Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: JaS-Stelle an der GS Obernburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2018   JHA/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Das Gremium fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden an der Johannes-Obernburger-Grundschule Obernburg an und beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung der Stelle zum nächst möglichen Zeitpunkt richtlinienkonform umzusetzen.


Die Stadt Obernburg als Sachaufwandsträger der Johannes-Obernburger-Grundschule Obernburg hat im Schreiben vom 07.11.2018 die Einrichtung einer staatlich geförderten Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einem Wochenstundenumfang von 30 Stunden beantragt.

 

Die Stadt bezieht sich dabei auf den JHA-Beschluss vom 02.05.2013 („Förderung von Jugendsozialarbeit an Grundschulen durch den Landkreis“) sowie auf den JHA-Beschluss vom 13.11.2017 („bedarfsgerechte Ausstattung von JaS-Stellen“), nach denen die Trägerschaft und Förderung durch den Landkreis Miltenberg möglich ist, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

 

Die Förderfähigkeit durch das staatliche Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ ist gegeben, weil lt. Antrag mehr als 20 % der Schüler*innen einen Migrationshintergrund haben.

Die Förderfähigkeit durch den Landkreis ist gegeben, weil

 

·         die Fördervoraussetzungen des staatlichen Förderprogramms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ erfüllt sind,

·      eine stabile Schülerzahl über 120 Schüler für die nächsten 5 Jahre gegeben ist,

·         an der Schule ein qualifiziertes und verlässliches Betreuungs- und Förderangebot Mo - Do bis mindestens 15:30 Uhr bereitgestellt wird.

 

Die bedarfsgerechte Ausstattung über die 50 % TZ-Stelle hinaus ist gegeben, weil die Schule von mehr als 250 Schüler*innen besucht wird.

 

Die Schule begründet den Bedarf mit

 

·         Kindern und Familien mit Migrationshintergrund sowie Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien, die Unterstützung bei ihrer sozialen Integration bedürfen und teilweise therapeutischen Bedarf haben. Durch die Obernburger Gemeinschaftsunterkunft würden auch in den kommenden Jahren Kinder mit Fluchterfahrung die Schule besuchen.

·         Kinder aus „Multiproblemfamilien“ (bedroht von Armut, Trennung der Eltern/ Alleinerziehende, psychische Erkrankung eines Elternteils, Vernachlässigungstendenzen, ungenügende Erziehung/-sfähigkeit,…) besuchen die Schule, werden auffällig und bräuchten Unterstützung, die über den Erziehungsauftrag der Schule deutlich hinausgeht.

·         Zunahme von Kindern mit psychischen Auffälligkeiten, sozial-emotionalem Förderbedarf und in Krisensituationen.

·         Zunahme von Auffälligkeiten wie Schulvermeidung, aggressivem und oppositionellem Verhalten, fehlender Impulskontrolle, aber auch Rückzugsverhalten, sowie

·         therapeutische Interventionen von Kliniken, Fachärzten und Beratungsstellen, die immer wieder niedrigschwellige flankierende Begleitung der Schule benötigten. Hier könnte auch die Jugendsozialarbeit unterstützen.

 

Unterstützungsanfragen bei der JaS-Stelle der Mittelschule Obernburg bestätigen diesen Bedarf.

Die Stadt Obernburg beteiligt sich an den Kosten der Stelle anteilig mit der Hälfte der durch die staatliche Förderung reduzierten Personalkosten sowie an der Hälfte der Personalnebenkosten.

 

Nach einer kurzen Diskussion, ob dieser Beschluss vertagt werden sollte, bis in den Ministerien Klarheit herrsche, einigt sich das Gremium einstimmig darauf, den Beschluss für die Grundschule zu fassen.

 

Auch Landrat Scherf plädiert dafür, die erfolgreiche Systematik beizubehalten, weil es in die Grundstruktur des Landkreises passt.

 

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