Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3.2: b) Neukalkulation der Abfallgebühren
Beschlussfassung zur Beauftragung eines geeigneten Büros

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.12.2018   ENU/005/2018 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr fasst bei einer Gegenstimme den

 

mehrheitlichen Beschluss:

 

Die Neukalkulation der Müllgebühren für den Kalkulationszeitraum 2020 – 2023 wird vorbereitet.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Büro für die Erstellung der Gebührenkalkulation zu beauftragen.


Frau Heim trägt vor, dass nach derzeitigem Stand für den Müllhaushalt 2018 die geplante Zuführung aus Überschüssen in Höhe von 1,58 Mio. € benötigt wird. Für den Müllhaushalt 2019 ist eine Zuführung von 1,89 Mio Euro geplant. Damit sind die Gebührenüberschüsse, die sich in den vergangenen Jahren trotz Gebührensenkungen und dank günstiger Vermarktungsentgelte für Verwertungsabfälle angesammelt haben, nahezu aufgebraucht und an den Abfallgebührenzahler „zurückgegeben“.

Der Gebührenüberschuss ist nahezu aufgebraucht, weil der Papierpreis massiv eingebrochen sei und dadurch hohe Mindereinnahmen verzeichnet wurden. Ebenso ist der Altholzpreis gestiegen und die Erlöse für Elektronikschrott gesunken.

 

Nachdem die Abfallwirtschaft eine kostenrechnende Einrichtung ist, bedeutet dies aber auch, dass die Abfallgebühren im kommenden Jahr neu kalkuliert werden müssen, um für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 eine Kostendeckung zu erreichen. Selbstverständlich werden dabei auch die Ausgaben geprüft.

 

Wir schlagen daher vor, die Verwaltung zu beauftragen, ein geeignetes Büro für die Neukalkulation der Abfallgebühren im Landkreis Miltenberg auszuwählen und zu beauftragen. Entsprechende Mittel sind im Müllhaushalt 2019 bereits vorgesehen.

 

Eine Übersicht über die Müllgebühren 2002 – 2018 sowie über den Gebührenüberschuss 2009 – 2019 ist als Anlage eingestellt.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn stimmt zu, dass gehandelt werden müsse. Es sei ihm aber noch zu wenig. Man müsse eine generelle Diskussion über verschiedene Modelle zur Abfallvermeidung und zur Müllgebührenstruktur führen und dazu Experten einladen, um sich sachkundig zu machen.

 

Grundsätzlich stimmt Landrat Scherf diesem Anliegen zu, denn das habe er dem Ausschuss vorgeschlagen, sich mit Struktur und Konzeption der Gebührenerhebung auseinanderzusetzen, da der Vertrag mit der Fa. Seger bis mindestens 2023 läuft. Bisher war das nicht möglich, weil Ausschreibung und Vergabe der Müllabfuhr sowie anschließend der Ausbau Guggenberg alle Kapazitäten band. Wir hatten gedacht, wir hätten in 2019 Zeit für diese Arbeit, jetzt aber kommen uns die drastisch gesunkenen Erlöse in die Quere, weswegen wir jetzt eine Gebühren-Neukalkulation benötigen. Es geht uns aber damit im Grunde genommen nichts verloren, denn wir haben die Zeit, uns bis 2023mit der Frage zu beschäftigen. Die Abfallverwertung in Deutschland ist enorm vielfältig, man kann da einfach schauen, wie was funktioniert, was erzielt welche Wirkung.

 

Kreisrat Dotzel sagt, dass der Beschluss zur Neukalkulation richtig sei. Er möchte nachfragen, ohne dass er gleich eine Strukturveränderung damit verbinde, warum man die Überschüsse von insgesamt nahezu 18 – 20 Mio. Euro nicht für die Müllgebühren verwenden könne, weil diese ja auch über die Müllgebühren angesammelt worden seien.

 

Der Kreiskämmerer, Herr Krämer, erklärt, dass die 17,3 Mio. Euro, die aktuell als liquide Mittel für die Kommunale Abfallwirtschaft vorhanden seien, für die Rückstellungen seien, d.h. für die Deponieabdeckung und für die Nachsorge der Deponien. Diese Rückstellungen wurden in der Vergangenheit mit in die Gebührenkalkulation eingeplant und mussten dementsprechend angesammelt werden. Die Gebührenberechnung sei eine besondere Kalkulation, und das Ergebnis des laufenden Betriebs gehe hier in den Sonderposten für den Gebührenausgleich über. Dieser Sonderposten Gebührenausgleich werde wieder aufgelöst und alle vier Jahre nach Ende des Kalkulationszeitraumes müsse man schauen, wie der Stand sei.

