Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: JaS Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.05.2019 JHA/001/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Kreistag einstimmig
die neuen Zuschussrichtlinien
zum staatlichen Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ auf den
Landkreis anzuwenden.
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Bisherige
politische Beschlüsse, die den Ausbau der JaS im Landkreis eingeschränkt haben,
werden aufgehoben.
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Der Ausbau der
JaS soll nach einer durch die Jugendhilfeplanung priorisierten Bedarfsplanung
mit maximal 5 neuen Stellen pro Kalenderjahr ab 2020 erfolgen.
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Jeder Bedarf ist
entsprechend der Förderrichtlinien zu begründen und durch den
Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.
Noch
liegen die neuen bayerischen Förderrichtlinien für das staatlich geförderte
Programm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nicht in Schriftform vor,
angekündigt sind sie aber. Vorab sind einige geplante Änderungen bekannt
geworden, welche einige Beschlüsse über die Ausgestaltung der Förderung im
Landkreis betreffen. Dem Kreistag sollen sie aber erst dann zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn die Förderrichtlinien endgültig und
verbindlich vorliegen.
Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz und Stefan Adams, zuständig für die
Jugendsozialarbeit an Schulen, stellen in einer Power Point Präsentation einige
der avisierten Änderungen der Richtlinie vor, die zum 1. Januar 2020 in Kraft
treten soll.
Sachverhalt
Die Bayerische Staatsregierung hat neue Förderrichtlinien für das
staatlich geförderte Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“
angekündigt. In seinem Schreiben vom 11.09.2018 informiert das
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorab über die wichtigsten
geplanten Änderungen der kommenden
Richtlinien:
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Grundschulen
sind uneingeschränkt förderfähig
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Realschulen
sind mit Priorität III regulär förderfähig
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Wirtschaftsschulen
und Berufsfachschulen sind förderfähig
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Anhebung
der Förderpauschale
Weiterhin wird der Satz „Der Landkreis beteiligt sich an den
Personalkosten mindestens in Höhe der staatlichen Förderung“ Bestandteil der
Förderrichtlinien sein.
Auswirkungen dieser
Richtlinien:
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Keine
zwingend zu erfolgende finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den
Personalkosten der JaS-Fachkräfte mehr
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Erhöhung
des Landkreis-Kostenanteils für gemeindeeigene Schulen
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Senkung
des Landkreis- Kostenanteils bei landkreiseigenen Schulen
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Weitere
Grundschulen werden förderfähig
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Realschulen
werden förderfähig
Bisherige „einschränkende“
Beschlüsse
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JHA
05/2013: Grundschulen müssen mehr als 120 Schülerinnen und ein Mitags-angebot
bis 15:30 Uhr haben, um förderfähig zu
sein.
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JHA
04/2018: Jugendhilfeplanung 2018: Handlungsbedarf wird aktuell in der
Qualitätssicherung der bereits bestehenden JaS-Angebote gesehen.
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JHA
11/2018: Bedarfsfeststellung JaS RS
Obernburg: Erarbeitung von finanziellen, organisatorischen und personellen
Aspekten hinsichtlich der Ausweitung der JaS auf die Realschulen.
Personelle Auswirkungen
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Bisher
sind 14/16 Mittelschulen, 2/2 Förderschulen, 8/24 Grundschulen und die
Berufsschule mit geförderten JaS-Stellen ausgestattet. Weitere 16 Grundschulen
und 4 Realschulen werden förderfähig (aktuell 8 Grundschulen ungefördert). 20
geförderte Stellen = 10-15 neue Personen müssen eingestellt werden
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Sachbereichsleitung
für 30-40 Fachkräfte nicht leistbar. Z.B. Teamleitungen oder Aufteilung des
Sachbereichs nötig.
Finanzielle Auswirkungen:
Tabelle (Berechnung ohne Gemeindeanteil und
inklusive der erhofften Förderpauschale in Höhe von 20.450,- € pro
Vollzeitstelle)
Finanzielle Auswirkungen für den Landkreis
Bei Ausstattung aller förderfähigen Schulen mit JaS-Stellen entstehen
mit diesem Beschluss unter Einschluss der Mehrkosten für notwendige Teamleitungen/Teilung
der Sachbereichsleitung Mehrkosten in Höhe von maximal 665.900,- € (ohne
Gemeindebeiteiligung) pro Haushaltsjahr.
