Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Anfragen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.05.2019 KA/005/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die konkrete Frage von Kreisrat Fieger ist,
ob es bereits Überlegungen dazu gebe, wie 2020 verfahren werden soll, um zu
ermitteln, wie die finanzielle Leistungsfähigkeit bei Gemeinden sei.
Landrat Scherf sagt, dass die Entscheidung
zwar am 14.12.2018 gefallen sei, die schriftliche Begründung des Vergleichs
erst viel später gekommen wäre. Kreisrat Fieger habe recht, dass der VGH vor
allem auf das Verfahren der Festlegung der Kreisumlage hingewiesen habe. Wie
die Kreisräte bereits festgestellt hätten, habe die Verwaltung bei der
Aufstellung der Kreishaushalte für die Jahre 2019 und 2018 dem Kreistag
umfassende Daten der Gemeindehaushalte zur Verfügung gestellt, damit der
Kreistag bei der Entscheidung über den Kreishaushalt, und dann auch
dementsprechend der Kreisumlage, ein Bild der finanziellen Situation der 32
Gemeinden habe. Die Verwaltung sei grundsätzlich bestrebt, dass der Kreistag
bei der Entscheidung über den Haushalt ein ausreichendes Bild über die
finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden hat.
Momentan warte man noch auf die Ergebnisse einer
Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern,
die mit den Kommunalen Spitzenverbänden noch einen Leitfaden erarbeite. Die
Empfehlungen aus diesem Leitfaden werde man dann abgleichen mit dem, was 2018
und 2019 entwickelt worden sei; falls noch Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf
bestehe, werde dies beim Haushalt 2020 umgesetzt.