Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Vereinbarung zwischen dem Markt Sulzbach und dem Landkreis Miltenberg über die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 30, OD Soden (BA VI);

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2019   KT/002/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig,

 

der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach über einen Kostenbeitrag des Landkreises gemäß der vorliegenden Vereinbarung zuzustimmen.


Herr Wosnik, Kreisbaumeister, trägt vor, dass das Staatliche Bauamt dem Landratsamt einen Entwurf zur Vereinbarung zwischen dem Markt Sulzbach und dem Landkreis vorgelegt hat, der die Kostentragung für die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 30, OD Soden (BA VI) regelt.

Hierbei wird der gesamte Straßenoberbau (Fahrbahn, Gehwege und Entwässerungseinrichtungen) im Zusammenhang mit den gemeindlichen Leitungsarbeiten (Kanal / Wasserleitung) im Abschnitt 100 von Station 2,491 bis 2,687 erneuert.

 

 

Art und Umfang der Maßnahme sind aus den Plänen zu erkennen, die Bestandteil der Vereinbarung sind.

 

Der Landkreis beteiligt sich an den Baukosten entsprechend der geteilten Baulast nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und auf Grundlage nach den von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren mit MS vom 05.03.2014 eingeführten Nutzungsrichtlinien.

Im Haushalt 2019 ist der Anteil des Landkreises für diese Maßnahme nicht eingestellt, die Gemeinde verpflichtet sich daher, eine ggf. notwendige Zwischenfinanzierung zu übernehmen bis der Kostenanteil im Kreishaushalt verfügbar ist.

 

Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz, den Straßenkreuzungsrichtlinien (ARS Nr. 2/2010, IMS vom 26.01.2012) und den sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien soll hierzu eine entsprechende Vereinbarung zwischen den betroffenen Straßenbaulastträgern abgeschlossen werden.

 

Die Kostentragung der Baumaßnahme richtet sich nach § 3 dieser Vereinbarung. Die Abrechnung und Zahlungspflicht ist in § 4 dieser Vereinbarung geregelt. Die Abrechnung der Maßnahme übernimmt die Straßenbauverwaltung. Die Baulast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Sulzbach über die hier beschriebene Vereinbarung liegt vor. Die Sitzung des Gemeinderates fand am 28.03.2019 statt. Unter Punkt 8 der Tagesordnung wurde dem vorgelegten Vertrag vom 27.02.2019 zugestimmt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Vereinbarung zuzustimmen. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 dem Kreistag einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorlag zuzustimmen.

Seitens der Mitglieder des Kreistags wurde in der Erörterung Zustimmung zur finanziellen Beteiligung des Landkreises an der zweiten Baumaßnahme in Sulzbach signalisiert. 

 

 

 

 

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