 

Kreisrat Dotzel möchte wissen, ob momentan noch Anteile aus den Gebühren den Rückstellungen zugeführt würden.

 

Nein, aktuell sind die Rückstellungen entsprechend den Gutachten aufgebaut, d.h. der Betrag ist erreicht, so Krämer. Diese Rückstellungen sind bisher aus den Müllgebühren erwirtschaftet.

 

Frau Heim ergänzt, dass die Rückstellung eng gebunden bleiben müsste, weil z.B. in Guggenberg eine Oberflächenaufdichtung aufgebracht werden müsse. Dies sei eines der Projekte, die von diesen Rückstellungen getätigt werden müssten.

 

Kreisrat Blankart hat ausgerechnet, dass von 2002 bis jetzt die Müllgebühren um gut 35% reduziert worden seien. Es gebe wenige Bereiche, in denen innerhalb eines Zeitraums von weit über 10 Jahren die Gebühren um 35% gesenkt worden seien. Wenn der Landkreis nun neu kalkulieren müsse, sehe er kein Problem, wenn man diese Erhöhung richtig kommuniziere. Man müsse sagen, dass die Kosten früher reduziert worden seien. Jetzt müssten sie wieder erhöht werden. Wenn die Papierpreise wieder gewaltig steigen würden, könnte man sie vielleicht auch wieder reduzieren. Der Bürger habe sicherlich größtes Verständnis dafür. Man müsse sauber kalkulieren und danach die Entscheidung treffen.

Wenn er die Müllkosten auf die gesamten Ausgaben eines Vier-Personen-Haushaltes umrechne, dann seien diese nur ein kleiner Bruchteil.

 

Man müsse nach außen klar machen, dass die Situation die ganze Zeit sehr komfortabel gewesen sei, so Linduschka.

Mit den Überschüssen habe man die Möglichkeit, Kontinuität und Berechenbarkeit in die Gebühren zu bringen. Diese Überschüsse seien nicht der absolute Sündenfall, auch wenn diese in einer gebührenbezogenen Abfallwirtschaft nicht die Dauerlösung sein sollten.

Wer kein Verständnis dafür habe, dass aufgrund veränderter Marktlage nach so drastischer Reduzierung in den letzten 13 Jahren jetzt eine ausgabenangepasste Steigerung in sinnvoller Weise erfolge, dem könne man auch nicht helfen.

 

Landrat Scherf dankt dem Gremium für die Unterstützung.

 

Kreisrat Maurer sagt, dass sich der Bürger immer ärgere, wenn er mehr bezahlen müsse, egal, wie man es erkläre. Er bittet, für die Erklärung griffige Begriffe zu benutzen und sehr akribisch vorzugehen.

Wenn man einen Systemwechsel mache, sei die Gefahr der Betroffenheit der Bürger erheblich schwieriger. Wenn einmal ein Systemwechsel diskutiert werde, sei sein Vorschlag, mit dem Ausschuss eine Klausur zu machen.

 

Kreisrätin Frey möchte wissen, warum ein Büro beauftragt werden soll. Sie fragt, ob die Mitarbeiter des Landratsamtes dies nicht selbst ausrechnen könnten.

 

Landrat Scherf sagt, dass dafür die Kapazität nicht ausreichen würde.

 

Frau Heim erklärt, dass die Kalkulation komplett neu aufgebaut werden müsse. Auch die vielen gesetzlichen Anforderungen müssten in der Kalkulation dementsprechend dargelegt und berücksichtigt werden. Dies könne aus Zeitgründen zusätzlich nicht geleistet werden.

 

Kreisrat Ullmer stimmt Kreisrat Maurer zu, dass eine Gebührenerhöhung für die Bürger nie schön sei. Trotzdem hebt er hervor, dass gut gearbeitet worden sei.

Er möchte wissen, wie viele Gebührenzähler es im Landkreis Miltenberg gebe. Weiterhin fragt er, was die Beauftragung des Büros kosten würde.

 

Frau Heim antwortet, dass ca. 38.000 Bescheide an die Eigentümer verschickt würden.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass die Ermächtigung für ihn nur vorsorglich benötigt werde, wenn die Erstellung über 50.000 Euro kosten würde.

 

Kreisrat Dotzel unterstützt die Verwaltung, dass die Gebührenkalkulation von externen Kräften erstellt werden müsse. Der Vorschlag sei der richtige Weg.

 

Kreisrat Dr. Fahn stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass Fachleute für die Erstellung der Neukalkulation nötig seien, weil die komplizierte Rechtsprechung auch sehr genau beachtet werden müsse.

 

Nach weiteren Diskussionen und Vorschlägen zur Gebührenkalkulation stellt Kreisrat Weber den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

 

Der Ausschuss stimmt zu.

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