Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Änderung des Flächennutzungsplanes 89 der Stadt Wertheim im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1“ in Wertheim-Dertingen
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1“ in Wertheim-Dertingen;
Erlass örtlicher Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1“ in Wertheim-Dertingen durch die Stadt Wertheim;
Beteiligung des Landratsamtes Miltenberg nach § 4 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.05.2019   KA/005/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Das Landratsamt Miltenberg erhebt gegenüber der vorliegenden Bauleitplanung keine Bedenken


Landkreis Scherf trägt vor, dass im Ortsteil Bettingen durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg“ das Gewerbegebiet planungsrechtlich gesteuert wird. Die Gewerbeflächen konnten bislang an unterschiedlichste Unternehmen zur Bebauung veräußert werden. Der letzte Erschließungsabschnitt erschließt an der Straße „Am Fuchsenacker“ Gewerbegebietsflächen. Innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg“ befinden sich derzeit 7,04 ha freie Grundstücksflächen im Eigentum der Stadt Wertheim. Über insgesamt 3,97 ha werden bereits konkrete und intensive Ansiedlungsgespräche geführt, so dass lediglich noch 3,08 ha an frei verfügbaren und voll erschlossenen gewerblichen Flächen zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus verfügt die Stadt Wertheim über keine weiteren planungsrechtlich gesicherten Flächen am Standort Almosenberg. Um auch zukünftig zeitnah auf Vorhaben und Gewerbeentwicklungen reagieren zu können, ist es aus Sicht der Stadt Wertheim erforderlich, weitere Bauflächen i.S. einer Angebotsplanung bereitzustellen, um die positive wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Almosenberg zu fördern und die Möglichkeit zur Verlagerung von Betrieben aus beengten oder konfliktträchtigen Standorten (Gemengelagen) zu schaffen. Mit der Festsetzung eines weiteren Gewerbegebietes soll der bisherige Gewerbestandort am Almosenberg fortentwickelt werden. Die Entwicklung des Gewerbegebietes ist Teil einer langfristigen Gewerbeentwicklung am bestehenden verkehrsgünstigen und eingeführten Standort an der A3.

 

Das geplante Erweiterungsgebiet in Dertingen umfasst eine Fläche von ca. 12,3 ha und grenzt im Westen an das bestehende Gewerbegebiet an. Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen sich stark an die für die Bestandsfläche „Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg“ gewählten Festsetzungen anlehnen. Ziel ist es, die erlangte positive Adressbildung des Standortes mit einem umfangreichen Angebot von sich ergänzenden Betrieben des Kompetenzfeldes „Wohnen, Bauen, Haus“ (Holzhäuser, Sonnenschutz, Holzmöbel, hochwertige Küchen- und Gartenmöbel und Büromöbel) weiter zu pflegen und die vorhandenen Nutzungen sinnvoll weiterzuentwickeln. Dies soll dazu beitragen Arbeitsplätze in der Stadt nachhaltig zu sichern, den Standort als regionale Marke zu positionieren und wettbewerbsfähiger zu machen sowie die überregionale Bekanntheit der Stadt weiter zu stärken. In Anlehnung an das bisherige Plankonzept soll weiterhin die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten effektiv beschränkt werden, um sicherzustellen, dass sich Einzelhandelsbetriebe mit solchen Sortimenten im Plangebiet nur in einem Umfang ansiedeln können, der im Hinblick auf die zentralen Versorgungsbereiche im Gemeindegebiet und in den benachbarten Gemeinden verträglich ist.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wertheim hat am 29. Mai 2017 beschlossen, für das Plangebiet den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wertheim zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan zu erlassen. Mit Schreiben vom 3. April 2019 wurde das Landratsamt Miltenberg, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, um Stellungnahme bis spätestens 10. Mai 2019 gebeten.

 

Stellungnahme

Die geplante Ausweisung von Gewerbeflächen entspricht laut Begründung (Seite 13, Ziffer 4.1.1) im geplanten Umfang den im Regionalplan Region Franken enthaltenen Zielen der Raumordnung.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich Teile der Wasserschutzzone IIIa des Wasserschutzgebietes Dertingen (Nr. 128116 Main-Tauber-Kreis). Auf die Bestimmungen dieser Rechtsverordnung wurde hingewiesen. Diese sind zu beachten. Die Belange der Grundwasserneubildung dürfen der geplanten Bebauung nicht entgegenstehen und eine Verunreinigung des Gewässers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften ist auszuschließen. Hierauf wurde in der Begründung (Seite 13, Ziffer 4.1.3) hingewiesen. 

 

Das Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 8 km von der Landkreisgrenze Miltenberg (Gemarkung Faulbach). Seitens der Gemeinde Faulbach werden keine Bedenken erhoben. Durch die Änderung bzw. Aufstellung der o.g. Bauleitpläne sind keine naturschutzfachlichen Belange sowie vom Immissionsschutz am Landratsamt Miltenberg zu vertretenden Belange negativ berührt. Das Landratsamt Miltenberg erhebt gegenüber der vorliegenden Bauleitplanung keine Bedenken.

 

Zusammenfassende Würdigung

Das Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 8 km von der Landkreisgrenze Miltenberg (Gemarkung Faulbach). Da die Ziele der Raumordnung und Landesplanung beachtet wurden, sind durch die Änderung bzw. Aufstellung der o.g. Bauleitpläne keine naturschutzfachlichen sowie vom Immissionsschutz am Landratsamt Miltenberg zu vertretenden Belange negativ berührt. Das Landratsamt Miltenberg erhebt gegenüber der vorliegenden Bauleitplanung keine Bedenken.

 

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