Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Landkreisweites Radverkehrskonzept
Empfehlungsbeschluss für Kreistag
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2019 BAUV/002/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Ausschuss für Bau und Verkehr beschließt einstimmig,
dem
Kreistag folgende Beschlüsse zu empfehlen:
· Das Radverkehrsnetz wird als Zielkonzept für die zukünftige Radverkehrsförderung in den nächsten zehn Jahren beschlossen und dient der Verwaltung des Landkreises als Handlungsgrundlage.
· Das infrastrukturelle Handlungsprogramm für die Kreisstraßen, das Bestandteil des Berichtes ist (Anlage), zu beschließen.
· Für infrastrukturelle Maßnahmen in der Baulastträgerschaft des Landkreises in den Haushalten der kommenden 10 Jahre einen Betrag von bis zu 500.000 € jährlich einzuplanen.
· Die Maßnahmen unter Berücksichtigung der Prioritäten und der jeweiligen Haushaltslage umzusetzen.
· Die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Service und Kommunikation.
· Die Stelle eines Radverkehrsbeauftragten im sachangemessenen Umfang zu schaffen.
· Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) Bayern zu prüfen.
· Städten und Gemeinden sowie dem Staatlichen Bauamt die Umsetzung des Handlungsprogramms mit den Prioritäten für die Bundes-, Staats- und Gemeindestraßen als Bestandteil des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Miltenberg nahezulegen.
· Prüfung der Umsetzung eines Förderprogrammes für die Förderung von Maßnahmen in der Bauträgerschaft der Landkreiskommunen mit einem Budget von 150.000 € einzuplanen.
Die Aufgabe heute sei es, das Konzept zu beraten und dann dem Kreistag mit den entsprechenden Handlungsempfehlungen zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Herr Wosnik informiert den Ausschuss:
Überblick
Der Endbericht zur Erstellung des landkreisweiten Radverkehrskonzepts gliedert sich in drei Teilberichte:
· Bericht zur Mobilitätsbefragung
· Bericht zum Radverkehrskonzept: Unfallanalyse, Maßnahmenplanung, Priorisierung und Kostenschätzung sowie CO2-Bilanz und Anhang mit thematischen Karten
· Bericht mit Hinweisen für die Kommunen und Anhang mit den kommunalen Katastern und Maßnahmenkarten
Wesentliche Inhalte:
Bericht zur Mobilitätsbefragung
Erhebung valider Daten zur Mobilität der Kreisbevölkerung für die Verkehrsplanung.
·
Verkehrsmittelwahl
nach Verkehrszwecken, Altersgruppen und Verkehrsmittelverfügbarkeit
·
Verkehrsverflechtungen
innerhalb der Gemeinden und zwischen den Gemeinden sowie Verkehre aus und in
den Landkreis Miltenberg, bezogen auf die Bewohner des Landkreises Miltenberg
·
Mobilitätskennziffern
im interkommunalen Vergleich und nach Teilregionen im Hinblick auf
Siedlungsdichte, Topografie und Verkehrsangebot
·
Bewertung
der Mobilitätskennzahlen des Landkreises Miltenberg im Vergleich zum Bundes-
und Landesdurchschnitt und gegebenenfalls vergleichbaren Landkreisen
·
Aktuelle
Trends vor allem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen im
Landkreis Miltenberg
·
Definition
aufkommensstarker Verflechtungsachsen, um Potenziale für die Verlagerung von
Kfz-Verkehrsleistung auf den ÖPNV und den Radverkehr zu identifizieren
·
Aussagen
zu spezifischen Aspekten der Nahmobilität im Landkreis, insbesondere in Bezug
auf die Mobilität mit dem ÖPNV und Fahrrad
Bericht
zum Radverkehrskonzept
Unfallanalyse
Zu den in den vergangenen fünf Jahren
durchschnittlich rund 90 Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern wurde der
Unfalltyp, Unfallbeteiligte, Unfallort und Unfallgrund untersucht und bei der
Maßnahmenplanung berücksichtigt.
Alarmierend sind die Unfallzahlen mit
schwerverletzten und leichtverletzten Radfahrern außerorts: 89 Radfahrer wurden
außerorts im Landkreis Miltenberg verletzt.
Netzplanung
und Bestandserfassung
Alle Städte und
Gemeinden, aber auch ihre Orts- und Stadtteile wurden in das kreisweite
Radverkehrsnetz eingebunden. Die Binnenerschließung der Kernorte und ggf.
zusätzliche Verbindungen wurden Inhalt der Radverkehrskonzeptionen der Städte
und Gemeinden.
Darüber hinaus wurden wichtige Verkehrsziele
überörtlicher Bedeutung, insbesondere weiterführende Schulen, wichtige
Arbeitsplatzschwerpunkte und touristische Ziele von besonderer Bedeutung
berücksichtigt.
