Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: JaS-Stelle an der GS Obernburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2018 JHA/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Das Gremium fasst
den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Jugendhilfeausschuss
erkennt den Bedarf für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden an der
Johannes-Obernburger-Grundschule Obernburg an und beauftragt die Verwaltung,
die Einrichtung der Stelle zum nächst möglichen Zeitpunkt richtlinienkonform
umzusetzen.
Die Stadt Obernburg als
Sachaufwandsträger der Johannes-Obernburger-Grundschule Obernburg hat im
Schreiben vom 07.11.2018 die Einrichtung einer staatlich geförderten Stelle
„Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einem Wochenstundenumfang von 30 Stunden beantragt.
Die Stadt bezieht sich dabei
auf den JHA-Beschluss vom 02.05.2013 („Förderung von Jugendsozialarbeit an
Grundschulen durch den Landkreis“) sowie auf den JHA-Beschluss vom 13.11.2017
(„bedarfsgerechte Ausstattung von JaS-Stellen“), nach denen die Trägerschaft
und Förderung durch den Landkreis Miltenberg möglich ist, wenn die
Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Die Förderfähigkeit durch das
staatliche Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ ist gegeben, weil lt.
Antrag mehr als 20 % der Schüler*innen einen Migrationshintergrund haben.
Die Förderfähigkeit durch den
Landkreis ist gegeben, weil
·
die
Fördervoraussetzungen des staatlichen Förderprogramms „Jugendsozialarbeit an
Schulen“ erfüllt sind,
· eine stabile Schülerzahl über 120 Schüler für die
nächsten 5 Jahre gegeben ist,
·
an der Schule ein
qualifiziertes und verlässliches Betreuungs- und Förderangebot Mo - Do bis
mindestens 15:30 Uhr bereitgestellt wird.
Die bedarfsgerechte
Ausstattung über die 50 % TZ-Stelle hinaus ist gegeben, weil die Schule von
mehr als 250 Schüler*innen besucht wird.
Die Schule begründet den
Bedarf mit
·
Kindern und
Familien mit Migrationshintergrund sowie Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien,
die Unterstützung bei ihrer sozialen Integration bedürfen und teilweise therapeutischen
Bedarf haben. Durch die Obernburger Gemeinschaftsunterkunft würden auch in den
kommenden Jahren Kinder mit Fluchterfahrung die Schule besuchen.
·
Kinder aus
„Multiproblemfamilien“ (bedroht von Armut, Trennung der Eltern/
Alleinerziehende, psychische Erkrankung eines Elternteils,
Vernachlässigungstendenzen, ungenügende Erziehung/-sfähigkeit,…) besuchen die
Schule, werden auffällig und bräuchten Unterstützung, die über den
Erziehungsauftrag der Schule deutlich hinausgeht.
·
Zunahme von
Kindern mit psychischen Auffälligkeiten, sozial-emotionalem Förderbedarf und in
Krisensituationen.
·
Zunahme von
Auffälligkeiten wie Schulvermeidung, aggressivem und oppositionellem Verhalten,
fehlender Impulskontrolle, aber auch Rückzugsverhalten, sowie
·
therapeutische
Interventionen von Kliniken, Fachärzten und Beratungsstellen, die immer wieder
niedrigschwellige flankierende Begleitung der Schule benötigten. Hier könnte
auch die Jugendsozialarbeit unterstützen.
Unterstützungsanfragen bei der
JaS-Stelle der Mittelschule Obernburg bestätigen diesen Bedarf.
Die Stadt
Obernburg beteiligt sich an den Kosten der Stelle anteilig mit der Hälfte der
durch die staatliche Förderung reduzierten Personalkosten sowie an der Hälfte
der Personalnebenkosten.
Nach einer kurzen Diskussion, ob dieser Beschluss vertagt werden sollte, bis in den Ministerien Klarheit herrsche, einigt sich das Gremium einstimmig darauf, den Beschluss für die Grundschule zu fassen.
Auch Landrat Scherf plädiert dafür, die erfolgreiche
Systematik beizubehalten, weil es in die Grundstruktur des Landkreises passt.