Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage an der Kreisstraße MIL 31 auf der Gemarkung Kleinwallstadt; Information
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2019 BAUV/002/2019 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Westfrankenbahn plant die
Erneuerung von Bahnübergangssicherungsanlagen folgender Bahnübergänge: Bei km
10,786, bei km 13,323 und bei km 15,223 auf der Gemarkung Kleinwallstadt. Der
Bahnübergang bei km 13,323 liegt an der Kreisstraße MIL 31 auf der Strecke 5520
und betrifft daher auch den Landkreis.
In diesem Zusammenhang muss auch der
richtlinienkonforme Zustand der Straßen im jeweiligen Kreuzungsbereich
hergestellt werden. Derzeit besteht am Bahnübergang eine Längenbeschränkung für
Fahrzeuge, die > 12 m sind, aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen
Aufstelllänge.
Für die Neuplanung der
Sicherungsanlagen ist nun zu entscheiden, ob diese Längenbeschränkung auch
künftig erhalten bleiben soll oder ob die Längenbeschränkung bei der Neuplanung
entfallen kann.
Seit dem Jahr 2012 gab es hierzu
bisher mehrere Abstimmungsrunden und auch mehrere Entwürfe von Planungs- und
Kreuzungsvereinbarungen.
Die planerische Lösung bei Entfall
der Längenbeschränkung sieht die Errichtung von vorgeschalteten Lichtzeichen
(vLz) auf der Staatsstraße vor. Diese würden bei Einschaltung des
Bahnüberganges den Verkehr auf der Staatsstraße anhalten und somit das Räumen
des Bahnübergang-Bereiches ermöglichen. Aufgrund einer überschlägigen
Berechnung ist davon auszugehen, dass die vLz den Verkehr für rund 22 Sekunden
anhalten würde (Rotlicht). Die entsprechenden Berechnungen liegen dem
Staatlichen Bauamt Aschaffenburg vor.
Da mit dem vLz eine Erhöhung der
Sicherheit einhergeht, kann man davon ausgehen, dass die Maßnahme unter das Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EKrG) und somit unter die dort enthaltene Kostendrittelung fällt. Nach einer
ersten Kostenschätzung verursachen die vLz und die geplante Straßenaufweitung
Baukosten in Höhe von rund 50T€, die dann über eine entsprechende Vereinbarung
gemäß EKrG aufgeteilt werden müssten.
Der hierzu auf
den Landkreis entfallende Anteil soll im Haushalt 2020 oder 2021 eingestellt
werden.
Das Staatliche
Bauamt empfiehlt dem Landkreis, dem vorgesehenen Umbau des Bahnübergangs im
Zuge der Kreisstraße MIL 31 zuzustimmen.
Einige der Kreisräte äußern Bedenken. Zum einen seien vorgeschaltete Lichtzeichen bei dieser niedrigen Frequenz nicht zielführend, zum anderen würde sich der Verkehr zurückstauen.
Landrat Scherf wird die Bedenken mit in die Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt nehmen.