Mit dem weiteren Ausbau von JaS ist auch mit Folgekosten für die
Jugendhilfe zu rechnen. Es muss davon ausgegangen werden, dass zusätzliche
Kosten entstehen, wenn durch die Arbeit der JaS-Fachkräfte weitere
Jugendhilfebedarfe z. B. in Form von „Hilfen zur Erziehung“ identifiziert und
an den ASD gemeldet werden.
Noch liegen die neuen bayerischen Förderrichtlinien für das staatlich
geförderte Programm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nicht in Schriftform
vor, angekündigt sind sie aber. Die aktuellen Förderrichtlinien laufen zum
31.12.2019 aus und ab 01.01.2020 beginnen die neuen Förderrichtlinien für das
staatlich geförderte Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“
Vorab sind geplante Änderungen bekannt geworden, welche einige
Beschlüsse über die Ausgestaltung der Förderung im Landkreis betreffen. Dem
Kreistag sollen sie aber erst zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn die
Förderrichtlinien endgültig und verbindlich vorliegen.
So sollen künftig Grundschulen uneingeschränkt förderfähig
sein, Realschulen mit der nicht näher definierten „Priorität III“ regulär
förderfähig sein, ebenso Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen.
Darüber hinaus ist eine Anhebung der Förderpauschale geplant von derzeit
16.360 Euro pro Stelle auf 20.450 Euro. Der Landkreis wird sich aber auch
weiterhin mindestens in Höhe der staatlichen Förderung an den
Personalkosten beteiligen müssen.
Die Folge: der Landkreisanteil steigt, der Anteil der Gemeinden sinkt.
Sollten die Richtlinien wie derzeit erwartet kommen, wären im Landkreis
Miltenberg weitere 16 Grundschulen und vier Realschulen grundsätzlich
förderfähig.
Das würde für 20 geförderte Stellen zusätzlich 10 bis 15
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten. Auch wären in der
Sachbereichsleitung Änderungen notwendig, damit künftig bis zu 40 Fachkräfte
betreut werden können. Die bisherigen Einschränkungen im Landkreis zur Jugendsozialarbeit
– unter anderem eine Mindestschülerzahl pro Schule von 120 – müssten aufgehoben
werden, damit alle Schularten gefördert werden können.
Falls alle förderfähigen Schulen mit JaS-Stellen ausgestattet würden,
hätte dies bedeutsame finanzielle Auswirkungen: Unter Berücksichtigung der
JaS-Personalkosten und der Mehrkosten für notwendige Teamleitungen und einer
Teilung der Sachbereichsleitung im Landratsamt entstünden Mehrkosten im
sechsstelligen Bereich pro Haushaltsjahr. Auch sind zusätzliche Kosten zu
erwarten, wenn die JaS-Fachkräfte weitere Jugendhilfebedarfe an den
Allgemeinen Sozialen Dienst melden.
Herr Schüßler fragte nach, ob sich nach den neuen Richtlinien eine
Förderung für Leidersbach und Kleinheubach ergibt? Leidersbach werde von den neuen
Richtlinien nicht profitieren können, da Sie bereits eine geförderte JaS-Stelle
besetzt hatten und auf diese Förderung verzichtet haben. Es ist schwierig eine
Förderung durchzubekommen, wenn bereits eine geförderte Stelle existierte.
Kleinheubach könnte einen Antrag stellen, da noch keine JaS-Stelle vorhanden
sei, so Herr Rätz.
Herr Paulus stellte die Frage, wie hoch der Förderanteil der Gemeinden
bei den neuen Richtlinien sei. Herr Rätz teilte mit, dass der Festbetrag pro
Vollzeitstelle von 16.360,- Euro derzeit (8.180,- EUR pro halbe Stelle)
entspricht ca. 1/3 der Personalkosten. Eine Anhebung der
Personalkostenförderung auf 50% der Pauschale nach Erreichen des Ausbauziels
von 1.000 Vollzeitäquivalenten erhöht sich der Festbetrag pro Vollzeitstelle auf
20.450 Euro (10.225,- EUR pro halbe Stelle). Der Landkreis beteiligt sich an
den Personalkosten mindestens in Höhe der staatlichen Förderung. Dieser Satz
war in den bisherigen Richtlinien verankert und wird auch voraussichtlich in
den neuen Richtlinien bestehen bleiben. Diese Höhe sei somit durch den
Landkreis zu finanzieren, den Rest trägt die Gemeinde. Herr Landrat ergänzte,
bisher war der Anteil des Landkreises höher als der staatliche Anteil.
Es geht um die einschränkenden Beschlüsse des Landkreises bei der
Umsetzung. Diese sollen jetzt aufgehoben werden, so Landrat Scherf auf die
Nachfrage von Herrn Paulus über die bisherigen „einschränkenden“ Beschlüsse.
Herr Dr. Herrmann möchte wissen, was bedeutet Realschulen mit der nicht
näher definierten Priorität III. Dies muss noch eruiert werden, bislang gebe es
noch keine Kenntnis der notwendigen Förderrichtlinien, so Landrat Scherf.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die neuen Förderrichtlinien für das
staatlich geförderte Programm“ Jugendsozialarbeit an Schulen“ durchkommen,
fragte Dr. Herrmann. wegen des Haushalts.
Landrat Scherf erwidert, dass die Frage berechtigt sei. Der Punkt sei,
dass der Jugendhilfeausschuss 2x im Jahr tage. Aber es wäre für die
Jugendaushilfeausschussmitglieder fachlich gut und wichtig, sich darüber
auszutauschen und auch Rückmeldung zu geben und nicht bis November zu warten,
dann wäre die Zeit zu knapp. Es handelt sich um einen Empfehlungsbeschluss, mit
welchem sich der Jugendaushilfeschuss jetzt an den Kreistag wendet und sobald die
Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm“ Jugendsozialarbeit an
Schulen“ schriftlich vorliegen und der Doppelhaushalt beschlossen ist. Dies ist
die Grundlage und dann wird der Beschluss in den Kreistag gehen. Somit ist es
auch noch möglich, sich mit den Fraktionen zu beraten. Fakt ist, dass die neuen
Förderrichtlinien für das staatlich geförderte Programm“ Jugendsozialarbeit an
Schulen“ zum 1. Januar 2020 in
Kraft treten soll.
Auch Frau Dolzer-Lausberger betont nochmals, da es sich hier auch um
größere Beträge handelt und bittet, dass ein Beschluss in den Kreistag erst
erfolgen soll, wenn ausgewertete Fakten vorliegen.
Landrat Scherf betonte ergänzend zum Abschluss: „Es ist eine gravierende
Änderung, dass alle Grundschulen förderfähig werden sollen, dass alle
Realschulen mit der nicht näher definierten „Priorität III“ regulär förderfähig
sein, ebenso Wirtschaftsschulen und Berufsschulen. Es ist gut, dass wir Sie
heute informieren, damit Sie sich rechtzeitig auseinandersetzen können.“ Landrat
Scherf weist darauf hin, dem Kreistag alle belastbaren und ausgewerteten Fakten
vorzulegen.
Ob die bereits geförderten Stellen auch von der beabsichtigten Erhöhung
der Förderpauschale profitieren oder nicht, fragte Frau Dolzer-Lausberger.
Hierauf entgegnet der Landrat, dass er mit dem Herzen voll bei Ihr sei, aber
wir keinen Einfluss auf die Entscheidung in München haben Wir werden uns kundig
machen und einsetzen.
Herr Dr. Fahn fragt nach den Mehrkosten des Landkreises und dem
Doppelhaushalt. Hierauf antwortet Landrat Scherf die aktuelle Summe befinde
sich in den Sitzungsunterlagen (siehe Mehrkosten in der Modelltabelle), jedoch
ist dieser Berechnung ohne Gemeindebeteiligung. Ja, es ist uns auch bekannt,
wann der Doppelhaushalt beschlossen wird, aber im Beschluss des Doppelhaushalts
ist noch keine Erhöhung der Förderpauschale einkalkuliert.
Herr Lieb fragt nach, warum es nicht noch einmal im Jugendhilfeausschuss
vorberaten werden und dann in den Kreistag gehen kann. Landrat Scherf
entgegnete. „Dazu bräuchten wir eine zusätzliche Sitzung und am Ende fehlt uns
die Zeit kurz vor Weihnachten mitten in den Haushaltsberatungen. Formal gesehen
ist der Einwand vollkommen richtig. Wichtig ist heute, dass die Verwaltung die
Tendenz des Jugendhilfeausschusses kennt. Sie geben als Ausschuss damit dem
Verwaltungshandeln Sicherheit, indem Sie
uns eine Richtung vorgeben, in die wir jetzt arbeiten, planen und rechnen
können und dies sowohl dem Kreistag vorlegen werden.