Neben dem Netz für den Alltagsradverkehr
wurden auch die touristischen Routen in das kreisweite Netz übernommen. Das
BayernNetz wurde ebenfalls in das Radverkehrsnetz des Landkreises eingebunden.
Das aus den erhobenen Daten entwickelte
Wunschliniennetz wurde im Rahmen der Beteiligung der Kommunen vorgestellt und
abgestimmt. Es werden Verbindungen zwischen den Städten und Gemeinden des
Landkreises sowie zu den Nachbarkreisen, als sogenannte „Wunschlinien“
skizziert, in drei Hierarchiestufen erstellt.
Auf der Grundlage dieses dreistufigen Netzes
wurden die Kriterien aus den Richtlinien zur integrierten Netzgestaltung (RIN)[1] im
Landkreis Miltenberg angewendet. Im Ergebnis stand ein Wunschliniennetz,
welches mit dem Landratsamt und allen Kommunen des Kreises abgestimmt wurde. In
einem weiteren Arbeitsschritt wurde hieraus ein Untersuchungsnetz für die
Bestandserfassung erarbeitet und rund 800 km mögliche Streckenführungen mit dem
Fahrrad erfasst, dokumentiert und teilweise zusammen mit Vertretern der
Gemeinden abgefahren.
Maßnahmenprogramm
und Leitprojekte
Neben einer für jede
Kommune erstellten Dokumentation der Radverkehrsinfrastruktur, mit den Ergebnissen der Bestandserfassung, wurde für
jede Kommune eine Maßnahmenplanung durchgeführt. Hierbei wurde das
Untersuchungsnetz in weiten Teilen, z.T. auch unter intensiver Beteiligung der
örtlichen Ansprechpartner, noch einmal vor Ort in Augenschein genommen.
Die Maßnahmenplanung für den
infrastrukturellen Teil wurde in das Bestandskataster eingefügt und zu einem
Maßnahmenkataster fortentwickelt.
Parallel zur kommunalen Ebene wurden für den
gesamten Landkreis Miltenberg Leitprojekte definiert, die den Handlungsrahmen
für die nächsten 10 bis 15 Jahre umschreiben:
· Leitprojekt - Mittlerer Standard auf dem Mainradweg
· Leitprojekt - ERA-Standard in den übrigen Tälern
· Leitprojekt - Mainquerungen
· Leitprojekt - Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf gering belasteten Straßen außerorts
· Leitprojekt - E-Mobilität
· Leitprojekt - Fahrradparken und B+R
· Leitprojekt - Service und Kommunikation
Priorisierung
und Kostenschätzungen
In Abstimmung mit dem Landkreis Miltenberg
wurden den infrastrukturellen Maßnahmenempfehlungen Prioritäten auf der
Grundlage von Netzzusammenhang, Verkehrssicherheit, Schulwegrelevanz und
Bürgervotum zugewiesen.
Für alle Maßnahmen wurde eine
Grobkostenermittlung auf der Basis von Kennzahlen erstellt.
Die Kommunen erhalten so eine Empfehlung für
die Umsetzungsreihenfolge.
Energie- und Treibhausgas-Emissionsbilanz
Interne Abstimmung und Bürgerbeteiligung
Die Konzeptentwicklungsschritte wurden
kontinuierlich intern mit den beteiligten Fachstellen, dem Staatlichen Bauamt
Aschaffenburg und den Kommunen des Landkreises abgestimmt. Diese Abstimmungen
nahmen einen besonderen Stellenwert ein und wurden an den entscheidenden
Schnittstellen wie Netzkonzeption, Netzanalysen und Maßnahmenprogramm
angesiedelt.
Darüber hinaus konnten und haben Bürgerinnen
und Bürger im Rahmen der Mobilitätsbefragung, in drei Bürgerworkshops, per
Email und später auch über den Wegedetektiv, Hinweise und Vorschläge geben
Die jeweiligen Schritte der Abstimmung und
Bürgerbeteiligung werden in nachfolgender Grafik verdeutlicht.
Zusätzlich fand eine bilaterale Abstimmung
zwischen dem Verkehrsplanungsbüro und den Kommunen zu allen nachgefragten
Inhalten statt.
Bericht
mit Hinweisen für die Kommunen
Der Bericht
mit Hinweisen für die Kommunen und Anhang mit den kommunalen Katastern und
Maßnahmenkarten enthält für jede der Landkreiskommunen mit ihren Ortsteilen:
·
eine kommunale Unfallkarte
·
eine Darstellung der Radverkehrsinfrastruktur im Bestand nach
untermäßigen Breiten nach ERA, Mängel an Oberflächen und Ausbildung der Knotenpunkte
·
Maßnahmenkarte
·
Maßnahmenkataster, Baulast, Prioritäten
·
einen Erläuterungsbericht
Die Kommunen
haben zum Teil den spezifischen Berichtsteil bereits in ihren Gremien
besprochen und teilweise eine Umsetzung der dargestellten Maßnahmen
beschlossen.
