Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Änderung des Flächennutzungsplanes 89 der Stadt Wertheim im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1“ in Wertheim-Dertingen
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1“ in Wertheim-Dertingen;
Erlass örtlicher Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1“ in Wertheim-Dertingen durch die Stadt Wertheim;
Beteiligung des Landratsamtes Miltenberg nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 09.05.2019 KA/005/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Das Landratsamt Miltenberg erhebt gegenüber der vorliegenden Bauleitplanung keine Bedenken
Landkreis Scherf trägt vor, dass im Ortsteil
Bettingen durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet
Almosenberg“ das Gewerbegebiet planungsrechtlich gesteuert wird. Die
Gewerbeflächen konnten bislang an unterschiedlichste Unternehmen zur Bebauung
veräußert werden. Der letzte Erschließungsabschnitt erschließt an der Straße
„Am Fuchsenacker“ Gewerbegebietsflächen. Innerhalb des Geltungsbereiches des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg“
befinden sich derzeit 7,04 ha freie Grundstücksflächen im Eigentum der Stadt
Wertheim. Über insgesamt 3,97 ha werden bereits konkrete und intensive
Ansiedlungsgespräche geführt, so dass lediglich noch 3,08 ha an frei
verfügbaren und voll erschlossenen gewerblichen Flächen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus verfügt die Stadt Wertheim
über keine weiteren planungsrechtlich gesicherten Flächen am Standort
Almosenberg. Um auch zukünftig zeitnah auf Vorhaben und Gewerbeentwicklungen
reagieren zu können, ist es aus Sicht der Stadt Wertheim erforderlich, weitere
Bauflächen i.S. einer Angebotsplanung bereitzustellen, um die positive
wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Almosenberg zu fördern und die Möglichkeit
zur Verlagerung von Betrieben aus beengten oder konfliktträchtigen Standorten
(Gemengelagen) zu schaffen. Mit der Festsetzung eines weiteren Gewerbegebietes
soll der bisherige Gewerbestandort am Almosenberg fortentwickelt werden. Die
Entwicklung des Gewerbegebietes ist Teil einer langfristigen Gewerbeentwicklung
am bestehenden verkehrsgünstigen und eingeführten Standort an der A3.
Das geplante Erweiterungsgebiet in Dertingen
umfasst eine Fläche von ca. 12,3 ha und grenzt im Westen an das bestehende
Gewerbegebiet an. Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen sich stark an
die für die Bestandsfläche „Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg“ gewählten
Festsetzungen anlehnen. Ziel ist es, die erlangte positive Adressbildung des
Standortes mit einem umfangreichen Angebot von sich ergänzenden Betrieben des
Kompetenzfeldes „Wohnen, Bauen, Haus“ (Holzhäuser, Sonnenschutz, Holzmöbel,
hochwertige Küchen- und Gartenmöbel und Büromöbel) weiter zu pflegen und die
vorhandenen Nutzungen sinnvoll weiterzuentwickeln. Dies soll dazu beitragen
Arbeitsplätze in der Stadt nachhaltig zu sichern, den Standort als regionale
Marke zu positionieren und wettbewerbsfähiger zu machen sowie die überregionale
Bekanntheit der Stadt weiter zu stärken. In Anlehnung an das bisherige
Plankonzept soll weiterhin die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten effektiv beschränkt werden,
um sicherzustellen, dass sich Einzelhandelsbetriebe mit solchen Sortimenten im
Plangebiet nur in einem Umfang ansiedeln können, der im Hinblick auf die
zentralen Versorgungsbereiche im Gemeindegebiet und in den benachbarten
Gemeinden verträglich ist.
Der Gemeinderat der Stadt Wertheim hat am 29.
Mai 2017 beschlossen, für das Plangebiet den wirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Wertheim zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen sowie eine
Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan zu erlassen.
Mit Schreiben vom 3. April 2019 wurde das Landratsamt Miltenberg, im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB, um Stellungnahme bis spätestens 10. Mai 2019 gebeten.
Stellungnahme
Die
geplante Ausweisung von Gewerbeflächen entspricht laut Begründung (Seite 13, Ziffer
4.1.1) im geplanten Umfang den im Regionalplan Region Franken enthaltenen
Zielen der Raumordnung.
Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich Teile der Wasserschutzzone
IIIa des Wasserschutzgebietes Dertingen (Nr. 128116 Main-Tauber-Kreis). Auf die
Bestimmungen dieser Rechtsverordnung wurde hingewiesen. Diese sind zu beachten.
Die Belange der Grundwasserneubildung dürfen der geplanten Bebauung nicht
entgegenstehen und eine Verunreinigung des Gewässers oder eine sonstige
nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften ist auszuschließen. Hierauf wurde
in der Begründung (Seite 13, Ziffer 4.1.3) hingewiesen.
Das
Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 8 km von der
Landkreisgrenze Miltenberg (Gemarkung Faulbach). Seitens der Gemeinde Faulbach
werden keine Bedenken erhoben. Durch die Änderung bzw. Aufstellung der o.g.
Bauleitpläne sind keine naturschutzfachlichen Belange sowie vom Immissionsschutz am
Landratsamt Miltenberg zu vertretenden Belange negativ berührt. Das Landratsamt Miltenberg erhebt gegenüber der
vorliegenden Bauleitplanung keine Bedenken.
Zusammenfassende
Würdigung
Das
Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 8 km von der
Landkreisgrenze Miltenberg (Gemarkung Faulbach). Da die Ziele der Raumordnung
und Landesplanung beachtet wurden, sind durch die Änderung bzw. Aufstellung der
o.g. Bauleitpläne keine naturschutzfachlichen sowie vom Immissionsschutz am
Landratsamt Miltenberg zu vertretenden Belange negativ berührt. Das Landratsamt Miltenberg erhebt gegenüber der
vorliegenden Bauleitplanung keine Bedenken.