Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Vereinbarung zwischen dem Markt Sulzbach und dem Landkreis Miltenberg über die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 30, OD Soden (BA VI);
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2019 KT/002/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag
beschließt einstimmig,
der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach über einen Kostenbeitrag des Landkreises gemäß der vorliegenden Vereinbarung zuzustimmen.
Herr Wosnik, Kreisbaumeister, trägt vor, dass
das Staatliche Bauamt dem Landratsamt einen Entwurf zur Vereinbarung zwischen
dem Markt Sulzbach und dem Landkreis vorgelegt hat, der die Kostentragung für
die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 30, OD Soden (BA VI)
regelt.
Hierbei wird der gesamte Straßenoberbau
(Fahrbahn, Gehwege und Entwässerungseinrichtungen) im Zusammenhang mit den
gemeindlichen Leitungsarbeiten (Kanal / Wasserleitung) im Abschnitt 100 von
Station 2,491 bis 2,687 erneuert.
Art
und Umfang der Maßnahme sind aus den Plänen zu erkennen, die Bestandteil der
Vereinbarung sind.
Der
Landkreis beteiligt sich an den Baukosten entsprechend der geteilten Baulast
nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und auf Grundlage nach den von der
Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren mit MS vom
05.03.2014 eingeführten Nutzungsrichtlinien.
Im
Haushalt 2019 ist der Anteil des Landkreises für diese Maßnahme nicht
eingestellt, die Gemeinde verpflichtet sich daher, eine ggf. notwendige
Zwischenfinanzierung zu übernehmen bis der Kostenanteil im Kreishaushalt
verfügbar ist.
Gemäß
Bayer. Straßen- und Wegegesetz, den Straßenkreuzungsrichtlinien (ARS Nr.
2/2010, IMS vom 26.01.2012) und den sonst für die Straßenbauverwaltung
geltenden Vorschriften und Richtlinien soll hierzu eine entsprechende
Vereinbarung zwischen den betroffenen Straßenbaulastträgern abgeschlossen
werden.
Die
Kostentragung der Baumaßnahme richtet sich nach § 3 dieser Vereinbarung. Die
Abrechnung und Zahlungspflicht ist in § 4 dieser Vereinbarung geregelt. Die
Abrechnung der Maßnahme übernimmt die Straßenbauverwaltung. Die Baulast richtet
sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die
Zustimmung der Gemeinde Sulzbach über die hier beschriebene Vereinbarung liegt
vor. Die Sitzung des Gemeinderates fand am 28.03.2019 statt. Unter Punkt 8 der
Tagesordnung wurde dem vorgelegten Vertrag vom 27.02.2019 zugestimmt.
Die
Verwaltung empfiehlt, der Vereinbarung zuzustimmen. Der Ausschuss für
Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 dem Kreistag einstimmig
empfohlen, dem Beschlussvorlag zuzustimmen.
Seitens
der Mitglieder des Kreistags wurde in der Erörterung Zustimmung zur
finanziellen Beteiligung des Landkreises an der zweiten Baumaßnahme in Sulzbach
signalisiert.