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TOP Ö 6: Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage an der Kreisstraße MIL 31 auf der Gemarkung Kleinwallstadt; Information

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2019   BAUV/002/2019 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Die Westfrankenbahn plant die Erneuerung von Bahnübergangssicherungsanlagen folgender Bahnübergänge: Bei km 10,786, bei km 13,323 und bei km 15,223 auf der Gemarkung Kleinwallstadt. Der Bahnübergang bei km 13,323 liegt an der Kreisstraße MIL 31 auf der Strecke 5520 und betrifft daher auch den Landkreis.

In diesem Zusammenhang muss auch der richtlinienkonforme Zustand der Straßen im jeweiligen Kreuzungsbereich hergestellt werden. Derzeit besteht am Bahnübergang eine Längenbeschränkung für Fahrzeuge, die > 12 m sind, aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Aufstelllänge.

 

Für die Neuplanung der Sicherungsanlagen ist nun zu entscheiden, ob diese Längenbeschränkung auch künftig erhalten bleiben soll oder ob die Längenbeschränkung bei der Neuplanung entfallen kann.

 

Seit dem Jahr 2012 gab es hierzu bisher mehrere Abstimmungsrunden und auch mehrere Entwürfe von Planungs- und Kreuzungsvereinbarungen.

Die planerische Lösung bei Entfall der Längenbeschränkung sieht die Errichtung von vorgeschalteten Lichtzeichen (vLz) auf der Staatsstraße vor. Diese würden bei Einschaltung des Bahnüberganges den Verkehr auf der Staatsstraße anhalten und somit das Räumen des Bahnübergang-Bereiches ermöglichen. Aufgrund einer überschlägigen Berechnung ist davon auszugehen, dass die vLz den Verkehr für rund 22 Sekunden anhalten würde (Rotlicht). Die entsprechenden Berechnungen liegen dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg vor.

 

Da mit dem vLz eine Erhöhung der Sicherheit einhergeht, kann man davon ausgehen, dass die Maßnahme unter das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und somit unter die dort enthaltene Kostendrittelung fällt. Nach einer ersten Kostenschätzung verursachen die vLz und die geplante Straßenaufweitung Baukosten in Höhe von rund 50T€, die dann über eine entsprechende Vereinbarung gemäß EKrG aufgeteilt werden müssten.

 

 

Der hierzu auf den Landkreis entfallende Anteil soll im Haushalt 2020 oder 2021 eingestellt werden.

 

Das Staatliche Bauamt empfiehlt dem Landkreis, dem vorgesehenen Umbau des Bahnübergangs im Zuge der Kreisstraße MIL 31 zuzustimmen.

 

 

Einige der Kreisräte äußern Bedenken. Zum einen seien vorgeschaltete Lichtzeichen bei dieser niedrigen Frequenz nicht zielführend, zum anderen würde sich der Verkehr zurückstauen.

 

Landrat Scherf wird die Bedenken mit in die Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt nehmen.

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