Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörigen Städte, Märkte,und Gemeinden

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2019   KT/002/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung gemeinsam mit den Landkreiskommunen einen Datenschutzbeauftragten einzustellen. Die beigefügte Zweckvereinbarung dient als Grundlage.


Frau Flegler, Leiterin B 2.1 – Organisation und Service, berichtet, dass nach der neuen Datenschutzgrundverordnung vom 25. Mai 2018 (Art. 37 Abs. 1 a DSGVO) alle öffentlichen Stellen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben.

Die Gemeinden und der Landkreis Miltenberg müssen alle Potentiale nutzen, um ihre Aufgaben möglichst wirtschaftlich erbringen zu können. Mit dieser Zweckvereinbarung wird eine kommunale Zusammenarbeit als interkommunales Kooperationsprojekt zwischen den Beteiligten vereinbart, um den Datenschutz durch einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Miltenberg effizienter und effektiver zu gestalten.

 

Insgesamt 26 Kommunen haben zugestimmt, sich bei der Zweckvereinbarung über den Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu beteiligen.

 

Die beigefügte Zweckvereinbarung dient hierzu als Grundlage. Diese ist gegenüber der Regierung von Unterfranken lediglich anzeigepflichtig.

 

Der gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte erfüllt folgende Aufgaben:

 

·         Unterrichtung und Beratung der Beteiligten

·         Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung

·         Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

·         Tätigkeiten als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde

·         Koordination der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen

·         Begleitung der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung

·         Umsetzung der Meldung bzw. Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen

·         Begleitung der Beteiligten beim Erlass von Datenschutz-Richtlinien, beim Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses sowie beim Erfüllen der Informationspflichten

 

Weitere, fachgesetzlich zugewiesene Aufgaben des gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten bleiben unberührt.

 

Die hierfür anfallenden Betrieb-, Personal- und Sachkosten werden zu jeweils 50 % vom Landkreis und den beteiligten Gemeinden getragen. Der Anteil der beteiligten Gemeinden wird entsprechend der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl des jeweiligen Jahres auf diese umgelegt.

 

Bezüglich der Aufgabenverteilung und der Zuständigkeiten verweisen wir auf die beigefügte Zweckvereinbarung.

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 09.05.2019 der Empfehlung, einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörigen Städten, Märkte und Gemeinden zu bestellen, zugestimmt.

 

 

Einstimmig sprach sich der Kreistag für den Abschluss einer Zweckvereinbarung aus zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg sowie für 26 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis.

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