Eine Kurzfassung des Endberichts findet sich in der Anlage.
Diskutiert wird die Notwendigkeit einer Stelle für einen Radverkehrsbeauftragten. Die halten sowohl der Kreisbaumeister wie auch der Landrat und mehrere Kreisräte in Wortbeiträgen für notwendig.
Kreisrat Schüßler ist skeptisch gegenüber der Schaffung einer zusätzlichen Stelle.
Landrat Scherf sichert zu, dass zunächst nicht an eine volle Stelle gedacht sei, sondern entsprechend der Aufgaben.
Herr Wosnik betont, dass es bei der Umsetzung des Radverkehrskonzepts einen Kümmerer brauche, der nicht nur die Maßnahmen des Landkreises vorantreibt, sondern vor allem für die Koordination mit den Gemeinden und anderen Fachstellen verantwortlich sei. Dieser Beauftragte solle sich auch um die Klärung von Fördermöglichkeiten kümmern und den Fördertopf betreuen, so Wosnik.
Kreisrat Bieber berichtet dem Ausschuss, als die Stadt Miltenberg damals mit dem Radverkehrskonzept begonnen habe, hätte mit Hilfe des Mitarbeiters vom Landratsamt, Herrn Thiery, für die bundesweite Ausschreibung das Büro via an Land gezogen werden können. Es sei sinnvoll und gut gewesen, dass die Stadt Miltenberg im Landratsamt jemanden hatte, der die Fäden in der Hand hielt. Aus der Erkenntnis der Anfänge heraus hält Kreisrat Bieber den heutigen Beschluss für sinnvoll. Er stimmt zu, dass man jemanden brauche, der für das gesamte Konzept die Fäden in der Hand hält, Hilfestellung gebe und die Fördertöpfe kenne.
Angesichts der voranschreitenden E-Mobilität des Radverkehrs werde das Radfahrern künftig noch größere Bedeutung bekommen, so Kreisrat Linduschka. Deshalb sei es richtig, das Augenmerk verstärkt auf das Radfahren und die Bereitstellung einer guten Radinfrastruktur zu legen.
Kreisrat Wolz erachtet es für wichtig, dass bereits im Vorfeld die Sinnhaftigkeit und das Aufgabenfeld der neuen Stelle den Bürger*innen erklärt werde.
Herr Wosnik antwortet, dass die Fa. Via explizit für den Kreistag noch einmal Genaueres vorbereitet.
Landrat Scherf sichert zu, dass im Kreistag dargestellt werde, wie viele Einzelmaßnahmen vorgeschlagen werden.
Kreisrat Dotzel macht deutlich, dass das Radverkehrskonzept ein großes Rad sei, das man drehen wolle. Eine solche große Maßnahme habe der Landkreis bisher selten auf den Weg gebracht. Wenn der Landkreis bei diesem Konzept Geld dazugebe, sei das super, da die Eigenmittel der Kommune reduziert würden. Man müsse allerdings aufpassen, dass dadurch die staatlichen Leistungen nicht ersetzt würden.
Man solle sich auch damit auseinandersetzen, ob man das Know-How der vorhandenen Verbünde wie z.B. den ADFC einbinden könne.
Weiterhin solle der Landkreis in enger Abstimmung mit dem Straßenbauamt Aschaffenburg arbeiten, denn nur dann könne man auch auf die Zustimmung der Regierungsstelle hoffen.
Landrat Scherf bestätigt, dass man aufpassen müsse, da man mit diesen freiwilligen Leistungen im Bereich der Radwege in gemeindlicher Trägerschaft im Bereich fremder Aufgaben sei.
Der ADFC-Kreisverband Aschaffenburg-Miltenberg unterstütze den Landkreis bereits ehrenamtlich und sei mit an dessen Seite ebenso wie das Staatliche Bauamt.
Kreisrat Bieber wendet ein, dass die Mitgliedschaft im AGFK für die Stadt Miltenberg damals nicht erstrebenswert gewesen sei. Man habe ganz nüchtern erkennen müssen, dass die Aufgaben und Verpflichtungen, die man eingegangen wäre, ungleich höher gewesen wären als der Erfolg und der Effekt, den man daraus erzielen konnte. Deshalb habe man auf die Mitgliedschaft verzichtet.
Landrat Scherf bietet an, den Punkt dahingehend umzuformulieren, Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft in der AGFK zu prüfen.
[1] Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinien zur integrierten Netzgestaltung (RIN). Köln, 2008