Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Haushalt 2019: Rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2019 KT/002/2019 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag nimmt
die Ausführungen anerkennend zur Kenntnis.
Frau Erfurth,
B 3.3 – Controlling, trägt anhand beiliegender Präsentation vor, dass die vom
Kreistag des Landkreises Miltenberg in seiner Sitzung am 11.02.2019
beschlossene doppische Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen für das
Haushaltsjahr 2019 der Regierung von Unterfranken vorgelegt und durch diese
rechtsaufsichtlich gewürdigt wurde.
Der
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Finanzhaushalt i. H.
v. 4,6 Mio. € für den Landkreis Miltenberg wird nach Art. 65 Abs. 2
der Landkreisordnung genehmigt.
Verpflichtungsermächtigungen
sind nicht festgesetzt. Einer Genehmigung nach Art. 61 Abs. 4 der
Landkreisordnung bedarf es daher nicht.
Die Schulden
des Landkreises betrugen am 31.12.2018
24,6 Mio. € (191,66 € / EW). Abzüglich der Tilgungen von 2,6 Mio. € und
zuzüglich der Kreditaufnahme von 4,6 Mio. € werden die Schulden des Landkreises
zum Ende des Jahres 2019 bei 26,6 Mio. €
liegen. Die Verschuldung des Landkreises lag zum Ende des Jahres 2018 um 5,34 €
/ EW unter dem Landesdurchschnitt 2017 von 197 € / EW.
In den
Finanzplanungsjahren 2020 – 2022 sind Kreditaufnahmen von 3,1 Mio. €, 1,6 Mio.
€ und 0,6 Mio. € geplant. An ordentlichen Tilgungen sind in den Finanzplanungsjahren
insgesamt 7,9 Mio. € eingeplant, so dass die Verschuldung bis zum Ende des
Jahres 2022 auf 24,0 Mio. € sinken wird. An Zinsen sind 600.900 € veranschlagt.
Somit beträgt der Schuldendienst 2019 insgesamt 3,2 Mio. €. Der Schuldendienst
ist auch in den Finanzplanungsjahren für den Landkreis tragbar.
Da das
Umlagesoll des Jahres 2019 das des Vorjahres nicht um mehr als 20 % übersteigt,
ist für den Umlagebeschluss keine Genehmigung nach Art. 18 Abs. 2 BayFAG
erforderlich. Der Hebesatz der Kreisumlage von 38 % liegt deutlich unter dem
Landesdurchschnitt 2018 von 46,1 % und ebenfalls deutlich unter dem
Bezirksdurchschnitt 2018 von 41,9 %. Nach den letzten veröffentlichten Werten
(2018) liegt der Landkreis Miltenberg zusammen mit dem Landkreis Neumarkt
i.d.OPf. mit 38 % an drittniedrigster Stelle nach den Landkreisen Bayreuth
(35,5 %) und Würzburg (37 %).
Wichtig für
die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist die so genannte freie
Finanzspanne (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der
Tilgungsleistungen). Die freie Finanzspanne ist noch ausreichend. Im Verhältnis
zu den jeweils geplanten Investitionsausgaben von durchschnittlich 11,97 Mio. €
in den Jahren 2020 bis 2022 relativiert sich der Anteil der „Eigendeckung“ allerdings
deutlich. Dies bedeutet, dass neben der Tilgung wenig Mittel für die
Finanzierung der Investitionen zur Verfügung stehen.
Der Kreistag
hat den Finanzplan in seiner Sitzung am 11.02.2019 beschlossen. Zur
Finanzierung der Investitionsausgaben in den Finanzplanungsjahren sind für die
Jahre 2020 – 2022 Kredite von durchschnittlich 1,77 Mio. € vorgesehen. Die
Investitionsausgaben im Finanzplanungszeitraum 2020 – 2022 von ca. 35,9 Mio. €
entfallen im Wesentlichen auf die Finanzierung der Generalsanierungen des HSG
Erlenbach und des JBG Miltenberg, der Sporthalle an der Main-Limes-Realschule
Obernburg sowie verschiedene Straßenbauprojekte.
Resümee der
Regierung von Unterfranken:
Die
Umlagekraft des Landkreises ist vom Jahr 2018 zum Jahr 2019 um rund 6 % gestiegen.
Der Kreisumlagehebesatz liegt mit 38 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt
2018 von 46,1 % und ebenfalls deutlich unter dem Bezirksdurchschnitt 2018 von
41,9 %. Die
Verschuldung des Landkreises Miltenberg hat sich nach dem Höchststand im Jahr
2006 mit ca. 55,2 Mio. € deutlich nach unten entwickelt. Diese kontinuierliche
Reduzierung der Schulden, die der Kreistag des Landkreises vor mehreren Jahren
beschlussmäßig festlegte, hat die Regierung von Unterfranken bereits in den
vergangenen Jahren positiv gewürdigt. Vom Beschluss der konsequenten
Schuldenreduzierung hat der Kreistag wegen großer Investitionen vorübergehend
Abstand genommen. Wegen der Nettoneuverschuldung in den Jahren 2018 bis 2020
wird der Schuldenstand am Ende des Finanzplanungszeitraums deshalb
voraussichtlich um 2,15 Mio. € über dem Stand des Jahres 2017 liegen. Der nach
dem Haushaltsplan 2018 prognostizierte Anstieg i. H. v. ca. 10,8 Mio. € konnte
somit deutlich reduziert werden.
Dem Landkreis
Miltenberg wird dennoch empfohlen, den in den vergangenen Jahren
eingeschlagenen Weg der Schuldenreduzierung wieder konsequent und dynamisch
aufzunehmen.
Controllerin
Eva Erfurth fasste die rechtsaufsichtliche Würdigung des Haushaltsplans und der
Haushaltssatzung für das Jahr 2019 von der Regierung von Unterfranken zusammen.
Der Kreisumlagesatz mit 38 Prozent liegt deutlich unter dem Landes- und
Bezirksdurchschnitt 2018 (46,1 Prozent beziehungsweise 41,9 Prozent). Frau
Eva Erfurth ergänzte, dass nur der
Landkreis Bayreuth (35,5 Prozent) und der Landkreis Würzburg (37 Prozent)
niedriger liegen. Die Regierung habe dem Landkreis empfohlen, den Weg der
Schuldenreduzierung wieder aufzunehmen, nachdem der Kreistag vorübergehend den
Beschluss der Schuldenreduzierung ausgesetzt habe. Die Schulden werden demnach
am Jahresende 2019 bei 26.625.409 Euro liegen, zwei Millionen Euro höher als
Ende 2018. Mit der Pro-Kopf-Verschuldung von 191,66 Euro Ende 2018 liege der
Landkreis 5,34 Euro unter dem Landesschnitt, so Frau Erfurth.
Landrat Scherf
betont, dass der Landkreis sehr konsequent seine Ziele verfolge. Es werde aber
auch deutlich, dass es in den nächsten Jahren eine gemeinsame große
Herausforderung sein werde in Anbetracht des hohen Investitionsbedarfes, nur um
beispielhaft die beruflichen Schulen im Landkreis Miltenberg zu nennen.