Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Berufung des Landkreiswahlleiters und des stellvertretenden Landkreiswahlleiters für die Kommunalwahlen 2020
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.05.2019 KA/005/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Zum Landkreiswahlleiter für die Kommunalwahlen 2020 wird Herr Oberregierungsrat Oliver Feil berufen. Zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter wird Herr Regierungsamtsrat Lothar Leiblein berufen.
Herr Feil informiert, dass gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG der
Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss den Landrat, den
Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen
sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des
Landratsamts oder aus dem Kreis der in dem Landkreis Wahlberechtigten zum
Wahlleiter für die Landkreiswahlen beruft. Außerdem wird aus diesem
Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen
Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten
Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich
bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine
Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für
den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei
Landkreiswahlen.
Gemäß § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Miltenberg ist der Kreisausschuss für die Berufung des Landkreiswahlleiters und des stellvertretenden Landkreiswahlleiters zuständig.