Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.05.2019   KA/005/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) wird die im Sachverhalt formulierte Haushaltssatzung erlassen.


Frau Weckwerth, Einrichtungsleisterin der Rohe´schen Altenheimstifftung Kleinwallstadt, informiert anhand beiliegender Präsentation ausführlich über die im Heim geleistete Arbeit und die Herausforderungen. Vor allem der Fachkräftemangel bereite Kopfzerbrechen, sagt Weckwerth, auch die Zahl der Interessenten für Ausbildungsplätze sinke. Das Haus sei allerdings mit 99% sehr gut ausgelastet, die vier Tagespflegeplätze seien zurzeit nur zur Hälfte ausgelastet. Aufgrund des Pflegewohnqualitätsgesetzes sei man dabei, die Zahl der Zimmer zu reduzieren. Das bedeute für die Einrichtung weniger Einnahmen bei konstanten Fixkosten. Sie stellt fest, dass man weiterhin die Tarife nach dem TvöD bezahlen werde, auch wenn dies für das Jahr 2019 Mehrausgaben von 182.000 Euro bedeute. Frau Weckwerth freut sich, dass das Heim bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse mit der Note 1,2 abgeschnitten habe.

 

 

Frau Weckwerth trägt die Haushaltssatzung der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt für das Wirtschaftsjahr 2019 vor.

 

Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

 

1. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird

im Erfolgsplan

                                    in den Erträgen auf                 EUR  5.136.100,00

                                    in den Aufwendungen auf       EUR  5.131.100,00

                                    und dem Saldo von                 EUR         5.000,00

und im Vermögensplan

                                    in den Einnahmen auf EUR     212.242,00

                                    in den Ausgaben auf               EUR     212.242,00

                                    und dem Saldo von                 EUR                0,00

festgesetzt.

 

2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

3. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Landrat Scherf übermittelt Frau Weckwerth das Lob aller Fraktionen für die sehr gute Arbeit in Kleinwallstadt. Im Hinblick auf die Fragen zur Ausbildung erklärt Landrat Scherf: Auch wenn die Pflegefachkräfteausbildung von 2020 an generalistisch erfolgen soll, brauche der Landkreis auch künftig zwei Berufsfachschulen mit der aktuellen Anzahl an Plätzen. Er werde Helios und den Bezirksverband des BRK motivieren, diese Schulen unbedingt zur Sicherung der Fachkräfte in der Pflege zu erhalten und sinnvoll zu kooperieren.

 

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung