Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: JaS Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.05.2019   JHA/001/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig

 

die neuen Zuschussrichtlinien zum staatlichen Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ auf den Landkreis anzuwenden.

 

·         Bisherige politische Beschlüsse, die den Ausbau der JaS im Landkreis eingeschränkt haben, werden aufgehoben.

·         Der Ausbau der JaS soll nach einer durch die Jugendhilfeplanung priorisierten Bedarfsplanung mit maximal 5 neuen Stellen pro Kalenderjahr ab 2020 erfolgen.

·         Jeder Bedarf ist entsprechend der Förderrichtlinien zu begründen und durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.

 

Noch liegen die neuen bayerischen Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nicht in Schriftform vor, angekündigt sind sie aber. Vorab sind einige geplante Änderungen bekannt geworden, welche einige Beschlüsse über die Ausgestaltung der Förderung im Landkreis betreffen. Dem Kreistag sollen sie aber erst dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn die Förderrichtlinien endgültig und verbindlich vorliegen.

 

 


Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz und Stefan Adams, zuständig für die Jugendsozialarbeit an Schulen, stellen in einer Power Point Präsentation einige der avisierten Änderungen der Richtlinie vor, die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.

 

Sachverhalt

 

Die Bayerische Staatsregierung hat neue Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ angekündigt. In seinem Schreiben vom 11.09.2018 informiert das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorab über die wichtigsten geplanten Änderungen der kommenden Richtlinien:

 

·        Grundschulen sind uneingeschränkt förderfähig

·        Realschulen sind mit Priorität III regulär förderfähig

·        Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen sind förderfähig

·        Anhebung der Förderpauschale

 

Weiterhin wird der Satz „Der Landkreis beteiligt sich an den Personalkosten mindestens in Höhe der staatlichen Förderung“ Bestandteil der Förderrichtlinien sein.

 

Auswirkungen dieser Richtlinien:

 

·        Keine zwingend zu erfolgende finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Personalkosten der JaS-Fachkräfte mehr

·        Erhöhung des Landkreis-Kostenanteils für gemeindeeigene Schulen

·        Senkung des Landkreis- Kostenanteils bei landkreiseigenen Schulen

·        Weitere Grundschulen werden förderfähig

·        Realschulen werden förderfähig

 

Bisherige „einschränkende“ Beschlüsse

 

·        JHA 05/2013: Grundschulen müssen mehr als 120 Schülerinnen und ein Mitags-angebot bis 15:30 Uhr  haben, um förderfähig zu sein.

·        JHA 04/2018: Jugendhilfeplanung 2018: Handlungsbedarf wird aktuell in der Qualitätssicherung der bereits bestehenden JaS-Angebote gesehen.

·        JHA 11/2018:   Bedarfsfeststellung JaS RS Obernburg: Erarbeitung von finanziellen, organisatorischen und personellen Aspekten hinsichtlich der Ausweitung der JaS auf die Realschulen.

 

Personelle Auswirkungen

 

·        Bisher sind 14/16 Mittelschulen, 2/2 Förderschulen, 8/24 Grundschulen und die Berufsschule mit geförderten JaS-Stellen ausgestattet. Weitere 16 Grundschulen und 4 Realschulen werden förderfähig (aktuell 8 Grundschulen ungefördert). 20 geförderte Stellen = 10-15 neue Personen müssen eingestellt werden

·        Sachbereichsleitung für 30-40 Fachkräfte nicht leistbar. Z.B. Teamleitungen oder Aufteilung des Sachbereichs nötig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Tabelle (Berechnung ohne Gemeindeanteil und inklusive der erhofften Förderpauschale in Höhe von 20.450,- € pro Vollzeitstelle)

 

 

Finanzielle Auswirkungen für den Landkreis

 

Bei Ausstattung aller förderfähigen Schulen mit JaS-Stellen entstehen mit diesem Beschluss unter Einschluss der Mehrkosten für notwendige Teamleitungen/Teilung der Sachbereichsleitung Mehrkosten in Höhe von maximal 665.900,- € (ohne Gemeindebeiteiligung) pro Haushaltsjahr.

 

Mit dem weiteren Ausbau von JaS ist auch mit Folgekosten für die Jugendhilfe zu rechnen. Es muss davon ausgegangen werden, dass zusätzliche Kosten entstehen, wenn durch die Arbeit der JaS-Fachkräfte weitere Jugendhilfebedarfe z. B. in Form von „Hilfen zur Erziehung“ identifiziert und an den ASD gemeldet werden.

 

 

Noch liegen die neuen bayerischen Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nicht in Schriftform vor, angekündigt sind sie aber. Die aktuellen Förderrichtlinien laufen zum 31.12.2019 aus und ab 01.01.2020 beginnen die neuen Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“

 

Vorab sind geplante Änderungen bekannt geworden, welche einige Beschlüsse über die Ausgestaltung der Förderung im Landkreis betreffen. Dem Kreistag sollen sie aber erst zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn die Förderrichtlinien endgültig und verbindlich vorliegen.

 

So sollen künftig Grundschulen uneingeschränkt förderfähig sein, Realschulen mit der nicht näher definierten „Priorität III“ regulär förderfähig sein, ebenso Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen.

 

Darüber hinaus ist eine Anhebung der Förderpauschale geplant von derzeit 16.360 Euro pro Stelle auf 20.450 Euro. Der Landkreis wird sich aber auch weiterhin mindestens in Höhe der staatlichen Förderung an den Personalkosten beteiligen müssen.

 

Die Folge: der Landkreisanteil steigt, der Anteil der Gemeinden sinkt. Sollten die Richtlinien wie derzeit erwartet kommen, wären im Landkreis Miltenberg weitere 16 Grundschulen und vier Realschulen grundsätzlich förderfähig.

 

Das würde für 20 geförderte Stellen zusätzlich 10 bis 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten. Auch wären in der Sachbereichsleitung Änderungen notwendig, damit künftig bis zu 40 Fachkräfte betreut werden können. Die bisherigen Einschränkungen im Landkreis zur Jugendsozialarbeit – unter anderem eine Mindestschülerzahl pro Schule von 120 – müssten aufgehoben werden, damit alle Schularten gefördert werden können.

 

Falls alle förderfähigen Schulen mit JaS-Stellen ausgestattet würden, hätte dies bedeutsame finanzielle Auswirkungen: Unter Berücksichtigung der JaS-Personalkosten und der Mehrkosten für notwendige Teamleitungen und einer Teilung der Sachbereichsleitung im Landratsamt entstünden Mehrkosten im sechsstelligen Bereich pro Haushaltsjahr. Auch sind zusätzliche Kosten zu erwarten, wenn die JaS-Fachkräfte weitere Jugendhilfebedarfe an den Allgemeinen Sozialen Dienst melden.

 

Herr Schüßler fragte nach, ob sich nach den neuen Richtlinien eine Förderung für Leidersbach und Kleinheubach ergibt? Leidersbach werde von den neuen Richtlinien nicht profitieren können, da Sie bereits eine geförderte JaS-Stelle besetzt hatten und auf diese Förderung verzichtet haben. Es ist schwierig eine Förderung durchzubekommen, wenn bereits eine geförderte Stelle existierte. Kleinheubach könnte einen Antrag stellen, da noch keine JaS-Stelle vorhanden sei, so Herr Rätz.

 

Herr Paulus stellte die Frage, wie hoch der Förderanteil der Gemeinden bei den neuen Richtlinien sei. Herr Rätz teilte mit, dass der Festbetrag pro Vollzeitstelle von 16.360,- Euro derzeit (8.180,- EUR pro halbe Stelle) entspricht ca. 1/3 der Personalkosten. Eine Anhebung der Personalkostenförderung auf 50% der Pauschale nach Erreichen des Ausbauziels von 1.000 Vollzeitäquivalenten erhöht sich der Festbetrag pro Vollzeitstelle auf 20.450 Euro (10.225,- EUR pro halbe Stelle). Der Landkreis beteiligt sich an den Personalkosten mindestens in Höhe der staatlichen Förderung. Dieser Satz war in den bisherigen Richtlinien verankert und wird auch voraussichtlich in den neuen Richtlinien bestehen bleiben. Diese Höhe sei somit durch den Landkreis zu finanzieren, den Rest trägt die Gemeinde. Herr Landrat ergänzte, bisher war der Anteil des Landkreises höher als der staatliche Anteil.

