Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Satzungen im Bereich der Kindertagespflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2019 KT/002/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt
einstimmig
die Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Miltenberg und die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Nutzung der qualifizierten Kindertagespflege des Landkreises Miltenberg (Kostenbeitragsatzung Tagespflege) nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) zum 01.06.2019.
Herr Leiblein
trägt vor, dass aufgrund aktueller Rechtsprechung das Bayerische
Landesjugendamt und die Regierung von Unterfranken darauf hingewiesen haben,
dass die Notwendigkeit zu einer Satzung für die Förderung der qualifizierten
Kindertagespflege sowie zu einer
Kostenbeitragssatzung im Bereich der Kindertagespflege besteht.
Im Landkreis
Miltenberg waren bisher keine Satzungen vorhanden.
§ 90 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 SGB VIII normiert eine unmittelbare Befugnis der örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, bei Inanspruchnahme von Angeboten der Tagespflege
eine Kostenbeteiligung zu erheben. Einer zusätzlichen landesrechtlichen
Regelung bedarf es hier nicht (Urteil BVerwG).
Gem. § 90 Abs. 1 Satz
2 SGB VIII sind (abweichende) landesrechtliche Regelungen zur Festsetzung der
Kostenbeiträge aber durchaus möglich. Bayern hat von dieser bundesrechtlichen
Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht hat, indem es in Art. 20 Satz 1 Nr. 3
des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) die Elternbeteiligung
bei der Tagespflege auf die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der
kindbezogenen Förderung begrenzt hat.
Eine Regelung des
örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Festsetzung eines
Eltern-beitrags muss unmittelbar Außenwirkung gegenüber Dritten – den Eltern,
die die Tagespflege für ihre Kinder in Anspruch nehmen – entfalten.
Gem. Art. 17 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern besteht die Ermächtigung des
Kreistages zum Erlass von Satzungen.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner
Sitzung am 06.05.2019 für den Kreistag den o. g. Empfehlungsbeschluss
abgegeben.
Zu den Details der Satzungen wird auf die
Anlagen verwiesen.
Auf die Fragen
von Kreisrätin Fecher antwortet Herr Leiblein, dass es momentan 30 Tagesmütter
gebe, aber weiterhin Bedarf bestehe. Die Tagesmütter beziehen ihr Gehalt nach
Qualifikation, d.h. zwischen 3,08 € und 4,70 € pro Kind/Stunde zuzüglich
Sozialabgaben. Die Verköstigung erfolgt durch die Tagesmutter je nach Alter des
Kindes. Eine Tagesmutter betreut zwischen zwei und maximal fünf Kindern. Herr
Leiblein betont, dass es für die Konditionen eine Empfehlung des Bayerischen
Städte- und Landkreistages gebe. Der Landkreis Miltenberg liege mit der
Bezahlung über dem Durchschnitt der Empfehlungen.
Landrat Scherf
ergänzt, dass das Thema Kinderbetreuung in diesem Jahr Schwerpunktthema im
beratenen und begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung sei. Dort werde
sich intensiv mit der aktuellen Situation und mit den Bedarfen beschäftigt.
Kreisrat
Dotzel möchte wissen, wer entscheidet, wer als Tagesmutter geeignet sei.
Weiterhin fragt er, warum es Unterschiede bei der Vergütung gebe.
Herr Leiblein
antwortet, im Landkreis gebe es zurzeit 30 Tagesmütter, diese Zahl reiche aber
bei weitem nicht aus. Die Bezahlung der Tagesmütter basiere auf Empfehlungen
des Bayerischen Städte- und Landkreistags.
Die Tagesmütter werden durch einen Sozialpädagogen
überprüft, sowohl das häusliche Umfeld und der finanzielle Hintergrund
beleuchtet und ein polizeiliches erweitertes Führungszeugnis eingeholt. Wenn
dies alles in Ordnung sei, bekämen die Tagesmütter eine Pflegeerlaubnis.
Die Vergütung
richte sich nach der Qualifikation. Wer mindestens 100 Stunden Qualifizierung
bzw. jährlich 15 Stunden Fortbildung vorweise und zulasse, dass unaufgefordert
Kontrollen durchgeführt würden, käme in die Qualifizierungsstufe 1.
Wer fünf Jahre
die Tätigkeit als Tagesmutter ausgeübt habe, komme in die Qualifizierungsstufe
2.
Kreisrat
Reinhard sagt, dass das Modell der Tagespflege wichtig sei. Dieses Modell müsse
stärker gefördert werden, damit man die Möglichkeit habe, auch Spitzen der
Kommunen mit aufzufangen.