Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Haushalt 2019: Rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2019   KT/002/2019 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag nimmt die Ausführungen anerkennend zur Kenntnis.


Frau Erfurth, B 3.3 – Controlling, trägt anhand beiliegender Präsentation vor, dass die vom Kreistag des Landkreises Miltenberg in seiner Sitzung am 11.02.2019 beschlossene doppische Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 der Regierung von Unterfranken vorgelegt und durch diese rechtsaufsichtlich gewürdigt wurde.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Finanzhaushalt i. H. v. 4,6 Mio. € für den Landkreis Miltenberg wird nach Art. 65 Abs. 2 der Landkreisordnung genehmigt.

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht festgesetzt. Einer Genehmigung nach Art. 61 Abs. 4 der Landkreisordnung bedarf es daher nicht.

 

Die Schulden des Landkreises betrugen am 31.12.2018  24,6 Mio. € (191,66 € / EW). Abzüglich der Tilgungen von 2,6 Mio. € und zuzüglich der Kreditaufnahme von 4,6 Mio. € werden die Schulden des Landkreises zum Ende des Jahres 2019  bei 26,6 Mio. € liegen. Die Verschuldung des Landkreises lag zum Ende des Jahres 2018 um 5,34 € / EW unter dem Landesdurchschnitt 2017 von 197 € / EW.

In den Finanzplanungsjahren 2020 – 2022 sind Kreditaufnahmen von 3,1 Mio. €, 1,6 Mio. € und 0,6 Mio. € geplant. An ordentlichen Tilgungen sind in den Finanzplanungsjahren insgesamt 7,9 Mio. € eingeplant, so dass die Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2022 auf 24,0 Mio. € sinken wird. An Zinsen sind 600.900 € veranschlagt. Somit beträgt der Schuldendienst 2019 insgesamt 3,2 Mio. €. Der Schuldendienst ist auch in den Finanzplanungsjahren für den Landkreis tragbar.

 

Da das Umlagesoll des Jahres 2019 das des Vorjahres nicht um mehr als 20 % übersteigt, ist für den Umlagebeschluss keine Genehmigung nach Art. 18 Abs. 2 BayFAG erforderlich. Der Hebesatz der Kreisumlage von 38 % liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt 2018 von 46,1 % und ebenfalls deutlich unter dem Bezirksdurchschnitt 2018 von 41,9 %. Nach den letzten veröffentlichten Werten (2018) liegt der Landkreis Miltenberg zusammen mit dem Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit 38 % an drittniedrigster Stelle nach den Landkreisen Bayreuth (35,5 %) und Würzburg (37 %).

 

Wichtig für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist die so genannte freie Finanzspanne (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgungsleistungen). Die freie Finanzspanne ist noch ausreichend. Im Verhältnis zu den jeweils geplanten Investitionsausgaben von durchschnittlich 11,97 Mio. € in den Jahren 2020 bis 2022 relativiert sich der Anteil der „Eigendeckung“ allerdings deutlich. Dies bedeutet, dass neben der Tilgung wenig Mittel für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung stehen.

 

Der Kreistag hat den Finanzplan in seiner Sitzung am 11.02.2019 beschlossen. Zur Finanzierung der Investitionsausgaben in den Finanzplanungsjahren sind für die Jahre 2020 – 2022 Kredite von durchschnittlich 1,77 Mio. € vorgesehen. Die Investitionsausgaben im Finanzplanungszeitraum 2020 – 2022 von ca. 35,9 Mio. € entfallen im Wesentlichen auf die Finanzierung der Generalsanierungen des HSG Erlenbach und des JBG Miltenberg, der Sporthalle an der Main-Limes-Realschule Obernburg sowie verschiedene Straßenbauprojekte.

 

Resümee der Regierung von Unterfranken:

 

Die Umlagekraft des Landkreises ist vom Jahr 2018 zum Jahr 2019 um rund 6 % gestiegen. Der Kreisumlagehebesatz liegt mit 38 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt 2018 von 46,1 % und ebenfalls deutlich unter dem Bezirksdurchschnitt 2018 von 41,9 %.                   Die Verschuldung des Landkreises Miltenberg hat sich nach dem Höchststand im Jahr 2006 mit ca. 55,2 Mio. € deutlich nach unten entwickelt. Diese kontinuierliche Reduzierung der Schulden, die der Kreistag des Landkreises vor mehreren Jahren beschlussmäßig festlegte, hat die Regierung von Unterfranken bereits in den vergangenen Jahren positiv gewürdigt. Vom Beschluss der konsequenten Schuldenreduzierung hat der Kreistag wegen großer Investitionen vorübergehend Abstand genommen. Wegen der Nettoneuverschuldung in den Jahren 2018 bis 2020 wird der Schuldenstand am Ende des Finanzplanungszeitraums deshalb voraussichtlich um 2,15 Mio. € über dem Stand des Jahres 2017 liegen. Der nach dem Haushaltsplan 2018 prognostizierte Anstieg i. H. v. ca. 10,8 Mio. € konnte somit deutlich reduziert werden.

Dem Landkreis Miltenberg wird dennoch empfohlen, den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der Schuldenreduzierung wieder konsequent und dynamisch aufzunehmen.

 

Controllerin Eva Erfurth fasste die rechtsaufsichtliche Würdigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 von der Regierung von Unterfranken zusammen. Der Kreisumlagesatz mit 38 Prozent liegt deutlich unter dem Landes- und Bezirksdurchschnitt 2018 (46,1 Prozent beziehungsweise 41,9 Prozent). Frau Eva  Erfurth ergänzte, dass nur der Landkreis Bayreuth (35,5 Prozent) und der Landkreis Würzburg (37 Prozent) niedriger liegen. Die Regierung habe dem Landkreis empfohlen, den Weg der Schuldenreduzierung wieder aufzunehmen, nachdem der Kreistag vorübergehend den Beschluss der Schuldenreduzierung ausgesetzt habe. Die Schulden werden demnach am Jahresende 2019 bei 26.625.409 Euro liegen, zwei Millionen Euro höher als Ende 2018. Mit der Pro-Kopf-Verschuldung von 191,66 Euro Ende 2018 liege der Landkreis 5,34 Euro unter dem Landesschnitt, so Frau Erfurth.

 

Landrat Scherf betont, dass der Landkreis sehr konsequent seine Ziele verfolge. Es werde aber auch deutlich, dass es in den nächsten Jahren eine gemeinsame große Herausforderung sein werde in Anbetracht des hohen Investitionsbedarfes, nur um beispielhaft die beruflichen Schulen im Landkreis Miltenberg zu nennen.

 

 

 

 

 

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