Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Berufung des Landkreiswahlleiters und des stellvertretenden Landkreiswahlleiters für die Kommunalwahlen 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.05.2019   KA/005/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Zum Landkreiswahlleiter für die Kommunalwahlen 2020 wird Herr Oberregierungsrat Oliver Feil berufen. Zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter wird Herr Regierungsamtsrat Lothar Leiblein berufen.


Herr Feil informiert, dass gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG der Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss den Landrat, den Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamts oder aus dem Kreis der in dem Landkreis Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen beruft. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

 

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei Landkreiswahlen.

 

Gemäß § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Miltenberg ist der Kreisausschuss für die Berufung des Landkreiswahlleiters und des stellvertretenden Landkreiswahlleiters zuständig.

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