Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Satzungen im Bereich der Kindertagespflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2019   KT/002/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt

 

einstimmig

 

die Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Miltenberg und die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Nutzung der qualifizierten Kindertagespflege des Landkreises Miltenberg (Kostenbeitragsatzung Tagespflege) nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) zum 01.06.2019.


 

Herr Leiblein trägt vor, dass aufgrund aktueller Rechtsprechung das Bayerische Landesjugendamt und die Regierung von Unterfranken darauf hingewiesen haben, dass die Notwendigkeit zu einer Satzung für die Förderung der qualifizierten Kindertagespflege sowie zu einer  Kostenbeitragssatzung im Bereich der Kindertagespflege besteht.

 

Im Landkreis Miltenberg waren bisher keine Satzungen vorhanden.

 

§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII normiert eine unmittelbare Befugnis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei Inanspruchnahme von Angeboten der Tagespflege eine Kostenbeteiligung zu erheben. Einer zusätzlichen landesrechtlichen Regelung bedarf es hier nicht (Urteil BVerwG).

 

Gem. § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII sind (abweichende) landesrechtliche Regelungen zur Festsetzung der Kostenbeiträge aber durchaus möglich. Bayern hat von dieser bundesrechtlichen Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht hat, indem es in Art. 20 Satz 1 Nr. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) die Elternbeteiligung bei der Tagespflege auf die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung begrenzt hat.

 

Eine Regelung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Festsetzung eines Eltern-beitrags muss unmittelbar Außenwirkung gegenüber Dritten – den Eltern, die die Tagespflege für ihre Kinder in Anspruch nehmen – entfalten.

 

Gem. Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern besteht die Ermächtigung des Kreistages zum Erlass von Satzungen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 für den Kreistag den o. g. Empfehlungsbeschluss abgegeben.

 

Zu den Details der Satzungen wird auf die Anlagen verwiesen.

 

 

Auf die Fragen von Kreisrätin Fecher antwortet Herr Leiblein, dass es momentan 30 Tagesmütter gebe, aber weiterhin Bedarf bestehe. Die Tagesmütter beziehen ihr Gehalt nach Qualifikation, d.h. zwischen 3,08 € und 4,70 € pro Kind/Stunde zuzüglich Sozialabgaben. Die Verköstigung erfolgt durch die Tagesmutter je nach Alter des Kindes. Eine Tagesmutter betreut zwischen zwei und maximal fünf Kindern. Herr Leiblein betont, dass es für die Konditionen eine Empfehlung des Bayerischen Städte- und Landkreistages gebe. Der Landkreis Miltenberg liege mit der Bezahlung über dem Durchschnitt der Empfehlungen.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass das Thema Kinderbetreuung in diesem Jahr Schwerpunktthema im beratenen und begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung sei. Dort werde sich intensiv mit der aktuellen Situation und mit den Bedarfen beschäftigt.

 

Kreisrat Dotzel möchte wissen, wer entscheidet, wer als Tagesmutter geeignet sei. Weiterhin fragt er, warum es Unterschiede bei der Vergütung gebe.

 

Herr Leiblein antwortet, im Landkreis gebe es zurzeit 30 Tagesmütter, diese Zahl reiche aber bei weitem nicht aus. Die Bezahlung der Tagesmütter basiere auf Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistags.

Die  Tagesmütter werden durch einen Sozialpädagogen überprüft, sowohl das häusliche Umfeld und der finanzielle Hintergrund beleuchtet und ein polizeiliches erweitertes Führungszeugnis eingeholt. Wenn dies alles in Ordnung sei, bekämen die Tagesmütter eine Pflegeerlaubnis.

Die Vergütung richte sich nach der Qualifikation. Wer mindestens 100 Stunden Qualifizierung bzw. jährlich 15 Stunden Fortbildung vorweise und zulasse, dass unaufgefordert Kontrollen durchgeführt würden, käme in die Qualifizierungsstufe 1.

Wer fünf Jahre die Tätigkeit als Tagesmutter ausgeübt habe, komme in die Qualifizierungsstufe 2.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass das Modell der Tagespflege wichtig sei. Dieses Modell müsse stärker gefördert werden, damit man die Möglichkeit habe, auch Spitzen der Kommunen mit aufzufangen.

 

 

 

 

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