 

Es geht um die einschränkenden Beschlüsse des Landkreises bei der Umsetzung. Diese sollen jetzt aufgehoben werden, so Landrat Scherf auf die Nachfrage von Herrn Paulus über die bisherigen „einschränkenden“ Beschlüsse.

 

Herr Dr. Herrmann möchte wissen, was bedeutet Realschulen mit der nicht näher definierten Priorität III. Dies muss noch eruiert werden, bislang gebe es noch keine Kenntnis der notwendigen Förderrichtlinien, so Landrat Scherf.

 

Wie wahrscheinlich ist es, dass die neuen Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm“ Jugendsozialarbeit an Schulen“ durchkommen, fragte Dr. Herrmann. wegen des Haushalts.

 

Landrat Scherf erwidert, dass die Frage berechtigt sei. Der Punkt sei, dass der Jugendhilfeausschuss 2x im Jahr tage. Aber es wäre für die Jugendaushilfeausschussmitglieder fachlich gut und wichtig, sich darüber auszutauschen und auch Rückmeldung zu geben und nicht bis November zu warten, dann wäre die Zeit zu knapp. Es handelt sich um einen Empfehlungsbeschluss, mit welchem sich der Jugendaushilfeschuss jetzt an den Kreistag wendet und sobald die Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm“ Jugendsozialarbeit an Schulen“ schriftlich vorliegen und der Doppelhaushalt beschlossen ist. Dies ist die Grundlage und dann wird der Beschluss in den Kreistag gehen. Somit ist es auch noch möglich, sich mit den Fraktionen zu beraten. Fakt ist, dass die neuen Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm“ Jugendsozialarbeit an Schulen“ zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.

 

Auch Frau Dolzer-Lausberger betont nochmals, da es sich hier auch um größere Beträge handelt und bittet, dass ein Beschluss in den Kreistag erst erfolgen soll, wenn ausgewertete Fakten vorliegen.

 

Landrat Scherf betonte ergänzend zum Abschluss: „Es ist eine gravierende Änderung, dass alle Grundschulen förderfähig werden sollen, dass alle Realschulen mit der nicht näher definierten „Priorität III“ regulär förderfähig sein, ebenso Wirtschaftsschulen und Berufsschulen. Es ist gut, dass wir Sie heute informieren, damit Sie sich rechtzeitig auseinandersetzen können.“ Landrat Scherf weist darauf hin, dem Kreistag alle belastbaren und ausgewerteten Fakten vorzulegen.

 

Ob die bereits geförderten Stellen auch von der beabsichtigten Erhöhung der Förderpauschale profitieren oder nicht, fragte Frau Dolzer-Lausberger. Hierauf entgegnet der Landrat, dass er mit dem Herzen voll bei Ihr sei, aber wir keinen Einfluss auf die Entscheidung in München haben Wir werden uns kundig machen und einsetzen.

 

Herr Dr. Fahn fragt nach den Mehrkosten des Landkreises und dem Doppelhaushalt. Hierauf antwortet Landrat Scherf die aktuelle Summe befinde sich in den Sitzungsunterlagen (siehe Mehrkosten in der Modelltabelle), jedoch ist dieser Berechnung ohne Gemeindebeteiligung. Ja, es ist uns auch bekannt, wann der Doppelhaushalt beschlossen wird, aber im Beschluss des Doppelhaushalts ist noch keine Erhöhung der Förderpauschale einkalkuliert.

 

Herr Lieb fragt nach, warum es nicht noch einmal im Jugendhilfeausschuss vorberaten werden und dann in den Kreistag gehen kann. Landrat Scherf entgegnete. „Dazu bräuchten wir eine zusätzliche Sitzung und am Ende fehlt uns die Zeit kurz vor Weihnachten mitten in den Haushaltsberatungen. Formal gesehen ist der Einwand vollkommen richtig. Wichtig ist heute, dass die Verwaltung die Tendenz des Jugendhilfeausschusses kennt. Sie geben als Ausschuss damit dem Verwaltungshandeln  Sicherheit, indem Sie uns eine Richtung vorgeben, in die wir jetzt arbeiten, planen und rechnen können und dies sowohl dem Kreistag vorlegen werden.

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung