarbeit als interkommunales Kooperationsprojekt zwischen
den Beteiligten vereinbart, um den Datenschutz durch einen gemeinsamen
behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Miltenberg effizienter und
effektiver zu gestalten.
Insgesamt 26 Kommunen haben zugestimmt,
sich bei der Zweckvereinbarung über den Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu
beteiligen.
Die
beigefügte Zweckvereinbarung dient hierzu als Grundlage. Diese ist gegenüber
der Regierung von Unterfranken lediglich anzeigepflichtig.
Der
gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte erfüllt folgende Aufgaben:
·
Unterrichtung
und Beratung der Beteiligten
·
Überwachung
der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung
·
Zusammenarbeit
mit der Aufsichtsbehörde
·
Tätigkeiten
als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
·
Koordination
der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen
·
Begleitung
der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
·
Umsetzung
der Meldung bzw. Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen
·
Begleitung
der Beteiligten beim Erlass von Datenschutz-Richtlinien, beim Erstellen des
Verarbeitungsverzeichnisses sowie beim Erfüllen der Informationspflichten
Weitere,
fachgesetzlich zugewiesene Aufgaben des gemeinsamen behördlichen
Datenschutzbeauftragten bleiben unberührt.
Die
hierfür anfallenden Betrieb-, Personal- und Sachkosten werden zu jeweils 50 %
vom Landkreis und den beteiligten Gemeinden getragen. Der Anteil der
beteiligten Gemeinden wird entsprechend der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl
des jeweiligen Jahres auf diese umgelegt.
Bezüglich
der Aufgabenverteilung und der Zuständigkeiten verweisen wir auf die beigefügte
Zweckvereinbarung.
Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 09.05.2019 der Empfehlung, einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörigen Städten, Märkte und Gemeinden zu bestellen, zugestimmt.
Einstimmig sprach sich der Kreistag für den Abschluss einer Zweckvereinbarung aus zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg sowie für 26 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis.