Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für Verwaltungsgerichte (Information und Beschluss über das weitere Verfahren)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.05.2019 KA/005/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die
Landkreisverwaltung wird beauftragt, die Zustimmungsentscheidung über die
Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter für Verwaltungsgerichte für die
Oktobersitzung des Kreistages vorzubereiten.
Dem Kreistag wird
für die Oktobersitzung folgendes Vorgehen empfohlen:
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Die Anzahl der Wahlvorschläge (voraussichtlich 16)
werden auf die im Kreistag vertretenen Fraktionen gemäß ihrem Stärkeverhältnis
verteilt.
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Die Verteilung erfolgt nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren gemäß der Geschäftsordnung.
Herr Feil, Leiter
Abt. 1 – Landkreisangelegenheiten, Kommunales – teilt mit, dass mit Schreiben
vom 04.03.2019 der Präsident des Verwaltungsgerichtes Würzburg mitteilte, dass
in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die am 01.04.2020
beginnende Amtszeit anstehe. Die Wahlvorschläge sind von den Kreistagen
(Plenum) der Landkreise und den Stadträten (Plenum) der kreisfreien Städte
entsprechend den Vorgaben des Wahlausschusses zu erstellen.
Der Wahlausschuss
bestimmt u.a. darüber wie viele Vorschläge der jeweilige Landkreis einreichen
kann. Um die Vorarbeiten einleiten zu können, wurde die voraussichtliche Zahl
der Wahlvorschläge des Landkreises Miltenberg (16) im Anschreiben mitgeteilt.
Die Wahlvorschläge
müssen noch in diesem Jahr durch den Kreistag beschlussmäßig erstellt werden.
Zur Vorbereitung des Tagesordnungspunktes wird das obige Vorgehen
vorgeschlagen.
Sofern diesem
Vorschlag gefolgt wird, werden die Fraktionen gebeten, bis Ende August gemäß
dem Stärkeverhältnis die Wahlvorschläge namentlich an die Verwaltung zu melden.
Stärkeverhältnis
bei 16 Wahlvorschlägen:
CSU: 6 Vorschläge
FW: 3 Vorschläge
SPD: 3 Vorschläge
B90/Grüne, neue
Mitte, FDP und ÖDP: jeweils 1 Vorschlag
Üblicherweise erfolgt die Mitteilung mit der endgültigen Anzahl der Wahlvorschläge Anfang/Mitte September. Zeitgleich geht ein Formblatt mit einer Wahleinverständniserklärung mit den Angaben Name, Anschrift, Geburtstag, Wohnort, Beruf und Arbeitgeber zu. Dieses ist von den vorgeschlagenen Personen im Vorfeld der Sitzung zu Überprüfung an die Landkreisverwaltung zu reichen und wird im Nachgang von der Regierung von Unterfranken zur Überprüfung der Wahl benötigt und ist demgemäß vorzulegen.